Anfragebeantwortung zur Mongolei: Lage von körperlich behinderten Kindern mit auffälligem Aussehen und deren Müttern; Unterstützung für Familien [a-10602]

13. Juni 2018

Das vorliegende Dokument beruht auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen sowie gegebenenfalls auf Expertenauskünften, und wurde in Übereinstimmung mit den Standards von ACCORD und den Common EU Guidelines for processing Country of Origin Information (COI) erstellt.

Diese Antwort stellt keine Meinung zum Inhalt eines Ansuchens um Asyl oder anderen internationalen Schutz dar. Alle Übersetzungen stellen Arbeitsübersetzungen dar, für die keine Gewähr übernommen werden kann.

Wir empfehlen, die verwendeten Materialien im Original durchzusehen. Originaldokumente, die nicht kostenfrei oder online abrufbar sind, können bei ACCORD eingesehen oder angefordert werden.

 

Es wurden mehrere Experten zu der Fragestellung kontaktiert, wir haben aber bislang keine Antwort erhalten. Sollte noch eine Antwort einlangen, werden wir diese unverzüglich an Sie weiterleiten.

 

Detaillierte Informationen zum Leben mit Behinderung in der Mongolei, darunter auch Informationen zur gesetzlichen Grundlage und zu möglichen Unterstützungsleistungen, finden sich in folgendem Bericht, der 2017 vom mongolischen Ministerium für Arbeit und sozialen Schutz und der japanischen Agentur für Internationale Zusammenarbeit verfasst wurde:

·      Ministry of Labor and Social Protection/JICA – Japan International Cooperation Agency: Disability in Mongolia 2017, 2017
http://hudulmur-halamj.gov.mn/uploads/files/20180514_03.pdf

Diskriminierung, Stigmatisierung

Die mongolische Behindertenorganisation (Disabled People’s Organizations of Mongolia) erwähnt in einem Bericht vom Jänner 2015, dass es weiterhin mit einem Stigma belegt sei, behinderte Kinder zu haben, was negative Folgen haben könnte. Die Eltern könnten sich aufgrund der Behinderung eines Kindes trennen oder die Eltern könnten ihr Kind aufgrund der Behinderung verstecken. Die Regierung habe nichts unternommen, um in der Gesellschaft ein positives Bild von Kindern und Erwachsenen mit Behinderungen zu erzeugen, was sich darin zeige, dass behinderte Kinder von ihren Eltern, Familien und Gemeinschaften abgelehnt würden:

„There are also some negative phenomena arising from continued stigma in society attached to having children with disabilities; parents may separate because a child has been born with a disability, or the parents may hide their children away because of a disability. The government has not taken any steps to raise a positive image in society of children and adults with disabilities which manifests in rejection of disabled children by parents, families and communities.“ (Disabled People’s Organizations of Mongolia, Jänner 2015, S. 12-14)

Die englischsprachige, mongolische Zeitung UB Post erwähnt in einem Artikel vom Mai 2016, dass Personen mit Behinderungen in ländlichen Gebieten nach wie vor beträchtlich stigmatisiert würden. Familien würden manchmal immer noch die Existenz einer Person mit Behinderung verheimlichen wegen der altmodischen Vorstellung, dass eine Behinderung eine Form der Bestrafung oder Vergeltung sei:

In rural areas, there is still considerable stigma regarding disability. In particular, families will still sometimes conceal the presence of a person with disabilities due to outdated ideas about disability as a form of punishment or retribution.(UB Post, 9. Mai 2016)

Der UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes (UN Committee on the Rights of the Child, CRC) erwähnt in einem Bericht vom Juli 2017, dass der Ausschuss ernsthaft besorgt sei wegen der anwachsenden und andauernden Ungleichheit in der Mongolei und wegen der Berichte bezüglich der ungestraften Diskriminierung von Kindern in Situationen der Benachteiligung und Marginalisierung, darunter Kinder mit Behinderungen. Der Ausschuss sei weiterhin besorgt wegen der sozialen Ausgrenzung von Kindern mit Behinderungen und der Diskriminierung, mit der sie in allen Lebensbereichen konfrontiert seien:

„The Committee is seriously concerned about the growing and persistent inequality in the State party and reports of increasing instances of discrimination, with impunity, against children in marginalized and disadvantaged situations, such as children from low-income families, migrant and unregistered children, children from rural areas, children with disabilities, children from ethnic and linguistic minority groups and indigenous groups, and lesbian, gay, bisexual and transgender children, particularly in schools and dormitories.“ (CRC, 12. Juli 2017, S. 4)

„While welcoming the adoption of the Law on the Rights of Persons with Disabilities in 2016, the Committee remains concerned at the social exclusion of children with disabilities and the discrimination they face in all areas of life and urges the State party to adopt a human rights-based approach to disability, set up a comprehensive strategy for the inclusion of children with disabilities and: […](CRC, 12. Juli 2017, S. 8)

Der UNO-Menschenrechtsausschuss, ein Gremium von 18 von Mitgliedsstaaten gewählten ExpertInnen, das Berichte von Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen hinsichtlich ihrer Einhaltung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte prüft, erwähnt in einem Bericht vom August 2017, dass man besorgt sei über Berichte hinsichtlich der Diskriminierung von Personen mit Behinderungen in den Bereichen Arbeit und Bildung:

