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Wehrdienst Syrien

1. Wehr- und Reservedienst der syrischen Streitkräfte

1.1 Rechtliche Bestimmung

Die Ableistung des Wehrdienstes ist für männliche syrische Staatsbürger im Alter zwischen 18 und 42 Jahren gesetzlich verpflichtend. Laut Gesetzesdekret Nr. 30 von 2007 Art. 4 umfasst dies den Zeitraum vom 1. Januar des Jahres, in dem das Alter von 18 Jahren erreicht wird, bis zum Erreichen des Alters von 42 Jahren (Gesetzesdekret Nr. 30 von 2007, Artikel 4). Gemäß Gesetz Nr. 35 von 2011, mit dem das Wehrpflichtgesetz Nr. 30 von 2007 abgeändert wurde, dauert der Militärdienst je nach Bildungsgrad zwischen 18 und 21 Monaten (Gesetzesdekret Nr. 35 von 2011, Artikel 1-2). Auch für männliche Nachkommen palästinensischer Flüchtlinge, die zwischen 1948 und 1956 nach Syrien kamen und als solche bei der General Administration for Palestinian Arab Refugees (GAPAR) registriert sind, gilt der verpflichtende Wehrdienst (Netherlands Ministry of Foreign Affairs, Mai 2022, S.52).

Wehrpflichtige und Reservisten können im Zuge ihres Wehrdienstes bei der Syrischen Arabischen Armee (SAA) auch den Spezialeinheiten (Special Forces), der Republikanischen Garde oder der Vierten Division zugeteilt werden, wobei die Rekruten den Dienst in diesen Einheiten bei Zuteilung nicht verweigern können (DIS, April 2023, S.26).

1.2 Rekrutierungspraxis

Jeder Mann ist verpflichtet, sich in dem Jahr, in dem er 18 Jahre alt wird, sein Wehrdienstbuch abzuholen und sich einer medizinischen Untersuchung zu unterziehen (Syrisches Verteidigungsministerium, ohne Datum a). Die Behörden geben regelmäßig öffentlich das Geburtsjahr und den Geburtsmonat der Männer bekannt, die sich bei der Rekrutierungsabteilung zu melden haben. Die Fristen bis zu der sich Männer zu melden haben, werden auf der Homepage des Verteidigungsministeriums, im Büro des örtlichen Bürgermeisters sowie im offiziellen staatlichen Fernsehen veröffentlicht. Die einberufene Person muss sich an die militärische Rekrutierungsabteilung der Stadt wenden, in der sie lebt (DIS, Juli 2023, S.5).

Leidet eine Person an einer Krankheit, die nach Einschätzung der Rekrutierungsabteilung ein Hindernis für den Wehrdienst darstellt, ist sie entweder von der Wehrpflicht befreit oder wird für administrative Tätigkeiten eingeteilt (weitere Informationen über Tauglichkeit finden Sie unter Aufschub/Befreiung aus medizinischen Gründen) (DIS, Juli 2023, S.8). Wenn eine Person als tauglich eingestuft wird, wird der Person mitgeteilt, wann sie sich zum Zweck der militärischen Ausbildung bei einem Ausbildungszentrum zu melden hat (DIS, Juli 2023, S.5-6).

Beim Antritt des Militärdienstes muss der Wehrpflichtige seinen Personalausweis bei der Rekrutierungsabteilung abgeben, den er nach Ableistung des Militärdienstes zurückerhält. Im Gegenzug erhält er einen Militärausweis (Netherlands Ministry of Foreign Affairs, Mai 2022, S.54-55). (Weitere Informationen über die Ausstellung von Militärausweisen finden Sie hier). Laut einer von ACCORD erhaltenen informellen Auskunft, die ein syrischer Forscher von einer Person, die in einem Rekrutierungszentrum in Damaskus tätig ist, erhalten hat, kann ein Rekrut seinen Militärausweis nicht behalten und muss ihn zurückgeben, wenn er offiziell entlassen wird. Eine Nichtbeachtung hat schwerwiegende Folgen. Beispielsweise droht einem entlassenen Soldaten, der seinen Militärausweis verloren hat, ein Verhör und möglicherweise 15 Tage Gefängnis (ACCORD, 20. April 2022). Reisepässe müssen nicht abgegeben werden. Ohne eine offizielle Ausreisegenehmigung des Rekrutierungsamtes dürfen Wehrpflichtige jedoch während ihres Wehrdienstes nicht ins Ausland reisen (Netherlands Ministry of Foreign Affairs, Mai 2022, S.55).

In einem Urteil des BVwG werden Informationen der BFA Staatendokumentation aus dem COI-CMS (Version 9 vom Juli 2023) angeführt, denen zufolge Rekruten eine 45-tägige militärische Grundausbildung durchlaufen müssen. Männer mit geringer schulischer Bildung werden häufig in der Infanterie eingesetzt, während Männer mit höherer Bildung mit größerer Wahrscheinlichkeit Positionen bekleiden, in denen sie anderen Bericht erstatten oder disziplinäre Maßnahmen verhängen müssen (BVwG, 2. Oktober 2023, S.20-21).

Sollte ein junger Mann es verabsäumen, innerhalb der gesetzten Fristen bei der Rekrutierungsabteilung oder in weiterer Folge beim Ausbildungszentrum zu erscheinen, wird sein Name in einer nationalen Datenbank von Männern, die für den Militärdienst gesucht werden, registriert und der Mann wird als Wehrdienstverweigerer betrachtet. Manchmal werden junge Männer vom Bürgermeister oder der Militärpolizei benachrichtigt, dass sie zum Militärdienst einberufen sind, bevor sie auf die Liste der Wehrdienstverweigerer kommen (DIS, Juli 2023, S.6-7).

Ein von ACCORD kontaktierter Syrienexperte erklärt in einer E-Mail Auskunft vom November 2023, dass es auf der Webseite des syrischen Verteidigungsministeriums eine öffentlich zugängliche Datenbank der Wehrpflichtigen gibt. Laut dem Experten werden die Listen der Wehrpflichtigen und Reservisten regelmäßig aktualisiert. Wenn eine Person ihren Namen nicht auf der Webseite finden kann, bedeute dies, dass sie nicht zum Militärdienst einberufen wurde. Das Fehlen des Namens einer Person auf der Website mache es laut dem Experten unwahrscheinlich, dass sie auf anderen Listen für den Militärdienst in Betracht gezogen wird (Syrienexperte, 21. November 2023). Im Gegensatz dazu erklärt Muhsen Al-Mustafa, Forscher am Omran Center for Strategic Studies, in einem Online-Meeting mit ACCORD im November 2023, dass man sich nicht auf die Online-Liste verlassen könne, weil nicht alle Angaben zu syrischen Staatsbürgern online zu finden seien. Er kennt Beispiele von Familien, die Briefe erhalten haben, dass ihr Sohn zum Reservedienst einberufen wurde, obwohl der Name des Sohnes nicht auf der Online-Liste aufscheint. Wenn ein Name nicht in der Datenbank gefunden werden kann, bedeute das laut Al-Mustafa nicht automatisch, dass die syrische Regierung die Person nicht für den Militärdienst sucht (Al-Mustafa, 21. November 2023).

Die Fahndungsliste der Wehrdienstverweigerer wird in der Regel an Kontrollpunkten (Checkpoints) und in Ämtern der öffentlichen Verwaltung verteilt. Wenn ein Wehrdienstverweigerer Kontrollpunkte passiert oder einen Behördengang tätigt, wird er festgenommen und direkt zur militärischen Ausbildung geschickt (DIS, Juli 2023, S.7). In den Gebieten unter Regierungskontrolle gibt es eine Vielzahl an Kontrollpunkten (Netherlands Ministry of Foreign Affairs, Mai 2022, S.16). Ein syrischer Wissenschaftler erklärt gegenüber European Union Agency for Asylum (EUAA), dass es sich bei den meisten Kontrollpunkten in Damaskus um mobile Checkpoints handelt, die hauptsächlich von der Militärpolizei besetzt und häufig in Gebieten positioniert sind, wo sich viele junge Männer aufhalten (EUAA, August 2022, S.19). Rekrutierungen finden außerdem an Universitäten und Krankenhäusern statt. Auch an Grenzübergängen werden Wehrpflichtige eingezogen (mehr Informationen zur Rückkehr von Wehrpflichtigen finden Sie unter „Statusregelung“ und Rückkehr von Wehrpflichtigen). In ehemals von der Opposition kontrollierten Gebieten, wie der Provinz Rif Dimashq, sendet die Armee Listen mit zur Wehrpflicht gesuchten Personen an die Polizei in der Region. Diese Listen werden dann bei staatlichen Institutionen ausgehängt und den Beamten an Kontrollpunkten übermittelt (DIS, Mai 2020, S.11). Viele Männer, die in ehemals von der Opposition kontrollierten Gebieten leben, wurden als Teil von Versöhnungsvereinbarungen rekrutiert. Als Teil der Vereinbarungen sollte es eine sechsmonatige Schonfrist geben. Die Regierung habe sich jedoch wiederholt nicht an die Frist gehalten und Männer verhaftet und rekrutiert, bevor die sechs Monate abgelaufen waren (DIS, Mai 2020, S.13).

1.2.1 Rekrutierung in den Regierungsenklaven Qamischli und Hasaka

Die syrische Regierung kontrolliert kleine Gebiete in den Städten Qamischli und Hasaka, die als „Sicherheitsbereiche“ („security squares“/ „Al-Morabat Al-Amniya“) bekannt sind und wo sich verschiedene staatliche Behörden, darunter auch solche mit Zuständigkeit für die Rekrutierung befinden (DIS, Juni 2022, S.29).

Die Absolvierung der Selbstverteidigungspflicht der Autonomen Administration Nord- und Ostsyrien (Autonomous Administration of North and East Syria, AANES) befreit nicht von der nationalen Wehrpflicht in Syrien (DIS, Juni 2022, S.30). Wehrpflichtige junge Männer, die sich zwischen den Gebieten unter Kontrolle der SDF (Syrian Democratic Forces) und der Regierungstruppen hin- und herbewegen, können von Rekrutierungsmaßnahmen auf beiden Seiten betroffen sein, da keine der beiden Seiten die Dokumente der anderen Seite, wie den Aufschub für Studenten, anerkennt (Enab Baladi, 15. August 2022).

Das Danish Immigration Service (DIS) veröffentlichte im Juni 2022 einen Bericht über Rekrutierung in der Provinz Hasaka und befragte dazu im Jänner und Februar 2022 vier Expert·innen sowie drei Bewohner·innen der Provinz Hasaka zur Rekrutierung Wehrpflichtiger durch die syrische Armee in der Provinz. Fabrice Balanche, Associate Professor und Forschungsdirektor an der Universität von Lyon, ein kurdischer Journalist und Autor aus Qamischli, die Vertretung der AANES in der Autonomen Region Kurdistan im Irak, sowie drei Bewohner von Gebieten unter Kontrolle der AANES in der Provinz Hasaka stimmen darin überein, dass Personen, die für den Militärdienst der syrischen Armee gesucht werden und die von der syrischen Regierung kontrollierte Gebiete in der Provinz betreten, verhaftet werden. Laut einem politischen Analysten ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ein Araber in der beschriebenen Situation festgenommen wird. Bei einer Person kurdischer Herkunft sei die Situation eine andere. Der genannte kurdische Journalist fügt hinzu, dass die syrische Regierung nicht in der Lage ist, Personen gewaltsam zu rekrutieren, die in von der AANES kontrollierten Gebieten wohnen. Er kennt jedoch Fälle aus Qamischli und Hasaka, in denen Personen, die für den Militärdienst gesucht wurden, festgenommen wurden. Fabrice Balanche erklärt gegenüber DIS weiters, dass es südlich von Qamischli zwölf arabische Dörfer gibt, in denen der regierungstreue Tay-Stamm wohnt, und die unter der Kontrolle der syrischen Regierung stehen. Die Bewohner dieser Dörfer müssten in der syrischen Armee dienen, würden allerdings in ihren eigenen Dörfern und nicht in anderen Gegenden Syriens eingesetzt. Laut dem kurdischen Journalisten könnten Personen aus den Dörfern südlich von Qamischli der syrischen Armee freiwillig beitreten (DIS, Juni 2022, S.1, 29, 44, 50, 54, 58-59, 65, 72).

