a-4848 (ACC-MNG-4848)
Nach einer Recherche in unserer Länderdokumentation und im Internet können wir Ihnen zu oben genannter Fragestellung Materialien zur Verfügung stellen, die unter anderem folgende Informationen enthalten:
Staatsbürgerschaft eines in der Mongolei geborenen Sohnes chinesischer Eltern
Mongolisches Recht: Hat ein in der Mongolei geborenes Kind chinesischer Eltern Anspruch auf mongolische Staatsbürgerschaft bzw. kann es um diese ansuchen?
Das US Office of Personnel Management, Investigations Services (OPM), welches im März 2001 einen Bericht über Staatsbürgerschaftsgesetze weltweit veröffentlichte, beruft sich auf die Verfassung der Mongolei vom 13. Jänner 1992 und gibt an, ein Konsul der Mongolei habe die von OPM gesammelten Informationen als korrekt bezeichnet. Dem Bericht zufolge könne die mongolische Staatsbürgerschaft nicht automatisch durch Geburt in der Mongolei erworben werden. Kinder von Unbekannten oder von Staatenlosen könnten beim Präsidenten um Staatsbürgerschaft ansuchen, dieses Ansuchen führe jedoch nicht automatisch zur Verleihung der Staatsbürgerschaft. Kinder mit zwei mongolischen Elternteilen seien automatisch Staatsbürger der Mongolei, ungeachtet dessen, wo das Kind geboren sei. Bei Kindern mit nur einem mongolischen Elternteil können die Eltern um die mongolische Staatsbürgerschaft des Kindes ansuchen - über deren Verleihung entscheide der Präsident. Doppelstaatsbürgerschaft sei nicht anerkannt. Personen, die die mongolische Staatsbürgerschaft erhalten wollen, müssten um diese beim Büro des Präsidenten ansuchen – die Letztentscheidung liege ebenfalls dort. (OPM, März 2001, S.137).
Auf den Webseiten des mongolischen Amtes für Einwanderung, Einbürgerung und Fremde ist eine englische Übersetzung des Staatsbürgerschaftsgesetzes vom 5. Juni 1995 veröffentlicht. Das Gesetz definiert in Artikel 9 folgende Voraussetzungen für die Verleihung einer Staatsbürgerschaft:
-angemessene Ressourcen zur Überlebensfähigkeit
-gebührliches Wissen der mongolischen Gebräuche und Sprache
-permanenter Wohnsitz in der Mongolei von 5 Jahren vor der Antragsstellung; während dieser Zeit darf der Antragsteller keine Verbrechen begangen haben
-die Beziehungen des Antragstellers zu anderen Staaten dürfen nicht den Interessen oder dem Ruf der Mongolei schaden.
Die Regierung habe genauere Regelungen zur näheren Bestimmung der Kriterien zu erlassen zu erlassen.
Der Präsident könne zudem Personen die Staatsbürgerschaft verleihen, die nicht diese Voraussetzungen erfüllen, wenn dies im Interesse des Staates ist (z.B. für Spietzenwissenschafter). (Law of Mongolia on Citizenship, 5. Juni 1995)
Chinesisches Recht: Ist jemand aufgrund der Abstammung von chinesischen Eltern chinesischer Staatsbürger, obwohl in der Mongolei geboren und immer dort aufhältig gewesen?
Das US Office of Personnel Management, Investigations Services (OPM), welches im März 2001 einen Bericht über Staatsbürgerschaftsgesetze weltweit veröffentlichte, beruft sich auf das Staatsbürgerschaftsgesetz der Volksrepublik China vom 10. September 1980. Dem Bericht zufolge sei ein Kind mit mindestens einem chinesischen Elternteil auch chinesischer Staatsbürger, ungeachtet des Geburtslandes. Kinder, die im Ausland geboren werden und deren Eltern sich im Ausland niedergelassen hätten und wenn die Kinder bereits die Staatsbürgerschaft des Geburtslandes hätten, seien diese nicht chinesische Staatsbürger. Doppelstaatsbürgerschaft sei nicht anerkannt. Zu unfreiwilligem Verlust der Staatsbürgerschaft habe das OPM keine Informationen. Freiwillig könne die chinesische Staatsbürgerschaft z.B. dann aufgegeben werden, wenn man bereits im Ausland niedergelassen ist. (OPM, März 2001, S.52).
Das kanadische Immigration and Refugee Board (IRB) berichtet im Mai 2002 unter Berufung auf einen Repräsentanten des Chinesischen Konsulats in Toronto, dass ein im Ausland geborenes Kind chinesischer Eltern nicht automatisch die chinesische Staatsbürgerschaft erhalte. Wenn das Kind in einem Land geboren werde, das die Staatsbürgerschaft bei Geburt in dem Land verleiht, habe das Kind nicht automatisch das Recht auf chinesische Staatsbürgerschaft. Wenn es 18 Jahre alt werde, könne es um diese ansuchen – die Eltern würden nicht für das Kind um die Staatsbürgerschaft ansuchen können. (IRB, 3. Mai 2002)
Auf den Webseiten der Regierung der Special Administrative Region Hong Kong findet sich eine englische Übersetzung des Staatsbürgerschaftsgesetzes der Volksrepublik China.
Artikel 5 regelt die Staatsbürgerschaft für im Ausland geborene Kinder:
Ein im Ausland geborenes Kind mit mindestens einem chinesischen Elternteil habe die chinesische Staatsbürgerschaft.
