Neue Studie: Herkunftsländerinformation in Asylverfahren – Qualität als rechtliche Anforderung in der EU

Als ein Ergebnis des EFF-finanzierten Projektes “COI in der Praxis von Gerichten”, an dem das Österreichische Rote Kreuz/ACCORD beteiligt war, veröffentlichte das Ungarische Helsinki-Komitee eine neue Studie dazu, wie sich Qualitätsstandards zu Herkunftsländerinformationen (COI) als verbindliche rechtliche Anforderungen – sei es in gesetzlichen Regelungen oder in der Rechtsprechung – wiederfinden.

Bei der Studie handelt es sich um die zweite, aktualisierte Fassung einer Veröffentlichung von 2007 mit gleichem Titel.

Die Studie ist in folgenden Sprachen verfügbar:

Diese Studie wurde (wie das zuvor veröffentlichte Mapping Paper) im Rahmen des Projekts “COI in der Praxis von Gerichten” veröffentlicht. Dieses Projekt wurde im Rahmen der Gemeinschaftsmaßnahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds (European Refugee Fund Community Actions) in Kooperation mit der Regionalen Vertretung für Zentraleuropa des UNHCR, der IARLJ, dem Nationalen Französischen Asylgericht (CNDA), dem Österreichischen Roten Kreuz/ACCORD, dem Flüchtlingsdokumentationszentrum Irland (Refugee Documentation Centre Ireland) und der Tschechischen Justizakademie finanziert. Das primäre Ziel des Projekts war es, den Dialog bezüglich der Beurteilung von Beweismitteln (mit besonderem Augenmerk auf Länderinformationen) innerhalb der europäischen Justiz, sowie zwischen RichterInnen des Asylrechts und anderen wichtigen Akteuren zu stärken. Das Projekt soll auf der Grundlage von hohen Qualitätsstandards und Wirksamkeit eine am Schutzgedanken orientierte Harmonisierung von Praktiken der Asyl-Entscheidungsfindung fördern.

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