1.2.2 Rekrutierung in Gebieten außerhalb Regierungskontrolle mit Präsenz syrischer Truppen

In von der AANES kontrollierten Gebieten ist die syrische Regierung, mit Ausnahme der Regierungsenklaven in Qamischli und Hasaka nicht in der Lage, die Wehrpflicht durchzusetzen oder Oppositionelle zu verhaften. Laut einem von ACCORD kontaktierten Syrienexperten sind Regierungstruppen in den Gebieten in und um Manbidsch, Ain Al-Arab, Tal Rifaat und an der türkischen Grenze zwar präsent. Sie führen jedoch hauptsächlich Patrouillen, meist zusammen mit der russischen Militärpolizei, aus. Mit Stand August 2023 sind die SDF der wichtigste Kontrollakteur, der die Möglichkeit hat, die Lokalbevölkerung zu rekrutieren und zu verhaften. Der auf kurdische Angelegenheiten spezialisierte Reporter und Analyst Wladimir van Wilgenburg stimmt zu, dass die syrischen Behörden in den Gebieten um Manbidsch, Ain Al-Arab und in der Nähe der türkischen Grenze nicht in der Lage sind, Wehrpflichtige bzw. Reservepersonal einzuziehen. In Tal Rifaat sei die Situation jedoch eine andere als in den anderen Gebieten. Es sei unklar, ob es in Tal Rifaat zu Rekrutierungen kommt. Die Menschenrechtsorganisation Syrian Network for Human Rights (SNHR) erklärt hingegen, dass die Rekrutierung von Wehrpflichtigen und Reservisten durch die syrische Regierung an die Zugriffsmöglichkeiten gebunden ist. Dies bedeute, dass wenn junge Menschen, die für den Militärdienst benötigt werden, einen Checkpoint der Regierungskräfte in der Nähe von Manbidsch oder Ain Al-Arab, oder in den Vierteln der Stadt Al-Hasaka, passieren und für den Militärdienst gesucht werden, auch zur Wehrpflicht eingezogen werden (ACCORD, 24. August 2023).

In der Provinz Dar’a im Süden Syriens fehlt es dem Staat laut einem von ACCORD kontaktierten Syrienexperten mehreren Berichten aus der Provinz zufolge, trotz der Anwesenheit einer Gruppe, die mit dem Militärgeheimdienst verbunden sei, an der Fähigkeit, Männer zwangsweise zum Militärdienst zu rekrutieren. Dies sei in erster Linie auf die Existenz lokaler bewaffneter Gruppen zurückzuführen, die in der Lage seien, als Reaktion auf Festnahmen einzelner Personen für den Wehrdienst Checkpoints oder Regierungsgebäude anzugreifen und somit die Freilassung einzelner Personen erwirke (Syrienexperte, 7. September 2023). Im Gegensatz dazu erklärt Al-Mustafa gegenüber ACCORD im September 2023, dass es zahlreiche von der Regierung kontrollierte Checkpoints zwischen und um Dörfer und Städte in der Provinz Dar‘a gibt und ein Konvoi der syrischen Armee könne problemlos in jedes Dorf in Dar’a kommen, um Wehrpflichtige zu rekrutieren (Al-Mustafa, 13. September 2023).

1.3 Reservedienst

Gemäß Artikel 15 des Gesetzesdekrets Nr. 30 von 2007 bleibt ein syrischer Mann nach Beendigung des Wehrdienstes Reservist und kann bis zum Alter von 42 Jahren in den aktiven Dienst einberufen werden (Gesetzesdekret Nr. 30 von 2007, Artikel 15).

Mehrere Quellen bestätigen, dass weiterhin Reservisten zum Dienst in der SAA eingezogen werden (ACCORD, 2. Juni 2023; DIS, Juni 2022, S.29; Netherlands Ministry of Ministry of Foreign Affairs, Mai 2022, S.53). Laut SNHR sind im Jahr 2023 bereits mehrere Tausend Reservisten zum Dienst einberufen worden. Eine genaue Schätzung der Zahl ist schwierig, da die Rekrutierungsbüros keine Listen der zum Reservedienst einberufenen Personen veröffentlichen (ACCORD, 2. Juni 2023).

Auch Rückkehrer werden als Reservisten einberufen. Wenn ein Mann, der aus dem Ausland nach Syrien zurückkehrt, als Reservist dienen muss, wird ihm dies bei seiner Ankunft im Land vom Grenzbeamten mitgeteilt. Anschließend muss er sich innerhalb von fünfzehn Tagen bei der Rekrutierungsabteilung melden. Tut er dies nicht, droht ihm eine Festnahme, zum Beispiel an einem Kontrollpunkt oder im Rahmen einer Verhaftungskampagne (Netherlands Ministry of Ministry of Foreign Affairs, Mai 2022, S.53).

Alle Arten von Reservisten können zum Reservedienst eingezogen werden (ACCORD, 2. Juni 2023; Netherlands Ministry of Ministry of Foreign Affairs, Mai 2022, S.38). Laut Suhail Al-Ghazi haben jedoch die Qualifikationen des Reservisten, wie Panzerführer oder Mechaniker, sowie ein früherer Einsatz im Anschluss an die militärische Ausbildung, Einfluss darauf, ob die SAA einen Reservisten in den aktiven Dienst einberuft (EUAA, April 2021, S.13). Laut einem 2021 von Migrationsverket interviewten ehemaligen Offizier der syrischen Armee ist der Bedarf an bestimmten Fähigkeiten von entscheidender Bedeutung für die Rekrutierung von Reservisten. Dieser Bedarf variiert in den unterschiedlichen Phasen des Konflikts. Es werde versucht, Reservisten einzuziehen, die ihre Wehrpflicht erst kürzlich abgeschlossen haben, der Bedarf an Männern für das Militär sei jedoch groß und daher könnten auch ältere Männer eingezogen werden. Die Altersgrenze von 42 Jahren sei in der Praxis nicht in Stein gemeißelt. Es sei von zentraler Bedeutung, in welcher Einheit und an welchen Waffen die Person ausgebildet worden sei und in welchen Bereichen die Armee Unterstützung benötige. Das Alter sei zweitrangig (Migrationsverket, 1. Juni 2021, S.13-14). Laut mehreren Quellen sind teilweise auch Männer über 42 Jahren vom Reservedienst betroffen (EUAA, April 2021, S.13; Netherlands Ministry of Foreign Affairs, Juni 2021, S.38).

Die Einsatzgebiete von Reservisten unterscheiden sich laut SNHR je nach Spezialisierung der einzelnen Reservestreitkräfte. In der Regel werden Reservisten mit derselben Spezialisierung gemeinsam an denselben Orten eingesetzt, wo sie bereits während ihres Wehrdienstes stationiert waren. Das Einsatzgebiet richtet sich nach den Bedürfnissen der einzelnen Einheiten und deren militärischen Aufgaben. Die Entscheidung darüber wird von den Rekrutierungsbüros getroffen und ändert sich stetig (ACCORD, 2. Juni 2023). Es bestimmen somit die Situation im Land und der Bedarf (Migrationsverket, 1. Juni 2021, S. 10), sowie die Qualifikationen der Reservisten, wo diese eingesetzt werden (EUAA, April 2021, S. 25).

Reservisten können mehrfach einberufen werden (Netherlands Ministry of Ministry of Foreign Affairs, Mai 2022, S.53), jedoch sind SNHR keine Fälle bekannt, in denen Reservisten aus dem Reservedienst entlassen und in weiterer Folge ein zweites Mal eingezogen wurden (ACCORD, 2. Juni 2023).

1.3.1 Demobilisierung

Die offizielle Wehrdienstzeit beträgt etwa zwei Jahre. In der Praxis werden Wehrpflichtige auf unbestimmte Zeit eingezogen. Personen, die aufgrund besonderer Fachkenntnisse für die Armee von großem Wert und schwer zu ersetzen sind, können über Jahre im Militärdienst einbehalten werden (Netherlands Ministry of Ministry of Foreign Affairs, Mai 2022, S.53). Das niederländische Außenministerium schreibt im Juni 2021, dass seit 2011 die meisten Reservisten auf unbestimmte Zeit gedient hätten (Netherlands Ministry of Foreign Affairs, Juni 2021, S.39).

Seit März 2011 erfolgt eine Demobilisierung ausschließlich auf Grundlage einer Anordnung des Präsidenten. Eine solche Anordnung gilt für bestimmte Kategorien, die zur Demobilisierung vorgesehen sind (Netherlands Ministry of Ministry of Foreign Affairs, Mai 2022, S.55). In den Jahren 2020 bis 2023 wurden mehrere Demobilisierungsdekrete erlassen, die unter anderem Reservisten, die schon über längere Zeiträume gedient hatten, betrafen (DIS, Mai 2020, S. 17, 78-79; Netherlands Ministry of Foreign Affairs, Juni 2021, S.39; Netherlands Ministry of Ministry of Foreign Affairs, Mai 2022, S.55; SANA, 27. August 2022; SANA, 17. Juli 2023; SANA, 16. August 2023).

Laut Muhsen Al-Mustafa bedeuten die Demobilisierungsanordnungen nicht, sondern dass derzeit genügend Wehrdienstpflichtige rekrutiert werden (Enab Baladi, 27. Juli 2023).

1.4 Aufschub und Befreiung

Es gibt Möglichkeiten des Wehrdienstaufschubs für Studenten, Staatsangestellte, aus medizinischen Gründen und für Männer, die die einzigen Söhne einer Familie sind (Gesetzesdekret Nr. 30 von 2007, Artikel 10-14, 25-26).

Das niederländische Außenministerium berichtet basierend auf Gesprächen mit vertraulichen Quellen Anfang 2022, dass Männer, die der einzige lebende Sohn ihrer Eltern oder eines alleinerziehenden Elternteils sind, weiterhin einen Aufschub ihres Wehr- und Reservedienstes erhalten können. Dieser Aufschub wird zu einer endgültigen Befreiung unter anderem, wenn die Mutter des Mannes fünfzig oder der Vater sechzig wird oder wenn einer von beiden nachweislich unfruchtbar ist (Netherlands Ministry of Ministry of Foreign Affairs, Mai 2022, S.53). Ein Mann gilt unter anderem auch als einziger Sohn seiner Familie, wenn alle seine Brüder an einer Krankheit oder Behinderung leiden, die von den Behörden als schwerwiegend eingestuft wird (Syrisches Verteidigungsministerium, ohne Datum b).

Wehrpflichtige können außerdem einen Aufschub erhalten, wenn sie studieren (Netherlands Ministry of Ministry of Foreign Affairs, Mai 2022, S.54). Laut dem Wehrdienstgesetz von 2007 gibt es je nach Studium ein festgelegtes Höchstalter für einen möglichen Aufschub (26 Jahre für Studenten eines vier-jährigen Studiums, 27 Jahre für Studenten eines fünf-jährigen Studiums, 28 Jahre für Medizin- und Masterstudenten und 30 Jahre für Doktoranden) (Gesetzesdekret Nr. 30 von 2007, Artikel 10). In einem Urteil des BVwG werden Informationen der BFA Staatendokumentation aus dem COI-CMS (Version 9 vom Juli 2023) angeführt. Diese enthalten eine Auskunft der österreichischen Botschaft in Damaskus, laut der insbesondere die Ausnahmen für Studenten zunehmend schwieriger in Anspruch genommen werden können. Es gab Fälle, in denen Studenten einberufen wurden. Im Jahr 2022 häuften sich laut der Botschaft auch Berichte über die Einberufung von Männern, die die einzigen Söhne ihrer Familien sind (BVwG, 2. Oktober 2023, S.19).

Auch für Reservisten ist es möglich, unter bestimmten Umständen einen Aufschub oder eine Befreiung ihres Reservedienstes zu bewirken. Laut Artikel 25 des Wehrdienstgesetzes fallen Studium, Krankheit, Haft, Arbeit im Ausland, sowie zivile Arbeit für die Streitkräfte oder das Verteidigungsministerium unter anderem unter Gründe für einen Aufschub der Reservepflicht. Befreit von der Reservepflicht werden laut Artikel 26 unter anderem Männer mit dauerhafter medizinischer Untauglichkeit und einzige Söhne einer Familie (Gesetzesdekret Nr. 30 von 2007, Artikel 25-26).

1.4.1 Aufschub/Befreiung aus medizinischen Gründen

Artikel 12 des syrischen Wehrpflichtgesetzes Nr. 30 von 2007 besagt, dass man vom Wehrdienst befreit ist, wenn man aus medizinischen Gründen untauglich ist (Gesetzesdekret Nr. 30 von 2007, Artikel 12). Laut Artikel 10 gibt es außerdem die Möglichkeit eines Aufschubs für Personen mit zeitlich begrenzter gesundheitlicher Beeinträchtigung (Gesetzesdekret Nr. 30 von 2007, Artikel 10). Das Gesetz beinhaltet keine Details oder Erklärungen zu Tauglichkeitskriterien (ACCORD, 5. Mai 2022). Gesetzesdekret Nr. 968 von 1964 zur körperlichen Tauglichkeit für den Wehrdienst enthält 261 Artikel über verschiedene Krankheitsbilder und deren Auswirkung auf die Tauglichkeit von Wehrpflichtigen (Gesetzesdekret Nr. 968 von 1964). Es konnte jedoch nicht herausgefunden werden, ob beziehungsweise inwieweit das Gesetzesdekret derzeit in der Praxis angewandt wird (ACCORD, 5. Mai 2022).

