Strukturelle Unterschiede und Zugang zu Länderinformationen an mit Asyl befassten europäischen Gerichten

Als ein Ergebnis des EFF-finanzierten Projektes „COI in der Praxis von Gerichten“, an dem das Österreichische Rote Kreuz/ACCORD beteiligt war, veröffentlichte das Ungarische Helsinki-Komitee eine Studie zu strukturellen Unterschieden und den Zugang zu Länderinformationen (COI) an mit Asyl befassten Gerichten in Europa.

Ein bedeutender Teil der Asylanträge in der EU wird in gerichtlichen Berufungsverfahren entschieden und Gerichte gewähren jährlich in großer Anzahl Schutzstatus. Dennoch legen die gemeinsamen EU-Richtlinien zu Asyl kaum genaue Regelungen bezüglich dieser Phase des Asylverfahrens fest, und entsprechende Verfahrensrichtlinien divergieren großteils in verschiedenen Mitgliedsstaaten. Länderinformationen (COI) werden in den meisten Asylfällen gemeinhin als bestimmendes Beweismittel angesehen, aber die Praktiken nationaler Gerichte gehen hinsichtlich des Zugangs zu COI und deren rechtlicher Interpretation ebenso auseinander. Die vorliegende Studie fasst – als wegbereitende Initiative – die wichtigsten Erkenntnisse eines Mappings zusammen, das diese beiden Themen umfasst, und deckt alle EU-Mitgliedsstaaten sowie die Schweiz ab. Die Studie beschränkt sich dabei auf inhaltliche Asylverfahren.

Gerichtliche Strukturen, die der Überprüfung administrativer Asylentscheidungen dienen, variieren von einem Mitgliedsstaat zum anderen hinsichtlich der Zahl der gerichtlichen Überprüfungsinstanzen, der Zentralisierung, Spezialisierung, des Umfangs der gerichtlichen Zuständigkeit und der Regeln, die das Verfahren bestimmen.

Die Gerichte setzen gegenwärtig eine breite Palette von Praktiken zur Beschaffung von COI ein und es gibt in dieser Hinsicht keine Mehrheits- (geschweige denn eine gemeinsame) Praxis. RichterInnen einiger Justizsysteme beschaffen sich Länderinformationen selbst (von dem zum Gericht gehörigen COI-Dienst, der administrativen Asylbehörde, einem unabhängigen, vom Staat finanzierten COI-Dienst, von professionellen nichtstaatlichen COI-Anbietern oder anderen Quellen), während RichterInnen in anderen Staaten lediglich die von den Parteien vorgebrachte COI nutzen.

Die Empfehlungen der von Gábor Gyulai und Tudor Roşu verfassten Studie lauten:

  • Die Spezialisierung von RichterInnen und Gerichten, die sich mit Asyl befassen, ist zu empfehlen.
  • Es wird empfohlen, dass RichterInnen, die sich mit Asyl befassen, auch an COI-spezifischen (auf ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnittenen) Schulungen teilnehmen und dass COI-RechercheurInnen Fortbildungen zum Asylrecht besuchen.
  • Wenn nur begrenzte Ressourcen zur Verfügung stehen, wird Gerichten empfohlen, diese Ressourcen für einen COI-Dienst zu nutzen, der individuelle Anfragen beantwortet, anstatt allgemeine Länder-, thematische oder periodische Berichte zu erstellen.
  • Gerichten, die mit einer erheblichen Zahl an Asylfällen zu tun haben, wird empfohlen, einen ausgebildeten und gut ausgestatteten COI-Dienst einzurichten oder eine Kooperation mit einem professionellen unabhängigen COI-Anbieter einzugehen.
  • Es wird empfohlen, dass COI-Recherche von professionellen RechercheurInnen mit den nötigen Sprachkenntnissen durchgeführt wird, und dass COI-Dienste, die RichterInnen Informationen zur Verfügung stellen, ausreichende Kapazitäten und Ressourcen für Übersetzung haben sollten.
  • Gerichte werden angeregt, alle in der gerichtlichen Überprüfung von Asylentscheidungen berücksichtigten COI-Dokumente (einschließlich jenen, die vom Gericht selbst erstellt werden) den Parteien zur Verfügung zu stellen und den Parteien ausreichend Zeit zu geben, darauf zu reagieren.

Sie können die Studie (PDF) in drei Sprachen lesen:

Dieses Mapping Paper wurde im Rahmen des Projekts „COI in der Praxis von Gerichten“ veröffentlicht. Dieses Projekt wurde im Rahmen der Gemeinschaftsmaßnahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds (European Refugee Fund Community Actions) in Kooperation mit der Regionalen Vertretung für Zentraleuropa des UNHCR, der IARLJ, dem Nationalen Französischen Asylgericht (CNDA), dem Österreichischen Roten Kreuz/ACCORD, dem Flüchtlingsdokumentationszentrum Irland (Refugee Documentation Centre Ireland) und der Tschechischen Justizakademie finanziert. Das primäre Ziel des Projekts war es, den Dialog bezüglich der Beurteilung von Beweismitteln (mit besonderem Augenmerk auf Länderinformationen) innerhalb der europäischen Justiz, sowie zwischen RichterInnen des Asylrechts und anderen wichtigen Akteuren zu stärken. Das Projekt soll auf der Grundlage von hohen Qualitätsstandards und Wirksamkeit eine am Schutzgedanken orientierte Harmonisierung von Praktiken der Asyl-Entscheidungsfindung fördern.

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