Gemeinsame EU-Leitlinien für die Bearbeitung von Herkunftsländerinformationen (COI)

Die Gemeinsamen EU-Leitlinien für die Bearbeitung von Informationen über Herkunftsländer (COI), April 2008

„Im Einklang mit dem Aktionsplan der Europäischen Kommission zielen die COI-Leitlinien darauf ab, „die Qualität der Beschlussfassung innerhalb des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems zu verbessern“ und gleichzeitig zur Harmonisierung der Asylverfahren innerhalb der EU beizutragen.

In Übereinstimmung mit den betreffenden Bestimmungen des Aktionsplans besteht das Ziel dieser Leitlinien darin, grundlegende gemeinsame Kriterien dafür aufzustellen, wie transparente, objektive, unparteiische und ausgeglichene tatsachenbasierte Informationen über Herkunftsländer mit dem Ziel zu erstellen sind, den EU-weiten Austausch und Einsatz solcher Informationen zu erleichtern. Die Leitlinien sollen von unerfahrenen wie auch von erfahrenen COI-Spezialisten gleichermaßen zu verstehen sein.

Bei der Erstellung der Leitlinien wurde berücksichtigt, dass der Einsatz von Informationen über Herkunftsländer Teil der Anforderungen im Hinblick auf eine „angemessene Prüfung“ von Asylanträgen gemäß Art. 8. 2 b) der Richtlinie des Rates 2005/85/EC vom 1. Dezember 2005 über Mindestverfahrensstandards bei der Gewährung und Aberkennung des Flüchtlingsstatus ist. Da eine „angemessene Prüfung“ gemäß Art. 8, 2 a) der Richtlinie impliziert, dass „Asylanträge geprüft und Entscheidungen im Einzelfall, objektiv und unparteiisch getroffen werden“, wurden den Kriterien für den Einsatz objektiver und unparteiischer Informationen über Herkunftsländer besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

Alle EU-Mitgliedstaaten werden ermutigt, diese Leitlinien anzuwenden und zwar unabhängig davon, ob die Erstellung von Informationen über Herkunftsländer intern erfolgt oder ausgelagert wurde (d.h. Informationen über Herkunftsländer, die von externen Organisationen bezogen werden). Dessen ungeachtet könnte es für COI-Ersteller wichtig sein, Einschränkungen in Betracht zu ziehen, die sich aus der nationalen Rechtslage, besonderen Bestimmungen hinsichtlich Klassifizierung, Zitieren und Urheberrechte ergeben.

Auch sollte die Notwendigkeit, Kriterien wie Objektivität und Unparteilichkeit zu erfüllen, so verstanden werden, dass dabei, wo immer dies möglich ist, die Bearbeitung und Erstellung von Informationen über Herkunftsländer unabhängig von Statusentscheidungen im Asylverfahren und Entscheidungen zur Verfahrenspolitik erfolgen sollte.“ (S.2-4)

„Die Gemeinsamen EU-Leitlinien für die Bearbeitung von Informationen über Herkunftsländer (COI) wurden von einer Projektgruppe erarbeitet, die sich aus Vertretern der COI-Stellen der Einwanderungsbehörden folgender Länder zusammensetzt:

- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – Deutschland

- Bundesamt für Migration (BFM) – Schweiz

- Danish Immigration Service (DIS) – Dänemark

- Immigration and Naturalisation Service (IND) – Niederlande

- Office of the Commissioner General for Refugees and Stateless Persons (CGRS) – Belgien

- Office Français de protection des refugies et apatrides (OPFRA) – Frankreich

- Office for Repatriation and Aliens (ORA) – Polen

- Home Office (Innenministerium) – Vereinigtes Königreich

Dieses Projekt wurde von der Europäischen Kommission (ARGO-Projekt JLS/2005/ARGO/GC/03) finanziert.“ (S.i)

„Die Projektgruppe hat die Leitlinien auf Grundlage verschiedener Arten von Eingaben aus allen EU-Mitgliedstaaten, aus Kanada, Norwegen, der Schweiz, des UNHCR, von ACCORD, RDC Irland und der Europäischen Kommission erstellt und dabei folgende Informationen berücksichtigt:

- Antworten auf einen Fragebogen, der von der Projektgruppe ausgearbeitet wurde;

- Interviews mit ausgewählten COI-Stellen;

- Bestehende Leitlinien von ACCORD, dem kanadischen IRB und dem UNHCR; sowie

- Kommentare seitens der Referenzgruppe.

- Kommentare seitens der EU-Mitgliedstaaten während der Testphase (Mai-November 2007)

Der Leitlinienentwurf wurde auf der Eurasil-Plenarsitzung am 27. März 2007 vorgestellt und weitgehend akzeptiert. Der abschließende Entwurf (datierend vom 4. April 2007) wurde zur Probe an alle EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, die Schweiz, an ACCORD, das UNHCR sowie das RCD Irland zur Verfügung gestellt. Zur Erleichterung der Arbeit der COI-Spezialisten wurde darüber hinaus ein Kompendium über nützliche Internetseiten und andere Referenzmaterialien über die meisten der Länder bereitgestellt, aus denen Asylbewerber stammen. Die Testphase erstreckte sich von Mai-November 2007.

Bis November 2007 hatte die Projektgruppe Kommentare von ACCORD, Deutschland, Österreich, der Schweiz, Finnland, Litauen und den Niederlanden erhalten.

Fünf Partner aus der ursprünglichen Projektgruppe 8 haben die Leitlinien fertiggestellt.“ (S.2-4)

Deutsch: Gemeinsame EU-Leitlinien für die Bearbeitung von Informationen über Herkunftsländer (COI), April 2008

Englisch: Common EU Guidelines for processing Country of Origin Information (COI), April 2008

Französisch: Lignes directrices de l’UE pour le traitement de l’information sur les pays d’origine (IPO/COI), Avril 2008

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