Das syrische Verteidigungsministerium schreibt auf seiner Webseite, dass medizinische Kommissionen über eine Befreiung von der Wehrpflicht entscheiden. Die betreffende Person muss einen schriftlichen Antrag stellen sowie einen zertifizierten medizinischen Befund eines Bezirksgesundheitsamtes vorlegen (Syrisches Verteidigungsministerium, ohne Datum c). Die Kriterien, die von den medizinischen Ausschüssen für ihre Bewertungen verwendet werden, sind jedoch nicht klar, was es schwierig macht festzustellen, wie die Kriterien für Untauglichkeit in der Praxis umgesetzt werden (EUAA, April 2021, S. 29). Laut Al-Ghazi ist es mit Stand Juni 2023 sehr schwierig, aus medizinischen Gründen eine Befreiung von der Wehrpflicht zu bekommen (DIS, Juli 2023, S.8).

Im Falle eines Aufschubs wird die medizinische Situation einen Monat vor Ablauf des Aufschubs erneut beurteilt. Laut anonymen Quellen des niederländischen Außenministerium ist es für Wehrpflichtige mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen auch möglich eine Position in der Verwaltung zugeteilt zu bekommen (Netherlands Ministry of Ministry of Foreign Affairs, Mai 2022, S.54). Laut Artikel 13 Absatz 1 des Gesetzesdekrets Nr. 31 von 2020 über Änderungen des Wehrpflichtgesetzes können Wehrpflichtige, denen ein so genannter ‚fester Dienst‘ (administrative Tätigkeit, Anmerkung ACCORD) zugeteilt wurde, 3.000 US-Dollar bezahlen, um vom Wehrdienst befreit zu werden (SANA, 8. November 2020).

Laut anonymen Quellen des niederländischen Außenministeriums vom Jänner und Februar 2022 werden ärztliche Befreiungen häufig ignoriert und die betroffenen Personen müssen trotz der Befreiung den Wehrdienst leisten (Netherlands Ministry of Ministry of Foreign Affairs, Mai 2022, S.54). Auch bei Patienten mit psychiatrischen Krankheitsbildern wird die Dienstfähigkeit in der Regel von einer medizinischen Kommission beurteilt. Laut SNHR werden Personen mit psychiatrischen Erkrankungen in den meisten Fällen eingezogen. Ausnahmen sind schwerer Fälle, etwa bei Schizophrenie, Psychosen und anderen Erkrankungen, die typischerweise eine kontinuierliche Betreuung in einer medizinischen Einrichtung erfordern (SNHR, 4. Oktober 2023).

1.4.2 Befreiungsgebühr für Syrer mit Wohnsitz im Ausland

Ein im Ausland wohnhafter Syrer, der vor dem Erreichen des Wehrdienstalters dauerhaft im Ausland gelebt hat, kann laut Artikel 10 des Wehrdienstgesetzes um einen Wehrdienstaufschub ansuchen (Gesetzesdekret Nr. 30 von 2007, Artikel 10). Auch Syrer, die im Ausland leben, müssen mit der Vollendung ihres 18. Lebensjahres bei einer syrischen diplomatischen Vertretung ein spezielles Formular für den Wehrdienst ausfüllen. Wenn ein junger Mann innerhalb des Jahres, in dem er 18 wird, nicht um eine Befreiung oder einen Aufschub vom Wehrdienst angesucht hat, gilt er als Wehrdienstverweigerer (DIS, Juli 2023, S.9).

Das syrische Militärdienstgesetz erlaubt es wehrpflichtigen Männern mit Wohnsitz im Ausland, eine Gebühr zu entrichten, um von der Wehrpflicht befreit zu werden. Laut einer 2020 erlassenen Abänderung des Wehrdienstgesetzes ist die Befreiungsgebühr gestaffelt nach der Anzahl der Jahre des Auslandsaufenthalts und beträgt 10.000 US-Dollar (ein Jahr), 9.000 US-Dollar (zwei Jahre), 8.000 US-Dollar (drei Jahre) bzw. 7.000 US-Dollar (vier Jahre). Bei einem Aufenthalt ab fünf Jahren kommen pro Jahr weitere 200 US-Dollar Strafgebühr hinzu. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Regelungen fallen zusätzliche Strafgebühren an (Legislative Decree # 31, 8. November 2020, Artikel 1).

Ein Wehrpflichtiger, der seinen ständigen Wohnsitz im Ausland hat und aus diesem Grund von einem Aufschub des Wehrdienstes betroffen ist, kann sich pro Kalenderjahr neunzig Tage in Syrien aufhalten, ohne dass dadurch das Recht auf Aufschub berührt wird. Laut einer Quelle des niederländischen Außenministeriums können diese Tage über das Jahr verteilt und in mehrere Zeiträume unterteilt werden. Die Frist kann gegen eine Gebühr um sechzig Tage verlängert werden. Um während eines solchen Besuchs in Syrien Rechtshandlungen oder Handlungen im Standesamt vornehmen zu können, muss der Wehrpflichtige beim Rekrutierungsbüro eine Genehmigung beantragen (Netherlands Ministry of Ministry of Foreign Affairs, Mai 2022, S.54).

Berichten zufolge können auch Männer, die Syrien illegal verlassen haben, durch die Zahlung der Gebühr vom Militärdienst befreit werden. Sie müssen allerdings zunächst ihren rechtlichen Status durch einen individuellen „Versöhnungsprozess“ bereinigen (Netherlands Ministry of Ministry of Foreign Affairs, Mai 2022, S.85). Bevor die Zahlung durchgeführt wird, kontaktiert die Botschaft das syrische Verteidigungsministerium, um eine Genehmigung zu erhalten. Dabei wird ermittelt, ob die antragstellende Person berechtigt ist, sich vom Wehrdienst freizukaufen (Netherlands Ministry of Ministry of Foreign Affairs, Mai 2020, S.23).

Laut Fabrice Balanche erscheint der gesamte Prozess relativ unkompliziert, jedoch zieht er in der Realität erhebliche Verzögerungen nach sich und erfordert viele zusätzliche Kosten, einschließlich Bestechungsgelder für bürokratische Angelegenheiten. Zum Beispiel müssen junge Männer, die Verbindungen zur Opposition hatten, aber aus wohlhabenden Familien stammen, wahrscheinlich höhere Beträge zahlen, um ihren Status zu bereinigen (BFA Staatendokumentation, 27. Jänner 2022 (Login der Staatendokumentation erforderlich).

Für Reservisten gilt, dass laut Gesetzesdekret Nr. 31 von 2020 eine Person, die sich seit mindestens einem Jahr außerhalb Syriens aufhält, dauerhaft außerhalb des Landes ansässig ist und eine Gebühr von 5.000 US-Dollar bezahlt, vom Reservedienst befreit ist (Legislative Decree # 31, 8. November 2020, Artikel 1).

1.5 Wehrdienstverweigerung/Desertion

In einem Urteil des BVwG werden Informationen der BFA Staatendokumentation aus dem COI-CMS (Version 9 vom Juli 2023) angeführt. Diese enthalten eine Aussage des deutschen Auswärtigen Amtes, laut dem es in Syrien keine Möglichkeit zur legalen Verweigerung des Wehrdienstes gibt. Es existiert auch keine Option für einen zivilen Ersatzdienst. Es gebe in Syrien keine reguläre beziehungsweise gefahrlose Möglichkeit, dem Militärdienst durch Umzug in andere Landesteile zu entkommen. Wenn Wehrpflichtige versuchen, dem Militärdienst zu entkommen, indem sie in Regionen flüchten, die nicht unter Kontrolle der Regierung stehen, müssten sie zahlreiche militärische und paramilitärische Kontrollpunkte passieren, wobei das Risiko bestehe, zwangsweise eingezogen zu werden, entweder durch die syrischen Streitkräfte, Geheimdienste oder regimetreue Milizen. Männer im wehrpflichtigen Alter dürfen das Land nicht verlassen (BVwG, 2. Oktober 2023, S.26-27).

1.5.1 Gesetzliche Lage

Die Strafe für Wehrdienstverweigerung ist in Artikeln 98 und 99 des Militärstrafgesetzes (Gesetzesdekret 61 des Jahres 1950) geregelt. Wehrdienstverweigerung liegt vor, wenn ein wehrpflichtiger Mann sich nicht innerhalb einer bestimmten Frist zur Einberufung meldet oder wenn er sich zwar meldet, aber nicht in die ihm zugewiesene militärische Einheit einrückt. In Friedenszeiten werden Wehrdienstverweigerer mit ein bis sechs Monaten Haft bestraft und in Kriegszeiten mit einem Monat bis fünf Jahren Haft. In beiden Fällen müssen sie nach der Beendigung der Haftstrafe ihren Wehrdienst vollständig ableisten (Militärstrafgesetz Nr. 61 von 1950, Artikel 98-99).

Die Strafe für Desertion ist in den Artikeln 100 und 101 des Militärstrafgesetzes (Gesetzesdekret 61 des Jahres 1950) festgelegt. Als „intern“, also innerhalb des Landes, desertiert gilt in Friedenszeiten jeder Wehrdienstleistende, der länger als sechs Tage abwesend ist oder sich nicht innerhalb von 15 Tagen nach Ende seines Urlaubs zum Dienst gemeldet hat. Ein Soldat, der noch keine drei Monate im Dienst ist, gilt erst nach einer Abwesenheit von einem Monat als „flüchtig“. Deserteure werden in den genannten Fällen mit einer Freiheitsstrafe von ein bis 5 Jahren bestraft. Mit mindestens zwei Jahren Freiheitsentzug wird jeder Deserteur bestraft, der zum Beispiel eine Waffe, Ausrüstung oder Fahrzeug aus dem Armeebesitz mitgenommen hat oder bereits zuvor desertiert ist. In Kriegszeiten werden die festgelegten Fristen auf ein Drittel verkürzt, während sich das Strafmaß verdoppeln kann.

Artikel 101 legt fest, dass in Friedenszeiten jeder Soldat oder Militärangehörige nach drei Tagen als ins Ausland desertiert gilt, der ohne Erlaubnis die syrische Grenze überquert, seine Truppe verlässt und ausländisches Staatsgebiet erreicht. In Kriegszeiten verkürzt sich die Frist von drei Tagen auf einen Tag. Der ins Ausland Geflohene wird mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis zehn Jahren belegt. Die Freiheitstrafe wird auf 15 Jahre angehoben, wenn der Deserteur zum Beispiel eine Waffe, Ausrüstung oder Fahrzeug aus dem Armeebesitz mitgenommen hat oder bereits zuvor desertiert ist. Auch in Kriegszeiten wird externe Desertion mit 15 Jahren Freiheitsentzug bestraft. Artikel 102 und 103 des Militärstrafgesetzes legen das Strafmaß für die Verbrechen des Überlaufens zum Feind bzw. der gemeinsamen Desertion mehrerer Soldaten fest (Militärstrafgesetz Nr. 61 von 1950, Artikel 100-101).

Ein westlicher Diplomat in Syrien geht davon aus, dass Deserteure auch mit Bestimmungen des Anti-Terror-Gesetzes von 2012 geahndet werden. Auch Rückkehrer befürchten Verbrechen, die unter das Anti-Terror-Gesetz fallen, beschuldigt zu werden, welche nicht unter mögliche Amnestien fallen (weitere Informationen finden Sie unter „Amnestien“) (DIS, Mai 2020, S.84).

Weitere Bestimmungen bei Nichtableistung des Wehrdienstes

Im November 2017 verabschiedete das syrische Parlament eine Gesetzesänderung von Artikeln 74 und 97 des Militärdienstgesetzes. Gemäß dieser Änderung sind Personen, die das Höchstalter für die Ableistung des Wehrdienstes erreicht haben und den Wehrdienst weder aus gesetzlich vorgesehenen Gründen noch aus anderen Befreiungsgründen nicht absolviert haben, verpflichtet, eine Ausgleichszahlung in Höhe von 8.000 US-Dollar oder dem entsprechenden Betrag in syrischen Pfund zu leisten. Diese Zahlung muss innerhalb von drei Monaten nach Erreichen des gesetzlichen Alterslimits für den Wehrdienst erfolgen. Wenn diese Zahlung nicht erfolgt, hat dies zur Folge, dass eine einjährige Haftstrafe verhängt wird, und es müssen zusätzlich 200 US-Dollar für jedes Jahr gezahlt werden, um das die Zahlung verzögert wird (SANA, 8. November 2017).

