Länderinformation der Staatendokumentation: Angola; aus dem COI-CMS; Version 1

Aktualisierungsdatum ist am Anfang des jeweiligen Kapitels

Aktualisierungsintervall: Auf Anfrage

Dieses Projekt wurde aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) kofinanziert

Disclaimer

Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde gemäß den vom Staatendokumentationsbeirat beschlossenen Standards und der Methodologie der Staatendokumentation erstellt.

Das Country of Origin Information - Content Management System (COI-CMS) ist eine Datenbank mit COI-Inhalten, welche beruhend auf den Bedürfnissen in Verfahren des Asyl- und Fremdenwesens (BFA, BVwG etc.) mit Informationen aus vorhandenen, vertrauenswürdigen und vorrangig öffentlichen Quellen gemäß den Standards der Staatendokumentation befüllt wird. Das COI-CMS gibt eine einzelfallunabhängige Darstellung über die Lage betreffend relevanter Tatsachen in Herkunftsländern bzw. in EU-Mitgliedsstaaten. Der jeweilige Bedarfsträger kann aus dem COI-CMS Länder und Themen selektieren und so die für den spezifischen Bedarf relevante Länderinformation zusammenstellen.

Das COI-CMS dient den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Es gilt § 5 BFA-G. Dieses Produkt ist als Arbeitsbehelf für österreichische Behörden und Gerichte entworfen worden. In diesem Sinne stehen Lesbarkeit, flexible Nutzbarkeit und einfache Verwertbarkeit in Entscheidungen im Vordergrund. Grundsätzlich wird jede Information mit mindestens einer Quelle belegt; aus vorgenannten Gründen wird jedoch auf die Hervorhebung von Originalzitaten verzichtet – nicht zuletzt auch deshalb, weil sich daraus für die Entscheidungsfindung kein Mehrwert ergibt.

Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine Schlussfolgerungen für die rechtliche Beurteilung eines konkreten Verfahrens. Das COI-CMS stellt keine allgemeine oder individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument kann insbesondere auch nicht als politische Stellungnahme seitens der Staatendokumentation oder des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gewertet werden. Administrative Grenzen auf in dieser Veröffentlichung wiedergegebenen Karten sind nicht als offizielle Anerkennung von deren Gültigkeit zu werten. 

Das vorliegende Produkt kann informelle Arbeitsübersetzungen von fremdsprachigen Quellen enthalten, die mittels maschineller Übersetzungsprogramme entstanden sind. Für eine vollständige Wiedergabe auch eventueller regionaler Nuancen wird ggf. eine professionelle Übersetzung empfohlen. Zudem muss darauf hingewiesen werden, dass Transliterationen oder Transkriptionen von Eigennamen bei manchen Sprachen je nach Quelle variieren können.

Qualitäts- und Aktualisierungshinweis

Beim gegenständlichen Produkt handelt es sich um die Länderinformation zu einem Land, das in Asylverfahren in Österreich seltener als Herkunfts- oder Drittstaat in Erscheinung tritt und daher hinsichtlich des Bedarfs als von verringerter Relevanz klassifiziert ist. Im Sinne eines effizienten Einsatzes von Ressourcen unterliegt die gegenständliche Länderinformation folglich Einschränkungen in Umfang und Aktualisierung. Die gegenständliche Länderinformation beschränkt sich inhaltlich auf jene Themen und Quellen, die von der Staatendokumentation als die für das Asylverfahren in Österreich generell relevantesten identifiziert worden sind.

Bei der gegenständlichen Länderinformation erfolgt die Aktualisierung ausschließlich auf Zuruf von Bedarfsträgern, aufgrund von Relevanz in anhängigen Asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren, nicht jedoch in fixen Intervallen. Die Aktualität der verwendeten Quellen wird seitens der Staatendokumentation überprüft. Folglich können auch verwendete Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden. 

Automatische Übersetzungen

Bei der automatischen Übersetzung handelt es sich um eine maschinelle Übersetzung einer Länderinformation mittels einer Übersetzungssoftware in eine von der Nutzerin/dem Nutzer festgelegte Zielsprache. Diese Übersetzung wird, da vom Nutzer/der Nutzerin direkt generiert, weder im Hinblick auf Grammatik und Rechtschreibung noch auf Sinnerhaltung kontrolliert und soll lediglich dazu dienen, einen Eindruck über den Inhalt des Originaldokuments bzw. der verwendeten Quellen zu erlangen. Die Staatendokumentation übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der maschinellen Übersetzung. Sollte das Produkt von der Nutzerin/dem Nutzer für eine weitere Verwendung herangezogen werden, insbesondere für eine behördliche Entscheidung, so wird dringend empfohlen, die Übersetzung durch einen professionellen Übersetzer/eine professionelle Übersetzerin kontrollieren bzw. durchführen zu lassen.

Qualitätsgesicherte automatische Übersetzungen

Bei den von der Staatendokumentation bereitgestellten qualitätsgesicherten automatischen Übersetzungen von Produkten (i. d. R. ins Englische) handelt es sich um informelle Arbeitszusammenfassungen. Anders als bei den rein automatischen Übersetzungen (siehe oben) werden diese einer eigenen Überprüfung unterzogen. 

Übersetzungen, welche nicht als "automatische Übersetzungen" ausgewiesen sind, wurden entweder von einer professionellen Übersetzerin/einem professionellen Übersetzer oder einer sprachkundigen Person qualitätsgesichert. Etwaige in der Übersetzung entstehende Unstimmigkeiten oder Differenzen sind nicht bindend und haben keine rechtliche Wirkung für Compliance- oder Durchsetzungszwecke. Sollten Fragen zur Richtigkeit der qualitätsgesicherten Übersetzung entstehen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Staatendokumentation unter BFA-Staatendokumentation@bmi.gv.at auf.

Veröffentlichungshinweis

Das Produkt wird im Sinne des § 4 IFG (proaktive Veröffentlichung) auf der Homepage der Staatendokumentation (https://www.staatendokumentation.at) – eine Kooperation mit ACCORD vom Roten Kreuz – öffentlich gemacht.

 

  1. Politische Lage
  2. Sicherheitslage
  3. Rechtsschutz / Justizwesen
  4. Sicherheitsbehörden
  5. Allgemeine Menschenrechtslage
  6. Bewegungsfreiheit
  7. Grundversorgung und Wirtschaft
  8. Medizinische Versorgung
  9. Rückkehr
  10. Rückkehrunterstützung des österreichischen Staates
  11. Impressum

1 Politische Lage

Letzte Änderung 2025-12-22 11:21

Angola ist eine Präsidialrepublik, in der der Staatspräsident gleichzeitig der Regierung vorsteht. Die Nationalversammlung als Ein-Kammer-Parlament umfasst 220 Abgeordnete (AA 7.3.2025). Zugleich ist Angola ein säkularer Staat. Religiöse Institutionen haben nur minimalen Einfluss auf politische Entscheidungen (BS 19.3.2024). Die Verfassung von 2010 enthält den Grundsatz der Gewaltenteilung (AA 7.3.2025). Jedoch fungieren die Verwaltungsstrukturen auf Distrikt-, Gemeinde-, Dorf- und Nachbarschaftsebene erweitern häufig den Einflussbereich der Regierungspartei (Movimento Popular de Libertação de Angola - MPLA). Verwaltungsbeamte häufig gleichzeitig als Vorsitzende der lokalen MPLA-Komitees. Auch die traditionellen Autoritäten wurden, mit wenigen Ausnahmen, in den Verwaltungsapparat des Staates integriert, dienen als Vermittler zwischen der Verwaltung und der lokalen Bevölkerung und üben auf lokaler Ebene Gerichtsbarkeit aus (BS 19.3.2024).

Die MPLA konnte ihre Monopolstellung seit Jahren weitestgehend unbestritten halten. Viele angolanische Bürgerinnen und Bürger halten den Staat für untrennbar mit der MPLA verbunden. Trotz lang versprochener Vorhaben bleibt die Politik Angolas stark zentralistisch organisiert, wodurch lokale administrative Strukturen mit wenig Selbstbestimmungsmöglichkeiten kaum auf die örtlichen Bedürfnisse ihrer Bevölkerung eingehen konnten (BAMF 17.4.2024). Wenngleich langjähriger Pläne zur Umsetzung einer administrativen und politischen Dezentralisierung in Angola bleibt das Land stark zentralisiert. Obwohl Kommunalwahlen in der Verfassung von 2010 vorgeschrieben sind, wurden sie bisher nicht durchgeführt (BS 19.3.2024). Die Regierung hat logistische und finanzielle Engpässe und zuletzt die Pandemie als Gründe für die Verschiebung dieser Wahlen angeführt (BS 19.3.2024; vgl. BAMF 17.4.2024). Kritische Stimmen vermuteten dahinter jedoch eine Ausrede der Regierung, das Risiko nicht eingehen zu müssen, die Dominanz auf lokaler Ebene zu verlieren (BAMF 17.4.2024; vgl. BS 19.3.2024). Das Haupthindernis ist der mangelnde politische Wille, Macht auf die lokale Ebene zu übertragen. Infolge verfügen die lokalen Verwaltungen nur über begrenzte Autonomie, wenige Zuständigkeiten und minimale Kapazitäten, um den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden (BS 19.3.2024).

