Dissertation zum Thema Beurteilung des Beweiswerts von Herkunftslaenderinformationen in Verfahren und Leitlinien zum internationalen Schutz

Femke Vogelaar stellt die Dissertation, die sie im Dezember 2020 veröffentlichte, vor.

Wir möchten Ihre Aufmerksamkeit auf die Dissertation mit dem Titel „Country of Origin Information, the Essential Foundation for Fair and Credible Guidance for Decision-making on International Protection Needs“, die im Dezember 2020 von Femke Vogelaar veröffentlicht wurde, lenken:

„Die Dissertation untersucht, wie RichterInnen und EntscheidungsträgerInnen den Beweiswert von Herkunftsländerinformationen (COI) im Kontext der Standards für internationalen Schutz beurteilen, insbesondere im Rahmen von Leitlinien für Entscheidungen.

In der Vergangenheit hat sich die Forschung zur Faktenfindung und zur Beurteilung von Beweisen in Asylverfahren auf Beweise konzentriert, welche von AsylwerberInnen durch getätigte Aussagen eingebracht wurden, sowie auf die damit zusammenhängenden Probleme in Bezug auf die Glaubhaftigkeit. Es ist zudem umfangreiche Forschung zur Arbeit von COI-RechercheurInnen und zur Qualität ihrer COI-Produkte verfügbar. Allerdings wurde die Herangehensweise von EntscheiderInnen, RichterInnen und politischen EntscheidungsträgerInnen zu Herkunftsländerinformationen weitgehend vernachlässigt. Daher untersucht diese Dissertation die Anwendung von Beweisstandards eingehender; sie untersucht wie Informationen beurteilt werden und warum bestimmten Informationen substanzielles Gewicht gegeben wird.

Zu diesem Zweck skizziert die Dissertation vier Qualitätsstandards für Herkunftsländerinformationen, die von Schlüsselinstitutionen, welche auf verschiedenen Ebenen an der Entscheidungsfindung im Bereich Asyl beteiligt sind, festgelegt wurden. Darüber hinaus wird untersucht, wie diese Institutionen die Qualitätsstandards in der Praxis anwenden. Unter den untersuchten Institutionen sind der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), die Immigrations- und Asylkammer des Upper Tribunal im Vereinigten Königreich, der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR), sowie die Niederlande und das Vereinigte Königreich (UK). Um bewährte Verfahren, die von den untersuchten Institutionen angewendet werden, zu identifizieren, wird ihre Herangehensweise an Herkunftsländerinformationen an den Qualitätsstandards für im COI-Trainingshandbuch von ACCORD aus dem Jahr 2013 gemessen.

Die Forschungsergebnisse, die in Form von Artikeln in Peer-Review-Zeitschriften veröffentlicht wurden, zeigen einen Konsens hinsichtlich des größten Teils der COI-Qualitätsstandards. Allerdings gibt es einige kleine, jedoch relevante, Unterschiede hinsichtlich der Interpretation der Qualitätsstandards Relevanz, Genauigkeit und Transparenz. Des Weiteren zeigen die Ergebnisse eine mangelhafte Anwendung der Standards in der Praxis. Insbesondere der EGMR, UNHCR und die Niederlande, sowie das Vereinigte Königreich wenden die Qualitätsstandards nicht konsistent an. Infolgedessen ist nicht immer ersichtlich, dass ihre Schlussfolgerungen über den Schutzbedarf auf relevanten, genauen, verlässlichen und ausgewogenen Informationen basieren. Das Upper Tribunal des Vereinigten Königreichs verlässt sich wiederum auf eine breite Palette an Informationen, welche vom Tribunal ordnungsgemäß bewertet werden. Die Länderleitentscheidungen (Country Guidance Determinations), die Herkunftsländerinformationen auf Basis der identifizierten Leitthemen (Country Guidance Issues) systematisch erörtern, dienen als bewährte Verfahren und stellen die Basis für die Empfehlungen an andere untersuchte Institutionen.

Die Empfehlungen an den EGMR, das Upper Tribunal des Vereinigten Königreichs und UNHCR konzentrieren sich auf den Unterschied zwischen primären und sekundären Quellen, die Verwendung von drei verschiedenen Arten von Quellen und eine transparentere Beurteilung von Herkunftsländerinformationen. Schließlich konzentriert sich eine Reihe von Empfehlungen gezielt auf die Anwendung der gemeinsamen Grundsätze und Standards für Herkunftsländerinformationen in der Europäischen Union. Die Dissertation empfiehlt, dass die Harmonisierung der Anwendung von Herkunftsländerinformationen auf der Ebene der EU-Mitgliedsstaaten durch die Verabschiedung gemeinsamer Standards in rechtlich bindenden Rechtsvorschriften der EU erreicht wird.“ (Femke Vogelaar, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Die Dissertation kann unter folgenden Links gelesen werden:

Vogelaar, Femke: Country of Origin Information: The Essential Foundation for Fair and Credible Guidance for Decision-making on International Protection Needs, 2020
https://www.globalacademicpress.com/ebooks/femke_vogelaar/

Alternativlink: https://research.vu.nl/en/publications/country-of-origin-information-the-essential-foundation-for-fair-a

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