Symposium zu den Möglichkeiten und Grenzen länderkundlicher Ermittlungen

Das Bundesverwaltungsgericht und das Österreichische Rote Kreuz (Abteilung ACCORD) veranstalteten im Mai 2018 ein Symposium zu den Möglichkeiten und Grenzen der Recherche von Herkunftsländerinformation. 

Das Symposium hatte drei Ziele:

  • Die aktuelle Darstellung der Rechtsprechung der österreichischen Höchstgerichte zum Thema länderkundliche Ermittlungen
  • Informationen über Tätigkeiten des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) zu Herkunftsländerinformation und zur Erarbeitung von Entscheidungsleitlinien zu Herkunftsstaaten
  • Der Austausch zwischen unterschiedlichen Akteuren, die an Verfahren zum internationalen Schutz beteiligt sind.

Nach der Begrüßung durch Dr. Christian Filzwieser, Bundesverwaltungsgericht, und Dr. Bernhard Schneider, Österreichisches Rotes Kreuz, wurden in Vorträgen folgende Themen behandelt:

  • Grenzen der Ermittlungspflichten im Asylverfahren unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes zu länderkundlichen Ermittlungen (Univ.-Prof. Dr. Georg Lienbacher, Mitglied des VfGH)
  • Länderkundliche Ermittlungen: Erörterung der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Hofrat Mag. Peter Nedwed, Mitglied des VwGH)
  • EU-Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO): Berichte und Leitlinien zu Herkunftsländern (Ward Lutin, MA, Head of Information and Analysis Unit)

Im Anschluss an die Vorträge wurden konkrete Fragen in Gesprächsgruppen bearbeitet.

Die Dokumentation des Symposiums kann unter folgendem Link gelesen werden:

Länderkundliche Ermittlungen: Möglichkeiten und Grenzen - Dokumentation des Symposiums vom 17. Mai 2018

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