Die Regierungspartei, die seit der Unabhängigkeit an der Macht ist, stellt seit 1975 den Staatspräsidenten (KAS 5.11.2025; vgl. AA 7.3.2025). Dieser ist seit 2017 João Manuel Gonçalves Lourenço, der bei den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen am 24.8.2022 wiedergewählt wurde. Vize-Präsidentin ist Esperança Maria Eduardo da Costa. Die angolanische Verfassung sieht vor, dass die beiden Listenersten der bei den Wahlen siegreichen Partei Staatspräsidentin bzw. -präsident und Vize-Präsidentin bzw. -Präsident werden (AA 7.3.2025). Der Präsident ernennt Minister und Provinzgouverneure direkt und bleibt oberster Entscheidungsträger in allen politischen Angelegenheiten. Im Gegensatz dazu ist die Nationalversammlung (Parlament) der Exekutive untergeordnet. Die Parlamentsordnung sieht nur begrenzte Zeit für die Vertreter der Opposition vor, um ihre Ansichten zu äußern, und die MPLA hat aufgrund ihrer Mehrheit wenig Anreiz, über symbolische Gesten hinaus einen sinnvollen Dialog mit der Opposition zu führen. Darüber hinaus gibt es selbst innerhalb der MPLA nur begrenzten Spielraum für politische Innovationen, da die Parlamentsmitglieder weitgehend die Anweisungen des Präsidenten wiederholen (BS 19.3.2024). Allerdings verliert die Regierungspartei aufgrund der sehr schlechten Versorgungslage, der anhaltenden Ungleichheit und der mangelnden Bereitschaft, mehr politische Teilhabe zuzulassen, zunehmend an Unterstützung. Bereits die letzten Wahlen im Jahr 2022 waren die knappsten in der Geschichte Angolas. Dabei wurde als offizielles Ergebnis ein knapper Sieg der Regierungspartei MPLA mit 51,57 % verkündet. Das Ergebnis wurde jedoch durch die größte Oppositionspartei UNITA sowie die lokale Zivilgesellschaft aufgrund vieler Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der Wahlen, auf die auch von internationalen Beobachtern hingewiesen wurde, infrage gestellt (KAS 5.11.2025; vgl. BS 19.3.2024). Es kam zu friedlichen Protesten und einem formellen Einspruch der UNITA vor dem Verfassungsgericht gegen das Ergebnis, der allerdings abgelehnt wurde. Der friedliche Verlauf dieser Nachwahlperiode ist maßgeblich auf die Führung der UNITA zurückzuführen. Sie schloss gewaltsame Proteste klar aus und versprach, sich nach dem Gerichtsentscheid für einen Wandel auf demokratischen Wegen einzusetzen. Seitdem versucht die Partei bisher weitgehend erfolglos, sich durch ihr parlamentarisches Mandat für institutionelle Reformen und eine verbesserte Grundlage für faire Wahlen im Jahr 2027 einzusetzen (KAS 5.11.2025).

Es gab zwar einige Beschwerden, darunter Berichte über verspätete Öffnung von Wahllokalen und die Verweigerung des Zugangs zu Wählerverzeichnissen für Vertreter der Opposition. Darüber hinaus standen in bestimmten Wahllokalen Polizeibeamte näher als die gesetzlich vorgeschriebenen 100 Meter entfernt, und einige Wahllokale weigerten sich, ihre Ergebnisse am Ende des Tages öffentlich auszuhängen (BS 19.3.2024).

Die politische Stimmung ist aufgrund der Parlamentswahlen im Jahr 2027 angespannt. Es mehren sich Berichte über politische Gewalt, Einschüchterung von oppositionellen Meinungsführern und Journalisten und die strukturelle Benachteiligung der Opposition in der Vorwahlphase. Gleichzeitig diskutiert die Regierung über Änderungen im Wahlgesetz. Doch vor allen die Oppositionspartei UNITA setzt auf ihre gestärkte Position in urbanen Zentren wie Luanda, sowie auf die wachsende Unzufriedenheit der Bevölkerung mit Korruption, wirtschaftlicher Stagnation und sozialer Ungleichheit (KAS 5.11.2025).

Staatspräsident João Lourenço kam 2017 mit dem Versprechen ins Amt, mit der Korruption auch in den eigenen Reihen, den Reihen der langjährigen Regierungspartei MPLA, aufzuräumen (KAS 5.11.2025). Angola erzielte 32 Punkte von 100 und liegt damit auf Platz 121 von 180 Ländern im Korruptionswahrnehmungsindex 2024, der von Transparency International veröffentlicht wurde (TI 11.2.2025).

Quellen

2 Sicherheitslage

Letzte Änderung 2025-12-22 11:28

Die innenpolitische Lage in Angola ist überwiegend stabil. Derzeit kommt es in den großen Städten, vor allem in Luanda, immer wieder zu Streiks und Demonstrationen gegen die Regierung aufgrund steigender Lebenshaltungskosten (AA 17.11.2025). Gemäß österreichischem Außenministerium gilt ein Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2) im Rest des Landes, da es bei Protesten zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und den Sicherheitskräften kommen kann (BMEIA 7.11.2025). Ende Juli 2025 kam es im ganzen Land zu Demonstrationen gegen die Regierung. Die Unruhen haben zahlreiche Todesopfer und Hunderte Verletzte gefordert. Die Lage bleibt angespannt (EDA 1.10.2025).

Das österreichische Außenministerium ruft ein hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 3) in der Provinz Cabinda aus, da es wiederholt zu militärischen Auseinandersetzungen kommt - ausgenommen davon ist die Provinzhauptstadt Cabinda (BMEIA 7.11.2025). In der Provinz Cabinda, Exklave in der Demokratischen Republik Kongo, gibt es noch kleinere sezessionistische Bewegungen. Die Sicherheitslage hat sich verbessert, bleibt jedoch aufgrund spontaner Demonstrationen sowie der prekären wirtschaftlichen und sozialen Lage angespannt (AA 17.11.2025; vgl. BAMF 17.4.2024). In der nördlichen Exklave Cabinda führt die separatistische Befreiungsfront für die Enklave Cabinda, Frente de Libertação do Enclave de Cabinda (FLEC), weiterhin einen Guerillakrieg gegen den angolanischen Staat. Ihre Hauptziele sind Einheiten der Regierungsarmee, die in abgelegenen Teilen der Provinz stationiert sind (BS 19.3.2024; vgl. BAMF 17.4.2024). Im Februar 2022 räumte Innenminister Eugénio Laborinho Bedenken hinsichtlich der Sicherheitslage entlang der Grenze zur Republik Kongo ein. Im April erklärte der Provinzgouverneur jedoch, die Lage sei stabil und ruhig. Trotz der Forderungen der FLEC, verschiedener zivilgesellschaftlicher Organisationen und Oppositionspolitiker nach einer Wiederaufnahme des Dialogs reagierte die angolanische Regierung nicht auf diese Forderungen (BS 19.3.2024).

In den Provinzen Lunda Norte und Lunda Sul ist die Lage in den Diamantengebieten weiterhin unsicher. Es kann zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Polizeikräften kommen (AA 17.11.2025; vgl. BAMF 17.4.2024). In den diamantenproduzierenden östlichen Provinzen Lunda Norte und Lunda Sul setzt sich die Bewegung für das Protektorat Lunda-Tchokwe für mehr Autonomie ein. Die Regierung betrachtet diese Bewegung mit Argwohn und hat mit gewaltsamer Unterdrückung reagiert. Im Jänner 2021 wurde eine Protestaktion vor einer Polizeistation in Cafunfo, Lunda Norte, von der Polizei mit tödlicher Gewalt beantwortet, was zu zahlreichen Todesfällen unter den Demonstranten und zur Inhaftierung von Aktivisten führte (BS 19.3.2024). Die separatistische Bewegung Soziologisches Rechtsmanifest des lundischen Volkes (port.: Manifesto Jurídico Sociológico do Povo Lundês, MJSPL) führte im Oktober 2023 erneut einen Protestmarsch zur Forderung der Unabhängigkeit der Provinzen Lunda Nord und Lunda Süd in der Stadt Saurimo an, an dem sich mehrere Hundert Menschen beteiligten. Als der Protest gewalttätig ausuferte, nahm die Polizei mit Einsatz von Tränengas mehr als 130 Menschen fest. Während seitens der Separatistenbewegung mehrere Verletzte beklagt wurden, gab das Ministerium an, die Auseinandersetzung zwischen Polizei und Demonstrierenden hätte keine Verletzten gefordert (BAMF 17.4.2024). Diese Bewegungen werden in erster Linie durch militärische Gewalt in Schach gehalten (BS 19.3.2024).