„Persons with disabilities

13. The Committee is concerned about reports of discrimination against persons with disabilities in employment and education, including barriers in access to schools, inadequate textbooks, lack of specialized teachers for children with disabilities and limited access to public buildings and transportation (arts. 2, 24 and 26). “ (UN Human Rights Committee, 22. August 2017, S. 3)

Das US-Außenministerium schreibt in seinem im April 2018 veröffentlichten Jahresbericht zur Menschenrechtslage im Jahr 2017, dass das Gesetz die Diskriminierung von Personen mit Behinderungen verbiete. Es gebe allerdings nur eine beschränkte Anzahl von Bestimmungen zur Diskriminierung von Personen mit Behinderungen im Bereich Arbeit. Es gebe kein explizites Verbot der Diskriminierung im Bereich Bildung, das Gesetz verlange jedoch von der Regierung, Bedingungen zu schaffen, um SchülerInnen mit Behinderungen Bildung zu ermöglichen. Es sei SchülerInnen mit Behinderungen per Gesetz erlaubt, reguläre Schule zu besuchen, dennoch seien Kinder mit Behinderungen mit erheblichen Hindernissen beim Zugang zu Bildung konfrontiert gewesen. NGOs hätten ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass Kinder mit Behinderungen in ländlichen Gebieten häufiger die Schule abgebrochen hätten, weil sich die meisten der gesonderten Schulen für Kinder mit Behinderungen in Ulaanbaatar befinden würden:

„Persons with Disabilities

The law prohibits discrimination against persons with disabilities and defines disabilities as restrictions due to permanent impairment of the body or intellectual, mental, or sensory capacities. Nonetheless, prohibitions against discrimination in employment against persons with disabilities are limited (see section 7.d.). The president has an adviser on disabilities issues. In June parliament established the Council for Implementing Rights of Persons with Disabilities, to be chaired by the prime minister. This national council was created to provide for enforcement of the persons with disabilities law; provide equal participation; and improve social, educational, health, and labor services for persons with disabilities. According to NGOs public officials were more receptive to disability issues than in the past.

There is no explicit prohibition of discrimination in education, but the law charges the government with creating conditions to provide students with disabilities an education. Students with disabilities are by law allowed to attend mainstream schools. Nevertheless, children with disabilities faced significant barriers to education. NGOs expressed concern that children with disabilities in rural areas were more likely to drop out of school because most separate schools for students with disabilities were located in Ulaanbaatar. “ (USDOS, 20. April 2018, Section 6)

Unterstützung

Die mongolische Behindertenorganisation schreibt in dem bereits zitierten Bericht vom Jänner 2015, dass Eltern von behinderten Kindern gemäß dem Sozialversicherungsgesetz für Personen mit Behinderungen finanzielle Unterstützung bzw. Leistungen aus dem Sozialfonds erhalten könnten. Ein behindertes Kind, das ständig betreut und gepflegt werden müsse, erhalte monatlich 115.000 Tögrög (59 US-Dollar). Um diese Leistung zu erhalten, müsse das behinderte Kind von einer Ärztekommission beurteilt werden, die entscheide, ob das Kind Anspruch habe oder nicht. Eltern, die nicht arbeiten könnten, weil sie sich um ein behindertes Kind unter 16 Jahren, das ständig betreut und gepflegt werden müsste, kümmern müssten, könnten monatlich 52.800 Tögrög erhalten (29 US-Dollar). Diese Leistung könne ebenfalls nach der Beurteilung der Ärztekommission bezogen werde. Diese Leistungen seien die einzigen Sozialleistungen für Familien mit behinderten Kindern. Wegen der Beurteilung der Ärztekommission würden nicht alle Eltern von behinderten Kindern die Leistungen erhalten. Zudem sei die Höhe der Leistungen nicht angemessen. Wegen der fehlenden Unterstützung würden viele Eltern ihre Arbeit verlassen, um sich um ihre behinderten Kinder kümmern zu können:

„CHILDREN WITH DISABILITIES (Article 7) […]

According to the law on social protection of people with disabilities, parents of children with disabilities can receive financial support/benefit from the social welfare fund. A child with disabilities who requires constant care and nursing is provided with a monthly benefit which is MNT [Mongolian tögrög] 115,000 (USD 59). In order to get this benefit, that child with disabilities has to be assessed by a commission consisting of doctors, which determine whether he or she is eligible for this benefit. Parents who are not able to work due to the need to take care of a child with disabilities under age 16, who requires constant care and nursing, can receive a monthly benefit which is MNT 52,800 (USD 29). This benefit is also accessible after an assessment of the committee of doctors. These benefits are the only social welfare support to families of children with disabilities and because of the assessments not all parents of children with disabilities receive the benefits, while the amount of the benefits themselves is not sufficient.

Due to the lack of related support to families, most of the time parents leave their work in order to take care of their children with disabilities. DPOs [Disabled Persons’ Organisations] claim that information to the families of children with disabilities about the benefits and dissemination are not carried out effectively; in particular parents who live in rural areas cannot get information in time due to a lack of knowledge and understanding about related laws which regulate the social welfare benefit/support provided by the government.“ (Disabled People’s Organizations of Mongolia, Jänner 2015, S. 12-14)

Die UB Post schreibt in dem oben bereits zitierten Artikel vom Mai 2016, dass Menschen mit Behinderungen in der Mongolei historisch gesehen wenig Unterstützung erhalten hätten. Erst in den vorangegangenen 15 Jahren sei eine entsprechende Politik eingeführt worden. Die Regierung habe inzwischen Richtlinien umgesetzt und Unterstützungsnetzwerke geschaffen, diese Entwicklungen seien jedoch noch im Entstehen und würden vorwiegend in der Hauptstadt funktionieren.

