a-5566 (ACC-IRN-5566)

Nach einer Recherche in unserer Länderdokumentation und im Internet können wir Ihnen zu oben genannter Fragestellung Materialien zur Verfügung stellen, die unter anderem folgende Informationen enthalten:
 
Was ist im Überblick zur derzeitigen Lage der Kurden im Iran bekannt? Aspekte – politische und kulturelle Betätigung, staatliche, soziale Diskriminierungen
 
Freedom House (FH) schreibt im Juni 2007, dass die iranische Verfassung und Gesetze gleiche Rechte für alle ethnischen Gruppen vorsehen würden und ihnen bemerkenswerte kulturelle und sprachliche Freiheiten gewähren würden. In der Praxis würden diese Rechte jedoch von den Behörden eingeschränkt. Ethnische Kurden, Araber, Belutschen und Azeri würden sich – ebenso wie religiöse Minderheiten – über politische und wirtschaftliche Diskriminierung beklagen. Ethnische Spannungen und abweichende Meinungen der Minderheiten hätten in den letzten zwei Jahren zugenommen. Die drängendste Frage sei die „kurdische Frage“. Ungefähr fünf Millionen Kurden würden im Iran leben. Sie seien in einigen der am wenigsten entwickelten Landesteile konzentriert. Die Autonomie der Kurden im benachbarten Irak habe die iranischen Kurden dazu inspiriert, sich für mehr Unabhängigkeit stark zu machen:
“The constitution and laws call for equal rights for all ethnic groups, allowing considerable cultural and linguistic freedom, but in practice these rights are restricted by the authorities. Ethnic Kurds, Arabs, Baluchis, and Azeris complain of political and economic discrimination, as do religious minorities. […]
Ethnic tensions and dissent among minorities have been on the rise for the past two years. […] However, the most pressing ethnic issue is the “Kurdish question.” Approximately 5 million Kurds live in Iran, concentrated in some of the least developed areas of the country. The autonomy of Kurds in neighboring Iraq has inspired Iranian Kurds to agitate for greater independence.” (FH, Juni 2007)
Amnesty International (AI) beschreibt in einer Stellungnahme vom 29. Mai 2007 an das Verwaltungsgericht Köln die Lage von Kurden im Iran seit August 2005 wie folgt:
„Seit etwa zwei Jahren ist es im Iran verstärkt zu Unruhen in den Siedlungsgebieten ethnischer Minderheiten, zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen ethnischen Minderheiten und iranischen Sicherheitskräften sowie zu staatlicher Verfolgung von Angehörigen ethnischer Minderheiten gekommen. Dies betrifft vor allem Araber (seit April 2005)1, Azeris (seit Juni 2005) und Kurden (seit Juli 2005). [...]
Die Kurden im Iran, die mehrheitlich sunnitische Muslime sind, machen etwa 7 bis 10 Prozent der Gesamtbevölkerung aus und leben hauptsächlich in den an den Irak und die Türkei angrenzenden Provinzen im Nordwesten des Landes, wo der vorrangige Erwerbszweig die Landwirtschaft ist. Viele Jahre lang befanden sich kurdische Organisationen wie die Kurdische Demokratische Partei / Iran (KDPI) und die Komala im bewaffneten Widerstand gegen die Islamische Republik Iran. Sie haben aber nun den bewaffneten Kampf zugunsten einer föderativen Lösung aufgegeben. Als bewaffnete Opposition sieht sich der Iran noch mit der PJAK (kurd.: Partiya Jiyana Azad a Kurdistane, dt.: Partei des Freien Lebens Kurdistans) – einer Schwesterpartei der türkischen PKK – konfrontiert, die ihre Tätigkeit Berichten zufolge 2004 aufnahm. Im September 2005 erklärte der Chef der Justiz der Provinz West-Aserbaidschan, dass seit März 2005 mehr als 120 Mitglieder der Sicherheitskräfte in Konflikten mit der PJAK getötet worden seien, 64 seien verletzt worden.4