In einigen Landesteilen außerhalb der großen Städte besteht weiterhin eine Gefahr durch Minen (AA 17.11.2025), nicht alle Minenfelder sind markiert, vor allem in den Grenzgebieten zur Demokratischen Republik Kongo, zu Sambia (BMEIA 7.11.2025) und zu Namibia (EDA 1.10.2025).

Weiters ist die Kriminalität hoch (AA 17.11.2025; vgl. EDA 1.10.2025). Die Anzahl der Diebstähle und der bewaffneten Überfälle hat vor allem in Luanda zugenommen. Auch Sexual- und andere Gewaltdelikte, teilweise mit Todesfolge sowie Entführungen sind gemeldet worden. Es kommt auch zu Fällen von Lynchjustiz. Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Angola nicht ausgeschlossen werden (EDA 1.10.2025). 

Quellen

3 Rechtsschutz / Justizwesen

Letzte Änderung 2025-12-22 11:32

Die Verfassung und das Gesetz sehen eine unabhängige und unparteiische Justiz vor, und die Regierung respektierte im Allgemeinen die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz. Das Justizsystem leidet unter institutionellen Schwächen, darunter auch politischer Einfluss auf den Entscheidungsprozess (USDOS 23.4.2024). Trotz formeller Gewaltenteilung übt die Exekutive erheblichen Einfluss auf die Justiz aus (BS 19.3.2024; vgl. BAMF 17.4.2024), welche mangels Unparteilichkeit stark kritisiert wird (BAMF 17.4.2024).

Angola verfügt zwar über Institutionen wie den Obersten Gerichtshof, das Verfassungsgericht, den Generalstaatsanwalt und den Ombudsmann für Justiz, doch die Ernennung von Richtern und Magistraten basiert überwiegend auf politischer Loyalität, und bleiben anfällig für politische Einflussnahme. Ermittlungen werden häufig auf der Grundlage „höherer Anweisungen“, oft auf Anweisung des Präsidenten, eingeleitet oder eingestellt und Beschwerden der Opposition und von Aktivisten der Zivilgesellschaft werden regelmäßig abgewiesen oder bleiben unbehandelt. Dies verdeutlicht erhebliche Mängel in der Funktionsweise der Justiz (BS 19.3.2024).

Die Richter des Obersten Gerichtshofs werden vom Präsidenten ohne Beteiligung des Parlaments auf Lebenszeit ernannt. Korruption und politischer Druck seitens der regierenden MPLA tragen zur Ineffizienz der Justiz bei und untergraben ihre Unabhängigkeit (FH 29.2.2024). Der Präsident des Obersten Gerichtshofs wurde 2023 der Korruption beschuldigt, der Beteiligung an Erpressung und Unterschlagung. Trotz zunehmender Forderungen nach seinem Rücktritt behielt er sein Amt (FH 29.2.2024; vgl. BS 19.3.2024). Zudem genehmigte der Präsident des Obersten Gerichtshof neue Regelungen, welchen den Richtern zusätzliche Subventionen gewährte. Dies weckte zudem Bedenken hinsichtlich der Unparteilichkeit der Justiz und schürte Spekulationen, dass der Oberste Gerichtshof die Voraussetzungen für eine mögliche dritte Amtszeit für Präsident Lourenço schuf (BS 19.3.2024).

Die nationale Polizei und die angolanischen Streitkräfte verfügen über interne Gerichtssysteme, die im Allgemeinen keiner externen Kontrolle unterliegen. Obwohl Mitglieder dieser Organisationen nach ihren internen Vorschriften vor Gericht gestellt werden können, können Fälle, die Verstöße gegen das Straf- oder Zivilrecht beinhalten, auch in die Zuständigkeit der Provinzgerichte fallen. Sowohl die Generalstaatsanwaltschaft als auch das Ministerium für Justiz und Menschenrechte hatten Aufsichtspflichten über Militärgerichte (USDOS 23.4.2024).

Artikel 67 der angolanischen Verfassung garantiert allen Angeklagten das Recht auf Verteidigung, Berufung und Vertretung durch einen Anwalt. Zudem ist Angola Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker. Beide Dokumente garantieren das Recht auf ein faires Verfahren, einschließlich eines frei gewählten Rechtsbeistands, und auf ein gerechtes Gerichtsverfahren (HRW 29.7.2025).

Quellen

4 Sicherheitsbehörden

Letzte Änderung 2025-12-22 10:50

Die dem Innenministerium unterstellte Nationalpolizei ist für die innere Sicherheit und die Strafverfolgung zuständig. Der ebenfalls dem Innenministerium unterstellte Kriminaldienst (SIC) ist für die Prävention und Aufklärung von Straftaten im Inland verantwortlich. Der Ausländer- und Migrationsdienst sowie die Grenzpolizei, ebenfalls dem Innenministerium angegliedert, sind für die Durchsetzung des Migrationsrechts zuständig. Der staatliche Geheimdienst berichtet an das Präsidialamt und untersucht sensible Angelegenheiten der Staatssicherheit (OSAC 27.1.2025).

Die angolanischen Streitkräfte (Forcas Armadas Angolanas, FAA) sind für die äußere Sicherheit zuständig, haben aber auch Aufgaben im Inland (OSAC 27.1.2025; vgl. CIA 18.11.2025), darunter Grenzsicherung, die Ausweisung irregulärer Migranten und kleinere Einsätze zur Unterstützung der Polizei in Cabinda. Die Regierung verfügt über Mechanismen zur Untersuchung und Ahndung von Missbrauch und Korruption. Die Sicherheitskräfte sind im allgemeinen effektiv, wenn es um die Aufrechterhaltung der Stabilität geht (OSAC 27.1.2025), wenngleich sie mitunter mit übermäßiger Gewalt vorgehen (USDOS 12.8.2025). Sicherheitskräfte genießen Straffreiheit für Gewalttaten (FH 29.2.2024; vgl. USDOS 12.8.2025). Laut Angaben der Regierung hat die Nationalpolizei in den ersten sechs Monaten des Jahres (2024) 32 Beamte wegen schlechten Verhaltens aus dem Dienst entlassen (USDOS 12.8.2025).

Quellen

5 Allgemeine Menschenrechtslage

Letzte Änderung 2025-12-22 11:17

Ratifizierung völkerrechtlicher Verträge

Angola hat die im Jahr 1948 verabschiedete allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und die darin in 30 Artikeln festgehaltenen Grundrechte für alle Menschen ratifiziert, setzt diese jedoch nicht immer, bzw. ausreichend durch (BAMF 17.4.2024).

Lage der Menschenrechtspraxis

Zu den schwerwiegendsten Menschenrechtsverletzungen zählen glaubwürdige Berichte über willkürliche oder rechtswidrige Tötungen, grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung, willkürliche Festnahmen oder Inhaftierungen, erhebliche Einschränkungen der Meinungs- und Medienfreiheit, einschließlich Gewaltandrohungen gegen Journalisten, ungerechtfertigte Festnahmen oder Strafverfolgungen von Journalisten oder Zensur, Kinderheirat sowie das Verbot unabhängiger Gewerkschaften oder erhebliche oder systematische Einschränkungen der Vereinigungsfreiheit von Arbeitnehmern (USDOS 12.8.2025).

Meinungs- und Pressefreiheit

In der Verfassung und im Gesetz ist das Recht auf freie Meinungsäußerung verankert, auch für Mitglieder der Presse und weiterer Medien, aber die Regierung respektiert dieses Recht nicht immer (USDOS 12.8.2025).

Die meisten Medien befinden sich im Besitz des Staates, berichten positiv über die Regierung und bringen selten kritische Berichte (FH 29.2.2024; vgl. KAS 5.11.2025). Von 23 offiziell registrierten Radios gelten nur zwei als unabhängig. Private Sender und Zeitungen stehen unter hohem Druck, neue Lizenzen werden häufig blockiert (KAS 5.11.2025). Der Präsident ernennt die Führungsspitzen aller großen staatlichen Medien (USDOS 12.8.2025). Die meisten privaten Medien fungieren ebenfalls als Sprachrohr des Regimes. Inhalte ausländischer Nachrichtenagenturen finden dennoch weit Verbreitung (FH 29.2.2024). Private Medien und Social-Media-Plattformen können genutzt werden, um offen Kritik an der Politik und den Praktiken der Regierung zu üben. Einzelpersonen berichten von Selbstzensur. Social Media wird in den größeren Städten weit verbreitet genutzt und bietet ein offenes Forum für Diskussionen. Jedoch berichten Aktivisten, dass die Regierung zunehmend ein Gesetz anwendete, um die Meinungsfreiheit zu unterdrücken (USDOS 12.8.2025).

