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Fläche: | 637.657 km2 |
Hauptstadt: | Mogadischu |
Einwohnerzahl: | 18,4 Millionen (2023) |
Amtssprachen: | Somali (Maay and Maxaa-tiri); zweite Amtssprache Arabisch |
Währung: | Somali Shilling |
Eine Überblickskarte zu den föderalen Gliedstaaten kann hier abgerufen werden (ISPI, 11. Mai 2021).
Die somalische provisorische Verfassung von 2012 sieht unter anderem eine föderale Struktur vor (CIA, 4. Juni 2025). Neben Somaliland und Puntland entstanden im Verlauf vier weitere Gliedstaaten (Galmudug, Hirshabelle, Jubbaland und Südwest) (Balthasar, 11. Februar 2025). Im Juni und September 2025 sollen Wahlen auf Bezirksebene und auf Ebene der Gliedstaaten (UN Security Council, 28. März 2025, S. 1; Radio Dalsan, 31. Oktober 2024) und 2026 Präsidentschaftswahlen auf nationaler Ebene stattfinden (Anadolu Ajansı, 13. April 2025).
Eine Überblickskarte zu den föderalen Gliedstaaten kann hier abgerufen werden (ISPI, 11. Mai 2021).
Die somalische provisorische Verfassung von 2012 sieht unter anderem eine föderale Struktur vor (CIA, 4. Juni 2025). Neben Somaliland und Puntland entstanden im Verlauf vier weitere Gliedstaaten (Galmudug, Hirshabelle, Jubbaland und Südwest) (Balthasar, 11. Februar 2025). Im Juni und September 2025 sollen Wahlen auf Bezirksebene und auf Ebene der Gliedstaaten (UN Security Council, 28. März 2025, S. 1; Radio Dalsan, 31. Oktober 2024) und 2026 Präsidentschaftswahlen auf nationaler Ebene stattfinden (Anadolu Ajansı, 13. April 2025).
Im Jahr 2012 verabschiedete die verfassungsgebende Versammlung in Puntland eine Verfassung (USDOS, 13. März 2019, Section 3). Seit Jänner 2019 ist Said Abdullahi Deni der Präsident Puntlands (UNSOM, 9. Jänner 2019). Im Jänner 2024 wurden die 66 Mitglieder der Versammlung von Puntland auf Grundlage eines clanbasierten Systems gewählt. Am 8. Jänner 2024 wählten die 66 Abgeordneten Said Abdullahi Deni erneut zum Präsidenten (UN Security Council, 2. Februar 2024, S. 2). Bei der Zeremonie zur Amtseinführung waren der somalische Präsident Hassan Sheikh Mohamud und die Staatschefs der föderalen Gliedstaaten mit Ausnahme von Jubbaland anwesend (UN Security Council, 3. Juni 2024, S. 2). Im März 2024 verkündete Puntland, dass es sich aus dem föderalen System des Landes zurückgezogen habe und sich bis zur Abhaltung eines nationalen Referendums zu Verfassungsänderungen unabhängig regieren werde (Reuters, 31. März 2024). Im April 2025 bekräftigte Deni diese Position (Garowe Online, 28. April 2025).
2015 wurde das Parlament des föderalen Gliedstaates Südwest („South West State“, „Koonfur Galbeed“) gebildet (USDOS, 13. März 2019, Section 3). Am 19. Dezember 2018 wurde Abdiasis Mohammed „Laftagareen” von lokalen Abgeordneten zum Präsidenten gewählt. Laftagareen, ein ehemaliger Parlamentsabgeordneter und Minister, hätte laut der International Crisis Group (ICG) ohne Eingreifen der Bundesregierung Somalias nicht gewonnen (International Crisis Group, 24. Dezember 2018). Im August 2023 billigte das Parlament von Südwest die Vereinbarung des Nationalen Konsultativrats vom Mai 2023, die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im Gliedstaat im November 2024 abzuhalten (UN Security Council, 13. Oktober 2023, S. 2). Bislang wurde jedoch noch kein Wahltermin festgelegt (Wardheer News, 5. März 2025).