Wenn aber die chinesischen Eltern (oder der chinesische Elternteil) sich im Ausland niedergelassen („settled“) hätten, und das im Ausland geborene Kind habe die dortige Staatsbürgerschaft erhalten, sei es nicht chinesischer Staatsbürger:
“Article 5 Any person born abroad whose parents are both Chinese nationals or one of whose parents is a Chinese national shall have Chinese nationality. But a person whose parents are both Chinese nationals and have both settled abroad, or one of whose parents is a Chinese national and has settled abroad, and who has acquired foreign nationality at birth shall not have Chinese nationality.” (Nationality Law of the PRC, 10. September 1980)
Laut Artikel 7 des Gesetzes können Ausländer oder Staatenlose um die chinesische Staatsbürgerschaft ansuchen, wenn:
-sie nahe Verwandte von Chinesen sind
-sie sich in China niedergelassen („settled“) haben
-sie andere berechtigte Gründe haben.
Für die Anträge seien in China die Büros Öffentlicher Sicherheit („Public Security Bureaux“), außerhalb Chinas die diplomatischen Vertretungen und Konsulate zuständig.” (Nationality Law of the PRC, 10. September 1980)
Situation von in der Mongolei lebenden Personen aus der Inneren Mongolei/China
In den ACCORD derzeit zur Verfügung stehenden Quellen konnten kaum Informationen zur Lage chinesischer Staatsbürger in der Mongolei gefunden werden.
Asian Economic News berichtet im April 2005 von steigenden anti-chinesischem Gefühlen in der Mongolei. Der Artikel zufolge würden die ethnischen Mongolen im Norden Chinas als „verschmutzt“ angesehen, da sie sich mit den Chinesen vermischt hätten. Gebe es in der Politik ein Gerücht, dass jemand chinesisches Blut habe, so würde diese Person nie in ein Ministeramt gelangen. Unter anderem zitiert der Artikel einen Chinesen aus der Inneren Mongolei, der ein China-Restaurant betreibe und für die Heimfahrt immer Taxis nehme, um Schikanierungen zu entgehen. Die Polizei würde ihn aufhalten, um nach seinem Pass zu fragen, da er Chinese ist. Trage er ihn nicht, müsse er eine Geldstrafe zahlen. Begründet sei das Ressentiment hauptsächlich wegen der wirtschaftlichen Stärke Chinas und der wirtschaftlichen Schwäche der Mongolei. (Asian Economic News, 11. April 2005)
Das mongolische Centre for Human Rights and Development (CHRD) berichtet in seinem Jahresbericht über das Jahr 2000 ebenfalls von negativen Einstellungen gegen ethnische Minderheiten. Diese würden im Allgemeinen jedoch eher im persönlichen und gesellschaftlichen Leben als in der öffentlichen Sphäre ihren Ausdruck finden. Eine Ausnahme hiervon sei die Feindseligkeit („hostility“) gegenüber ethnischen Chinesen, welche auch öffentlich geäußert werde. Zu den ethnischen Chinesen in der Mongolei gehören laut CHRD sowohl Chinesen, die seit Generationen in der Mongolei leben, als auch solche, die erst kürzlich angekommen seien, sowie Geschäftsleute chinesischer Staatsbürgerschaft. Feindseligkeit richte sich gegen all jene Menschen und diese würden mit Misstrauen begegnet. Sie würden als habgierig, heimlichtuerisch, unehrlich und abweisend („exclusive“) betrachtet. Ihre steigende Anzahl in der Mongolei werde als Bedrohung der nationalen Sicherheit gesehen. Die Feindseligkeit habe ihre historischen Wurzeln in der Herrschaft der Mandschus über die Mongolei. Der Bericht enthält ein Fallbeispiel einer chinesischen Firma, die wegen eines Einbruchversuchs die Polizei gerufen habe. Die Polizei habe bemerkt, dass es sich um eine chinesische Firma handelt und habe Benzin für den Einsatz verlangt, anderenfalls sie nicht komme, da sie keines habe. Dem Vorfall sei nicht nachgegangen worden und es habe keine Medienberichterstattung gegeben, da es sich um eine chinesische Firma handelte, weshalb es wenig Interesse gebe:
“Negative attitudes against ethnic minorities are widespread, however, they are generally expressed in personal and social situations rather than in the public sphere. The one exception to this is hostility against ethnic Chinese, which is publicly expressed. Ethnic Chinese in Mongolia include Chinese nationals who have settled here for many generations, as well as more recent arrivals and business people who are Chinese nationals. Hostility is against all of these people and they are regarded with suspicion. The perceptions are that Chinese are greedy, secretive, dishonest and exclusive. Their increasing numbers in Mongolia are seen as a threat to national security. The hostility has historical roots in the domination of Mongolia by the Manchus.
A Chinese company reported to the police about a burglary attempt. When the police heard the name of the company and the accent of the caller they said, “give us petrol and we will come, we have no petrol”. There was no follow up, and the media did not continue reporting the story as it was about a Chinese company and there was little interest.” (CHRD, 2001, S.15)
Diese Informationen beruhen auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen. Die Antwort stellt keine abschließende Meinung zur Glaubwürdigkeit eines bestimmten Asylansuchens dar.
Quellen:
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IRB - Canadian Immigration and Refugee Board: China: Update to CHN19301.E of 16 January 1995 on whether a child born in a foreign county to Chinese nationals domiciled in a foreign country (Peru) has the right to Chinese citizenship; whether it is automatic; where the child has the automatic right to reside in China; whether the child's rights differ from those of Chinese-born nationals (CHN38833.E), 3. Mai 2002
http://www.irb.gc.ca/cgi-bin/foliocgi.exe/refinfo_e/query=chn38833!2Ee/doc/%7B@1%7D/hits_only? (Zugriff am 10. April 2006)
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