Letzte Aktualisierung dieser Quellenbeschreibung: 23. Februar 2023

In einem Satz: Die Asylagentur der Europäischen Union (European Union Agency for Asylum, EUAA) ist eine EU-Agentur, deren Aufgabe es ist, die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des als Gemeinsames Europäisches Asylsystem bekannten EU-Gesetzespakets zu Asyl, internationalem Schutz und Aufnahmebedingungen zu unterstützen.

Abdeckung auf ecoi.net:

Herkunftsländerberichte und Positionspapiere/Länderleitfäden

Wöchentliche Abdeckung auf ecoi.net zu Ländern mit Priorität A–E (alle verfügbaren Länder)

Leitbild/Mandat/Ziele:

„Als Ressource für die Mitgliedstaaten im Bereich des internationalen Schutzes ist die EUAA in der Lage, diese durch praktische, rechtliche, technische, beratende und operative Leistungen in zahlreichen Formen zu unterstützen. [...] Das letztliche Ziel der EUAA besteht darin, in den EU+-Mitgliedstaaten[*] einheitliche Asylpraktiken zu etablieren, die im Einklang mit den Verpflichtungen der EU stehen. Dies bedeutet, dass der Antrag eines/r Asylsuchenden stets zum selben Ergebnis führt, unabhängig davon, in welchem EU+-Mitgliedstaat der Antrag gestellt wurde“ (Website der EUAA: What We Do, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)

[*: Die als „EU+“-Staaten bezeichneten Staaten sind die 27 EU-Mitgliedsstaaten plus Norwegen und die Schweiz.]

Die EUAA „tritt an die Stelle des bisherigen Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) [...]. Das neue Mandat der EUAA trat am 19. Jänner 2022 in Kraft“ (Website der EUAA: New EU Agency for Asylum starts work with reinforced mandate, 19. Jänner 2022, Arbeitsübersetzung ACCORD). Die EUAA wurde durch die Verordnung (EU) 2021/2303 vom 15. Dezember 2021 eingerichtet. Darin wird erläutert, dass es angesichts der „Notwendigkeit einer effizienten, umfassenden und einheitlichen Anwendung des Asylrechts der Union in den Mitgliedstaaten [...] notwendig [ist], die Umsetzung und die Funktionsweise des GEAS [(Gemeinsames Europäisches Asylsystem)] zu verbessern, indem an die Arbeit des EASO angeknüpft und dieses zu einer eigenständigen Agentur ausgebaut wird“ (Verordnung (EU) 2021/2303 über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010, 15. Dezember 2021, Präambel, Abs. 6).

Die EUAA soll als „ein Kompetenzzentrum in Asylsachen“ fungieren (Verordnung (EU) 2021/2303 über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010, 15. Dezember 2021, Präambel, Absatz 6), und „dem Europäischen Parlament und dem Rat über ihre Tätigkeiten Bericht erstatten“ (Verordnung (EU) 2021/2303 über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010, 15. Dezember 2021, Präambel, Abs. 48). „Um die Eigenständigkeit der Agentur zu gewährleisten, sollte sie mit einem eigenen Haushalt ausgestattet werden“ (Verordnung (EU) 2021/2303 über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010, 15. Dezember 2021, Präambel, Abs. 49). „Die EUAA beginnt ihre Tätigkeit mit [...] acht Operationen (in Belgien, Zypern, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Malta und Spanien) und unterstützt dabei die Asyl- und Aufnahmebehörden in den Mitgliedstaaten mit knapp 2.000 Mitarbeiter*innen sowie 500 Angestellten, die zum Großteil am Hauptsitz der Agentur in Malta, aber auch in Zweigstellen in Athen, Brüssel, Rom, Nikosia, Madrid und Warschau tätig sind“ (Website der EUAA: New EU Agency for Asylum starts work with reinforced mandate, 19. Jänner 2022).