2015 wurde die Versammlung von Galmudug mit 89 Mitgliedern von der Bundesregierung Somalias angelobt. Ahlu Sunna Wal Jama (ASWJ), eine paramilitärische Gruppe, weigerte sich jedoch das Wahlergebnis anzuerkennen und richtete eine eigene Verwaltung für die von ihr kontrollierten Teile Galmudugs ein (USDOS, 13. März 2019, Section 3). Im Dezember 2017 kam es zu einem Friedensabkommen zwischen den beiden Verwaltungen (Somalia Newsroom, 20. Jänner 2018), doch 2019 kam es zu weiteren Unstimmigkeiten und Zusammenstößen mit der ASWJ (Hiiraan Online, 20. November 2021). Im Februar 2020 wurde Ahmed Abdi Kariye Qoorqoor in einer von einigen Anführern boykottierten Abstimmung zum Präsidenten von Galmudug gewählt (The Nation, 8. Februar 2020). Weitere detaillierte Informationen zur Lage in Galmudug finden sich in diesem und diesem Bericht (Somali Dialogue Platform, Juli 2023; International Crisis Group, 25 September 2023).
2013 unterzeichneten die Bundesregierung und Vertreter Jubbalands eine Vereinbarung, mit der die Verwaltung Jubbalands offiziell anerkannt wurde. Ahmed Mohamed Islam „Madobe” wurde zum Präsidenten gewählt (USDOS, 13. März 2019, Section 3). Im August 2019 wurde Madobe in Jubbaland als Präsident wiedergewählt (Al Jazeera, 22. August 2019). Der Wahlprozess war unter anderem durch Spannungen zwischen der Bundesregierung und der Verwaltung Jubbalands gekennzeichnet. Zentral für den politischen Konflikt waren unterschiedliche Interpretationen der somalischen provisorischen Verfassung hinsichtlich der Rolle der Bundesregierung in regionalen Wahlprozessen (UN Security Council, 1. November 2019, S. 23). Im November 2024 fanden indirekte Wahlen zur Versammlung von Jubbaland und Präsidentschaftswahlen statt, in denen Madobe erneut wiedergewählt wurde. Die somalische Bundesregierung weigerte sich, Madobe als Präsidenten anzuerkennen. Das Regionalgericht von Banadir erließ gegen Madobe einen Haftbefehl (UN Security Council, 28. März 2025, S. 2).
Weitere Informationen zu den Spannungen zwischen der somalischen Bundesregierung und Jubbaland finden sich in diesem Bericht (Tesema & Mohammed, 14. Jänner 2025).
Im September 2017 wurde Mohamed Abdi Waare zum Präsidenten des föderalen Gliedstaates Hirshabelle gewählt (UNSOM, 24. Oktober 2017). Dem waren im Jahr 2016 die Bildung des föderalen Gliedstaates und die Einrichtung der Versammlung von Hirshabelle vorausgegangen (USDOS, 13. März 2019, Section 3). Am 11. November 2020 wählte die Regionalversammlung Abdullahi Ali Hussein “Gudlawe”, der dem Hawiye-Abgaal-Subclan angehört, zum Präsidenten von Hirshabelle; ein Angehöriger des Hawiye-Hawadle-Subclans wurde zum Vizepräsidenten gewählt. Infolgedessen sprachen einige Mitglieder des Hawadle-Subclans unter anderem von Wahlmanipulation und äußerten Bedenken hinsichtlich der Machtaufteilung (UN Security Council, 17 Februar 2021, S. 2). Berichten zufolge wurde im Februar 2022 eine informelle Vereinbarung zwischen Präsident Gudlawe und Anführern der Hawadle in Hinblick auf die wenige Wochen später abgehaltenen somalischen Parlamentswahlen getroffen (UN Security Council, 13. Mai 2022, S. 2). Im Juni 2023 erklärte Gouverneur Ali Jeyte Osman die Region Hiiraan für unabhängig von Hirshabelle. Präsident Ali Abdullahi Hussein hatte ihn zuvor seines Amtes enthoben (Radio Dalsan, 12. Oktober 2024). Im März 2024 kam es in Beledweyne zu bewaffneten Zusammenstößen zwischen Kräften des „Hiraan State“ und Hirshabelle, worauf die somalische Bundesregierung in Beledweyne Gespräche mit allen Beteiligten einleitete (UN Security Council, 3. Juni 2024, S. 3).