Die kurdische Bevölkerung wird von den iranischen Behörden schon lange mit Misstrauen betrachtet und es hat eine jahrzehntelange Vernachlässigung der Entwicklung und Grundversorgung in den kurdischen Gebieten durch die offiziellen Stellen gegeben. Dies schließt Leistungen ein, die für die Verwirklichung der Menschenrechte essentiell notwendig sind. So stellte der UN Sonderberichterstatter für das Recht auf angemessene Unterbringung, Miloon Kothari, in seinem vorläufigen Bericht über seine Ermittlungsmission in den Iran vom 19. bis 31. Juli 2005 fest: „Regionen, die traditionell von Kurden bewohnt werden, wie beispielsweise Ilam, scheinen an einer überproportionalen Unterversorgung mit öffentlichen Leistungen wie Wasser und Elektrizität sowie unbefriedigender Aufbauhilfen zu leiden.“5 Ebenso sieht sich die kurdische Bevölkerung mit Nachteilen im Bildungswesen konfrontiert: die Analphabetenrate bei Frauen, die sich in der Gesamtbevölkerung auf etwa 25 Prozent beläuft, macht Berichten zufolge in der kurdischen Bevölkerung 43,3 Prozent aus.6
Nachdem iranische Sicherheitskräfte den kurdischen Oppositionellen Shivan Qaderi erschossen und seine Leiche Berichten zufolge hinter einem Jeep durch die Straßen gezogen hatten, brachen im Juli 2005 kurz nach der Wahl des Präsidenten Ahmadinejad in den kurdischen Gebieten gewaltsame Unruhen aus, die mehrere Wochen anhielten. Tausende Kurden protestierten auf den Straßen. Die Sicherheitskräfte brachten Berichten zufolge bei den Demonstrationen, die zumindest in einigen Gebieten auch Angriffe auf Regierungsgebäude einschlossen, leichte und schwere Waffen zum Einsatz. Bis zu 20 Personen wurden Berichten zufolge getötet und Hunderte verletzt. Die iranischen Behörden räumten ein, dass 5 Personen getötet worden seien, zwei davon in Saqqez [...]
Nach den Unruhen wurden von der Regierung und dem iranischen Parlament Untersuchungen durchgeführt, deren Ergebnisse jedoch nicht veröffentlicht wurden. Mehrere kurdische Parlamentarier haben Berichten zufolge den Umgang der Regierung mit den kurdischen Missständen kritisiert, so auch Hushang Hamidi, Abgeordneter für Sanandaj, Der Hauptstadt der Provinz Kurdestan: „Wir haben keine Probleme damit, das Thema anzusprechen, doch obwohl unsere Forderungen legitim sind, haben wir Probleme damit, Lösungswege zu finden und die Mängel zu beseitigen […] Wir haben moderate Forderungen. Wir wollen Bürgerrechte. Wir wollen öffentliche Fürsorge und die Beachtung gesetzmäßiger Rechte und Gleichbehandlung in der Verwaltung und den Dienstleistungen in den kurdischen Gebieten. Dies sind die Punkte, in denen der Artikel 48 der Verfassung nicht erfüllt wurde.“7 Ein anderer kurdischer Abgeordneter, Amin Shabani, erklärte: „Die wahre Wurzel dieser Unruhen sind die offiziellen Versprechungen, die gegenüber den Kurden abgegeben und die bis heute nicht erfüllt wurden.“ Er beschuldigte die Ordnungskräfte unverhältnismäßig gewaltsam vorgegangen zu sein und kritisierte, dass das staatliche Radio und Fernsehen Informationen zurück halte. Als weiteren, die Unruhen verursachenden Faktor nannte er die Arbeitslosigkeit. Ebenso kritisierte er das Fehlen sunnitischer Muslime im Kabinett.8 [...]
Mindestens zwei kurdische Zeitungen, Asou und Ashti, wurden von den Behörden in der Zeit der Unruhen und der Verhaftungen geschlossen, angeblich wegen ihrer Berichterstattung über die Proteste. Ebenso wurde berichtet, dass die Fakultäten für die kurdische Sprache in verschiedenen Hochschulen geschlossen wurden. Dies betrifft auch die Universität von Sanandaj. Am 20. Februar 2007 organisierten kurdische Studenten der Abteilung für Literatur an der Universität in Teheran eine Veranstaltung, auf der sie die Umsetzung des Rechts auf Unterricht in kurdischer Sprache im iranischen Bildungswesen und an der Universität von Sanandaj forderten.11
Nachdem sich am 25. Oktober 2005 die Nachricht verbreitet hatte, dass Mustafa Rasulnia, der zum Zeitpunkt des Mordes an Shivan Qaderi (siehe oben) verhaftet worden war, im Oroumieh Gefängnis hingerichtet werden solle, kam es in Mahabad zu Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften und Demonstranten. Dabei sollen mindestens zwei der Demonstranten schwer verletzt worden sein. [...]Eine unbekannte Anzahl von Demonstranten wurde festgenommen.