Im Rahmen ihrer technischen Unterstützung für die Mitgliedstaaten veröffentlicht die EUAA unter anderem Informationen zu Herkunftsländern von Asylsuchenden und Leitfäden und beantwortet Informations- und Beratungsanfragen der Mitgliedstaaten (Website der EUAA: What We Do, ohne Datum). Gemäß Verordnung vom Dezember 2021 sollte die EUAA „dafür Sorge tragen, dass die Informationen über einschlägige Drittstaaten auf Unionsebene strukturierter, aktueller und straffer erstellt werden“ (Verordnung (EU) 2021/2303 über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010, 15. Dezember 2021, Präambel, Abs. 16). Wie die EUAA ausführt, zielen ihre Tätigkeiten im Bereich Herkunftsländerinformationen (COI) darauf ab, „relevante, verlässliche, richtige und aktuelle Informationen zu Drittstaaten zu sammeln [...]. Im Rahmen der COI-Aktivitäten der EUAA soll zudem die praktische Zusammenarbeit zwischen den EU+-Staaten durch eine netzwerkbasierte Herangehensweise vorangetrieben und koordiniert werden, die [...] die Erstellung gemeinsamer Analysen und Länderleitfäden zu den wichtigsten Herkunftsländern ermöglichen soll. Diese Aktivitäten haben unter anderem allgemeine Herkunftsländerinformationen und medizinische COI (MedCOI) zum Gegenstand“ (Website der EUAA: Country of Origin Information, ohne Datum). Betreffend die Verwendung von COI-Produkten und Leitfäden der EUAA wird in der oben genannten Verordnung Folgendes geregelt: „Bei der Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz berücksichtigen die Mitgliedstaaten unbeschadet ihrer Zuständigkeit für die Entscheidung über die einzelnen Anträge auf internationalen Schutz die gemeinsame Analyse und die Leitfäden“ (Verordnung (EU) 2021/2303 über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010, 15. Dezember 2021, Art. 11, Abs. 3).

Finanzierung:

Die EUAA soll durch die EU sowie aus nationalen und internationalen Mitteln finanziert werden (Verordnung (EU) 2021/2303 über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010, 15. Dezember 2021, Präambel, Abs. 51), wobei die „Einnahmen im Wesentlichen aus einem Beitrag der [Europäischen] Union bestehen” sollen (Verordnung (EU) 2021/2303 über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010, 15. Dezember 2021, Präambel, Abs. 49). Der Haushalt der EUAA für das Jahr 2022 umfasst 172 Millionen Euro (Website der EUAA: New EU Agency for Asylum starts work with reinforced mandate, 19. Jänner 2022).

Umfang der Berichterstattung:

Geografischer Schwerpunkt: Herkunftsländer von Asylsuchenden in den EU+-Mitgliedstaaten

Thematischer Schwerpunkt: Informationen über die politische, religiöse, sicherheitspolitische und sozioökonomische Lage; Menschenrechtsverletzungen, darunter Folter und Misshandlung

Methodologie:

Die COI-Recherchemethodologie und Hinweise zum Verfassen von Herkunftsländerberichten der EUAA werden jeweils in den folgenden beiden Dokumenten erläutert:

EUAA - European Agency for Asylum: Country of Origin Information (COI) Report Methodology, Februar 2023 (Neuausgabe im Design der EUAA, methodisch ident mit der EASO-Methodologie vom Juni 2019)
https://coi.euaa.europa.eu/administration/easo/PLib/2023_02_EUAA_COI_Report_methodology.pdf (Zugriff am 23. Februar 2023)

EUAA - European Agency for Asylum: Country of Origin Information (COI) Reports; Writing and Referencing Guide, Februar 2023 (im Vergleich zur Vorversion des EASO methodisch unveränderte Neuausgabe im Design der EUAA)
https://coi.euaa.europa.eu/administration/easo/PLib/2023_02_EUAA_COI_Writing_and_referencing_guide.pdf (Zugriff am 23. Februar 2023)

Sprachen, in denen die Quelle publiziert:

Englisch; manche Berichte werden aus dem Englischen in andere EU-Sprachen wie Deutsch oder Französisch übersetzt (siehe z. B. EUAA (ehemals: EASO): Syrien: Lage der Rückkehrer aus dem Ausland, June 2021, S. 3 und 9 and EUAA (ehemals: EASO): Iraq: Traitement des Irakiens affiliés ou soupçonnés d’être affiliés à l’EIIL, October 2020, S. 3 und 9)

 

Zugriff auf alle Links am 9. Februar 2022, wenn nicht anders angegeben.

Methodischer Hinweis:

Die ecoi.net-Quellenbeschreibungen beinhalten Hintergrundinformationen über die Aufgaben, Ziele und das Mandat einer Organisation, über die Finanzierung, die Methodologie, sowie zu unserer Abdeckung der Quelle. Sie beruhen auf zeitlich begrenzten Recherchen in öffentlich zugänglichen Dokumenten. Der Großteil der Informationen einer Quellenbeschreibung stammt von der beschriebenen Quelle selbst. Ziel ist eine kurze Einführung in die von uns regelmäßig abgedeckten Quellen, die Informationen zu relevanten Aspekten auf systematische Weise an einem Ort bietet.