Letzte Aktualisierung dieser Quellenbeschreibung: 8. Dezember 2020

In einem Satz: Die Staatendokumentation des österreichischen Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl ist beauftragt mit der Sammlung und Aufbereitung von Herkunftsländerinformationen.

Abdeckung auf ecoi.net:

Anfragebeantwortungen, Berichte, Landkarten

Wöchentliche Abdeckung auf ecoi.net zu Ländern mit Priorität A–E (alle verfügbaren Länder).

Leitbild/Mandat/Ziele:

„Die Staatendokumentation wurde mit der Einführung des Asylgesetzes 2005 im ehemaligen Bundesasylamt etabliert, um die Qualität der österreichischen Asylverfahren zu sichern und zu verbessern und ist seit 1. Jänner 2014 Teil des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl.

Zweck der Staatendokumentation ist insbesondere die Sammlung von Tatsachen, die relevant sind

  1. für die Beurteilung, ob Tatsachen vorliegen, die auf die Gefahr von Verfolgung im Sinne des AsylG 2005 in einem bestimmten Staat schließen lassen;
  2. für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Angaben von Asylwerbern und Fremden und
  3. für die Entscheidung, ob ein bestimmter Staat sicher [...] ist.“ (Website der BFA Staatendokumentation, ohne Datum)

„Gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben ist es die Aufgabe der Staatendokumentationen, für alle am Asylverfahren beteiligten Parteien relevante Tatsachen über Herkunftsländer zu sammeln“ (BFA Staatendokumentation: Folder Staatendokumentation (English), August 2016, Arbeitsübersetzung ACCORD). Diese Aufgabe „erfordert zum Teil eine weiterführende wissenschaftliche Aufbereitung sowie die Durchführung von Fact Finding Missions. Internationale Kooperationen, Schulungen und Workshops, die Betreuung des Beirates, die weitere Verbesserung der Datenbank und fortlaufende Evaluierungsmaßnahmen runden das Aufgabenspektrum der Staatendokumentation ab.“ (Staatendokumentation: Folder Staatendokumentation (English), August 2016, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Finanzierung:

Finanzierung aus dem Staatshaushalt

Umfang der Berichterstattung:

Geographic focus: alle Herkunftsländer von Asylsuchenden

Thematic focus: Menschenrechte; Sicherheit, sozioökonomische und kulturelle Fragen; Themen, die als relevant für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Asylsuchenden angesehen werden

Methodologie:

Wie der Methodologie der Staatendokumentation zu entnehmen ist, seien „[m]ehrere Kriterien [...] relevant, um eine hohe Qualität von Recherche und Ergebnis eines Produktes der Staatendokumentation zu gewährleisten. Die erste und wichtigste Überlegung hat der Relevanz der Information zu gelten. Falls Informationen für einen Sachverhalt irrelevant sind, sollten sie nicht berücksichtigt werden. Verlässlichkeit, Zeitnähe, Objektivität, Genauigkeit, Nachverfolgbarkeit und Transparenz werden durchweg als wichtige Kriterien betrachtet. Es ist jedoch nicht möglich, die Kriterien in einer Hierarchie zu ordnen. Ihre Bedeutung und Wichtigkeit hängt vom Sachverhalt der zu beantwortenden Fragen ab. Wenn einige dieser Kriterien nicht erfüllt sind, bedeutet dies nicht, dass die Informationen nicht verwendet werden dürfen. So wird beispielsweise das Kriterium der Objektivität allgemein als ein sehr wichtiges betrachtet. In bestimmten Fällen können jedoch auch Informationen verwendet werden, die subjektiv oder tendenziös sind, solange andere Kriterien erfüllt werden. Dabei ist es jedoch notwendig, auf diesen einschränkenden Umstand hinzuweisen. [...]

Sämtliche Informationen sollten wenn immer möglich auf Grundlage von Informationen aus einer (Doppelprüfung) oder mehreren (Mehrfachprüfung) anderen Quellen untermauert werden. Das Gegenprüfen sollte auf Grundlage unterschiedlicher Arten von Quellen erfolgen (z.B. Regierungsinformationen, Medien, NGOs). Dies ist umso wichtiger, wenn die gefundene Information einige der in Punkt VI.2.1.1 genannten Qualitätskriterien nicht erfüllt. Das Gegenprüfen entfällt bei unbestrittenen/offensichtlichen Tatsachen (z.B. Paris ist die Hauptstadt Frankreichs, Saddam Hussein war der Präsident des Irak). [...] Wenn zu einem bestimmten Sachverhalt relevante aber widersprüchliche Informationen gefunden wurden, wird dies im Produkt explizit dargestellt. [...] Auf das Fehlen von Informationen zu bestimmten Fragestellungen wird – unter Verweis auf den Suchvorgang – explizit hingewiesen.“ (BFA Staatendokumentation: Methodologie der Staatendokumentation, last updated December 2016, S. 52–53)

