Durch das afghanische Generalkonsulat in Peschawar ausgestellte Heiratsurkunden werden erst durch Beglaubigung durch den Obersten Gerichtshof (Satrah Mahkama) in Kabul und Legalisation durch das afghanische Außenministerium rechtsgültig; Legalisations-Ersatzverfahren durch die Botschaft ist für Urkunden, die durch das Generalkonsulat ausgestellt wurden, nicht möglich