Gesetz Nr. 39 des Jahres 2019 zur Änderung des Militärdienstgesetzes erlaubt laut einem Artikel des Malcolm H. Kerr Carnegie Middle East Center die exekutive Beschlagnahmung von Vermögenswerten des Wehrdienstverweigerers ohne vorherige Ankündigung/Benachrichtigung der Person, wenn sie das 43. Lebensjahr erreicht hat, sowie die vorläufige Beschlagnahmung von Kapital, das sich im Besitz von Ehefrauen oder Kindern befindet, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass es sich nicht um das Kapital der betroffenen Person handelt. Dies gilt in all jenen Fällen, in denen das Kapital der Person nicht ausreicht, um die festgelegte Ausgleichszahlung zu decken. Durch die Novellierung hat sich die Art der Beschlagnahmung der eigenen Vermögenswerte der betroffenen Person von einer „vorläufigen Beschlagnahmung“ zu einer „exekutiven Beschlagnahmung“ geändert (Malcolm H. Kerr Carnegie Middle East Center, 20. Februar 2020). Zur Änderung von einer „vorläufigen Beschlagnahmung“ zu einer „exekutiven Beschlagnahmung“ erläuterte Human Rights Watch (HRW) im Februar 2021, dass Artikel 97 bisher vorgesehen habe, dass die Beschlagnahmung von Vermögenswerten für diejenigen, die die Freistellungsgebühr nicht bezahlt haben, bis zu einem Gerichtsurteil unter Vorbehalt erfolgt. Die Änderung ermächtigt das Finanzministerium nun jedoch, das Eigentum einer Person sofort zu beschlagnahmen und zu verkaufen, ohne die Person zu benachrichtigen oder ihr die Möglichkeit zu geben, die Entscheidung anzufechten (HRW, 9. Februar 2021).

1.5.2 Umsetzung

Es gibt an den Grenzen, sowie zwischen allen syrischen Städten eine Reihe von Kontrollpunkten, die von den Geheim- und Militärdiensten der syrischen Regierung kontrolliert werden. Die Kontrollpunkte werden genutzt, um Regierungsgegner·innen und Wehrdienstverweigerer ausfindig zu machen (Al-Araby Al-Jadeed, 22. Jänner 2023).

In einem Urteil des BVwG werden Informationen der BFA Staatendokumentation aus dem COI-CMS (Version 9 vom Juli 2023) angeführt. Diese enthalten eine Auskunft eines von der BFA-Staatendokumentation befragten Rechtsexperten, laut dem die syrischen Behörden keine Informationen über konkrete Fälle von Bestrafungen von Deserteuren und Wehrdienstverweigerern veröffentlichen (BVwG, 2. Oktober 2023, S.29). Von ACCORD kontaktierte Experten geben in Auskünften vom August 2022 an, dass die im Gesetz vorgesehenen Haftstrafen bei Wehrdienstverweigerung und Desertion in von der syrischen Regierung kontrollierten Gebieten implementiert würden. Die tatsächliche Verhängung und Dauer der Strafe für Wehrdienstverweigerung hängt laut dem von ACCORD kontaktierten Syrienexperten von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen ist die Behandlung oder Bestrafung von Wehrdienstverweigerern davon abhängig, woher eine Person kommt und in welcher Region sie festgenommen wird. In Gebieten, in denen die syrische Regierung eine schwache Kontrolle ausübt, ist es weniger wahrscheinlich, dass die Regierung einen Wehrdienstverweigerer festnimmt. Dies liegt vor allem daran, dass ein solcher Akt gewaltsame kollektive Aktionen seiner Gemeinschaft auslösen kann. Andererseits operieren die syrischen Sicherheitsapparate sehr unkoordiniert (ACCORD, 8. September 2022, S.8-10). Laut von der BFA-Staatendokumentation eingeholten (und im oben genannten Urteil zitierten) Expertenauskünften gibt es unterschiedliche Meinungen darüber, ob Wehrdienstpflichtige sofort eingezogen werden oder zuerst inhaftiert und dann eingezogen werden (BVwG, 2. Oktober 2023, S.29).

Der von ACCORD kontaktierte Syrienexperte betont zudem, dass die Straftatbestände der Wehrdienstverweigerung, der Desertion und des Überlaufens („defection“) hinsichtlich ihrer Wahrnehmung und Bestrafung klar voneinander abgegrenzt werden müssen. Mit Deserteuren wird grundsätzlich härter verfahren als mit Wehrdienstverweigerern, doch auch hier kommt es darauf an, wo diese ihren Wehrdienst abgeleistet und welche Umstände und Folgen ihre Desertion gehabt haben (ACCORD, 8. September 2022, S.10). Angehörigen bestimmter Bevölkerungsgruppen drohen im Zusammenhang mit Wehrdienstverweigerung oder Desertion potenziell härtere Bestrafungen. Muhsen Al-Mustafa ergänzt diesbezüglich, dass dies vor allem dann der Fall sein kann, wenn die Wehrdienstverweigerer oder Deserteure keine (informellen) Beziehungen zu Armeeoffizieren haben – was in vielerlei Hinsicht auf diejenigen zutreffe, die der sunnitischen Glaubensrichtung angehören, im Gegensatz zu denjenigen, die der alawitischen Glaubensrichtung angehören (ACCORD, 8. September 2022, S.12-13).

Laut dem Think Tank Jusoor for Studies wird den Deserteuren und Wehrdienstverweigerern eine gewisse Zeit eingeräumt, bevor sie ohne Bestrafung sofort zu den Militäreinheiten geschickt werden, da die syrische Regierung dringend auf Personal angewiesen ist. Diese Personen werden allerdings eher als andere in sehr gefährliche Kampfsituationen eingebunden oder müssen den Offizieren und Beamten der Regierung Geld zahlen, um nicht in derartige Situationen verwickelt zu werden (ACCORD, 8. September 2022, S.9). (Weitere Details der Auskünfte der genannten Expert·innen finden Sie hier.)

Allgemein zu Folter und Misshandlung in syrischen Haftanstalten schreibt die Unabhängige Internationale Untersuchungskommission der Vereinten Nationen für die Arabische Republik Syrien im März 2021, dass keine der Kriegsparteien in Syrien die Rechte von inhaftierten Personen im Einklang mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen achtet. Willkürliche Inhaftierung, Folter und Misshandlung, auch durch sexuelle Gewalt, unfreiwilliges oder erzwungenes Verschwindenlassen und summarische Hinrichtungen sind kennzeichnend für den Konflikt. Insbesondere von der syrischen Regierung sind derartige Misshandlungen mit einer solchen Systematik begangen, und von der Untersuchungskommission und anderen so umfassend dokumentiert worden, dass nicht behauptet werden kann, sie sind ohne Wissen der entsprechenden Befehlsketten erfolgt (HRC, 11. März 2021, S. 2).

Wehrdienstverweigerer oder Deserteure, die sich in Folge einer Amnestie den Behörden stellen, werden laut Quellen des niederländischen Außenministeriums nicht strafrechtlich verfolgt, müssen aber dennoch ihren Militärdienst leisten (Netherlands Ministry of Ministry of Foreign Affairs, Mai 2020, S.47).

1.5.3 Amnestien

Zwischen März 2011 und Oktober 2022 erließ der syrische Präsident insgesamt 21 Amnestiedekrete (USDOS, 20. März 2023, Section 1e). Im Dezember 2022 wurde eine weitere Generalamnestie erlassen, die unter anderem die Straftaten interne und externe Desertion umfasste. Deserteure, die sich in Syrien befinden, müssen sich innerhalb von drei Monaten und Syrer im Ausland innerhalb von vier Monaten stellen, wenn sie von dieser Amnestie profitieren wollen (MEMO, 22. Dezember 2022). Laut SNHR wurden die meisten der von der Amnestie erfassten Personen anschließend wieder zum Militärdienst eingezogen (USDOS, 20. März 2023, Section 1e).

Zwei von ACCORD kontaktierte Experten stimmen darin überein, dass Amnestieregelungen mit Stand Sommer 2022 im Allgemeinen umgesetzt werden. Neben der allgemeinen Amnestie gibt es von Zeit zu Zeit auch Begnadigungen auf lokaler Ebene, die auch Wehrdienstverweigerer betreffen können. Der Syrienexperte führte jedoch an, dass Amnestien keine Garantien darstellen. Selbst wenn jemand eine Sicherheitsfreigabe/Statusregelung („security clearance/status settlement“) für seine Wehrdienstverweigerung erhalten hat, kann er nach seiner Rückkehr von den Sicherheitskräften aufgrund diverser anderer Vergehen (z. B. illegales Verlassen des Landes, Aktivitäten im Ausland) verhaftet und verhört werden. Laut Al-Mustafa trifft dies auf jeden Fall auf Personen zu, die in den ersten Jahren des Konflikts aus der Armee geflohen/übergelaufen („who defected from the army“) sind. Diese Personen werden vom syrischen Staat als Verräter betrachtet. Es gibt auch Befürchtungen und Warnungen, dass es sich bei Amnestieerlässen um eine Falle handelt. Laut mehrerer Experten werden Wehrdienstverweigerer und Deserteure, die eine Amnestie in Anspruch nehmen, direkt zu den aktiven Militäreinheiten geschickt (ACCORD, 8. September 2022, S.5-7).

Weitere Informationen zur Umsetzung von Amnestien finden Sie hier auf Seiten 5-8.

1.5.4 „Statusregelung“ und Rückkehr von Wehrpflichtigen

Rückkehrer, die für den Militärdienst gesucht werden, haben eine Frist von 15 Tagen, um in der Rekrutierungsabteilung zu erscheinen und ihre Angelegenheiten zu regeln, bevor sie der syrischen Armee beitreten müssen (DIS, Mai 2020, S. 12, 65; Netherlands Ministry of Foreign Affairs, Mai 2022, S. 53; ACCORD, 5. September 2023). Auch Männer, die zum Reservedienst einberufen sind, müssen sich innerhalb von 15 Tagen bei der für sie zuständigen Rekrutierungsabteilung melden. Sollten sie innerhalb der Frist nicht bei der Rekrutierungsabteilung erscheinen, werden sie verhaftet und zum Dienst gebracht (ACCORD, 5. September 2023; siehe auch: Netherlands Ministry of Foreign Affairs, Mai 2022, S. 53). Laut SNHR würden sich die Sicherheitskräfte der Regierung jedoch nicht immer an diese Fristen halten. SNHR hat mehrmals die Inhaftierung von Flüchtlingen und rückkehrenden Binnenvertrieben vor dem Ablauf ihrer Frist dokumentiert, obwohl diese im Besitz von Dokumenten waren, aus denen hervorging, dass sie die Frist noch nicht überschritten haben (SNHR, 15. August 2019, S. 16).

Mit dem Jahr 2020 wurden auch an Grenzübergängen Wehrpflichtige eingezogen. Beamte an Grenzübergängen haben Zugriff auf eine zentrale Datenbank mit den Namen der zum Militärdienst Gesuchten. Laut einer Quelle von DIS aus dem Jahr 2020 befürchten alle syrischen Männer im Wehrdienstalter, bei Rückkehr an der Grenze eingezogen zu werden, einschließlich Männer, die das Recht auf eine Befreiung haben, und Männer, die versuchen, eine Amnestie in Anspruch zu nehmen (DIS, Mai 2020, S. 11). Unter Bezugnahme auf Aussagen eines abtrünnigen Obersts erläutert Al-Mustafa, dass Rückkehrer, die zum Reservedienst einberufen worden seien und ohne Angabe von Gründen Syrien verlassen hätten, vor Gericht kommen und sofort verhaftet werden könnten (ACCORD, 14. Juni 2023). Laut DIS bleibt aufgrund des Mangels an Überwachung durch internationale Organisationen unklar, wie systematisch und weit verbreitet staatliche Übergriffe auf Rückkehrer sind. Die Tatsache, dass der zuständige Beamte am Grenzübergang oder in der örtlichen Sicherheitsdienststelle die Befugnis hat, seine eigene Entscheidung über jeden einzelnen Rückkehrer zu treffen, trägt dazu bei, dass es hierbei kein klares Muster gibt (DIS, Mai 2022, S. 1).

Die Beantragung einer „Statusregelung“ (arabisch: taswiyat wada‘) bedeutet das Ansuchen um die Streichung des Namens von der Fahndungsliste der syrischen Regierung. Eine Bewilligung der Statusbereinigung würde bedeuten, dass die Regierung nicht mehr nach einem fahndet beziehungsweise kein Strafverfahren gegen einen einleitet. Unter die Straftatbestände, für die man um eine Statusbereinigung ansuchen kann, fallen unter anderem die illegale Ausreise sowie Wehrdienstverweigerung. Eine Genehmigung gilt offiziell als Erlaubnis, in die von der Regierung kontrollierten Gebiete einzureisen, sie dient jedoch nicht als Garantie für den Zugang zum Herkunftsort der Person, im Speziellen, wenn dieser von lokalen oder ausländischen Verbündeten der Regierung verwaltet wird (DIS, Mai 2022, S. 8-9).