Somaliland erklärte 1991 seine Unabhängigkeit und verfügt trotz fehlender internationaler Anerkennung über ein funktionierendes politisches System, Regierungsinstitutionen, Polizeikräfte und eine eigene Währung (BBC News, 2. Jänner 2024).
Die somalische Regierung lehnt die Unabhängigkeit Somalilands weiterhin ab und verurteilt dessen einseitige Versuche, wichtige internationale Abkommen auszuhandeln, scharf (CFR, letzte Aktualisierung am 21. Jänner 2025). Im Jahr 2023 kam es in der Region Sool immer wieder zu Kampfhandlungen, insbesondere in der umstrittenen Hauptstadt Laascaanood, hauptsächlich zwischen Kräften der Verwaltung von Somaliland und Dhulbahante-Clanmilizen. Die Dhulbahante treten dafür ein, dass die umstrittenen Regionen Sool und Sanaag Teil Somalias sind und nicht eines unabhängigen Somalilands (UN Security Council, 2. Februar 2024, S. 2; HRW, 11. Jänner 2024; UN Security Council, 13. Oktober 2023, S. 2-3; UN Security Council, 15. Juni 2023, S. 2-3; UN Security Council, 16. Februar 2023, S. 2-3). Auch 2024 kam es in der Region Sanaag zu weiteren Zusammenstößen. Im November 2024 erklärte die Wahlkommission von Somaliland Abdirahman Mohamed Abdullahi „Irro“ von der Waddani-Partei zum Sieger der Präsidentschaftswahlen in „Somaliland“. Die Wahlen waren seit 2022 zweimal verschoben worden (UN Security Council, 28. März 2025, S. 2).
Al-Schabaab ist in Somalia nach wie vor die größte Bedrohung für Frieden und Sicherheit. Die Gruppe erweist sich weiterhin als robust gegenüber den von der Regierung durchgeführten militärischen Operationen gegen sie. Al-Schabaab führt weiterhin komplexe Angriffe auf die Regierung und internationale Streitkräfte sowie auf Zivilist·innen und die Geschäftsleute durch, einschließlich solcher in geschützten Bereichen von Mogadischu. Al-Schabaab verfügt dank hochentwickelter Geschäftsstrategien über eine solide finanzielle Basis. Um Geld für ihre Operationen zu generieren, verwendet die Gruppe legale und illegale Methoden. Dazu gehören Kontrollpunkte, Erpressung von Unternehmen, Zwangsbesteuerung und die Nutzung von Drittunternehmen sowie deren Konten (UN Security Council, 28. Oktober 2024, S. 3). Der sogenannte Islamische Staat in Somalia (ISIL-Somalia) hat seit seiner Gründung im Jahr 2015 aktiv versucht, sich als wichtige Wilaya (Provinz) innerhalb der globalen ISIL-Struktur zu etablieren (Hasan, 27. Februar 2025). ISIL-Somalia ist vor allem in der Region Bari in Puntland aktiv, wo Erpressungen und Schmuggel zunehmen und die Gruppe seit kurzem einen Zustrom ausländischer Kämpfer erhält. ISIL-Somalia wird von einer Gruppe ehemaliger Al-Schabaab-Kämpfer angeführt (UN Security Council, 28. Oktober 2024, S. 4, 11).
