Checkliste des BVwG zur Prüfung der Qualität von Herkunftsländerinformation

Das österreichische Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erarbeitete eine Checkliste zur Prüfung der Qualität von Herkunftsländerinformation in Verfahren zu internationalem Schutz. Wir veröffentlichen die Checkliste mit freundlicher Genehmigung des BVwG. Das Bundesverwaltungsgericht nahm im Jänner 2014 die Arbeit auf und übernahm u.a die Aufgaben des Asylgerichtshofs.

Die COI-Checkliste soll RichterInnen des BVwG ein Werkzeug zur Hand geben, die Qualität länderkundlicher Feststellungen erstinstanzlicher Entscheidungen zu prüfen.

Sie basiert auf der Checkliste der Internationalen Asylrichtervereinigung (IARLJ, 2006).

1. Wie relevant sind die Herkunftsländerinformationen für den vorliegenden Fall?
2. Deckt die vorhandene Herkunftsländerinformation alle relevanten Themen angemessen ab?
3. Wie aktuell und/oder zeitlich relevant sind die Herkunftsländerinformationen?
4. Ist das Herkunftsländermaterial ausreichend und nachvollziehbar referenziert (Quellenangabe)?
5. Liegen den Herkunftsländerinformationen vorwiegend öffentlich zugängliche und verfügbare Quellen zugrunde?
6. Sind die verwendeten Quellen verlässlich? Sind Hintergrund, Motivation und Vorgehensweise der Quelle bekannt?
7. Ist die Zusammenstellung der Quellen ausgewogen?
8. Sind die Informationen aus den Quellen richtig dargestellt? Wurden Informationen aus den Quellen selektiv ausgewählt?

Die COI-Checkliste des BVwG als PDF-Dokument:
https://www.ecoi.net/site/assets/files/1864/coi-checkliste_des_bvwg_zur_prufung_der_qualitat_von_herkunftslanderinformation_2014.pdf

(Update Dezember 2019: IARLJ-Link korrigiert)

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