Laut zwei Auskunftspersonen von DIS müssen rückkehrende Wehrdienstverweigerer, die zuvor eine Statusregelung erwirkt haben, jedoch keine Freistellungsgebühr bezahlt haben, den Wehrdienst ableisten. Laut einer weiteren im Jahr 2020 von DIS befragten Auskunftsperson können auch jene, die eine Statusregelung der Wehrdienstverweigerung erwirkt haben, bei ihrer Rückkehr vorübergehend festgenommen und Opfer von Folter werden (DIS, Mai 2022, S. 8-9; Bezüglich Ableistung des Wehrdienst ohne Freistellung, siehe auch: Netherlands Ministry of Foreign Affairs, Mai 2022, S. 52). Laut Jusoor for Studies können selbst Personen, die eine Statusregelung abgeschlossen haben und nach denen nicht aus Sicherheitsgründen gefahndet wird bei ihrer Rückkehr festgenommen werden, um Geldzahlungen von ihren Familien zu erpressen (ACCORD, 14. Juni 2023).

Die Menschenrechtsorganisationen Amnesty International (AI) und Human Rights Watch (HRW) berichten im September bzw. im Oktober 2021 über die Situation von Personen, die zwischen 2017 und 2021 nach Syrien zurückgekehrt sind. Darin finden sich auch Schilderungen zu Fällen, in denen Männer bei ihrer Rückkehr im Zusammenhang mit Desertion und Wehrdienstentzug gefangenen genommen worden und teilweise Folter durch die Behörden ausgesetzt gewesen waren (AI, September 2021, S. 19-20, 36; HRW, 20. Oktober 2021, S. 34-36). Nach den von Amnesty International gesammelten Informationen ist die verabsäumte Wehrpflicht ein Grund für Verhaftungen (AI, September 2021, S. 36). Al-Araby Al-Jadeed berichtet im Mai 2023, dass, laut Menschenrechtsaktivist·innen und Angehörigen ehemals syrischer Flüchtlinge im Libanon, aus dem Libanon abgeschobene Personen bei ihrer Rückkehr nach Syrien festgenommen und/oder zwangsweise zum Militärdienst eingezogen wurden (Al-Araby Al-Jadeed, 1. Mai 2023).

In einem Telefonat im Mai 2023 erklärt Fabrice Balanche gegenüber ACCORD, dass eine Einreise nach Syrien, besonders in die von der Assad-Regierung kontrollierten Gebiete, für alle Männer im Alter von 18 bis 50 Jahren riskant ist, da nie vorhergesagt werden kann, was tatsächlich passieren wird (ACCORD, 14. Juni 2023).

Weitere Informationen zur Rückkehr von Wehrpflichten aus dem Ausland finden Sie hier.

2. Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (AANES)

2.1 Rechtliche Bestimmungen

Im Juni 2019 verabschiedete die AANES ein Gesetz zur „Selbstverteidigungspflicht“, das den verpflichtenden Militärdienst regelt, den Männer ab 18 Jahren aus den Gebieten der AANES ableisten müssen. Die Dienstzeit beträgt 12 Monate (RIC, Juni 2020). Im Allgemeinen werden die Männer nach einem Jahr aus dem Dienst entlassen (DIS, Juni 2022, S.14). In Fällen höherer Gewalt kann die Dienstzeit verlängert werden. Die Entscheidung über die Verlängerung der Dienstzeit wird in jedem Verwaltungsbezirk getroffen. In der Vergangenheit wurde die Wehrpflicht teilweise um einige Monate verlängert (DIS, Juni 2022, S.15).

Das Gesetz zur Selbstverteidigungspflicht gilt für alle Männer aus den Gebieten der AANES, unabhängig davon, ob sie Kurden, Araber, Christen, syrische Staatsbürger, Ajanib (staatenlose Kurden, die als Ausländer in Syrien registriert sind, Anmerkung ACCORD) oder Maktoumin (staatenlose Kurden, die nicht in Syrien registriert sind, Anmerkung ACCORD) sind (DIS, Juni 2022, S.48). Die Selbstverteidigungspflicht ist in jeder von der AANES verwalteten Region verpflichtend. Dennoch gibt es Gebiete, in denen Proteste zu einer vorübergehenden Aussetzung der Pflicht geführt haben. Dies geschah z.B. in Deir Ezzour und Manbidsch im Juni 2021. Es ist unklar, ob die Selbstverteidigungspflicht für eine Person aus Afrin gilt, das nicht mehr unter der Kontrolle der AANES steht. Nach Angaben der AANES-Vertretung in der Region Kurdistan Irak und einem Artikel in der Nachrichtenagentur Kurdistan24 besteht für Personen aus Afrin keine Wehrpflicht, während Professor Fabrice Balanche das Gegenteil behauptet (DIS, Juni 2022, S.11).

Gemäß Dekret Nr. 3 vom 4. September 2021 ist die Selbstverteidigungspflicht nur für Männer mit Geburtsjahr 1998 oder jünger, jedoch nicht jünger als 18 Jahre, obligatorisch, was in allen Gebieten gleich sei. Vor dem Erlass des Dekrets variierte der Altersrahmen je nach Gebiet, und umfasste 18 bis 40-jährige (DIS, Juni 2022, S.11). Experten bestätigen, dass mit Stand September 2023 Dekret Nr. 3 vom 4. September 2021 weiterhin in Kraft ist (ACCORD, 7. September 2023).

Das Gesetz gilt nicht für Personen, die in Gebieten außerhalb der AANES wohnen oder aus anderen Gebieten stammen. Wenn solche Personen jedoch seit mehr als fünf Jahren im AANES-Gebiet wohnen, gilt die Wehrpflicht auch für sie (DIS, Juni 2022, S.11-12). Rückkehrer haben gemäß dem Gesetz dreißig Tage Zeit, um ein Wehrdienstbuch zu beantragen. Dieser Aufschub wird nur einmal gewährt (RIC, Juni 2020).

2.2 Rekrutierungspraxis

Einberufungen zur Selbstverteidigungspflicht erfolgen jährlich über die Medien, wobei bekannt gegeben wird, dass Männer einer bestimmten Altersgruppe zum Militärdienst verpflichtet sind. Es werden keine individuellen Benachrichtigungen an die Wehrpflichtigen verschickt. Personen, die zum Militärdienst verpflichtet sind, sollen sich beim Selbstverteidigungspflichtbüro in ihrer Nähe anmelden, um ein Selbstverteidigungspflichtbuch („booklet“) zu erhalten, in der der Status der wehrpflichtigen Person festgehalten ist. Das Buch ist das einzige Dokument, das im Zusammenhang mit der Selbstverteidigungspflicht ausgestellt wird (DIS, Juni 2022, S.15). Enab Baladi schreibt in einem Artikel vom April 2021, dass die SDF in ihren Territorien eine Vielzahl von Kontrollpunkten errichtet haben, um zu garantieren, dass Männer der Zielgruppe die Selbstverteidigungspflicht absolvieren. Außerdem führen die kurdischen Sicherheitskräfte (Asayish) Razzien durch, um potenzielle Rekruten ausfindig zu machen (Enab Baladi, 15. April 2021).

Selbstverteidigungspflichtleistende werden im Allgemeinen nicht an der Front eingesetzt (ACCORD, 6. September 2023). Sie absolvieren in der Regel eine ideologische und militärische Ausbildung, bevor sie an Checkpoints oder Straßensperren stationiert und logistische Unterstützung für freiwillige Streitkräfte leisten (RIC, Juni 2020). Rekruten werden außerdem dazu eingesetzt, Militärgebäude zu bewachen und an Militäreinsätzen gegen den Islamischen Staat (IS) teilzunehmen (NPA, 23. Februar 2022). Ein/e Repräsentant·in der AANES in der Region Kurdistan Irak gab an, dass Wehrpflichtige auch an der Front eingesetzt werden könnten, um professionelle Kräfte, die an vorderster Front kämpfen, zum Beispiel durch Logistik und Bewachung der eroberten Gebiete etc. zu unterstützen (DIS, Juni 2022, S.57).

Weitere Informationen zum Einsatz von Rekruten im Rahmen der Selbstverteidigungspflicht finden Sie hier.

2.2.1 Rekrutierung in arabischen Stammesgebieten von Nord- und Ostsyrien und Umgang mit arabischen Wehrdienstverweigerern

Wie oben beschrieben, sind auch in der AANES wohnhafte Araber verpflichtet, die Selbstverteidigungspflicht zu absolvieren (DIS, Juni 2022, S.48). Während es in der Vergangenheit die Selbstverteidigungspflicht für Araber teilweise ausgesetzt wurde, ist dies nicht mehr der Fall (DIS, Juni 2022, S.12). Lokale Medien berichten im Jahr 2023 von mehreren Verhaftungskampagnen mit dem Ziel der Zwangsrekrutierung von Wehrpflichtigen durch die SDF in Manbidsch (Baladi News, 26. Jänner 2023; Al-Araby Al-Jadeed, 22. Februar 2023; Shaam Network, 7. Juli 2023; Al-Araby Al-Jadeed, 19. Juli 2023) – und Weitere über Verhaftungen an zusätzlichen Kontrollpunkten im Stadtzentrum, sowie an Barrieren, die an Straßen errichtet wurden, die in die Stadt hineinführen (Baladi News, 26. Jänner 2023; Shaam Network, 7. Juli 2023).

Laut einem von ACCORD kontaktierte Syrienexperten werden Araber, die den Dienst in den Selbstverteidigungskräften verweigern, als Gegner der kurdischen Hegemonie im Nordosten Syriens wahrgenommen. Im Falle von Wehrdienstverweigerung sind die speziellen Konsequenzen für Araber von Region zu Region unterschiedlich. Nicht alle von den SDF kontrollierten Gebiete stehen unter derselben Art von Kontrolle. In den vornehmlich arabisch besiedelten Stammesregionen von Deir Ezzour haben die SDF beispielsweise nicht die Kapazität, eine direkte Rekrutierung wie in der Provinz Hasaka durchzusetzen (ACCORD, 6. September 2023).

Weitere Informationen über den Umgang mit arabischen Wehrdienstverweigerern finden Sie hier.

2.3 Aufschub und Befreiung

Das Selbstverteidigungsgesetz, das im Juni 2019 vom Generalrat der Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien verabschiedet wurde, enthält Bestimmungen zu Freistellung und Aufschub der Wehrpflicht. Laut Artikeln 14 bis 22 haben Schüler und Studenten die Möglichkeit, die Wehrpflicht bis zum Ende ihres Studiums aufzuschieben, solange sie dabei ein festgelegtes Maximalalter nicht überschreiten. Das Maximalalter variiert je nach Art des Studiums. Artikel 23 bis 25 legen dar, dass einzige Söhne einer Familie, vor Kurzem aus dem Ausland Zurückgekehrte, angehende Rechtsanwälte und Wehrpflichtige mit lediglich einem vermissten oder einem minderjährigen Bruder (und deren Vater tot ist oder eine Behinderung hat) um Aufschub ansuchen können. Wenn eine Familie mehrere wehrpflichtige Söhne hat, muss immer nur einer dienen, die anderen können ihren Dienst aufschieben. Von der Wehrpflicht befreit sind laut Artikel 28 die Söhne und Brüder eines Märtyrers, Männer mit besonderen Bedürfnissen und bestimmten Krankheiten, einzelne Söhne, Männer mit Brüdern, von denen alle besondere Bedürfnisse haben, und Männer, die nicht wissen, wer ihre Familie ist (RIC, Juni 2020).

Al-Monitor zitiert in einem Artikel zu SDF-Rekrutierung in Deir Ezzour vom Februar 2021 junge Männer aus der Region, die Angst haben sofort eingezogen zu werden, wenn sie in einem der Büros erscheinen. Ungewissheit darüber, wer für eine Freistellung in Frage kommt, ein Mangel an finanziellen Mitteln und Angst vor einer Festnahme hindert Männer daran, einen Antrag auf Freistellung zu stellen (Al-Monitor, 22. Februar 2021). Enab Baladi berichtet in einem Artikel über obligatorische Rekrutierung in der Region Jazira (die die Gebiete Al-Hasaka und Qamischli umfasst) vom Juli 2019 von willkürlichen Festnahmen zum Zweck der Rekrutierung, trotz eines gewährten Aufschubs aus Bildungs- oder medizinischen Gründen (Enab Baladi, 12. Juli 2019).