Zivilgesellschaftliche Organisationen und politisch aktive Personen, darunter Regierungskritiker, Mitglieder von Oppositionsparteien und Journalisten, behaupteten, die Regierung überwache ihre Aktivitäten und Mitgliedschaften in sozialen Medien und setze Spionagesoftware ein, um ihren Aufenthaltsort und ihre Telefongespräche zu überwachen. Diese Gruppen beklagten sich auch häufig über Drohungen und Schikanen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu Gruppen, die angeblich oder ausdrücklich regierungskritisch sein sollen (USDOS 23.4.2024).

Berichte über Korruption, schlechte Regierungsführung und Menschenrechtsverletzungen waren die Hauptgründe für Angriffe auf Journalisten, die oft straffrei blieben. Im Jänner 2024 berichtete ein Journalist des oppositionellen Radiosenders Radio Despertar, dass maskierte Angreifer versucht hätten, seinen Computer und sein Telefon zu stehlen, bevor sie versuchten, ihn zu töten. Er hatte an einer investigativen Reportage über Korruption gearbeitet (USDOS 12.8.2025). Sowohl Beleidigung als auch Verleumdung gelten als Straftaten. Journalisten, denen Aufwiegelung, Hassreden, die Verteidigung faschistischer oder rassistischer Ideologien oder die Verbreitung von „Fake News“ vorgeworfen wird, können wegen „Missbrauchs der Pressefreiheit“ angeklagt werden. Regierungsbeamte reichen regelmäßig Strafanzeigen und Zivilklagen gegen Pressevertreter ein. Journalisten sehen sich auch körperlicher Gewalt ausgesetzt (FH 29.2.2024). Journalisten, die für staatlich kontrollierte Medien arbeiteten, berichteten von Drohungen mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes, wenn sie sich nicht an die redaktionelle Linie der Regierungspartei MPLA hielten (USDOS 12.8.2025).

Das im August 2024 unterzeichnete Nationale Sicherheitsgesetz, räumte der Regierung einen weitreichenden Ermessensspielraum ein, um ohne gerichtliche Genehmigung unter nicht näher bezeichneten außergewöhnlichen Umständen in Medien und Telekommunikationsdienste einzugreifen. Andere Bestimmungen des Gesetzes ermöglichten ebenfalls polizeiliche Durchsuchungen, Überwachungen und vorübergehende Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und verpflichteten Einzelpersonen, Gefahren für die nationale Sicherheit zu melden, andernfalls droht eine strafrechtliche Verfolgung (FH 26.2.2025).

Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

Die verfassungsmäßigen Garantien für Versammlungsfreiheit werden nicht immer eingehalten und friedliche Demonstrationen werden mit Verhaftungen und Gewalt durch Sicherheitskräfte unterbunden, manchmal mit tödlichen Folgen (FH 29.2.2024). Im August 2023 berichtete Human Rights Watch (HRW), dass Polizei und Geheimdienstmitarbeiter in der ersten Jahreshälfte mindestens 15 Demonstranten und Aktivisten rechtswidrig getötet hätten (FH 29.2.2024; vgl. HRW 7.8.2023), sowie willkürliche Verhaftungen und Inhaftierungen von Hunderten Personen durchführten. Zu den Betroffenen zählten soziale und politische Aktivisten, kritische Künstler und Demonstranten, die friedliche regierungskritische Aktivitäten im ganzen Land organisiert oder daran teilgenommen haben (HRW 7.8.2023). Die Behörden reagierten mit Gewalt auf Proteste im Juni 2023. Acht Menschen starben, nachdem die Polizei während einer Demonstration in der Provinz Huambo das Feuer eröffnet hatte. Mitte Juni kam es in mehreren Städten zu Protesten, die durch die Sorge um die Lebenshaltungskosten und einen Gesetzentwurf zur Einschränkung der Aktivitäten von NGOs ausgelöst wurden. Einige dieser Demonstrationen verliefen Berichten zufolge ohne Zwischenfälle, aber die Behörden in Luanda setzten Tränengas gegen die Teilnehmer ein. Die Behörden gaben an, 87 Personen in Benguela und Luanda wegen angeblich gewalttätigen Verhaltens der Demonstranten festgenommen zu haben. Die Organisatoren berichteten, dass Beamte friedliche Demonstranten und Zivilisten ins Visier genommen hatte. Im September 2023 hinderte die Polizei eine Studentenbewegung, einen Marsch abzuhalten (FH 29.2.2024).

Knapp 200 Personen die 2023 nach unfairen Prozessen verurteilt wurden, befinden sich noch immer in Haft. Es wurden mehrere Fälle von unverhältnismäßiger Gewalt gegen friedliche Demonstrationen durch die angolanische Polizei dokumentiert. Eine lokale NGO stellte ein systematisches Muster willkürlicher Verhaftungen, langer Untersuchungshaft und Gerichtsverfahren fest, die weder der Verfassung noch den internationalen Rechtsstandards entsprachen. Im Juli 2024 fand ein Massenprozess statt. Trotz friedlicher Demonstrationen kam es zu Anklagen wegen Rebellion, krimineller Vereinigung, Nichtbefolgung von Aufforderungen zur Auflösung der Versammlung, Beteiligung an Ausschreitungen und Beschädigung öffentlichen Eigentums. Die Angeklagten kamen angeblich den Aufforderungen der Polizei zur Auflösung der Versammlung nicht nach und wurden beschuldigt Steine, Flaschen und Stöcke auf die Polizei geworfen zu haben, wodurch drei Polizeibeamte verletzt und mehrere Fahrzeuge beschädigt wurden (HRW 29.7.2025).

Im Laufe des Jahres 2024 kam es zu Bedenken hinsichtlich des eingeschränkten Handlungsspielraums der Zivilgesellschaft und der damit verbundenen Einschränkung der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, da eine Reihe von Gesetzen verabschiedet und diskutiert wurden. Dazu gehören das bereits verabschiedete und in Kraft getretene Gesetz über die nationale Sicherheit und das Gesetz über Straftaten im Zusammenhang mit Vandalismus an öffentlichen Gütern und Dienstleistungen sowie der Gesetzentwurf über das Statut von NGOs, der seit mehr als einem Jahr in der Nationalversammlung eingefroren ist (EEAS 22.5.2025). Im August 2024 unterzeichnete Präsident Lourenço das Gesetz über Straftaten im Zusammenhang mit Vandalismus an öffentlichen Gütern und Dienstleistungen, das Freiheitsstrafen von bis zu 25 Jahren für Personen vorsieht, die an Protesten teilnehmen, die zu Vandalismus und Störungen der Dienstleistungen führen. Das Gesetz ermächtigte die Behörden außerdem, undefinierte geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden an öffentlichem Eigentum oder Störungen der Dienstleistungen zu verhindern (FH 26.2.2025). Mit dem am 18.10.2024 verabschiedeten Präsidialdekret Nr. 214/24 wurde das Institut für die Überwachung von Gemeinschaftsaktivitäten geschaffen, das mit dem Auftrag und den Befugnissen zur Überwachung, Kontrolle und Bewertung von Programmen und Projekten, die von in Angola tätigen gemeinnützigen Organisationen durchgeführt werden (EEAS 22.5.2025).

Die Behörden gingen auch 2024 über weiterhin hart gegen Proteste vor. Organisatoren wurden verhaftet und Demonstrationen, zu Themen wie Preiserhöhungen und Lebensbedingungen, Gewalt gegen Straßenverkäuferinnen, dem neue Gesetz gegen Vandalismus und die Aussicht auf eine dritte Amtszeit des Präsidenten, gewaltsam aufgelöst. Unabhängig davon berichtete eine Gewerkschaftskoalition von Einschüchterungen durch die Regierung während einer Reihe von Generalstreiks im März und April 2024 (FH 26.2.2025). Zahlreiche Personen wurden verhaftet und es kam zu Gewalttaten und Verletzten (AI 29.4.2025).

Die angolanische Polizei ging am 12.7.2025 in der Hauptstadt Luanda mit übermäßiger Gewalt und willkürlichen Verhaftungen gegen friedliche Demonstranten vor. Trotz offizieller Genehmigung zerstreute die Polizei die Demonstranten und setzte Tränengas, Schlagstöcke und Gummigeschosse ein und griff Demonstranten an, wobei mehrere Menschen verletzt wurden. 17 Demonstranten wurden festgenommen, von denen einige erst nach Einschreiten der Justiz wieder freigelassen wurden. Hunderte Menschen nahmen an dem Protest teil, zu dem Jugendbewegungen und zivilgesellschaftliche Organisationen aufgerufen hatten, nachdem die Regierung ohne vorherige öffentliche Konsultation beschlossen hatte, die Kraftstoffpreise anzuheben und die Subventionen für den öffentlichen Nahverkehr zu streichen (HRW 18.7.2025).