Zum `Id al-Fitr (Fest zum Ende des Fastenmonats) am 4. November 2005 fanden weitere Demonstrationen statt, als die Sicherheitskräfte den Einwohnern von Mahabad den Besuch des Grabs von Shivan Qaderi verwehrten. Wie es hieß, schlugen die Sicherheitskräfte die Demonstranten und schossen später in die Menge, die ihrerseits Steine warf und Slogans skandierte. Unserer Organisation liegen Berichte vor, nach denen bis zu 10 Personen verhaftet, unter ihnen Yusuf Solemani, und drei Personen verletzt wurden [...]
Die Menschenrechtlerin Sarveh Komkar, Mitglied der Menschenrechtsorganisation Human Rights Organisation of Kurdistan (HROK), wurde nach vorliegenden Informationen am 8. Januar 2006 von einer Spezialeinheit der Revolutionsgarden vor den Augen von Passanten in der Stadt Mahabad festgenommen. Nachdem ihre Familie und Mitglieder der kurdischen Menschenrechtsorganisation Beschwerde bei den Behörden eingelegt und auf den Mangel an Beweisen hingewiesen hatten, wurde die Menschenrechtlerin fünf Stunden später wieder freigelassen. Sie hatte aber durch brutale Schläge Verletzungen und Blutergüsse erlitten. Weitere Mitglieder der HROK befinden sich ebenfalls in Haft, oder es droht ihnen die strafrechtliche Verfolgung, weil sie sich mit friedlichen Mitteln für die Rechte der kurdischen Minderheit im Iran einsetzen.12
Am 19. und 20. März 2006 wurden bis zu 94 Angehörige der kurdischen Minderheit in Bukan (Provinz West-Aserbaidschan) verhaftet. Bei Hausdurchsuchungen wurden zahlreiche Papiere und Computer beschlagnahmt. Bei 14 Männern, deren Namen unserer Organisation bekannt sind, handelte es sich um ehemalige Mitglieder kurdischer Oppositionsparteien, die in den vergangenen Jahren schon einmal verhaftet worden waren und denen damals Straffreiheit zugesichert worden war. Seitdem standen sie unter Beobachtung des iranischen Geheimdienstministeriums. [...]
Im Februar kam es erneut zu Todesopfern und Verletzten bei Demonstrationen in kurdischen Gebieten. Am 16. Februar 2007 wurden Berichten zufolge drei Kurden, darunter eine Frau, während einer Demonstration in Mahabad getötet. Einem unbestätigten Bericht zufolge soll ein Streit zwischen den iranischen Sicherheitskräften und Demonstranten zum Tod des 18-jährigen Kurden Bahman Moradi, und der Kurdin Malihe (ihr Nachname ist amnesty nicht bekannt) und eines weiteren namentlich nicht bekannten Kurden geführt haben. Dutzende Personen sollen während der Demonstration verletzt worden sein.15
Auch im Rahmen von Demonstrationen und Protestaktionen zum internationalen Frauentag am 8. März 2007 ist es zu Festnahmen in den kurdischen Gebieten gekommen. Mindestens acht Personen wurden Berichten zufolge in Sanandaj bei anfänglich friedlichen Protestveranstaltungen zum Frauentag festgenommen. Während die meisten der Festgenommenen wieder freigelassen wurden, war mindestens ein Journalist, Aso Saleh, am 16. März 2007 noch in Haft. [...] Auch in der Stadt Saqqez wurden mehrere Personen im Rahmen von Demonstrationen am 8. März 2007 festgenommen und nach kurzer Zeit wieder freigelassen.“ (AI, 29. Mai 2007)
Abschließend hält Amnesty International zur Rückkehr von Angehörigen der kurdischen Minderheit in den Iran fest: 
„Vor dem Hintergrund der hier dargestellten verschärften Unterdrückung der kurdischen Minderheit und verstärkten Verfolgungsmaßnahmen gegen kurdische Demonstranten und Aktivisten der Zivilgesellschaft wie bspw. Journalisten und Menschenrechtsaktivisten, Gewerkschaftern und Frauenrechtsaktivistinnen ist davon auszugehen, dass Angehörige der kurdischen Minderheit bei Rückkehr in den Iran nach langjährigem Auslandsaufenthalt mit einer intensiven Befragung durch die iranischen Sicherheitskräfte rechnen müssen. Sollten besondere Anhaltspunkte für eine regierungskritische Einstellung vorliegen oder im Rahmen der Verhöre auftreten, ist davon auszugehen, dass kurdische Rückkehrer menschenrechtswidriger Behandlung ausgesetzt werden. Folterungen und Misshandlungen sind im Iran während der Haft ohne Kontakt zu Außenwelt, insbesondere bei den Verhören durch Angehörige des Geheimdienstes und während der Untersuchungshaft, nach wie vor an der Tagesordnung, um Informationen oder Geständnisse zu erpressen.“ (AI, 29. Mai 2007)
Amnesty International beschreibt weiters detailliert die Fälle verhafteter Journalisten und Menschenrechtsverteidiger. Informationen dazu entnehmen Sie bitte direkt der Stellungnahme von Amnesty International.