Bevorzugt werden sollten bei der Erstellung von Berichten und anderen Produkten „in jedem Fall die Original-/Primärquellen. [...] I.d.R. liegen in Produkten der Staatendokumentation verwendete Quellen offen. Allerdings kann es vorkommen, dass dies nicht möglich ist, z.B. wenn eine Primärquelle direkt vom Verfasser eines Produktes der Staatendokumentation kontaktiert worden ist und eine Offenlegung ein Risiko für die Quelle bedeuten könnte (Stichwort Quellenschutz); oder wenn eine Quelle der Geheimhaltung unterliegt. In derartigen Fällen kann die Quelle anonymisiert werden. Gleichzeitig wird im Interesse der Transparenz versucht, einen möglichst ausführlichen Hintergrund zur betroffenen Quelle anzugeben.“ (BFA Staatendokumentation: Methodologie der Staatendokumentation, letzte Aktualisierung Dezember 2016, S. 50)

Bezüglich der im Zusammenhang mit Fact-Finding-Missionen (FFM) anzuwendenden Methodologie halten die Guidelines für Fact Finding Missionen der BFA Staatendokumentation fest: „Die im Rahmen der FFM zu behandelnden Fragen und Themengebiete sind zu recherchieren und in den ToR festzuschreiben. Diese stellen den Rahmen der Mission und gleichzeitig die Grundlage des Fragenkataloges für die Interviews dar. [...]

Vorab ist festzuhalten, dass im Rahmen der Auswahl der Quellen auf jeden Fall die Beurteilung erfolgt, ob die Quellen durch ein Treffen mit der FFM-Delegation und/oder der Veröffentlichung der erlangten Informationen möglicherweise einem Risiko ausgesetzt sind. Für diese Beurteilung können bekannte lokale Kontakte (z.B. Botschaftspersonal, NGOs, UN-Einrichtungen, etc.) kontaktiert und um deren Unterstützung und Meinung gefragt werden. Wird das Risiko als hoch bewertet, sollte die Quelle – auch wenn dieser potentiell hohe Relevanz zukommt – nicht konsultiert werden, um diese vor möglichen schwerwiegenden Konsequenzen zu schützen. [...]

Anzustreben ist eine möglichst breite Basis an Quellen. Bei der Auswahl der Quellen sind folgende Faktoren zu berücksichtigen: - Je Fragengebiet mehrere, von einander unabhängige, staatliche wie nicht-staatliche Quellen, - Quellen, die von Österreich aus nicht ausreichend konsultiert werden können.“ (BFA Staatendokumentation: Guidelines für Fact Finding Missionen, 22. Juni 2010, S. 9). Interviews können je nachdem, ob ein spezifischerer oder allgemeinerer Informationsbedarf besteht, in Form von strukturierten und semi-strukturierten Interviews erfolgen. (BFA Staatendokumentation: Guidelines für Fact Finding Missionen, 22. Juni 2010, S. 16)

Nähere Informationen zur Methodologie der BFA Staatendokumentation entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten:

Sprachen, in denen die Quelle publiziert:

Deutsch und Englisch

Weitere Informationen:

Die Staatendokumentation des österreichischen Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl veröffentlicht ausgewählte Produkte in Kooperation mit ecoi.net. Um Zugriff zu erhalten ist eine Registrierung erforderlich. Nähere Angaben finden Sie unter www.staatendokumentation.at.

Bundesministerium für Inneres (Österreich): Response to a parliamentary enquiry by MP Stephanie Krisper regarding the “transparency of Staatendokumentation”, 19. März 2020
https://stephaniekrisper.eu/wp-content/uploads/2020/09/AB-Transparenz-der-Staatendokumentation.pdf

Kurier: "Im Zweifel für den Asylwerber", 20. Juni 2017
https://kurier.at/chronik/oesterreich/im-zweifel-fuer-den-asylwerber/270.655.586

Österreichische Bundesregierung: Verordnung der Bundesministerin für Inneres über den Beirat für die Führung der Staatendokumentation (Staatendokumentationsbeirat-Verordnung), 2005
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004449

 

Zugriff auf alle Links am 8. Dezember 2020.