Maßnahmen zur Verbesserung der Lage

Die Regierung unternahm glaubwürdige Schritte, um Beamte, die Menschenrechtsverletzungen begingen, zu identifizieren, zu untersuchen, strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen. Dennoch bleibt die Rechenschaftspflicht für Menschenrechtsverletzungen aufgrund fehlender Kontrollmechanismen, mangelnder institutioneller Kapazitäten, einer Kultur der Straflosigkeit und Korruption in der Regierung eingeschränkt (USDOS 12.8.2025).

Opposition

Mit Ende des Bürgerkrieges konnte sich die UNITA zur größten Oppositionspartei entwickeln; steht jedoch aufgrund ihres begrenzten Zugangs zur Exekutivgewalt und zu staatlichen Ressourcen vor Herausforderungen. Eine bemerkenswerte Entwicklung in der angolanischen Politik war die Gründung einer Vereinigten Patriotischen Front für die Wahlen 2022, in der mehrere Oppositionsparteien eine Ad-hoc-Koalition bildeten, um die Dominanz der MPLA herauszufordern. Obwohl diese Koalition letztendlich keinen Machtwechsel erreichen konnte, war es doch das erste Mal, dass sich wichtige Oppositionsführer zusammenschlossen. Seit dem formellen Übergang zur Mehrparteiendemokratie im Jahr 1991 sind zahlreiche kleinere politische Parteien entstanden, die jedoch nur begrenzte Erfolge bei der Herausforderung des Monopols von MPLA und UNITA erzielen konnten, die weiterhin die politische Landschaft dominieren (BS 19.3.2024). 

Die Walen im Jahr 2022 wurden durch zwei inoffizielle Parallelauszählungen angefochten, und zwei inoffiziellen Paralellauszählungen ergaben, dass die größte Oppositionspartei UNITA mit 51 % einen Vorsprung vor der MPLA mit 44,5 % hatte. Alle Einsprüche der Opposition gegen die Ergebnisse wurden jedoch von der Justiz zurückgewiesen, sodass das neue Parlament auf der Grundlage der offiziellen Zahlen vereidigt wurde. Trotz der zweifelhaften offiziellen Ergebnisse gelang es der UNITA, in der Hauptstadt Luanda, wo ein Drittel der Bevölkerung lebt, einen deutlichen Sieg mit einem Vorsprung von 63 % zu erringen. Obwohl der Wahlgang friedlich und organisiert verlief, gab es Berichte über den verweigerten Zugang zu Wählerverzeichnissen für Vertreter der Opposition (BS 19.3.2024).

Im August 2024 wurde der pensionierte General und Oppositionspolitiker Kamalata Numa wegen Beleidigung des Staates von der Staatsanwaltschaft angeklagt, weil dieser in einem Facebook-Beitrag behauptete, dass eine ehemaliger General 2022 ermordet wurde und nicht wie offiziell berichtet, an einer Krankheit gestorben sei. Der Fall war am Ende des Jahres noch nicht abgeschlossen (USDOS 12.8.2025). Ferner kann sich die politische Zugehörigkeit zur Opposition negativ auf den Zugang zu wichtigen Dokumenten wie Ausweispapieren auswirken (BS 19.3.2024).

Oppositionsparteien äußern regelmäßig Bedenken hinsichtlich der Fairness dieses Systems. Sie heben insbesondere Probleme wie den stark zentralistischen Charakter der Verfassung, die Manipulation der Justiz und Wahlmechanismen wie die Zusammensetzung der Nationalen Wahlkommission hervor. Dennoch entscheiden sich Oppositionsparteien und Aktivisten der Zivilgesellschaft dafür, sich in der Parlamentspolitik und auf legalem Wege zu engagieren, mit einigen Ausnahmen in den Fällen der Autonomiebewegungen von Cabinda und Lunda (BS 19.3.2024).

Das Verfassungsgericht erteilte im Juli 2024 einer neuen Oppositionsgruppe, der Liberal Party, die vorläufige Zulassung, jedoch stieß diese im September, bei der Registrierung der für die vollständige Legalisierung erforderlichen 7.500 Unterschriften aus dem ganzen Land auf bürokratische Hindernisse seitens der lokalen Behörden. Die endgültige Genehmigung stand zum Jahresende noch aus. Hingegen erreichte die Angolan Renaissance Party-Servir Angola (PRA-JA), nach fünfjährigem Kampf im Oktober 2024 die Legalisierung (FH 26.2.2025).

In der angolanischen, rohstoffreichen Exklave Cabinda, die seit 50 Jahren ihre Unabhängigkeit einfordern, spitzt sich der Konflikt zwischen Regierung und Separatisten zu. Beide Seiten werfen sich Menschenrechtsverletzungen vor, während die Lage für die Bevölkerung immer prekärer wird. Im Mai 2025 kursierten Bilder von Opfern eines brutalen Angriffes der angolanischen Armee im Netz. Die Regierung bestreitet die Vorwürfe und betont, Cabinda sei weitgehend befriedet und unter voller Kontrolle der Sicherheitskräfte, und in offiziellen Erklärungen des Ministeriums für Justiz und Menschenrechte wird regelmäßig betont, dass Zivilisten nicht zu Schaden kommen (DW 2.6.2025). 

Ombudsperson

Das Büro des Ombudsmannes, mit nationaler Zuständigkeit als Vermittler zwischen einer betroffenen Partei, darunter auch Gefangenen, und einer beschuldigten Behörde oder Institution. Die Ombudsstelle hat weder Entscheidungs- noch Rechtsprechungsbefugnisse. Sie hilft Betroffenen beim Zugang zur Justiz und unterstützt Regierungsstellen (USDOS 23.4.2024).

Todesstrafe

Angola hat die Todesstrafe im Jahr 1992 abgeschafft und in der Verfassung von 2010 in Artikel 59 ausdrücklich verboten (BAMF 17.4.2024).

Folter

Die Verfassung und das Gesetz untersagten solche Praktiken, doch die Regierung setzte diese Verbote nicht immer durch (USDOS 12.8.2025).

HRW berichtet in seinem World Report 2025, dass es im Laufe des Jahres 2024 zu außergerichtlichen Tötungen, sexueller Gewalt, übermäßiger Gewaltanwendung, willkürlicher Inhaftierung sowie Folter und anderer Misshandlungen von Aktivisten und Demonstranten durch die Polizei gekommen ist (HRW 16.1.2025)  Es wurde weiterhin regelmäßig berichtet, dass die Polizei auf dem Weg zu Polizeistationen und während Verhören in Polizeistationen Schläge und andere Misshandlungen anwendete. Die Regierung räumte ein, dass Angehörige der Sicherheitskräfte bei der Festnahme von Personen manchmal übermäßige Gewalt anwendeten. Im Jänner verhafteten die Behörden zwei Angehörige der Sicherheitskräfte in Kwanza Norte wegen sexuellen Missbrauchs einer 17-Jährigen (USDOS 12.8.2025). Vor allem in den Gebieten, die mehr oder gänzliche Autonomie von der Regierung anstreben kommt es zu willkürlichen Verhaftungen, Folter und außergerichtlichen Tötungen durch Sicherheitskräfte. Insbesondere in den Gebieten, in denen Teile der Bevölkerung mehr oder gänzliche Autonomie von der angolanischen Regierung anstreben, berichten verschiedene Organisationen wiederholt von willkürlichen Verhaftungen, Folter und außergesetzliche Tötungen durch staatliche Sicherheitskräfte und richtet sich vorwiegend gegen zivilgesellschaftliche oder politische Aktivisten, mutmaßliche Unterstützende sowie deren Familien (BAMF 17.4.2024).

Obwohl die Straflosigkeit bei den Sicherheitskräften weiterhin vorherrscht, verurteilten der Innenminister und die Polizeibehörden offen einige Gewalttaten oder die übermäßige Anwendung von Gewalt gegen Personen und forderten die Opfer auf, Misshandlungen bei der Nationalpolizei oder der Staatsanwaltschaft anzuzeigen (USDOS 12.8.2025).

Relevante Bevölkerungsgruppen: 

Frauen 

Gemäß Verfassung und Gesetz genießen Frauen die gleichen Rechte und den gleichen Rechtsstatus wie Männer. Die Regierung setzt das Gesetz jedoch nicht wirksam durch, und die gesellschaftliche Diskriminierung von Frauen stellt weiterhin ein Problem dar, insbesondere in ländlichen Gebieten (USDOS 23.4.2024).