 
[Textpassage entfernt]
 
Weitere Informationen zu den Unruhen in Mahabad im Juli 2005 entnehmen Sie bitte dem Artikel von Radio Free Europe/Radio Liberty (RFE/RL) vom 22. Juli 2005 (siehe Quellenverzeichnis).
 
Die Demokratische Partei Kurdistans (KDPI) berichtet ebenfalls auf ihrer Webseite von Menschenrechtsverletzungen in den kurdischen Gebieten. Pressemitteilungen hierzu finden Sie auf der Webseite der KDPI unter http://www.pdki.org/cats.php?lang=1&cat_id=73 .
Werden sunnitische und schiitische Kurden unterschiedlich von Staat und Gesellschaft behandelt? Gibt es besondere Probleme für sunnitische Kurden?
In den ACCORD derzeit zur Verfügung stehenden Materialien konnten im Rahmen einer zeitlich begrenzten Recherche keine aktuellen Informationen darüber gefunden werden, ob sunnitische und schiitische Kurden vom Staat und der iranischen Gesellschaft unterschiedlich behandelt werden.
 
In einem älteren, auf der Webseite der American University veröffentlichten Bericht von Neil Hicks vom April 2000 heißt es jedoch, die Gouverneure der kurdischen Provinzen seien Schiiten, oft von der schiitisch-kurdischen Minderheit. Schiitische kurdische Politiker hätten Zugang zu landesweiten Klientel-Netzwerken und würden auf die Unterstützung schiitischer Stiftungen zurückgreifen, um ihre Anhänger finanziell zu belohnen. Auf diese Weise würden konfessionelle Unterschiede die iranisch-kurdische Bevölkerung teilen:
“Governors of Kurdish provinces are Shi’ites, often from the Shi’ite Kurdish minority. Shi’ite Kurdish politicians enjoy access to national patronage networks and call on the support of Shi’ite foundations and endowments to reward their supporters. In this way, confessional differences serve to divide the Iranian Kurdish population.” (Hicks Neil, April 2000, S. 4)
Zur Lage der iranischen Sunniten im Allgemeinen schreibt das US Department of State (USDOS) in seinem Jahresbericht zur Religionsfreiheit vom 15. September 2006, dass sunnitische Muslime die größte religiöse Minderheit im Iran darstellten. Die Verfassung würde ihnen weit reichende Religionsfreiheit einräumen, obwohl sie sunnitischen Muslimen verbieten würde, Präsident zu werden. Die sunnitischen Muslimen würden angeben, dass die Regierung sie diskriminiere, wobei es schwer sei zu unterscheiden, ob der Grund für die Diskriminierung ein religiöser oder ethnischer sei, da die meisten Sunniten auch ethnische Minderheiten darstellten, vor allem Araber, Belutschen und Kurden. Als Beispiel für ihre Diskriminierung würden die Sunniten das Fehlen einer sunnitischen Moschee in der Hauptstadt Teheran anführen, obwohl diese mehr als eine Million sunnitischer Einwohner hätte. Sunnitische Führer würden über das Verbot von sunnitischer religiöser Literatur und sunnitischen Lehren in öffentlichen Schulen berichten, auch in vorwiegend sunnitischen Gebieten. Die Sunniten würden behaupten, in ernannten Ämtern in den Provinzen, wo sie eine Mehrheit bilden, wie die Provinzen Kurdistan und Khuzestan, mangelhaft repräsentiert zu sein. Auch würden sie darüber berichten, dass es ihnen nicht möglich sei, leitende Regierungspositionen zu erlangen.