Personen im Wehrpflichtalter, die im Ausland leben, können eine Gebühr von 400 USD zahlen, um ihre Selbstverteidigungspflicht um ein Jahr aufschieben zu lassen, und um die von der AANES kontrollierten Gebiete zu besuchen und das Gebiet wieder zu verlassen. Nach Angaben der AANES-Vertretung in der irakischen Region Kurdistan sind Personen, die dafür bezahlt haben, dass ihre Selbstverteidigungspflicht auf diese Weise verschoben wird, nicht zum Dienst verpflichtet, wenn sie nach Vollendung ihres 25. Lebensjahres in die Gebiete der AANES zurückkehren. Das gleiche gilt für Männer, die die AANES vor Vollendung seines 18. Lebensjahres verlassen haben. Personen, die nicht für einen Aufschub bezahlt haben, müssen ihre Selbstverteidigungspflicht auch nach ihrem 25. Geburtstag erfüllen (DIS, Juni 2022, S.13). Al-Monitor berichtet im Mai 2019, dass eine SDF-Quelle anonym mitgeteilt hat, dass Syrer, die ihren Wohnsitz im Ausland haben oder seit mehr als fünf Jahren im Ausland leben, sich gegen eine Gebühr von 6.000 US-Dollar vom Militärdienst befreien können (Al-Monitor, 22. Mai 2019).

2.3.1 Befreiung/Aufschub aus medizinischen Gründen

Artikel 28 des Selbstverteidigungsgesetzes der AANES besagt, dass Menschen mit besonderen Bedürfnissen und Personen mit Krankheiten, die sie an der Erfüllung ihrer Selbstverteidigungspflicht hindern, von dieser befreit sind. Ob eine bestimmte Krankheit oder Behinderung zu einer Befreiung führt, wird anhand medizinischer Berichte des militärmedizinischen Zentrums mit Genehmigung des Verteidigungsamts in der AANES beurteilt (RIC, Juni 2020). Es gibt außerdem die Möglichkeit, dass der Dienst aus medizinischen Gründen verschoben wird oder ein Wehrdienstpflichtiger in sogenannten stabilen Diensten („stable services“) eingesetzt wird, z.B. als Koch, jedoch nicht für militärische Aufgaben (DIS, Juni 2022, S. 48). Laut SNHR entscheidet auch ein Ärzteausschuss über die Eignung von Patienten mit psychiatrischen Krankheitsbildern für den Dienst. Mit wenigen Ausnahmen werden die meisten Patienten mit psychiatrischen Erkrankungen eingezogen (SNHR, 4. Oktober 2023).

Zwei Experten erklärten gegenüber DIS Anfang 2022, dass die Ausnahmeregelungen bei medizinischen Problemen in der AANES respektiert wird (DIS, Juni 2022, S. 42, 46).

2.4 Wehrdienstverweigerung

Die Selbstverteidigungspflicht aus Gewissengründen zu verweigern ist keine Option (DIS, Juni 2022, S. 49). Laut Artikel 13 des Selbstverteidigungspflichtgesetzes wird jede unerlaubte Abwesenheit mit einer Verlängerung der Dienstzeit um einen Monat bestraft. Ein Wehrpflichtiger gilt als abwesend, wenn sich die Person ihr Selbstverteidigungspflichtbuch nicht abgeholt hat und/oder nicht binnen 60 Tagen ab Datum des Dienstantritts in den Selbstverteidigungsbüros vorstellig geworden ist (RIC, Juni 2020).

Laut mehreren Expertenauskünften gegenüber DIS Anfang 2022 wird eine Person, die die Selbstverteidigungspflicht verweigert oder sich ihr entzieht („draft evader“), wenn sie aufgegriffen wird, direkt in ein Trainingslager überstellt, um ihren Dienst anzutreten (DIS, Juni 2022, S. 42, 49-50, 53-54, 59, 66). Einige Kontrollpunkte in Nordostsyrien werden von der Militärpolizei kontrolliert, um die Dokumente durchreisender Personen zu überprüfen (DIS, Juni 2022, S. 18). Laut Fabrice Balanche und drei lokalen Bewohnern der Provinz Hasaka können gefasste Wehrpflichtige, die sich dem Dienst entzogen haben, von den Behörden festgehalten werden, bis ihr Status geklärt oder ein geeigneter Ausbildungsort für sie gefunden ist. Die Quellen gehen von einem Zeitraum der Inhaftierung von ein bis zwei Tagen bis zu ein bis zwei Wochen aus (DIS, Juni 2022, S. 42, 61). Es gibt keine Geld- oder Gefängnisstrafe für Wehrdienstverweigerer (DIS, Juni 2022, S. 42). Die Interviewpartner·innen von DIS stimmen im Allgemeinen darin überein, dass eine Verweigerung des Dienstes in den Selbstverteidigungskräften keine Konsequenzen für Angehörige hat (DIS, Juni 2022, S. 43, 45, 53-54, 64, 66). Es kann laut einer Quelle jedoch zu Hausdurchsuchungen kommen, bei denen Familienmitglieder psychisch unter Druck gesetzt werden (DIS, Juni 2022, S. 59).

Das Gesetz über die Selbstverteidigungspflicht im Norden und Osten Syriens vom Juni 2019 besagt, dass Männer, die ihre Selbstverteidigungspflicht nicht erfüllt haben, bis zur Vollendung des vierzigsten Lebensjahres dazu aufgerufen werden können, dieser nachzukommen (RIC, Juni 2020). Laut einem von ACCORD kontaktierten Syrienexperten sind Männer, die ihre Selbstverteidigungspflicht nicht erfüllt haben, bis zur Vollendung des vierzigsten Lebensjahres dazu verpflichtet, den Wehrdienst nachzuholen. Laut dem Syrienexperten gelten die Ausnahmen für bestimmte Altersgruppen (Geburtsjahre 1986–1990 und 1990–1997), die in separaten Dekreten angegeben sind, weiterhin. Der Syrienexperte antwortet auf die Nachfrage, ob die Ausnahmen auch für Männer gelten, die sich dem Wehrdienst entzogen haben, dass das Gesetz seiner Ansicht nach vage und verwirrend ist und manchmal der Realität widerspricht. Ihm sei mitgeteilt worden, dass Männer, deren Geburtsjahr zwischen 1986 und 1997 liegt, nicht verpflichtet seien, die Selbstverteidigungspflicht zu absolvieren, unabhängig davon, was das Gesetz über die Selbstverteidigungspflicht vorsehe (ACCORD, 7. September 2023).

2.5 Rekrutierung von Minderjährigen

Die Revolutionäre Jugend (Joanne Schurchkar), die Frauenverteidigungseinheiten (YPJ) und die Volksverteidigungseinheiten (YPG) zählen zu den prominentesten Gruppen, die für die Rekrutierung von Kindern und deren Eingliederung in die Ausbildungslager und Kampfeinheiten der SDF verantwortlich sind (SNHR, 20. November 2021, S. 42).

Syrians for Truth and Justice (STJ) dokumentierte die Rekrutierung von 24 Minderjährigen ab einem Alter von 12 Jahren im Jahr 2021 (STJ, 26. Juli 2022). Im Jahr darauf dokumentierte STJ die Rekrutierung von 49 Minderjähren (STJ, 25. Jänner 2023). Laut dem Bericht des UNO-Generalsekretärs zu Kindern in bewaffneten Konflikten wurden im Jahr 2022 von den SDF 637 Minderjährige (davon 633 von den kurdischen Volksverteidigungseinheiten und Frauenschutzeinheiten (YPG/YPJ)) und 21 von den Inneren Sicherheitskräften der AANES rekrutiert (UNSC, 5. Juni 2023, S.24-25). STJ bestätigt die kontinuierliche Rekrutierung von Minderjährigen durch die Revolutionäre Jugend in der Region im Juli 2023. Im ersten Halbjahr 2023 wurden mindestens 32 Kinder rekrutiert. Die Revolutionäre Jugend hat laut STJ die meisten Rekrutierungen zu verantworten. Es wurden Mädchen wie auch Jungen rekrutiert, zehn davon in Qamischli, fünf in Ayn Al-Arab, vier in Manbidsch, fünf in Raqqa, drei in Al-Hasaka und fünf in Aleppo (STJ, 7. Juli 2023).

(Weitere Informationen über die Rekrutierung von Minderjährigen in der AANES finden Sie hier).

4. Quellen

(Zugriff auf alle Quellen am 16. Jänner 2024)

ACCORD – Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation: Anfragebeantwortung zu Syrien: Abgabe des Wehrdienstbuches und des Personalausweises zu Beginn des Wehrdienstes und Einbehaltung der Dokumente bis zur Ausmusterung von der Militärbehörde [a‑11840], 20. April 2022 (verfügbar auf ecoi.net)
https://www.ecoi.net/de/dokument/2072196.html

ACCORD – Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation: Anfragebeantwortung zu Syrien: Tauglichkeitskriterien der syrischen Armee; Einsatz von Wehrpflichtigen mit starker Sehschwäche [a-11869], 5. Mai 2022 (verfügbar auf ecoi.net)
https://www.ecoi.net/de/dokument/2073006.html

ACCORD – Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation: Anfragebeantwortung zu Syrien: Wehrdienstverweigerung und Desertion, 8. September 2022 (verfügbar auf ecoi.net)
https://www.ecoi.net/en/file/local/2080421/a-11951-V3.pdf

ACCORD – Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation: Anfragebeantwortung zu Syrien: Unterliegen Palästinenser, die den Wehrdienst absolviert haben, auch einer Pflicht zum Reservedienst?, 21. September 2022 (verfügbar auf ecoi.net)
https://www.ecoi.net/de/dokument/2080420.html

ACCORD – Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation: Anfragebeantwortung zu Syrien: Einberufung von Reservisten der syrischen Armee: Bedarf, Bedingungen, Alter, Dauer, Einsatzbereich, Möglichkeit des Freikaufens [a‑12132-1], 2. Juni 2023 (verfügbar auf ecoi.net)
https://www.ecoi.net/de/dokument/2094284.html

ACCORD – Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation: Anfragebeantwortung zu Syrien: Checkpoints in und um Damaskus, Latakia und Tartous (Anzahl, Kontrolle); Erreichbarkeit von der libanesischen Grenze aus, Erreichbarkeit von Aleppo; Verhaftungen, Verschwindenlassen [a-12124-3], 9. Juni 2023 (verfügbar auf ecoi.net)
https://www.ecoi.net/en/document/2094288.html

ACCORD – Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation: Anfragebeantwortung zu Syrien: Detailfragen zum Vorgehen der syrischen Grenzbehörden bei der Einreise eines registrierten Reservisten nach mehrjährigem Auslandsaufenthalt [a‑12132-2], 14. Juni 2023 (verfügbar auf ecoi.net)
https://www.ecoi.net/de/dokument/2094281.html

ACCORD – Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation: Anfragebeantwortung zu Syrien: Möglichkeit der syrischen Behörden, in den kurdisch kontrollierten Gebieten, in denen die Regierung Präsenz hat (Manbij, Ain Al-Arab, Tal Rifaat, Landstreifen entlang der türkischen Grenze) Personen für den Reservedienst einzuziehen; Personenkontrollen in diesen Gebieten, die einen Aufgriff von Regierungskritiker·innen ermöglichen [a-12197], 24. August 2023 (verfügbar auf ecoi.net)
https://www.ecoi.net/de/dokument/2096377.html

ACCORD – Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation: Anfragebeantwortung zu Syrien: Informationen über kurzen zeitlichen Aufschub zum Antritt des Wehrdiensts für Rückkehrer [a-12200], 5. September 2023 (verfügbar auf ecoi.net)
https://www.ecoi.net/de/dokument/2096758.html

ACCORD – Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation: Anfragebeantwortung zu Syrien: Konsequenzen bei Verweigerung des Dienstes in den Selbstverteidigungskräften; Konsequenzen für Angehörige; Wahrnehmung von Personen, die den Dienst in den Selbstverteidigungskräften verweigern; Situation von Arabern; Einsatz von Rekruten im Rahmen der Selbstverteidigungspflicht an der Front [a-12188-v2], 6. September 2023 (verfügbar auf ecoi.net)
https://www.ecoi.net/de/dokument/2096372.html

ACCORD – Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation: Anfragebeantwortung zu Syrien: Rekrutierung Wehrpflichtiger durch die syrische Regierung in Manbidsch (Provinz Aleppo) [a-12201-1], 7. September 2023 (verfügbar auf ecoi.net)
https://www.ecoi.net/de/dokument/2097226.html

ACCORD – Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation: Anfragebeantwortung zu Syrien: Aktualität von Dekret Nr. 3 vom 4. September 2021 bezüglich Selbstverteidigungsdienst in der Autonomen Administration von Nord- und Ostsyrien (AANES); Anwendung des Dekrets in der Stadt Manbidsch; Einberufung älterer Männer zum Selbstverteidigungsdienst; Höchstalter, bis zu dem Wehrdienstverweigerer eingezogen werden können [a-12201-2], 7. September 2023 (verfügbar auf ecoi.net)
https://www.ecoi.net/de/dokument/2097228.html