Man könne nicht sagen, dass es keine Hilfe gebe. Es gebe in jeder Provinz SozialarbeiterInnen („social welfare officers“) und auch NGOs. Allerdings würden den gemeinnützigen Gruppen und Regierungsgruppen umfassenden Daten zu den Personen fehlen, denen sie helfen wollten, was dazu führe, dass sie weder effizient noch effektiv helfen könnten. In Uaanbaatar seien Personen mit Behinderungen eher damit konfrontiert, dass die finanzielle Unterstützung nicht ausreichend sei oder sie keinen Zugang zu Gebäuden und öffentlichen Orten hätten. Die Sozialhilfe reiche nicht aus, um die Medikamentenkosten zu decken, gar nicht zu reden von den Lebenshaltungskosten.

Es seien viele Gesetze im Spiel, die den Schutz von Personen mit Behinderungen sicherstellen würden. Behinderten werde materielle und finanzielle Hilfe garantiert, weitere Unterstützungsleistungen seien im Sozialversicherungsgesetz für Personen mit Behinderungen festgelegt und außerdem habe die Mongolei die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Darüber hinaus gebe es Arbeitsplatzquoten, um Diskriminierung zu verhindern. Drei Prozent aller Arbeitsplätz in einem Unternehmen mit mehr als 50 Angestellten müssten mit Personen mit Behinderungen besetzt werden.

Das alles sehe gut aus, werde jedoch nicht in die Realität umgesetzt. Trotz der finanziellen Unterstützung schätze das Sozialamt („State Social Welfare Office“), dass ungefähr 80 Prozent der Personen mit Behinderungen unter der Armutsgrenze leben würden und weniger als 20 Prozent einen Job hätten, obwohl die Arbeitsplatzquoten eingeführt worden seien. Viele Unternehmen würden es bevorzugen, eine Strafe zu zahlen, als den Arbeitsplatz für Personen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Dies hebe auch den besorgniserregenden Trend hervor, dass die Sichtbarkeit von Personen mit Behinderungen abgelehnt werde („dismissing the visibility“). In der mongolischen Gesellschaft seien die Förderung der Inklusivität und die Akzeptanz von Personen mit Behinderungen merklich nicht vorhanden, was wiederum im hohen Anteil der arbeitslosen und ungebildeten Behinderten zum Ausdruck komme. Das Ergebnis sei, dass sich die Lage von Personen mit Behinderungen in der Theorie verbessere, in der Praxis komme diese Verbesserung aber nicht schnell genug:

„Historically, people with disabilities in Mongolia have had very little assistance. It has only been within the last 15 years that policies have been introduced and plans made to provide and improve service. But even with this increasing momentum has the country actually seen much change? […]

The refusal to acknowledge social problems such as poverty, unemployment, and the vulnerability of people with disabilities resulted in a nation lacking both the social and economic infrastructure to support these people, and an awareness of how severe the problem was. Since then, of course, the government has implemented policies and support networks, but these developments are nascent and also operational mainly in the capital. […]

This is not to say there is no one there to help; social welfare officers are operational in each province, as well as Non-Governmental Organisations such as the Association of Parents with Disabled Children – and recently a development center for children opened in Bayanzurkh District, Khovsgol Province. However, the charities and government groups lack comprehensive data on the people they are trying to help, meaning they cannot provide aid as efficiently or effectively. […]

In contrast, in Uaanbaatar, the issues faced by people with disabilities are more to do with inadequate financial support and not having physical access to buildings and public places. It is as simple as having no ramp at an entrance or easy-access bathroom within, and a welfare allowance which does not cover medical bills let alone living costs. […]

However, there are in fact numerous laws in play to ensure the protection of people with disabilities. They are guaranteed the right to material and financial assistance; they have further support set out in the Social Security Law for People with Disabilities; and Mongolia has ratified the UN’s Convention on the Rights of Persons with Disabilities. Besides this, there are workplace quotas to prevent discrimination: three percent of all jobs in a business of over 50 employees must go to people with a disability – that equates to two in every 50.

Even so, as good as this seems it does not translate to reality. Despite financial aid, the State Social Welfare Office estimates that roughly 80 percent of people with disabilities are living below the poverty line, and pointedly, less than 20 percent have a job even though employment quotas have been established. Many companies prefer to opt out of this and pay a fine to the Social Welfare Fund rather than going to the trouble of making the workplace accessible for people with disabilities, a point which demonstrates that Mongolia’s government simply doesn’t have the mechanisms to implement its policies. It also underlines a worrying trend in dismissing the visibility of people who have disabilities and the importance of that visibility. In this society, the promotion of inclusivity and acceptance regarding disability is noticeably absent, and that shows in the high percentage of the unemployed and uneducated.