Laut USDOS hätten im April 2004 sunnitische Parlamentsabgeordnete einen Brief an den Obersten Führer Khamene’i gesandt, in dem sie die fehlende Vertretung von Sunniten in der Exekutive und Justiz, insbesondere in leitenden Positionen in Botschaften, Universitäten und anderen Institutionen, angeprangert hätten. Sie hätten Khamene’i dazu aufgefordert, einen Erlass zu veröffentlichen, mittels dessen anti-sunnitische Propaganda in Massenmedien, Büchern und Publikationen, einschließlich der staatlichen Medien, eingestellt werden sollte. Die sunnitischen Vertreter hätten auch die Einhaltung der Verfassungsartikel, die die Gleichbehandlung aller ethnischen Gruppen vorsehen, verlangt:
“Sunni Muslims are the largest religious minority in the country, claiming a membership of approximately five and a half million (eight percent of the population), consisting mostly of Turkmen, Arabs, Baluchs, and Kurds living in the Southwest, Southeast, and Northwest. The constitution provides Sunni Muslims a large degree of religious freedom, although it forbids a Sunni Muslim from becoming president. Sunnis claimed that the Government discriminated against them; however, it was difficult to distinguish whether the cause of discrimination was religious or ethnic since most Sunnis were also members of ethnic minorities. Sunnis cited the lack of a Sunni mosque in Tehran, despite the presence of more than one million adherents there, as a prominent example of this discrimination. Sunni leaders reported bans on Sunni religious literature and Sunni teachings in public schools, even in predominantly Sunni areas. Sunnis also claimed there was a lack of Sunni representation in appointed offices in provinces where they form a majority, such as Kurdistan and Khuzestan province, as well as their reported inability to obtain senior governmental positions. In addition, Sunnis charged that the Broadcast Corporation's program Voice and Vision, airs programming which were insulting to them.
In April 2004 Sunni majlis representatives sent a letter to Supreme Leader Khamene'i decrying the lack of Sunni presence in the executive and judiciary branches of government, especially in higher-ranking positions in embassies, universities, and other institutions. They called on Khamene'i to issue a decree halting anti-Sunni propaganda in the mass media, books, and publications; the measure would include the state-run media. The Sunni representatives also requested adherence to the constitutional articles ensuring equal treatment of all ethnic groups.” (USDOS, 15. September 2006, Kap. „Restrictions on Religious Freedom“)
Ist etwas über Zugangsprobleme von Kurden zu Universitäten bekannt?
In den ACCORD derzeit zur Verfügung stehenden Materialien konnten im Rahmen einer zeitlich begrenzten Recherche keine aktuellen Informationen zu Zugangsproblemen von Kurden an iranischen Universitäten gefunden werden.
 
Die New York Times berichtete jedoch in einem Artikel vom 14. November 2004, dass die Kurden im Iran sich darüber beklagen würden, dass sie bei Beschäftigung und den Zulassungen zu Universitäten diskriminiert würden:
“Although the Iranian Constitution recognizes the Kurds as a minority, the government has long treated them as second-class citizens. Unlike the majority of Iranians, who are Shiite Muslims, most of the Kurds are Sunnis.
They have been barred from teaching the Kurdish language at schools or publishing their literature freely. They complain that they face discrimination in employment and university admissions. Kurdish provinces are among the least developed regions in the country, and the Kurds have been discouraged from forming their own political parties.” (New York Times, 14. November 2004)
Neil Hicks bemerkt in einem älteren Artikel vom April 2000, der auf der Webseite der American University veröffentlicht wurde, dass der missbilligte Status sunnitischer Muslime negative Auswirkungen auf den Zugang von Kurden zu Ausbildungsmöglichkeiten, Positionen in staatlichen Einrichtungen und der politischen Partizipation auf lokaler und nationaler Ebene habe. Frömmigkeit und schiitische Orthodoxie seien wichtige Faktoren für die Zulassung zu Universitäten, wodurch sunnitische kurdische Bewerber im Nachteil seien und die chronische Unterentwicklung perpetuiert werde:
“The disfavored status of Sunni Muslims has a negative impact on Kurdish access to educational opportunities, to positions in state institutions and to participation in local and national politics. Piety and Shi’ite orthodoxy are important factors in gaining admission to universities, leaving Sunni Kurdish applicants at a disadvantage, and perpetuating chronic underdevelopment.” (Hicks Neil, April 2000, S. 4)
Liegen Informationen vor, ob es im Iran möglich ist, sich als konfessionslos zu deklarieren?