Die Clanidentität ist in der somalischen Gesellschaft stark verankert. Es gibt vier große Clans im Land, von denen jeder Hunderte von Unterclans hat, die je nach Region weiter unterteilt sind (BBC, 19. April 2025). Konflikte zwischen Clans und Vergeltung für den Tod von Clanangehörigen führen in Somalia zu einem endemischen Teufelskreis der Gewalt. Aufgrund der Verbreitung von Handfeuerwaffen wurden die Konflikte im Laufe der Zeit immer öfter tödlich. Alle Aspekte des somalischen Lebens, der Kultur und der Politik drehen sich um Clans. Die wichtigsten Gründe für Konflikte zwischen Clans sind Konkurrenz hinsichtlich des Zugangs zu Land, Wasser und Weideland (HRC, 16. September 2019, S. 12). Insbesondere in ländlichen Regionen werden Morde innerhalb von Clans oft nicht untersucht. Sie gelten als „Privatsache“ oder als zu komplex, um einzugreifen (BBC, 19. April 2025).
Weitere Informationen zum Clan-System finden sich in diesem auf ecoi.net verfügbaren Bericht. ecoi.net-Suchergebnisse zu Clan-Konflikten finden sich hier.
Die somalische Kultur beschränkt Frauen auf das Zuhause und den familiären Bereich (UN Women Africa, ohne Datum). Laut einem Bericht vom September 2022, sind nur 20 Prozent der Abgeordneten des Unterhauses und 26 Prozent des Oberhauses Frauen (EISA, September 2022, S. 6). Eine Liste der aktuellen Mitglieder des Oberhauses findet sich hier, eine weitere mit Mitgliedern des Unterhauses hier. Somalia belegt hinsichtlich Geschlechtergleichheit weltweit den viertletzten Platz, die Raten von Mütter- und Kindersterblichkeit gehören zu den höchsten der Welt und Kinderehen sind weit verbreitet (UN Women Africa, ohne Datum). 99,2 Prozent der Frauen (im Alter von 15-49 Jahren) sind von weiblicher Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) betroffen. Geschlechtsspezifische Gewalt wird aufgrund einer „Kultur des Schweigens“ kaum gemeldet (DNS, April 2020, S. 193, 220). Mitglieder der Regierungskräfte, Milizangehörige und uniformierte Kräfte sollen Frauen und Mädchen vergewaltigt haben. Zwar nehmen die Behörden manchmal Angehörige der Sicherheitskräfte fest, denen solche Übergriffe vorgeworfen werden, doch ist die Straflosigkeit die Norm. Auf ihren Wegen zum Wasserholen, zum Markt oder zur Feldarbeit sind Frauen und Mädchen geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt, einschließlich Vergewaltigungen. Die Polizei handelt zurückhaltend in Bezug auf die Ermittlungen und fordert manchmal die Überlebenden auf, selbst Untersuchungen in ihren eigenen Fällen vorzunehmen. Einige Opfer von Vergewaltigung mussten den Täter heiraten (USDOS, 23. April 2024, Section 6).
Während die Al-Schabaab Frauen Einschränkungen auferlegt, stellt sie für Frauen jedoch auch eine gewisse Sicherheit bereit und implementiert das islamische Familienrecht oft in für Frauen vorteilhafter Art. Einige Frauen führen für die al-Schabaab zudem Dienste wie Rekrutierung, Spendensammlung, Spionage oder Waffenschmuggel aus. Die Zusammenarbeit mit der Gruppe beruht jedoch nicht notwendigerweise auf Sympathie. Oftmals handelt es sich dabei um eine Überlebensfrage (International Crisis Group, 27. Juni 2019, S. 1-2). ecoi.net-Suchergebnisse zur Lage von Frauen finden sich hier.