AI – Amnesty International: “You’re going to your death”; Violations against Syrian refugees returning to Syria [MDE 24/4583/2021], September 2021 (verfügbar auf ecoi.net) https://www.ecoi.net/en/file/local/2059754/MDE2445832021ENGLISH.pdf

Al-Araby Al-Jadeed: Sicherheitskontrollpunkte in Syrien: Erpressungszentren, die das Leid der Zivilbevölkerung vergrößern [Arabisch], 22. Jänner 2023
https://www.alaraby.co.uk/politics/%D8%A7%D9%84%D8%AD%D9%88%D8%A7%D8%AC%D8%B2-%D8%A7%D9%84%D8%A3%D9%85%D9%86%D9%8A%D8%A9-%D9%81%D9%8A-%D8%B3%D9%88%D8%B1%D9%8A%D8%A9-%D9%85%D8%B1%D8%A7%D9%83%D8%B2-%D8%A7%D8%A8%D8%AA%D8%B2%D8%A7%D8%B2-%D8%AA%D8%B2%D9%8A%D8%AF-%D9%85%D8%B9%D8%A7%D9%86%D8%A7%D8%A9-%D8%A7%D9%84%D9%85%D8%AF%D9%86%D9%8A%D9%8A%D9%86

Al-Araby Al-Jadeed: Das syrische Regime verstärkt seine Streitkräfte in Deir Ezzor und die SDF setzt ihre Rekrutierungskampagne in Manbidsch fort [Arabisch], 22. Februar 2023
https://www.alaraby.co.uk/politics/%D8%A7%D9%84%D9%86%D8%B8%D8%A7%D9%85-%D8%A7%D9%84%D8%B3%D9%88%D8%B1%D9%8A-%D9%8A%D8%B9%D8%B2%D8%B2-%D9%82%D9%88%D8%A7%D8%AA%D9%87-%D8%A8%D8%AF%D9%8A%D8%B1-%D8%A7%D9%84%D8%B2%D9%88%D8%B1-%D9%88%D9%82%D8%B3%D8%AF-%D8%AA%D9%88%D8%A7%D8%B5%D9%84-%D8%A7%D9%84%D8%AA%D8%AC%D9%86%D9%8A%D8%AF-%D9%81%D9%8A-%D9%85%D9%86%D8%A8%D8%AC

Al-Araby Al-Jadeed: Flüchtlingen, die aus dem Libanon nach Syrien abgeschoben werden, droht Inhaftierung und Zwangsrekrutierung [Arabisch], 1. Mai 2023
https://www.alaraby.co.uk/society/%D8%A7%D9%84%D9%84%D8%A7%D8%AC%D8%A6%D9%88%D9%86-%D8%A7%D9%84%D9%85%D8%B1%D8%AD%D9%84%D9%88%D9%86-%D9%85%D9%86-%D9%84%D8%A8%D9%86%D8%A7%D9%86-%D9%84%D8%B3%D9%88%D8%B1%D9%8A%D8%A9-%D9%8A%D9%88%D8%A7%D8%AC%D9%87%D9%88%D9%86-%D8%A7%D9%84%D8%A7%D8%B9%D8%AA%D9%82%D8%A7%D9%84-%D9%88%D8%A7%D9%84%D8%AA%D8%AC%D9%86%D9%8A%D8%AF-%D8%A7%D9%84%D9%82%D8%B3%D8%B1%D9%8A

Al-Araby Al-Jadeed: Streik in Manbidsch, Syrien, um gegen die Lebensbedingungen und die Zwangsrekrutierung unter der SDF zu protestieren [Arabisch], 19. Juli 2023
https://www.alaraby.co.uk/society/%D8%A5%D8%B6%D8%B1%D8%A7%D8%A8-%D9%81%D9%8A-%D9%85%D9%86%D8%A8%D8%AC-%D8%A7%D8%AD%D8%AA%D8%AC%D8%A7%D8%AC%D8%A7%D9%8B-%D8%B9%D9%84%D9%89-%D8%A7%D9%84%D9%85%D8%B9%D9%8A%D8%B4%D8%A9-%D9%88%D8%A7%D9%84%D8%AA%D8%AC%D9%86%D9%8A%D8%AF-%D8%A7%D9%84%D8%A5%D8%AC%D8%A8%D8%A7%D8%B1%D9%8A-%D9%81%D9%8A-%D8%B8%D9%84%D9%91-%D9%82%D8%B3%D8%AF

Al-Jazeera: SDF militia forcibly conscripting teachers in Syria: Report, 2. März 2021
https://www.aljazeera.com/news/2021/3/2/kurdish-fighters-forcibly-conscripting-teachers-in-syria-report

Al-Monitor: SDF arrests Syrians who refuse to serve, 22. Mai 2019
https://www.al-monitor.com/originals/2019/05/syria-raqqa-kurdish-sdf-arrest-military-service.html

Al-Monitor: In Syria’s Deir ez-Zor, SDF [Syrian Democratic Forces, Demokratische Kräfte Syriens] conscription ‘severs livelihoods’, 22. Februar 2021
https://www.al-monitor.com/originals/2021/02/syria-conscription-sdf-is-army-volunteer.html#ixzz6yyoKMplG

Al-Mustafa, Muhsen: Online-Meeting, 21. November 2023

Baladi News: Streik in Manbidsch, um gegen die Wehrpflicht zu protestieren [Arabisch], 26. Jänner 2023
https://baladi-news.com/ar/articles/90563/%D8%A5%D8%B6%D8%B1%D8%A7%D8%A8-%D9%81%D9%8A-%D9%85%D9%86%D8%A8%D8%AC-%D8%A7%D8%AD%D8%AA%D8%AC%D8%A7%D8%AC%D8%A7-%D8%B9%D9%84%D9%89-%D8%A7%D9%84%D8%AA%D8%AC%D9%86%D9%8A%D8%AF-%D8%A7%D9%84%D8%A5%D8%AC%D8%A8%D8%A7%D8%B1%D9%8A

BFA Staatendokumentation: Anfragebeantwortung der Staatendokumentation zu Syrien: Wehrdienst, 27. Jänner 2022 (Login der Staatendokumentation erforderlich)
https://www.ecoi.net/en/file/local/2068212/SYRI_SM_Wehrdienst_2022_01_27_KE.odt

BVwG – Bundesverwaltungsgericht: Entscheidungstext W266 2261701-1, 2. Oktober 2023
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvwg/BVWGT_20231002_W266_2261701_1_00/BVWGT_20231002_W266_2261701_1_00.pdf

DIS – Danish Immigration Service: Syria Military Service, Mai 2020
https://www.ecoi.net/en/file/local/2031493/Report_Syria_Military_Service_may_2020.pdf

DIS – Danish Immigration Service: Syria; Treatment upon return, Mai 2022 https://www.ecoi.net/en/file/local/2072754/notat-syria-treatment-upon-return-may2022.pdf

DIS – Danish Immigration Service: Syria: Military recruitment in Hasakah Governorate, Juni 2022
https://www.ecoi.net/en/file/local/2075255/syria_fmm_rappport_military_recruitment_hasakah_governorate_june2022.pdf

DIS – Danish Immigration Service: Syria; The Special Forces and the elite units, April 2023
https://www.ecoi.net/en/file/local/2091463/syria-the-special-forces-and-the-elite-units_april_2023.pdf

DIS – Danish Immigration Service: Syria; Military service: recruitment procedure, conscripts’ duties and military service for naturalised Ajanibs, Juli 2023
https://www.ecoi.net/en/file/local/2094617/coi-brief-report-on-syria-military-service-2023.pdf

Enab Baladi: Compulsory military recruitment in Jazira Region: SDF imposing their authority, 12. Juli 2019
https://english.enabbaladi.net/archives/2019/07/compulsory-military-recruitment-in-jazira-region-sdf-imposing-their-authority/

Enab Baladi: Under guise of duty: patterns of coercion enabled by SDF’s draft law, 15. April 2021
https://english.enabbaladi.net/archives/2021/04/under-guise-of-duty-patterns-of-coercion-enabled-by-sdfs-draft-law/

Enab Baladi: Aleppo children forcibly kidnapped and recruited in SDF’s allied militia, 18. März 2022
https://english.enabbaladi.net/archives/2022/03/aleppo-children-forcibly-kidnapped-and-recruited-in-sdfs-allied-militia/

Enab Baladi: Northeastern Syria students are target of double recruitment campaigns, 15. August 2022
https://english.enabbaladi.net/archives/2022/08/northeastern-syria-students-are-target-of-double-recruitment-campaigns/

Enab Baladi: Ending reserve service in regime forces; Move to reduce financial, political pressure, 27. Juli 2023
https://english.enabbaladi.net/archives/2023/07/ending-reserve-service-in-regime-forces-move-to-reduce-financial-political-pressure/

EUAA – European Union Agency for Asylum: Syria: Military Service, April 2021 (verfügbar auf ecoi.net)
https://www.ecoi.net/en/file/local/2048969/2021_04_EASO_COI_Report_Military_Service.pdf

EUAA – European Union Agency for Asylum: Syria: Socio-economic situation in Damascus City, August 2022 (verfügbar auf ecoi.net)
https://www.ecoi.net/en/file/local/2077964/2022_08_EUAA_COI_Report_Syria_Socio_economic_situation_in_Damascus_city.pdf

EUAA – European Union Agency for Asylum: Syria: Targeting of individuals, September 2022 (verfügbar auf ecoi.net)
https://www.ecoi.net/en/file/local/2078321/2022_09_EUAA_COI_Report_Syria_Targeting_of_individuals.pdf

Gesetzesdekret Nr. 30 von 2007 (Wehrdienstgesetz) [Arabisch], 12. Mai 2007
http://parliament.gov.sy/arabic/index.php?node=201&nid=4921&

Gesetzesdekret Nr. 35 von 2011 zur Änderung des Wehrdienstgesetzes Nr. 30 von 2007 [Arabisch], 1. Juni 2011
http://www.parliament.gov.sy/arabic/index.php?node=5571&cat=4431&

Gesetzesdekret Nr. 968 von 1964, Körperliche Tauglichkeit für den Wehrdienst [Arabisch], 1964
https://www.startimes.com/?t=16512202

HRC – UN Human Rights Council (formerly UN Commission on Human Rights): Report of the Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic [A/HRC/46/55], 11. März 2021 (verfügbar auf ecoi.net)
https://www.ecoi.net/en/file/local/2046935/A_HRC_46_55_E.pdf

HRC – UN Human Rights Council: Report of the Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic [A/HRC/52/69], 7. Februar 2023 (verfügbar auf ecoi.net)
https://www.ecoi.net/en/file/local/2088857/G2301021.pdf

HRW – Human Rights Watch: Syrian ‘Military Evaders’ Face Unlawful Seizure of Property, Assets, 9. Februar 2021 (verfügbar auf ecoi.net)
https://www.ecoi.net/de/dokument/2045174.html

HRW – Human Rights Watch: “Our Lives Are Like Death”; Syrian Refugee Returns from Lebanon and Jordan, 20. Oktober 2021 (verfügbar auf ecoi.net)
https://www.ecoi.net/en/file/local/2062564/syria1021_web.pdf

Legislative Decree # 31, veröffentlicht von UNHCR – UN High Commissioner for Refugees (inoffizielle Übersetzung), 8. November 2020
https://www.refworld.org/docid/5ff34b124.html

Malcolm H. Kerr Carnegie Middle East Center: Drain Society, Feed the Military, 20. Februar 2020 https://carnegie-mec.org/diwan/81107

MEMO - Middle East Monitor: Syria’s Assad issues general amnesty for deserters, 22. Dezember 2022
https://www.middleeastmonitor.com/20221222-syrias-assad-issues-general-amnesty-for-deserters/

Migrationsverket – Schwedische Einwanderungsbehörde: Syrisk militärtjänst, 1. Juni 2021 (verfügbar auf ecoi.net)
https://www.ecoi.net/en/file/local/2053805/210614300.pdf

Militärstrafgesetz Nr. 61 von 1950 [Arabisch], 27. Februar 1950
http://www.parliament.gov.sy/arabic/index.php?node=201&nid=11811&RID=-1&Last=56&First=0&CurrentPage=0&Vld=-1&Mode=-1&Service=-1&Loc1=0&Key1=&SDate=&EDate=&Year=-1&Country=&Num=61&Dep=-1&

Netherlands Ministry of Foreign Affairs: Country of origin information report Syria, 15. Mai 2020 (verfügbar auf ecoi.net)
https://www.ecoi.net/en/file/local/2038451/2020_05_MinBZ_NLMFA_COI_Report_Syria_Algemeen_ambtsbericht_Syrie.pdf