Laut einem Bericht der International Federation for Human Rights (FIDH) vom März 2004 haben Atheisten im Iran keinen anerkannten Status. Sie müssten ihren Glauben in einer der vier offiziell anerkannten Religionen deklarieren, um eine Reihe von Rechten in Anspruch nehmen zu können, wie die Möglichkeit, sich für die allgemeine Aufnahmsprüfung zum Besuch einer Universität im Iran, anzumelden:
“In the same manner, atheists do not have any recognized status. They must declare their faith in one of the four officially recognized religions in order to be able to claim a number of legal rights, such as the possibility to apply for the general examination to enter any university in Iran.” (FIDH, 17. März 2004, S. 14)
In den ACCORD derzeit zur Verfügung stehenden Materialien konnten im Rahmen einer zeitlich begrenzten Recherche keine weiteren Informationen zu obiger Fragestellung gefunden werden. Die Suche erfolgte auf ecoi.net und Google, folgende Suchbegriffe wurden verwendet: konfessionslos* - atheist* - non-religious – irreligious – undenominational – non-denominational
Gibt es Informationen zur Lage von wehrdienstpflichtigen Kurden bei der Ableistung oder bei der Verweigerung des Militärdienstes?
In den ACCORD derzeit zur Verfügung stehenden Materialien konnten im Rahmen einer zeitlich begrenzten Recherche keine Informationen zur Lage von wehrdienstpflichtigen Kurden bei der Ableistung oder Verweigerung des Militärdienstes gefunden werden.
 
Die Suche erfolgte auf ecoi.net und Google, gesucht wurde mittels verschiedener Kombinationen aus „kurds“ - „military service“ - „in iran“ – „discrimination“ – „“national service“ – „draft evasion“ – „conscription“ – „kurdish conscripts“ – „kurds in the iranian army“ – „kurds in the iranian military“
Was ist überblicksweise über die „Hezb Democrat Kordestan Iran“ (Democratic Party of Iranian Kurdistan, Demokratische Partei des Iranischen Kurdistan) bekannt? Ist etwas über eventuelle Aktivitäten der Partei im Iran bekannt?
Im Zuge der Recherche wurden folgende alternative Bezeichnungen beziehungsweise Abkürzungen für die Demokratische Partei Kurdistan/Iran gefunden: Kurdische Demokratische Partei Iran, Democratic Party of Iranian Kurdistan, Kurdistan Democratic Party of Iran, Kurdish Democratic Party of Iran, Kordestan Democratic Party of Iran; Abkürzungen DPKI, KDPI, PDKI, KDP-I. Im folgenden werden die Bezeichnung Demokratische Partei Kurdistan/Iran und die Abkürzung KDPI verwendet.
 
Das UK Home Office bezieht sich in seinem Länderbericht zu Iran vom Mai 2007 auf einen Bericht des „Minorities At Risk Project“ aus dem Jahr 2001, der zufolge die KDPI ursprünglich als illegale Organisation nach dem 2. Weltkrieg während der Herrschaft des Schahs gegründet worden sei, um sich für kulturelle und lokale Autonomie einzusetzen. Sie habe eine permanente Politik der Forderung nach einer Demokratie für den Iran und einer Autonomie für die Kurden verfolgt, habe jedoch keinen separaten Staat gefordert. Die meiste Unterstützung für die KDPI komme von der urbanen Mittelschicht, Intellektuellen, Händlern und Regierungsangestellten. Seit 1981 sei die KDPI formell ein Teil des Iranischen Nationalen Widerstandsrates (Iranian National Resistance Council) gewesen – einer Koalition iranischer Oppositionsgruppen mit Sitz in Paris - und habe militärischen Widerstand gegen die iranische Regierung geleistet:
“According to the Minorities at Risk Project 2001, there are two major Kurdish parties in Iran as well as many smaller ones, including Kurdish branches of other Iranian political parties. [33] The KDPI was originally formed as an illegal organisation after World War II during the Shah’s reign, to seek cultural and local autonomy. It has maintained a constant policy of demanding democracy for Iran and autonomy for the Kurds. It has not demanded a separate state, perhaps because of the close historical and cultural ties between Iran and its Kurds. Most of its support comes from the urban middle class, intellectuals, merchants and government employees. Since 1981, it has formally been part of the Iranian National Resistance Council – a coalition of Iranian opposition groups based in Paris – and has militarily opposed the Iranian Government.” (UK Home Office, 4. Mai 2007, Abs. 16.22.)