The result is that in theory, the position of people with disabilities is improving, but in practical terms this improvement is not coming fast enough. They still do not have the same access to life on a day-to-day basis as the rest of the population.“ (UB Post, 9. Mai 2016)

Das International Policy Centre for Inclusive Growth (IPC IG), eine Zusammenarbeit der brasilianischen Regierung und des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen, das den internationalen Erfahrungsaustausch im Rahmen der Süd-Süd-Kooperation fördert, schreibt in einem Kurzbericht vom Dezember 2016, dass der soziale Schutz für Personen mit Behinderungen Elemente von Sozialversicherung und von Sozialhilfe beinhalte. Um Leistungen zu erhalten, müssten sich Personen mit Behinderungen einer medizinischen Untersuchung unterziehen. Ab einem Alter von 16 Jahren müssten sich Behinderte einer weiteren Untersuchung unterziehen, die die Behinderung hinsichtlich des Verlustes der Arbeitsfähigkeit beurteile. Etwa 60 Prozent der wirtschaftlich aktiven Bevölkerung sei versichert und habe unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente.

Die häufigsten Sozialschutzleistungen für Behinderte seien die Sozialrente („social welfare pension“), die diejenigen erhalten würden, die keinen Anspruch auf die Sozialversicherung hätten und 50 Prozent oder mehr ihrer Arbeitsfähigkeit verloren hätten, Leistungen für die betreuenden Personen („caregiver allowance“), Unterstützung für Personen, die ständige Betreuung benötigen würden, gemeindebasierte Sozialleistungen sowie spezielle Unterstützungsleistungen für Behinderte (16 verschiedenen Leistungen, die von einer jährlichen finanziellen Unterstützung für Benzinkosten bis hin zu Prothesen, kostenlosen öffentlichen Verkehrsmitteln usw. reichen würden).

Das System sei insgesamt gut aufgebaut, es gebe jedoch Probleme bei der Abdeckung, Angemessenheit und Flexibilität. Was die Abdeckung angehe, gebe es vereinzelte Hinweise auf nicht gemeldete / nicht registrierte Fälle von Behinderungen, die dann von Sozialleistungen ausgeschlossen seien. Selbst wenn Behinderte richtig registriert seien, hätten sie keinen vollständigen bzw. nur teilweisen Zugang zu Leistungen. So würden etwa nur sechs Prozent der Behinderten Hilfsgeräte erhalten, obwohl 39 Prozent sie gerne hätten. Was die Angemessenheit angehe, so sei die Höhe der Leistungen sehr niedrig, speziell was die Leistungen für die betreuenden Personen angehe, die sich auf weniger als 30 Prozent des mongolischen Mindestlohns und auf weniger als 40 Prozent der offiziellen Pro-Kopf-Armutsgrenze belaufen würden. Außerdem sei das System sehr starr, so dass es Ansprüche gebe, die nicht notwendigerweise den Bedürfnissen von Behinderten entsprechen würden. Zudem sei das System durch eine starke Bürokratie belastet:

„Current status of social protection for PWD [persons with disabilities]

In Mongolia the social protection system for PWD has both social insurance and social assistance elements. To be considered eligible for benefits, PWD need to undergo a medical examination. People aged 16 and older also need to undergo a different assessment under the Medical and Labour Accreditation Commission (MLAC), which assesses disability in terms of loss of labour capacity.

About 60 per cent of the economically active population is insured and entitled to a disability pension if they acquire a disability, provided they have worked and paid social insurance contributions for at least 20 years or contributed for at least three years in the five years before suffering an accident. Moreover, in the case of work accidents, employers must also make one-off payments.

The main social assistance benefits currently provided to PWD are the social welfare pension (for those not entitled to social insurance and who lost 50 per cent or more of their labour capacity), the caregiver allowance, support for persons in need of permanent care, community-based social welfare services, and special entitlements for PWD (16 different entitlements ranging from annual financial assistance for fuel expenses, prosthetic devices, free transportation, communication allowance etc.).

The presence of both social insurance and social welfare support for PWD demonstrates good system architecture, adequately distinguishing the role of each of the different types of support. However, the system faces a number of design and implementation challenges that can be summarised in terms of the coverage, adequacy and flexibility of the system.

Concerning coverage, there is anecdotal evidence of unreported/ unregistered cases of disability that are, therefore, excluded from social welfare services. Even when PWD are adequately registered, there is incomplete or partial access to benefits (such as entitlements and services). For example, currently only 6 per cent of PWD receive assistive devices, while 39 per cent would like to receive them. In terms of adequacy, the benefit amounts are very low, especially for the caregiver allowance, which is less than 30 per cent of the Mongolian minimum wage and less than 40 per cent of the official per capita poverty line. Finally, the system is very rigid, with entitlements that do not necessarily respond to the needs of all PWD. It is also burdened with heavy bureaucracy.“ (IPC IG, Dezember 2016, S. 1)

Die deutsche Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS), die sich für politische Bildung, Dialog und Beratung für Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit einsetzt, schreibt in einem Bericht vom Juli 2017 Folgendes:

„Heute gibt es das Amt für Sozialversicherung, das Amt für Sozialfürsorge, die nationale Behörde für Kinder und die Behörde für Menschen mit einer Behinderung, die alle dem Ministerium für Bevölkerungsentwicklung und Sozialfürsorge, das im Jahr 2012 neu gegründet und vom Ministerium für Arbeit getrennt wurde, unterstellt sind. Ziel der öffentlichen Dienste und Sozialhilfeleistungen ist die Sicherung der Lebensgrundlage gefährdeter Gruppen, wie der als arm geltenden Bevölkerung und derjenigen, die ohne Sozialhilfe nicht überleben könnten, wie etwa kranke und behinderte Menschen. Gesetzlich verankert ist die Sozialfürsorge im Gesetz für Sozialhilfe, im Gesetz der Sozialhilfe für ältere Menschen und im Gesetz für behinderte Menschen.