Obgleich Angola Frauen im öffentlichen Leben und in politischen Positionen nominell gefördert hat, kommt es weiterhin zur Ungleichheit der Geschlechter (BS 19.3.2024). Während gesellschaftlicher Druck Frauen von einer aktiven politischen Beteiligung abhalten können, werden Frauenrechtsaktivistinnen im politischen Leben immer lautstärker. Frauen besetzen 2023 74 Sitze in der Nationalversammlung, und im Jahr 2022 wählten die Abgeordneten die erste weibliche Präsidentin des Parlaments. Esperança da Costa wurde im selben Jahr die erste Vizepräsidentin Angolas (FH 29.2.2024; vgl. BS 19.3.2024).

Das Gewohnheitsrecht hat, vor allem in den ländlichen Gebieten, Vorrang vor dem Zivilrecht und wirkt sich mitunter negativ auf das Recht der Frauen aus, wie z.B. beim Erben von Eigentum (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 29.2.2024).

Vergewaltigung, einschließlich Vergewaltigung in der Ehe und in der Partnerschaft, ist illegal und wird im Falle einer Verurteilung mit bis zu zwölf Jahren Haft geahndet, je nach Schwere der Tat. Begrenzte Ermittlungsressourcen, unzureichende forensische Fähigkeiten und ein ineffizientes Justizsystem verhinderten in den meisten Fällen eine Strafverfolgung. Das Ministerium für Justiz und Menschenrechte arbeitete mit dem Innenministerium zusammen, um die Zahl der weiblichen Polizeibeamten zu erhöhen und die Reaktion der Polizei auf Vergewaltigungsvorwürfe zu verbessern (USDOS 23.4.2024).

Das Gesetz stellt häusliche Gewalt unter Strafe und belegt Straftäter je nach Schwere des Vergehens mit Haftstrafen von bis zu acht Jahren und Geldstrafen. Das Ministerium für Justiz und Menschenrechte unterhält ein Programm mit der angolanischen Anwaltskammer, um misshandelten Frauen kostenlosen Rechtsbeistand zu gewähren. Es wurden Beratungszentren eingerichtet, um Familien bei der Bewältigung von häuslicher Gewalt zu helfen (USDOS 23.4.2024).

Sexuelle Belästigung ist weit verbreitet und nicht illegal. Sie kann allerdings im Rahmen der Gesetze über Körperverletzung und Verleumdung strafrechtlich verfolgt werden (USDOS 23.4.2024).

Frauen sind am Arbeitsplatz Diskriminierungen ausgesetzt, die es ihnen erschweren, in Führungspositionen aufzusteigen (FH 29.2.2024). Insbesondere auf dem Arbeitsmarkt, sind Frauen oft die Hauptverdienerinnen von Familien (BS 19.3.2024). Das Gesetz sieht gleichen Lohn für gleiche Arbeit vor, obwohl Frauen im Allgemeinen niedrige Positionen innehaben. Frauen sind häufiger vom formellen Arbeitsmarkt ausgeschlossen und erhielten infolge auch weniger Lohn als Männer (USDOS 23.4.2024).Frauen sind meist in der informellen Subsistenzwirtschaft tätig (BS 19.3.2024). Zudem gibt es gesetzliche Beschränkungen für die Beschäftigung von Frauen in bestimmten Berufen und Branchen (USDOS 23.4.2024).

Auch bleiben Frauen in der weiterführenden Bildung unterrepräsentiert. Diese Bildungsungleichheit hat zu einer niedrigeren Alphabetisierungsrate unter Erwachsenen geführt, die 2021 bei Frauen bei 62 % und bei Männern bei 82 % lag. Dennoch verringert sich der Abstand bei den Alphabetisierungsraten von Personen unter 25 Jahren, die bei Frauen bei 80 % und bei Männern bei 85 % liegt (BS 19.3.2024).

Kinder

Obwohl die Geburtsregistrierung allgemein eingeführt wurde, registriert die Regierung nicht alle Geburten automatisch. Dies kann den Zugang zu staatlichen Dienstleistungen erschweren. Die Regierung erlaubt Kindern den Schulbesuch ohne Geburtsregistrierung, allerdings nur bis zur sechsten Klasse (USDOS 23.4.2024). 

Berichten zufolge schickten Eltern, insbesondere in ländlichen Gebieten, eher Buben als Mädchen zur Schule. Nach Angaben der UNESCO waren die Einschulungsquoten bei Buben höher als bei Mädchen, insbesondere in der Sekundarstufe. Auch brechen Mädchen häufiger die Schule ab als Buben, da sie aufgrund unsicherer Schulumgebungen, sexuellen Missbrauchs, Stigmatisierung wegen früher Schwangerschaften und der Notwendigkeit, lange Wege zur Schule zurückzulegen sexueller Gewalt ausgesetzt sind (USDOS 23.4.2024).

Kindesmissbrauch ist weit verbreitet. Berichte über körperliche Misshandlungen in der Familie sind an der Tagesordnung. Das Ministerium für Sozialhilfe bietet Programme für Opfer von Kindesmissbrauch und für gefährdete Kinder an; die landesweite Umsetzung solcher Programme bleibt jedoch ein Problem (USDOS 23.4.2024). Laut UNICEF wurden 2024 die finanziellen Mittel der Criança Telefon-Hotline zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen um 50 % gekürzt. Es ist die einzige nationale Helpline für Kinder, bei der sie sich in Fällen von Gewalt, Missbrauch oder Vernachlässigung melden oder Informationen und Weitervermittlungen erhalten können (HRW 16.1.2025).

Das gesetzliche Mindestalter für eine Eheschließung mit elterlicher Zustimmung lag für Mädchen bei 15 Jahren und für Burschen bei 16 Jahren. Die Regierung setzte diese Vorschrift nicht wirksam durch, sodass mehr als 30 % der Mädchen vor ihrem 18. Lebensjahr verheiratet wurden. Das traditionelle Heiratsalter in einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen fiel mit dem Beginn der Pubertät überein, und Kinderheirat kam besonders häufig in ländlichen Gebieten vor (USDOS 12.8.2025; vgl. FH 29.2.2024).

Kinderarbeit ist ein ernstes Problem, und ausländische Arbeitskräfte sind in der Bau- und Bergbauindustrie besonders anfällig für Sexhandel und Zwangsarbeit. Die angolanischen Behörden haben es in der Vergangenheit verabsäumt, Menschenhandel wirksam zu untersuchen oder Straftäter strafrechtlich zu verfolgen (FH 29.2.2024). Angola erzielte 2024 moderate Fortschritte bei der Bekämpfung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit (USDOL 19.5.2025). Kinder arbeiteten größtenteils im informellen Sektor (USDOS 12.8.2025). Die Nationalversammlung verabschiedete eine Änderung des Strafgesetzbuches, die die Höchststrafe für Kinderprostitution auf acht Jahre Haft ohne Bewährung erhöht. Das Ministerium für Justiz und Menschenrechte organisierte mehrere Workshops zum Thema Kinderarbeit. Trotz Bemühungen entsprechen Angolas Gesetze  nicht internationalen Standards. (USDOL 19.5.2025).

Menschenhandel und kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern sind illegal. Die Polizei setzt die Gesetze nicht aktiv durch, und lokale NGOs äußern sich besorgt über die sexuelle Ausbeutung von Kindern. Das Gesetz verbietet die Verwendung von Kindern zur Herstellung von Pornografie; es verbietet jedoch nicht die Beschaffung oder das Anbieten eines Kindes für die Herstellung von Pornografie oder die Verwendung, Beschaffung oder das Anbieten eines Kindes für pornografische Darbietungen. Dennoch gelten sexuelle Beziehungen zwischen einem Erwachsenen und einem Kind unter 12 Jahren als Vergewaltigung, die mit einer Freiheitsstrafe von acht bis 12 Jahren bestraft werden kann. Sexuelle Beziehungen mit einem Kind zwischen 12 und 17 Jahren gelten als sexueller Missbrauch, und verurteilte Straftäter können zu zwei bis acht Jahren Gefängnis verurteilt werden. Das gesetzliche Mindestalter für einvernehmlichen Sex liegt bei 18 Jahren. Begrenzte Ermittlungsressourcen und ein unzureichendes Justizsystem verhinderten in den meisten Fällen eine Strafverfolgung (USDOS 23.4.2024).

Zudem leiden Kinder weiterhin unter den Folgen der sich verschärfenden Dürre und der Nahrungsmittelkrise. Etwa 38 % sind chronisch mangelernährt. Laut Welternährungsprogramm gehört das Land zu den am stärksten von der schweren Nahrungsmittelkrise in Zentral- und Südafrika betroffenen Ländern. Im Mai 2024 waren 1,5 Millionen Menschen, darunter Tausende Kinder aus einkommensschwachen, von der Landwirtschaft abhängigen Haushalten, im südlichen Angola von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen. Mindestens 22 Kinder starben Berichten zufolge an akuter Mangelernährung (HRW 16.1.2025).