Laut einem Kommentar von UNHCR vom August 2005, auf den sich das UK Home Office in seinem Länderbericht bezieht, seien die Zielgruppe der KDPI weiterhin jene Personen mit einer starken nationalen und religiösen (sunnitisch-muslimischen) Identität:
“The KDPI’s target groups are still those who have strong national and religious (Sunni Moslem) identity and those who believe that the Shiite dominated Iranian state has been continuing to deprive the Sunni Kurdish regions of development, education and employment.” [3h] (p6)” (UK Home Office, 4. Mai 2007, Abs. 16.26)
Das UK Home Office berichtet weiters auf Bezugnahme von Kurdish Media.com, dass es am 6. Dezember 2006 zu einer Spaltung der KDPI gekommen sei. (UK Home Office, 4. Mai 2007, Abs. 16.27)
 
Weitere Informationen zur KDPI, die sich auf bereits etwas ältere Berichte beziehen, entnehmen Sie bitte direkt dem Länderbericht des UK Home Office vom Mai 2007.
 
Nach Angaben von Freedom House (FH) werden kurdische Oppositionsgruppen, die separatistischer Bestrebungen verdächtigt würden, wie die Democratic Party of Iranian Kurdistan (KDPI), brutal unterdrückt. Die KDPI habe im Jahr 2006 einige Militäroperationen gegen die Regierung durchgeführt:
“Kurdish opposition groups suspected of separatist aspirations, such as the Democratic Party of Iranian Kurdistan (KDPI), are brutally suppressed. […] KDPI conducted a number of military operations against the government in 2006.” (FH, Juni 2007)
Laut dem UK Home Office vom Mai 2007 habe UNHCR in einem Kommentar zum Länderbericht vom April 2005 festgehalten, dass Mitglieder der KDPI vorwiegend mit Gefängnisstrafen bestraft worden seien (auf Grundlage der Artikel 499-502 des Islamischen Strafgesetzbuches). Es habe jedoch auch etliche Hinrichtungen gegeben, über die vorwiegend von Oppositionsquellen berichtet worden sei:
“UNHCR in their ‘Comments on the Iran Country Report of April 2005’ of August 2005 have reported that:
“The punishments given to the members of these parties have mainly remained concentrated on imprisonment terms (based on the Islamic Punishment Code’s Articles 499-502). However, there have been a number of executions mainly reported by sources of the opposition.”” (UK Home Office, Mai 2007, Abs. 16.23)
Amnesty International (AI) schreibt in einer Stellungnahme vom 29. Mai 2007 zur KDPI, dass diese den bewaffneten Kampf aufgegeben habe:
„Viele Jahre lang befanden sich kurdische Organisationen wie die Kurdische Demokratische Partei / Iran (KDPI) und die Komala im bewaffneten Widerstand gegen die Islamische Republik Iran. Sie haben aber nun den bewaffneten Kampf zugunsten einer föderativen Lösung aufgegeben. [...]