Demnach scheint die mongolische Gesellschaft gesetzlich und institutionell sozial gut abgesichert zu sein. In der Praxis gibt es jedoch viele Hindernisse, die den Zugang zu Sozialleistungen erheblich erschweren oder sogar unmöglich machen. Die Asian Development Bank identifizierte im Jahr 2008 folgende hindernde Faktoren, die bis heute bestehen: Wie etwa, dass die Umsetzung all dieser Sozialgesetzte durch ein zu geringes Budget erschwert wird, dass das Sozialwesen stark zentralisiert ist und nicht alle Bedürftigen Zugang zu den benötigten Institutionen haben, dann etwa, wenn sie abgelegen wohnen und auf Transportmittel angewiesen sind, was für Betroffene oftmals mit hohen Kosten verbunden ist. Sowie die mangelnde Kontrolle darüber, ob alle Sozialhilfeempfänger tatsächlich leistungsberechtigt sind. Demnach sei es möglich, dass Leute, die über genügend finanzielle Mittel verfügen, staatliche Unterstützung beziehen, für Andere, wirklich Bedürftige hingegen, waren die Renten lange Zeit viel zu niedrig, um davon leben zu können. Ein lückenhaftes Einwohnermeldewesen in der Hauptstadt führt dazu, dass jene, die vom Land kommen und keine Personaldokumente besitzen, auch keinen Zugang zu Sozialleistungen und Schulbildung erhalten. Ein weiteres Hindernis besteht für jene, die im informellen Arbeitssektor tätig sind und deshalb nicht in das Sozialversicherungssystem einzahlen.“ (KAS, Juli 2017, S. 3)

Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), eine staatliche Entwicklungszusammenarbeitsorganisation der Bundesrepublik Deutschland, schreibt in ihrem Länder-Informations-Portal folgendes zur Mongolei (Stand: Mai 2018):

„1995 verabschiedete die Große Staatsversammlung das Gesetz über das Sozialversicherungssystem. Dazu gehören die Kranken-, Arbeitslosen-und Rentenversicherungen sowie Sozialhilfeleistungen für Behinderte, Waisen und Halbwaisen. Außerdem wurde im Zuge der steigenden Gewinne aus dem Bergbau ein nationaler Bevölkerungsentwicklungsfonds eingerichtet, aus dem u. a. Beihilfen für Studenten bezahlt werden.

2013 wurde das Sozialversicherungsgesetz ergänzt, damit die noch etwa 44 Tsaatan-Familien (Rentierleute), die fernab fester Siedlungen und ohne geregeltes Einkommen leben, von den Leistungen der Sozialversicherung profitieren können (Renten, finanzielle Unterstützung und Sozialhilfebeiträge für Schwangere, Hochbetagte, Menschen mit Behinderungen, vorübergehend Arbeitsunfähige und für Sonderaufgaben).“ (GIZ, Mai 2018)

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH), der unabhängige Dachverband der Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen in der Schweiz, stellt in einer Schnellrecherche vom Februar 2018 folgende Informationen zur Verfügung:

„Ein Drittel der Bevölkerung unter der Armutsgrenze, steigende Lebenshaltungskosten, Alleinerziehende besonders betroffen.

Laut offiziellen Zahlen der Weltbank und des mongolischen National Statistical Office lebt fast ein Drittel der mongolischen Bevölkerung unterhalb der nationalen Armutsgrenze von 146‘145 Mongolischen Tögrög pro Monat (zirka 56.40 Schweizer Franken nach Wechselkurs vom 25. Januar 2018) (World Bank, 2017). Besonders von Armut betroffen sind laut Bericht der Konrad Adenauer Stiftung (KAS) vom Juli 2017 Alleinerziehende. Die wirtschaftliche Situation habe sich laut KAS seit 2012 stetig verschlechtert. Die hohe Inflation führe zu steigenden Lebensmittelpreisen, unter welchen besonders die arme Bevölkerung und die Mittelschicht leiden. Letztere ist dadurch ebenfalls von Armut bedroht. Nach Angaben des Berichts der Asian Development Bank (ADB) vom November 2017 leben rund 35 Prozent der Bevölkerung nur knapp über der Armutsgrenze aus dem Jahr 2014 (146‘500 Tögrög, zirka 56.60 Schweizer Franken nach Wechselkurs vom 26. Januar 2018). Auch die ADB betont, dass diese Gruppe besonders gefährdet sei, in die Armut abzurutschen. Die ländlichen Gebiete der Mongolei sind laut KAS zudem am stärksten von Armut betroffen. […]

Mindestlohn erlaubt keinen angemessenen Lebensstandard, hohe Lebenshaltungskosten.