Sexuelle Minderheiten

Es gibt keine Gesetze gegen einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen (USDOS 23.4.2024). Gleichgeschlechtliche Beziehungen wurden 2019 entkriminalisiert, und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung ist verboten, obwohl die Durchsetzung Berichten zufolge unzureichend ist. Gleichgeschlechtliche Ehen werden nicht anerkannt (FH 29.2.2024). Angola verfügt über gesetzliche Bestimmungen zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung (BS 19.3.2024; vgl. FH 29.2.2024). 

Laut Berichten lokaler NGOs sind sexuelle Minderheiten Gealt und Belästigung ausgesetzt. Die Polizei toleriert oft Gewalt gegen sexuelle Minderheiten und verabsäumte es Ermittlungen einzuleiten oder die Täter strafrechtlich zu verfolgen (USDOS 23.4.2024).

Berichten zufolge kommt es zu gselschaftlichen Vorurteilen in den Berichen Bildung, Beschäftigung, Familienleben, Gesundheitsversorgung und Wohnen (USDOS 23.4.2024).

Quellen

6 Bewegungsfreiheit

Letzte Änderung 2025-12-22 11:32

Die Verfassung und das Gesetz garantieren die innerstaatliche Bewegungsfreiheit, Auslandsreisen, Auswanderung und Wiedereinbürgerung. Die Regierung schränkt diese Rechte manchmal ein (USDOS 23.4.2024).

Kontrollen von Dokumenten an inländischen Flughäfen und auf Straßen im ganzen Land bleiben üblich. Berichte lokaler NGOs deuteten darauf hin, dass trotz eines allmählichen Rückgangs Polizeibeamte weiterhin Geld von Zivilisten an Kontrollpunkten und bei Verkehrskontrollen einfordern (USDOS 23.4.2024). Berichten zufolge, schränken Behörden und private Sicherheitsdienste, die die Diamantenminen in der Provinz Lunda Norte bewachen, die Bewegungsfreiheit der lokalen Bevölkerung ein (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 29.2.2024). Das Verfahren zur Erlangung von Einreise- und Ausreisevisa ist nach wie vor schwierig und von Korruption geprägt. Um eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, sind häufig Bestechungsgelder erforderlich (FH 29.2.2024).

Quellen

7 Grundversorgung und Wirtschaft

Letzte Änderung 2025-12-22 11:38

Angola ist ein Land mit reichen natürlichen Ressourcen und zählt zu den größten Volkswirtschaften (BAMF 17.4.2024) und Erdölproduzenten in Afrika. Über 90 % der angolanischen Exporte entfallen auf Rohöl. Der Staatshaushalt hängt stark von den Öleinnahmen und damit von der Entwicklung des Weltmarktpreises ab. Darüber hinaus bestehen Herausforderungen wie die begrenzte Diversifizierung der Wirtschaft (ABG 9.2025; vgl. BAMF 17.4.2024KAS 5.11.2025) und die ungleiche Verteilung des Reichtums durch Korruption und Vetternwirtschaft (BAMF 17.4.2024). Zuletzt verzeichnete die Wirtschaft eine Erholung nach der Coronakrise und konnte für das Jahr 2024 zuletzt ein Wachstum von 4,4 % erzielen. Allerdings betrug die Inflation im gleichen Jahr 27,5 %, was verdeutlicht, dass trotz Wachstum weite Teile der Bevölkerung keine Besserung ihrer Lebenslage sehen (KAS 5.11.2025).

Diese extreme Abhängigkeit vom Öl hat dem Land sowohl wirtschaftlichen Aufschwung als auch strukturelle Verwundbarkeit beschert. Einerseits ermöglichte der Ölboom den Wiederaufbau nach dem jahrzehntelangen Bürgerkrieg, neue Investitionen in Infrastruktur und eine stärkere internationale Wahrnehmung. Andererseits führte die Konzentration auf den Rohstoffsektor zu einer Vernachlässigung anderer Wirtschaftsbereiche, zu starker Volatilität durch schwankende Weltmarktpreise und zu einer tiefen sozialen Ungleichheit (KAS 5.11.2025; vgl. ABG 9.2025). Angola ist nicht nur bei Investitionsgütern, sondern auch bei vielen Konsumgütern von Importen abhängig. Wichtigstes Lieferland Angolas ist seit 2018 China, das damit die ehemalige Kolonialmacht Portugal abgelöst hat (ABG 9.2025).

Eine lange Küstenlinie mit mehreren Häfen, fruchtbare Böden mit ausreichend Niederschlägen sowie touristische Highlights bieten jedoch gute Voraussetzungen für neue Wirtschaftszweige. Die Erschließung bisher ungenutzter Bodenschätze könnte zusätzliche Mittel für den dringend notwendigen Ausbau der Infrastruktur bringen. Auch erneuerbare Energien und Energieträger wie grüner Wasserstoff eröffnen neue Chancen für Angola (ABG 9.2025). Dennoch gibt es auch positive Entwicklungen wie Investitionen in Infrastruktur und die Förderung anderer Wirtschaftszweige wie etwa Landwirtschaft und Tourismus. Insgesamt steht die angolanische Wirtschaft vor Herausforderungen, aber es gibt auch Potenzial für Wachstum und Entwicklung (BAMF 17.4.2024). Zu den in der Landwirtschaft erzeugten Produkten zählen Maniok, Bananen, Mais, Süßkartoffeln, Zuckerrohr, Tomaten, Ananas, Zwiebeln, Kartoffeln und Zitrusfrüchte (CIA 18.11.2025).

Die Bevölkerung Angolas ist arm (BAMF 17.4.2024). Laut dem Multidimensionalen Armutsindex (MPI) der Vereinten Nationen von 2024 leiden insgesamt rund 51 % der Bevölkerung unter akuter Armut. Auf dem Land liegt der Anteil sogar bei 88 %, in städtischen Regionen bei etwa 30 % (KAS 5.11.2025). Etwa 49,4 % der Bevölkerung leben unterhalb der Armutsgrenze (ca. 1,25 US-Dollar pro Tag). In vielen Teilen des Landes haben die Bürger keinen Zugang zu grundlegenden öffentlichen Dienstleistungen wie Gesundheitsversorgung, Bildung und Personenstandswesen (BS 19.3.2024). 

In urbanen Gebieten haben 81,3 % bzw. 93,7 % der angolanischen Bevölkerung Zugang zu verbesserten Trinkwasserquellen und verbesserter Abwasserentsorgung. Im ländlichen Raum trifft dies jedoch nur noch auf 36,5 % bzw. 30,3 % der Bevölkerung zu. Der zum Teil mangelnde Zugang zu sauberen Trinkwasser und sanitären Einrichtungen birgt ein gesundheitliches Risiko (BAMF 17.4.2024). Im Jahr 2020 (letzte verfügbare Daten) hatten nur 57 % der Bevölkerung Zugang zu grundlegender Wasserversorgung, 52 % zu sanitären Einrichtungen und 47 % zu Elektrizität. Es bestehen bedeutende Ungleichheiten zwischen Stadt und Land, wobei die südlichen Regionen besonders betroffen sind (BS 19.3.2024). Extreme klimaverursachte Wetterbedingungen führen weiterhin zu Dürre, Wasser- und Nahrungsmittelknappheit in den südlichen Provinzen Cunene, Huíla, Kwando Kubango und Namibe (BAMF 17.4.2024; vgl. BS 19.3.2024). Dürren in den Provinzen Cunene und Namibe haben regelmäßig zu Hungersnöten geführt, sodass im Feber 2022 zu hungerbedingten Todesfällen gekommen sein soll (BS 19.3.2024).

Soziale Sicherungssysteme sind kaum vorhanden (BAMF 17.4.2024).

Rund 80 % der arbeitenden Menschen sind im informellen Sektor beschäftigt. Tätigkeiten in diesem Bereich umfassen etwa die Versorgung mit Wasser und Lebensmitteln, Transport, Handel, Viehzucht, Landwirtschaft, Hausarbeit und Sicherheitsdienste. In ländlichen Gebieten liegt diese Quote bei etwa 93 %, im städtischen Umfeld bei etwa 67 %. Die Arbeitslosigkeit in Angola dokumentiert die Weltbank seit 1991 jährlich mit kleineren Schwankungen bei je etwa 15 % (BAMF 17.4.2024). Laut Schätzungen des CIA Factbook betrug die Arbeitslosenquote unter Erwachsenen etwa 14,5 %; die Jugendarbeitslosigkeit ist deutlich höher und wurde auf etwa 27,9 % geschätzt (CIA 18.11.2025). Ferner sind über 64 % der Bevölkerung unter 24 Jahre alt, weshalb der Druck, das Angebot an Bildung, Wohnraum und Arbeitsplätzen rapide zu verbessern, sehr groß ist (KAS 5.11.2025).