Drei Kurden, denen Aktivitäten für die Kurdische Demokratische Partei / Iran (Kurdistan Democratic Party of Iran – KDPI) zur Last gelegt werden, sind Berichten zufolge in Gefahr, hingerichtet zu werden. Abu Baker Mirza`i Qaderi, Othman Mirza`i Qaderi und Qader Armadi sollen Berichten zufolge 1984 von der KDPI in einer Gruppe iranischer Soldaten festgenommen worden sein. Da sie Kurden waren, sollen sie von der KDPI später freigelassen worden sein. Die drei Kurden sollen danach untergetaucht sein. Im Jahr 2005 sollen die drei Kurden wieder in ihrer Heimatstadt Bukan aufgetaucht sein. Offenbar hat der Umstand, dass die drei Kurden vor 21 Jahren aus der Haft bei der KDPI entlassen wurden, das Misstrauen der iranischen Behörden geweckt und zur Festnahme der drei Kurden geführt.“ (AI, 29. Mai 2007)
Das UK Home Office liefert in seinen Richtlinien zur Asylgewährung („Operational Guidance Note“) vom 27. Februar 2007 folgende Einschätzung zur Gefährdung von Kurden und Mitgliedern der KDPI:
Solange eine Person nicht die direkte Aufmerksamkeit der iranischen Behörden auf sich gezogen habe, sei es unwahrscheinlich, dass die Behörden Interesse an einer Person mit kurdischer ethnischer Zugehörigkeit oder an einem niedrigrangigen Anhänger der KDPI zeigen würden. Jedoch gebe es objektives Beweismaterial, dass darauf hindeuten würde, dass Führungspersonen und militante Anhänger der KDPI auf Grund ihrer Aktivitäten einer realen Verfolgungsgefahr ausgesetzt wären. Bei Asylwerbern, die darlegen könnten, dass sie in diese Kategorie fallen, wäre die Gewährung von Asyl angebracht. Das UK Home Office bemerkt weiters, es habe Berichte gegeben, dass die Regierung Beschuldigungen, eine Person sei Mitglied einer verbotenen Organisation, dazu benützen würde, diese Person zum Schweigen zu bringen:
“3.11.11 Conclusion. Unless the individual has come to the direct attention of the Iranian authorities, it is unlikely that the authorities will demonstrate an interest in an individual of Kurdish ethnicity or a low level supporter of the KDPI or Komala. However there is objective evidence which indicates that leaders and militant supporters of the KDPI and Komala would be at a real risk of persecution because of their activities. For claimants that are able to demonstrate that they fall within this category, a grant of asylum would be appropriate. There have been reports that the regime may use allegations that an individual is a member of a banned organisation to silence them. In credible cases of this type a grant of asylum will only be appropriate where the individual is able to demonstrate that he/she has come to the attention of the authorities and as a result faces a serious risk of persecution.” (UK Home Office, 27. Februar 2007, Abs. 3.11.11.)
[Textpassage entfernt]
 
Die Nachrichtenagentur Agence France Presse (AFP) berichtet am 12. August 2006 von der Verhaftung von neun Mitgliedern bewaffneter Oppositionsgruppen im Nordwestiran in der Nähe der türkischen Grenze. Fünf der Verhafteten seien Mitglieder der jetzt aufgelösten KDPI gewesen:
“Iranian police killed three rebels and arrested nine members of armed opposition groups in northwest Iran close to the Turkish border, Iran's Kayhan newspaper reported on Monday.  […]
Five of those arrested were members of the now dissolved Kurdistan Democratic Party in Iran (KDPI) and four we-re members of the PKK, Rashidi said. The arrests were made in separate towns in the West Azerbaijan province, and police said they had confiscated "ammunition and documents" from the PKK members.” (AFP, 12. August 2006)
Radio Free Europe/Radio Liberty (RFE/RL) berichtet am 6. April 2006 von der Verurteilung zweier Kurden zu Haftstrafen wegen ihrer angeblichen Mitgliedschaft in der Demokratischen Partei Kurdistans/Iran und der Veröffentlichung ihrer Aktivitäten. Vier weitere KDP-I-Mitglieder seien in der Vorwoche in der Stadt Bukan verhaftet worden und würden nach wie vor festgehalten:
“Mohammad Sadiq Kabudvand, head of the Organization for the Defense of Human Rights in Kurdistan, told Radio Farda on April 5 that Mahabad resident Fateh Tirani has received a six-year sentence, which includes a mandatory two-year imprisonment in the town of Maragheh, and a four-year suspended prison sentence. Tirani did not have legal representation. In the town of Oshnavieh, a Western Azerbaijan Province court has given Suleiman Minapak a two-year prison sentence. The two were sentenced for their alleged membership in the Kurdistan Democratic Party of Iran, and for publicizing its activities. Four other members of the KDP-I were arrested in the town of Bukan the previous week and are still being held.” (RFE/RL, 6. April 2006)
Diese Informationen beruhen auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen. Diese Antwort stellt keine Meinung zum Inhalt eines bestimmten Ansuchens um Asyl oder anderen internationalen Schutz dar. Wir empfehlen, die verwendeten Materialien zur Gänze durchzusehen.
Quellen:
Allgemeine Situation der Kurden
Unterschiedliche Behandlung von sunnitischen und schiitischen Kurden
Zugangsprobleme von Kurden an iranischen Universitäten
Konfessionslose
Democratic Party of Iranian Kurdistan, Demokratische Partei des Iranischen Kurdistan