Letzte Aktualisierung dieser Quellenbeschreibung: 22. Mai 2020

In einem Satz:

EU-Wahlbeobachtungsmissionen (EU EOMs) werden im Rahmen der Aktivitäten des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) durchgeführt und dienen der Beobachtung von Wahlen in zahlreichen außereuropäischen Ländern.

Abdeckung auf ecoi.net:

Wahlbeobachtungsberichte

Monatliche Abdeckung auf ecoi.net zu Ländern mit Priorität A–E (alle verfügbaren Länder).

Leitbild/Mandat/Ziele:

„Ziel der EU-Wahlbeobachtungsmissionen (EOMs) ist es, Partnerländer darin zu unterstützen, Wahlen auf hohem Standard abzuhalten. Vor diesem Hintergrund führen EU EOMs umfassende Analysen von Wahlprozessen durch und bietet eine unparteiliche, fundierte Evaluierung von Wahlen, um das Vertrauen von WählerInnen in eine ungehinderte Beteiligung an Wahlen zu stärken.

Beobachtungsmissionen prüfen alle Aspekte des Wahlprozesses, darunter die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Registrierung von WählerInnen und KandidatInnen, die Schulung von WahlhelferInnen, die Aufklärung von WählerInnen, die mediale Berichterstattung, Wahlkämpfe und Vorbereitungen für den Wahltag und Beschwerdeprozesse. Am Wahltag besuchen BeobachterInnen Wahllokale, um deren Öffnung und die Vorgänge der Stimmabgabe, Stimmauszählung und Zusammenführung der Wahlergebnisse zu beobachten.

Dabei folgen EU EOMs den Grundprinzipien Unparteilichkeit, Transparenz und Professionalität. […] Kernziele sind ggf. die Legitimierung von Wahlprozessen, die Stärkung des öffentlichen Vertrauens in Wahlen, die Bekämpfung von Wahlbetrug, die Förderung der Achtung der Menschenrechte sowie die Unterstützung konfliktlösender Maßnahmen. […]

Wahlbeobachtungsmissionen (EOMs) greifen indes nicht in den Wahlprozess ein. Ihr Mandat beschränkt sich auf das Sammeln und Überprüfen von Informationen zu Wahlprozessen, die Analyse eigener Beobachtungen und die Veröffentlichung der Ergebnisse der Mission nach Ende der Wahlen. In der Regel nehmen EU EOM nur auf Einladung der Regierung des Gaststaates ihre Tätigkeit auf.“ (Website des EAD: Election observation missions (EUEOMs), 10. August 2016, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Finanzierung:

Finanzierung aus dem EU-Haushalt

Umfang der Berichterstattung:

Geografischer Schwerpunkt:

Berichte der EU-Wahlbeobachtungsmissionen befassten sich bisher mit Wahlen in Afrika, Nahost, Asien, Lateinamerika und der Karibik (Website des EAD: EU and Election Observation, 17. Dezember 2018). EU EOMs beobachten keine Wahlen in Ländern, die in das Zuständigkeitsgebiet der OSZE fallen.

Thematischer Schwerpunkt:

Wahlbeobachtungsberichte behandeln die folgenden Themenfelder, die als „für alle Wahlen relevant“ betrachtet werden: politischer Kontext, rechtlicher Rahmen (einschließlich Wahlsystem), Wahlbehörden, Registrierung von WählerInnen, Parteien und KandidatInnen, Wahlkämpfe, Gewalt im Zusammenhang mit Wahlen und Medien (EU: Handbook for European Union Election Observation, 2016, S. 35)

Methodologie:

EU-Wahlbeobachtungsmissionen werden „im Regelfall etwa sechs bis acht Wochen vor dem Wahltag in das Land entsandt. LangzeitbeobachterInnen überprüfen etwa vier bis fünf Wochen vor der Wahl die auf regionaler Ebene stattfindenden Wahlvorbereitungen. KurzzeitbeobachterInnen reisen kurz vor dem Wahltag an, um die Beobachtungskapazitäten der Mission während Stimmabgabe, Stimmauszählung und Zusammenführung der Wahlergebnisse zu erhöhen.“ (Website des EAD: Election observation missions (EUEOMs), 10. August 2016, Arbeitsübersetzung ACCORD)

„Die Evaluierung durch EU EOMs erfolgt mittels direkter Beobachtung von Ereignissen rund um die Wahl durch EU-BeobachterInnen und Analyse von Informationen, die aus einschlägigen Dokumenten und Treffen mit einer Vielzahl von nationalen und regionalen InteressensvertreterInnen gewonnen wurden […]. Die WahlbeobachterInnen werden sowohl in der Hauptstadt als auch an regionalen Standorten im gesamten Gastland eingesetzt, um ein Gleichgewicht unterschiedlicher Regionen sowie städtischer und ländlicher Gebiete sicherzustellen. […]

Am Wahltag verstärkt die EU EOM ihre regionale Präsenz, um die Prozesse der Stimmabgabe und Stimmauszählung in Wahllokalen zu beobachten. So werden WahlbeobachterInnen in mobilen Zwei-Personen-Teams im ganzen Gastland eingesetzt. Dabei sucht jedes Team innerhalb seines festgelegten Gebietes eine Reihe unterschiedlicher Wahllokale auf, die so ausgewählt wurden, dass sie die Bevölkerungsverteilung des Landes widerspiegeln.“ (EU: Handbook for European Union Election Observation, 2016, S. 35-36, Arbeitsübersetzung ACCORD)

„Die WahlbeobachterInnen unterscheiden klar zwischen Beschwerden, Gerüchten, Vorwürfen und geprüften Tatsachen. Als Grundlage für Wahlbeobachtungsberichte werden ausschließlich Tatsachen herangezogen, die von den BeobachterInnen entweder selbst bezeugt oder überprüft wurden. Zudem fließen ungeachtet der Zusammenarbeit von EU EOMs mit anderen wahlbeobachtenden Organisationen nur Informationen in die Stellungnahme und den Endbericht der Mission ein, die von eigenen WahlbeobachterInnen gesammelt wurden.“ (Website des EAD: Election observation missions (EUEOMs), 10. August 2016, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Sprachen, in denen die Quelle publiziert:

Englisch, Französisch, Spanisch

Weitere Links:

Auf ecoi.net wurden Wahlbeobachtungsberichte auch unter der Quelle Europäisches Parlament gesammelt:
https://www.ecoi.net/de/quelle/11121.html

 

Zugriff auf alle Links am 22. Mai 2020