Netherlands Ministry of Foreign Affairs: Country of origin information report Syria, Juni 2021 (verfügbar auf ecoi.net)
https://www.ecoi.net/en/file/local/2069799/EN-AAB-Syrie-juni-2021.pdf

Netherlands Ministry of Foreign Affairs: Country of origin information report Syria, Mai 2022 (verfügbar auf ecoi.net)
https://www.ecoi.net/en/file/local/2081724/Country+of+origin+information+report+Syria.pdf

NPA – North Press Agency: Selbstverwaltung erlässt Amnestie für Personen, die sich dem Dienst zur Selbstverteidigung entzogen haben [Arabisch] 23. Februar 2022
https://npasyria.com/98024/

Omran Center for Strategic Studies: The Security Landscape in Syria and its Impact on the Return of Refugees: An Opinion Survey, 17. Dezember 2020
https://omranstudies.org/publications/books/download/129_e5206480fe4b2b0f8d1767a4a4ae38a2.html?__cf_chl_tk=jqa2rjLv2l9qfBggshgpxpx5QSd7e_tcFQw4T1rnTRA-1648051892-0-gaNycGzNCKU

RIC - Rojava Information Center: Translation: Law concerning military service in North and East Syria, Juni 2020 (verfügbar über Web Archive)
https://web.archive.org/web/20220120054208/https://rojavainformationcenter.com/2020/06/translation-law-concerning-military-service-in-north-and-east-syria/

SANA - Syrian Arab News Agency: Die Volksversammlung verabschiedet einen Gesetzentwurf über Personen, die das Alter für die Wehrpflicht überschritten haben, und einen weiteren über die Verknüpfung des allgemeinen Registers der Staatsbediensteten mit dem Ministerium für Verwaltungsentwicklung [Arabisch], 8. November 2017
https://sana.sy/?p=656572

SANA - Syrian Arab News Agency: Präsident Al-Assad erlässt Dekret zur Änderung einiger Artikel des Wehrpflichtgesetzes über die Zahlung von Ersatzzahlungen [Arabisch], 8. November 2020
https://www.sana.sy/?p=1253943#:~:text=%D8%A3%D8%B5%D8%AF%D8%B1%20%D8%A7%D9%84%D8%B3%D9%8A%D8%AF%20%D8%A7%D9%84%D8%B1%D8%A6%D9%8A%D8%B3%20%D8%A8%D8%B4%D8%A7%D8%B1%20%D8%A7%D9%84%D8%A3%D8%B3%D8%AF,%D9%88%D8%AA%D8%B9%D8%AF%D9%8A%D9%84%D8%A7%D8%AA%D9%87%20%D8%A7%D9%84%D9%85%D8%AA%D8%B6%D9%85%D9%86%20%D9%82%D8%A7%D9%86%D9%88%D9%86%20%D8%AE%D8%AF%D9%85%D8%A9%20%D8%A7%D9%84%D8%B9%D9%84%D9%85.

SANA - Syrian Arab News Agency: President al-Assad grants general amnesty for crimes committed before December 21,2022, 21. Dezember 2022
https://sana.sy/en/?p=293840

SANA - Syrian Arab News Agency: Präsident al-Assad erlässt eine Verwaltungsanordnung, um die Zurückbehaltung und Abberufung von Offizieren und Personen zu beenden, deren Dienstzeit sechseinhalb Jahre erreicht hat [Arabisch], 17. Juli 2023
https://sana.sy/?p=1933704

SANA - Syrian Arab News Agency: Präsident al-Assad erlässt eine Verwaltungsanordnung, um die Einberufung von Offizieren, Reserveoffizierskadetten, Unteroffizieren und Reservepersonal zu beenden [Arabisch], 16. August 2023
https://sana.sy/?p=1949713

Shaam Network: SDF verhaftet Dutzende... Aufrufe zu Demonstrationen gegen Rekrutierungskampagnen in Manbidsch [Arabisch], 7. Juli 2023
https://shaam.org/news/syria-news/qsd-tatql-alashrat-dawat-lltzahr-dhd-hmlat-altjnyd-fy-mnbj

SNHR – Syrian Network for Human Rights: The Syrian Regime Continues to Pose a Violent Barbaric Threat and Syrian Refugees Should Never Return to Syria, 15. August 2019
https://snhr.org/wp-content/pdf/english/The_Syrian_regime_continues_to_pose_a_severe_barbaric_threat_and_Syrian_refugees_should_never_return_to_Syria_en.pdf

SNHR – Syrian Network for Human Rights: On World Children’s Day: Tenth Annual Report on Violations against Children in Syria, 20. November 2021
https://sn4hr.org/wp-content/pdf/english/On_World_Childrens_Day_Tenth_Annual_Report_on_Violations_against_Children_in_Syria_en.pdf

SNHR – Syrian Network for Human Rights: E-Mail-Auskunft, 4. Oktober 2023

STJ – Syrians for Truth and Justice: Northeastern Syria: 29 Children Recruited Over the First Half of 2022, 26. Juli 2022
https://stj-sy.org/en/northeastern-syria-29-children-recruited-over-the-first-half-of-2022/

STJ – Syrians for Truth and Justice: Syria: 49 Cases of Child Soldier Recruitment Verified in AANES Areas in 2022, 25. Jänner 2023
https://stj-sy.org/en/syria-49-cases-of-child-soldier-recruitment-verified-in-aanes-areas-in-2022/

STJ – Syrians for Truth and Justice: Northeastern Syria: The RY Use of Child Soldiers Continues Unabated, 7. Juli 2023
https://stj-sy.org/en/northeastern-syria-the-ry-use-of-child-soldiers-continues-unabated/

Syria TV: Generalstreik in Manbidsch gegen Zwangsrekrutierung und Verstöße der SDF | Fotos [Arabisch], 19. Juli 2023
https://www.syria.tv/%D8%A5%D8%B6%D8%B1%D8%A7%D8%A8-%D8%B9%D8%A7%D9%85-%D9%81%D9%8A-%D9%85%D9%86%D8%A8%D8%AC-%D8%B1%D9%81%D8%B6%D8%A7%D9%8B-%D9%84%D9%84%D8%AA%D8%AC%D9%86%D9%8A%D8%AF-%D8%A7%D9%84%D8%A5%D8%AC%D8%A8%D8%A7%D8%B1%D9%8A-%D9%88%D8%A7%D9%86%D8%AA%D9%87%D8%A7%D9%83%D8%A7%D8%AA-%D9%82%D8%B3%D8%AF-%D8%B5%D9%88%D8%B1

Syrienexperte: E-Mail-Auskunft, 7. September 2023

Syrienexperte: E-Mail-Auskunft, 21. November 2023

Syrisches Verteidigungsministerium: Wie hoch ist das Einstellungsalter? [Arabisch], ohne Datum a
http://mod.gov.sy/mservice/site/arabic/index.php?node=55148&cat=15112&

Syrisches Verteidigungsministerium: Einzige Söhne [Arabisch], ohne Datum b
http://www.mod.gov.sy/index.php?node=556&cat=337&

Syrisches Verteidigungsministerium: Freistellung aus gesundheitlichen Gründen [Arabisch], ohne Datum c
http://www.mod.gov.sy/index.php?node=556&cat=340&

TIMEP - Tahrir Institute for Middle East Policy: The Syrian Regime Signals Legal and Military Shifts to the World, 17. Oktober 2022
https://timep.org/2022/10/17/the-syrian-regime-signals-legal-and-military-shifts-to-the-world/

UNSC – United Nations Security Council: Children and armed conflict, Report of the Secretary-General [A/77/895-S/2023/363], 5. Juni 2023 (verfügbar auf ecoi.net)
https://www.ecoi.net/en/file/local/2095409/N2314496.pdf

USDOS – US Department of State: 2022 Report on International Religious Freedom: Syria, 15. Mai 2023 verfügbar auf ecoi.net
https://www.ecoi.net/en/document/2091896.html

USDOS – US Department of State: 2022 Country Report on Human Rights Practices: Syria, 20. März 2023 (verfügbar auf ecoi.net)
https://www.ecoi.net/en/document/2089061.html

4. Kurzbeschreibungen der Quellen

Das Austrian Centre for Country of Origin & Asylum Research and Documentation (ACCORD) ist eine Abteilung innerhalb des Generalsekretariats des Österreichischen Roten Kreuzes (ÖRK), die Informationen zu Herkunftsländern von Asylwerber·innen (COI) bereitstellt, um zu fairen und effizienten Asylverfahren beizutragen.

Amnesty International (AI) ist eine internationale regierungsunabhängige Menschenrechtsorganisation mit Hauptsitz in London.

Al-Araby Al-Jadeed (auch The New Arab genannt) ist ein 2014 in London gegründetes Medienunternehmen.

Al-Jazeera ist ein in Qatar ansässiger arabischer Nachrichtensender.

Al-Monitor ist eine auf Berichterstattung zum Nahen Osten spezialisierte Medienplattform

Baladi News ist ein von Syrer·innen in der Diaspora gegründetes Medienunternehmen.

Die Staatendokumentation des österreichischen Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ist beauftragt mit der Sammlung und Aufbereitung von Herkunftsländerinformationen.

Das Danish Immigration Service (DIS) ist die in Dänemark für Einwanderung, Einreise und Aufenthalt von Ausländer·innen zuständige Behörde des Ministeriums für Einwanderung und Integration.

Enab Baladi ist eine regierungskritische syrische Medienorganisation.

Die Asylagentur der Europäischen Union (European Union Agency for Asylum, EUAA) ist eine EU-Agentur, deren Aufgabe es ist, die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des als Gemeinsames Europäisches Asylsystem bekannten EU-Gesetzespakets zu Asyl, internationalem Schutz und Aufnahmebedingungen zu unterstützen.

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN Human Rights Council, HRC), ist ein zwischenstaatliches Gremium innerhalb der Vereinten Nationen, das sich für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte weltweit einsetzt.

Human Rights Watch (HRW) ist eine internationale Nichtregierungsorganisation mit Sitz in New York City, die sich für den weltweiten Schutz der Menschenrechte einsetzt.

Das Malcolm H. Kerr Carnegie Middle East Center ist ein in Beirut ansässiger Think Tank mit dem Schwerpunkt Nahostregion.

Middle East Monitor (MEMO) ist eine nichtprofitorientierte Organisation zur Analyse und Übersetzung von Medienprodukten sowie zur Medienbeobachtung in Bezug auf Berichterstattung zum Nahen Osten.

Die Schwedische Einwanderungsbehörde (Migrationsverket) ist eine Regierungseinrichtung, die für die Entscheidungsfindung und Bereitstellung von Dienstleistungen in den Bereichen Asyl, Migration und Staatsbürgerschaftswesen zuständig ist. Die Behörde betreibt eine Datenbank für Herkunftsländerinformationen namens Lifos.

Das Außenministerium der Niederlande (Ministerie van Buitenlandse Zaken, BZ) ist die Regierungsbehörde der Niederlande, die für die auswärtigen Angelegenheiten des Landes zuständig ist.

North Press Agency (NPA) ist eine syrisch-kurdische Nachrichtenagentur.

Das Omran Center for Strategic Studies ist ein in Istanbul ansässiges, auf Syrien spezialisiertes, Rechercheinstitut.

Das Rojava Information Center (RIC) ist eine syrische Nachrichtenagentur mit Hauptsitz in Qamischli, deren Ziel es ist, ausländischen Journalist·innen Informationen der Autonomen Verwaltung Nord- und Ostsyriens zur Verfügung zu stellen.

Syrian Arab News Agency (SANA) ist die syrische staatliche Nachrichtenagentur.

Shaam Network ist ein Medienunternehmen der syrischen Opposition.

Das Syrian Network for Human Rights (SNHR) ist eine 2011 gegründete unabhängige Menschenrechtsorganisation, die Menschenrechtsverletzungen in Syrien beobachtet und dokumentiert

Syrians for Truth and Justice (STJ) besteht aus einem Team von Forscher·innen, Anwält·innen und Freiwilligen, die sich der Aufdeckung von Menschenrechtsverletzungen in ganz Syrien widmen.

Syria TV ist ein Mediendienst, der die syrische Revolution unterstützt und derzeit aus der Türkei gesendet wird.

Das Tahrir-Institut for Middle East Policy (TIMEP) ist eine in den USA ansässige Denkfabrik, die sich auf den Nahen Osten spezialisiert.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (United Nation Security Council, UNSC), eines der sechs Hauptorgane der UNO, ist dafür verantwortlich, Frieden und internationale Sicherheit aufrechtzuerhalten. Der UNSC veröffentlicht regelmäßig Berichte über seine internationalen Missionen und weltweiten Entwicklungen, die Politik, Sicherheit, Menschenreche etc. betreffen.

Das US Department of State (USDOS) ist das US-Bundesministerium, das für die auswärtigen Angelegenheiten der Vereinigten Staaten zuständig ist.

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