Nach Angaben verschiedener Quellen (E-Mail-Auskunft vom 26. Januar 2018 von einer vor Ort tätigen Kontaktperson einer auf Studien im Sozialwesen und Entwicklungszusammenarbeit spezialisierten NGO; GoGo Mongolia, 2016) liegt der Mindestlohn seit Anfang 2017 bei 240‘000 Tögrög pro Monat (zirka 93 Schweizer Franken nach Wechselkurs vom 26. Januar 2018) . Allerdings erlaube der Mindestlohn laut US Department of State (USDOS, April 2017) keinen angemessenen Lebensstandard. Die bedeutende Inflation erschwere das Problem zusätzlich. Weiter wird im Bericht von USDOS erwähnt, dass viele Arbeitende einen Lohn erhielten, der unter dem Mindestlohn liege. Dies sei insbesondere in kleineren Unternehmen in ländlichen Gebieten der Fall. Der Durchschnittslohn liege laut E-Mail-Auskunft vom 26. Januar 2018 von einer vor Ort tätigen Kontaktperson einer auf Studien im Sozialwesen und Entwicklungszusammenarbeit spezialisierten NGO bei rund 500‘000 Tögrög pro Monat (zirka 193 Schweizer Franken nach Wechselkurs vom 26. Januar 2018). Laut E-Mail- Auskunft vom 29. Januar 2018 von einer Kontaktperson des Schweizer Konsulats in der Mongolei liege der Durchschnittslohn laut der letzten Statistiken dagegen bei rund 966‘000 Tögrög pro Monat (zirka 372 Schweizer Franken nach Wechselkurs vom 31. Januar 2018), jedoch sei dieser Lohn für die meisten Personen ein unwahrscheinlicher Einstiegslohn. Die Kontaktperson des in der Mongolei wies zudem darauf hin, dass die Lebenshaltungskosten in der Mongolei hoch sind, weil das Land beinahe alles importiere. […]

Aktuelles Sozialhilfesystem der Mongolei sei nicht effektiv, um Arme und Verletzliche genügend zu schützen.

Die Asian Development Bank (ADB) hebt in einer Publikation vom November 2017 hervor, dass das aktuelle Sozialhilfesystem in der Mongolei arme und verletzliche Menschen nicht effektiv schütze. Einerseits seien die aktuellen rund 72 Sozialhilfeprogramme fragmentiert, was zu einer Duplizierung von gewissen Leistungen und zu hohen administrativen Kosten führe. Zudem erhielten viele Personen Unterstützung (zum Beispiel durch das Child Money Programme oder die Allowance for Elderly with State Merit), die eigentlich über genügend finanzielle Mittel verfügten. Schliesslich seien die Unterstützungsleistungen für die wirklich Bedürftigen zu niedrig, um diese über die Armutsschwelle zu heben. KAS (2017) weist auf weitere, auch aktuell bestehende Hindernisse hin, welche den Zugang zu Sozialleistungen erschweren oder sogar verunmöglichen: So werde die Umsetzung der Sozialgesetze durch ein zu geringes Budget erschwert, das Sozialwesen sei zu stark zentralisiert und nicht alle Bedürftigen hätten Zugang zu den benötigten Institutionen. Betroffene, die zum Beispiel in abgelegen Gebieten wohnen, sind auf Transportmittel angewiesen, was für sie mit hohen Kosten verbunden ist. Ein lückenhaftes Einwohnermeldewesen in der Hauptstadt führe zudem dazu, dass jene, die vom Land kommen und keine Personaldokumente besitzen, auch keinen Zugang zu Sozialleistungen und zu Schulbildung erhalten. Ein weiteres Hindernis bestehe für jene, die im informellen Arbeitssektor tätig sind, und deshalb nicht in das Sozialversicherungssystem einzahlen (KAS, 2017).

Ungenügende finanzielle staatliche Unterstützung für alleinerziehende Frauen.

Das UN Committee on the Elimination of Discrimination Against Women (CEDAW) zeigt sich in seinem Bericht vom März 2016 besorgt über die Situation alleinerziehender Mütter. Insbesondere sind laut CEDAW die niedrigen Unterstützungsleistungen und das Fehlen von Unterstützungsprogrammen für alleinerziehende Mütter und ihre Kinder kritisch. Dies setze sie einem erhöhten Risiko aus, Armut, Diskriminierung und Missbrauch zu erleiden. Eine Kontaktperson des Schweizer Konsulats in der Mongolei gab in einer E-Mail-Auskunft vom 29. Januar 2018 an, dass die Situation für alleinerziehende Mütter in der Mongolei im Allgemeinen nicht gut sei, wenn diese nicht von ihrer eigenen Familie unterstützt werden. Dies sei insbesondere der Fall, wenn eines der Kinder eine Behinderung aufweise. Laut E-Mail-Auskunft vom 25. Januar 2018 von einer vor Ort tätigen Kontaktperson einer auf Genderfragen spezialisierten NGO sind die staatlichen Sozialhilfezahlungen, welche Mütter erhalten, die die Kriterien zur Einstufung erfüllen, sehr niedrig. Schliesslich sei laut E-Mail-Angaben vom 27. Januar 2018 durch dieselbe Quelle die Einstufung durch die Behörden ein sehr langwieriger Prozess. Familien, welche in der Mongolei Sozialhilfe erhielten, müssten in der Regel mit einer minimalen staatlichen Unterstützung überleben. Alleinerziehende Elternteile mit mindestens drei Kindern erhalten laut verschiedenen Quellen eine vierteljährliche Unterstützung von rund 240‘000 Tögrög (zirka 92 Schweizer Franken nach Wechselkurs vom 1. Februar 2018) nur, wenn sie verwitwet oder offiziell geschieden sind (EMail- Auskünfte vom 27. Januar 2018 von einer Kontaktperson des Schweizer Konsulats in der Mongolei; vom 1. Februar 2018 von einer Kontaktperson der International Labour Organisation (ILO) mit Expertenwissen zum sozialen Schutz in der Mongolei und von einer Kontaktperson der International Organization for Migration (IOM) in der Mongolei). Laut E-Mail-Auskunft vom 1. Februar 2018 von einer Kontaktperson der ILO mit Expertenwissen zum sozialen Schutz in der Mongolei sind alleinerziehende Elternteile mit mindestens drei Kindern auch dann für diese Unterstützung anspruchsberechtigt, wenn sie nie verheiratet waren oder ein Gericht bestätigt hat, dass das andere Elternteil verschwunden ist oder dessen Sorgerecht (parental right) ausgesetzt oder beendet wurde. Nach E-Mail-Angaben vom 1. Februar 2018 von einer Kontaktperson der IOM in der Mongolei erhält eine verwitwete oder offiziell geschiedene alleinerziehende Mutter mit drei Kindern zudem eine monatliche Unterstützung von 70‘000 Tögrög (rund 27 Schweizer Franken nach Wechselkurs vom 1. Februar 2018). Die Anspruchsberechtigung wird laut derselben Quelle von einer zuständigen Behörde kontrolliert. Es gibt laut der Kontaktperson des Schweizer Konsulats in der Mongolei neben der oben erwähnten Unterstützung für alleinerziehende Eltern sowie dem Child Money Programme (siehe weiter unten) praktisch keine weitere Unterstützung. […]