Quellen

8 Medizinische Versorgung

Letzte Änderung 2025-12-22 11:38

Außerhalb der Hauptstadt Luanda und einiger Provinzhauptstädte ist die allgemeine medizinische Versorgung nach wie vor sehr schlecht, in vielen ländlichen Gegenden Angolas ist sie kaum vorhanden (AA 17.11.2025; vgl. BAMF 17.4.2024); bzw. ist die medizinische Grundversorgung nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung) (EDA 1.10.2025). Außerhalb großer Städte, wie der Hauptstadt Luanda oder manchen Provinzhauptstädten, ist die allgemeine medizinische Versorgung nach wie vor sehr schlecht. Vor allem viele ländliche Gebiete sind kaum an eine Gesundheitsversorgung angeschlossen. Obwohl die Regierung für 2020 zusätzliche Gesundheitsausgaben in Höhe von 40 Mio. Dollar für die Bekämpfung des COVID-19-Ausbruchs angekündigt hat, sind die öffentlichen Krankenhäuser, obwohl sie im Prinzip kostenlos sind, nach wie vor unterfinanziert und personell unterbesetzt (BAMF 17.4.2024).

In Luanda gibt es einige gut ausgestattete Privatkliniken und auch qualifizierte Ärzte. Sämtliche Krankheiten, die in Angola häufiger vorkommen, können auch behandelt werden, wenn auch zu hohen Preisen. Notwendige Medikamente sind in Luanda in der Regel vorhanden oder beschaffbar (AA 17.11.2025; vgl. BAMF 17.4.2024BMEIA 7.11.2025). Jedoch sind private Krankenversicherungen weitgehend auf Personen mit fester Anstellung bei privaten Unternehmen oder auf manche Teile des öffentlichen Dienstes beschränkt (BAMF 17.4.2024).

Quellen

9 Rückkehr

Letzte Änderung 2025-12-22 11:39

Die Verfassung und das Gesetz garantieren die innerstaatliche Bewegungsfreiheit, Auslandsreisen, Auswanderung und Wiedereinbürgerung. Die Regierung schränkt diese Rechte manchmal ein (USDOS 23.4.2024). Die Regierung arbeitet im Allgemeinen mit dem UNHCR und anderen humanitären Organisationen zusammen, um Flüchtlingen, Rückkehrern, Asylbewerbern, Staatenlosen oder anderen relevanten Personen Schutz und Hilfe zu gewähren (USDOS 12.8.2025). 

Das UNHCR ist seit 43 Jahren in Angola tätig und hat eine wichtige Rolle in der Geschichte Angolas gespielt. Vor allem bei der Rückführung von Angolanern, die vor dem langen Bürgerkrieg geflohen waren. Mit der Wiederherstellung des Friedens im Jahr 2002 bat die angolanische Regierung das UNHCR um Unterstützung bei der Rückführung angolanischer Flüchtlinge. Nach der freiwilligen Rückführung kehrten von 2003 bis 2015 mehr als 523.000 angolanische Flüchtlinge zurück (UNHCR 29.9.2025).

Die IOM Angola arbeitet weiterhin mit der Regierung, Geflüchteten, der Zivilgesellschaft, dem Privatsektor und den Medien an einer Reihe von Initiativen zusammen, die darauf abzielen, Migrationsmanagementstrategien und -praktiken zu gewährleisten, die eine sichere, geordnete und reguläre Migration ins, aus dem und innerhalb des Landes ermöglichen. Weiters unterstützt IOM die Regierung bei der Bewältigung gemischter Migrationsströme durch den Ausbau ihrer Kapazitäten zur Identifizierung und Unterstützung von Schutzbedürftigen (IOM 2025).

Quellen

10 Rückkehrunterstützung des österreichischen Staates

Letzte Änderung 2025-01-09 14:36

[Dieses Kapitel basiert auf Informationen, die von der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU GmbH) mit Stand Dezember 2024 zur Verfügung gestellt worden sind (BMI 6.12.2024). Im Bereich der Rückkehrunterstützung kann es zu kurzfristigen Änderungen kommen. Für weitere Informationen sei auf die entsprechende Seite der BBU verwiesen].

Die Mitarbeiter der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU GmbH) informieren individuell über die Möglichkeiten der freiwilligen Rückkehr bzw. die verfügbaren Unterstützungsleistungen.

Die Rückkehrunterstützung umfasst folgende Leistungen:

  • Kostenlose individuelle Beratung zur freiwilligen Rückkehr einschließlich Antragsstellung auf finanzielle Unterstützung durch die BBU
  • Organisatorische Unterstützung bei der Reisevorbereitung
  • Übernahme der Heimreisekosten
  • Finanzielle Starthilfe in Höhe von bis zu € 900
  • Reintegrationsprogrammteilnahme nach der Rückkehr im Zielland

Ein Rechtsanspruch auf diese Unterstützungsleistungen besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt durch das österreichische Bundesamt für Fremdwesen und Asyl (BFA). Weitere Informationen zu den aktuellen Unterstützungsangeboten (Rückkehrunterstützung inkl. Reintegrationsunterstützung) sind auf der Webseite www.returnfromaustria.at verfügbar.

Die BBU unterstützt sowohl bei der Reiseplanung und der Flugbuchung als auch bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten, einer ggf. notwendigen medizinischen Versorgung sowie mit der Übernahme der Rückreisekosten. Organisatorische Unterstützung kann grundsätzlich in jeder Verfahrenskonstellation gewährt werden. Voraussetzung für die Gewährung der Übernahme der Heimreisekosten ist die Mittellosigkeit der rückkehrenden Person.

Finanzielle Starthilfe

Die Höhe der finanziellen Starthilfe ist in einem degressiven Modell geregelt und staffelt sich nach dem Zeitpunkt der Antragstellung auf unterstützte freiwillige Rückkehr:

  • Während des laufenden asyl- oder fremdenrechtlichen Verfahrens bis ein Monat nach Rechtskraft der Rückkehrentscheidung: € 900,00 pro Person; ab einem Monat nach Rechtskraft der Rückkehrentscheidung: € 250,00 pro Person
  • Kernfamilien: Maximalbetrag von € 3.000 pro Familie
  • Sonderkonstellation: Für vulnerable Rückkehrende, die grundsätzlich von der finanziellen Starthilfe ausgeschlossen wären, kann nach individueller Einzelfallprüfung durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ein einmaliger Betrag von €  250,00 pro Person gewährt werden.

Kriterien für den Erhalt der finanziellen Starthilfe und der Reintegrationsunterstützung (Ausnahmen im Einzelfall möglich):

  • Freiwillige Ausreise
  • Finanzielle Bedürftigkeit bzw. Mittellosigkeit
  • Erstmaliger Bezug der Unterstützungsleistung
  • Nachhaltigkeit der Ausreise
  • Keinerlei Evidenz eines Sicherheitsrisikos durch die freiwillige Rückkehr
  • Keine schwere Straffälligkeit

Ausgeschlossen vom Bezug der finanziellen Starthilfe sind EWR-Bürger, Personen aus den Westbalkan-Staaten sowie Staatsangehörige von Ländern mit visumsfreier Einreise nach Österreich (z. B. Georgien, Moldawien). Sonderkonstellation: Für vulnerable Rückkehrende aus diesen Regionen, die grundsätzlich von der finanziellen Starthilfe ausgeschlossen wären, kann nach individueller Einzelfallprüfung durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ein einmaliger Betrag von €  250,00 pro Person gewährt werden

Reintragrationsunterstützung

Für 42 Herkunftsländer können freiwillige Rückkehrer im Sinne des Leitgedankens "Rückkehr mit Perspektiven" Reintegrationsunterstützung im Wert von bis zu € 3.500 beantragen.

Die Abwicklung des Reintegrationsangebots erfolgt mit den Kooperationspartnern:

Im Rahmen der Reintegrationsprogramme erhalten Rückkehrende umfassende Unterstützung bei der Wiedereingliederung in ihrem Herkunftsland. Dazu gehören individuelle, persönliche Beratung und vorwiegend Sachleistungen z. B. wirtschaftliche, soziale und psychosoziale Hilfen. Die Programme bieten ein breites Spektrum an Leistungen, um einen optimalen Einsatz der Mittel zu gewährleisten.

Weitere Informationen zu den jeweiligen Programmen bzw. für welche Herkunftsländer diese angeboten werden, sind den oben angeführten Seiten zu entnehmen (BMI 6.12.2024).

Quelle

  • BMI - Bundesministerium für Inneres [Österreich] (6.12.2024): Österreichische Rückkehrunterstützung – Übersicht der Leistungen

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Herausgegeben von der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl Wien (BFA - https://bfa.gv.at), Österreich

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