Unterstützung für Kinder (ehemaliges Child Money Programme).

Nach Angaben verschiedener Quellen (ILO, 2016; E-Mail-Auskünfte von Kontaktpersonen einer diplomatischen Vertretung in der Mongolei, der auf Studien im Sozialwesen und Entwicklungszusammenarbeit spezialisierten NGO und der auf Genderfragen spezialisierten NGO vom 25., 26. und 29. Januar 2018) erhalten Eltern im Rahmen des früheren Child Money Programme einen niedrigen Unterstützungsbeitrag von 20‘000 Mongolischen Tögrög (zirka 7.70 Schweizer Franken nach Wechselkurs vom 31. Januar 2018) pro Kind und Monat. Dieser erfolgt laut ILO (2016) für Kinder im Alter zwischen null und 17 Jahren. Laut verschiedenen aktuellen Quellen (E-Mail-Angaben vom 30. Januar 2018 von einer Kontaktperson der International Organization for Migration (IOM) in der Mongolei und vom 27. Januar 2018 von einer Kontaktperson der International Labour Organisation (ILO) mit Expertenwissen zum sozialen Schutz in der Mongolei) ist die Unterstützung seit Ende 2017 nicht mehr für alle Eltern zugänglich. Neu werde diese Unterstützung nur noch an sehr verletzliche Familien ausgezahlt, deren Einkommen mittels eines sogenannten Proxy Tests durch eine staatliche Behörde geprüft werde. Nach Angaben der Kontaktperson von ILO mit Expertenwissen zum sozialen Schutz in der Mongolei habe die Regierung jedoch entschieden, dass mindestens 60 Prozent aller Kinder die Unterstützung erhalten sollen.“ (SFH, 1. Februar 2018, S. 1-4)

Die asiatische Entwicklungsbank (Asian Development Bank, ADB) schreibt in einem Kurzbericht vom Mai 2018 zu sozialem Schutz, dass Personen mit Behinderungen üblicherweise keinen Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung, sozialem Schutz, einer Existenzgrundlage und Arbeit hätten. Schätzungen zum Vorkommen von Behinderungen in der Mongolei würden dazu tendieren, die Zahlen zu niedrig anzusetzen („tend to be underreported“), speziell was Behinderte in der Gruppe der Älteren, der Mädchen und der Frauen angehe, was dazu führe, dass eine beträchtliche Anzahl von Behinderten nicht die nötigen Leistungen und den nötigen Schutz erhalten würden. Die frühe Erkennung von Behinderungen sei nicht angemessen und die derzeitigen Beurteilungen von Behinderungen würden einem veralteten, engen medizinischen Ansatz folgen. Viele hätten die Auffassung, dass Behinderte nicht in der Lage seien, ein unabhängiges Leben zu führen, und eine Belastung für die Gesellschaft seien.

Die sozioökonomische Haushaltsbefragung von 2014 habe gezeigt, dass 42 Prozent der Haushalte mit Behinderte in Armut leben würden, bei Haushalten ohne Behinderte seien es nur 18 Prozent. Behinderte würden mehr Geld für Gesundheitsleistungen ausgeben als Personen ohne Behinderungen. Zu diesen Ausgaben würden Kosten für Medikamente und Diagnoseverfahren gehören sowie Transportkosten, da bestimmte Tests nicht in den Gesundheitszentren in den Provinzen verfügbar seien, sodass die Behinderten in die Hauptstadt fahren müssten. Personen mit geistigen Behinderungen seien in einer besonders schlechten Lage so wie auch Haushalte mit mehreren behinderten Mitgliedern. Etwa 43 Prozent der Kinder im Alter zwischen 6 und 18 Jahren könnten nicht lesen und 15 könnten nur mit Schwierigkeiten lesen. Bei Kindern ohne Behinderungen im vergleichbaren Alter könnten nur vier Prozent nicht lesen und acht Prozent mit Schwierigkeiten lesen. Die Eltern würden Bildungsangebote für Kinder mit Behinderungen als qualitativ minderwertig einschätzen und Behindertenorganisationen würden darüber berichten, dass der Zugang zu Hochschulbildung schlecht sei. Die Erwerbsquote von Personen mit Behinderungen zwischen 15 und 59 Jahren liege bei nur 28 Prozent, im Gegensatz zu 69 Prozent bei Personen ohne Behinderung:

„KEY POINTS […]

PWDs [persons with disabilities] typically lack access to education, health care, social protection, livelihood, and employment. Households with PWDs tend to have higher rates of poverty than other households […]

Estimates of disability prevalence in Mongolia tend to be underreported, especially among older people, girls, and women, thus leaving a substantial number of PWDs without the necessary services and protection. Early identification of disability is inadequate and current disability assessments follow an outdated, narrow medical approach. Many people perceive PWDs to be incapable of living independently and a burden to society.

The 2014 household socioeconomic survey in Mongolia shows that households with PWDs have a poverty rate of 42%, more than twice that of households without PWDs (18%). PWDs spend more on health services than those without special needs. These costs include medicines and diagnostic procedures, as well as transportation associated with visiting the capital city Ulaanbaatar for tests that are not available in aimag (province) health centers. People with intellectual disabilities are particularly worse off, as are households with more than one PWD. About 43% of children with disabilities (CWDs) aged 6–18 years cannot read, and 15% can read with difficulty. In contrast, only 4% cannot read and 8% can read with difficulty among those aged 6–18 years without disabilities. Parents regard education services for CWDs as of low quality; disabled people’s organizations (DPOs) report poor access for PWDs to tertiary education. The labor force participation rate for PWDs aged 15–59 years is only 28%, compared to 69% for the rest of the population in the same age bracket.“ (ADB, Mai 2018, S. 1)

Die offizielle chinesische staatliche Nachrichtenagentur Xinhua meldet im Mai 2018, dass das mongolische Ministerium für Arbeit und sozialen Schutz angekündigt habe, eine Agentur zu gründen, die für Personen mit Behinderungen zuständig sei. Die Agentur solle Personen mit Behinderungen bei der Teilnahme am sozialen Leben und beim Zugang zu sozialen Diensten helfen, so das Ministerium. Laut dem nationalen mongolischen Statistikbüro habe es Ende 2017 in der Mongolei 103.630 Personen mit Behinderungen gegeben, die Gesamtbevölkerung seien drei Millionen gewesen. Etwa 42 Prozent der Haushalte mit behinderten Mitgliedern hätten in Armut gelebt und nur 28 Prozent der Behinderten zwischen 15 und 59 hätten einen Arbeitsplatz gehabt. Zudem seien 43 Prozent der Behinderten zwischen 6 und 18 Jahren Analphabeten gewesen:

„Mongolia's Ministry of Labor and Social Protection said Friday that it would establish an agency within this year,which is in charge of the issues of people with disabilities. The government will change the structure and organization of its Restoration, Training and Production Center, in order to make it as an agency that serves disabilities. The agency is committed to helping people with disabilities to participate in social life actively and access to social services, including health and education, the ministry said in a statement. According to the National Statistical Office, at the end of 2017,Mongolia has 103,630 people with disabilities while the total population of the country is just over 3 million. In addition, about 42 percent of households with disabled members are in poverty while only 28 percent of disabled persons aged 15 to 59 are employed. Moreover, 43 percent of persons with disabilities aged 6-18 are illiterate.“ (Xinhua, 25. Mai 2018)

 

image001.gif 

 

Quellen: (Zugriff auf alle Quellen am 13. Juni 2018)

·      ADB – Asian Development Bank: Inclusive Service Delivery for Persons with Disabilities in Mongolia, Mai 2018
https://www.adb.org/sites/default/files/publication/421881/adb-brief-091-service-delivery-pwds-mongolia.pdf

·      CRC – UN Committee on the Rights of the Child: Concluding observations on the fifth periodic report of Mongolia [CRC/C/MNG/CO/5], 12. Juli 2017
https://www.ecoi.net/en/file/local/1405117/1930_1500993708_g1718924.pdf

·      Disabled People’s Organizations of Mongolia: Submission to the CRPD Committee of the response to the list of issues on Mongolia, Jänner 2015
http://tbinternet.ohchr.org/Treaties/CRPD/Shared%20Documents/MNG/INT_CRPD_CSS_MNG_19556_E.doc

·      GIZ - Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit: Länder-Informations-Portal Mongolei – Gesellschaft, Mai 2018
https://www.liportal.de/mongolei/gesellschaft/

·      IPC IG - International Policy Centre for Inclusive Growth: Disability and social protection in Mongolia, Dezember 2016
http://www.ipc-undp.org/pub/eng/OP340_Disability_and_social_protection_in_Mongolia.pdf

·      KAS – Konrad-Adenauer-Stiftung: Sozialpolitik auf dem Prüfstand, Juli 2017
http://www.kas.de/wf/doc/kas_49640-1522-1-30.pdf?180228112418

·      Ministry of Labor and Social Protection/JICA – Japan International Cooperation Agency: Disability in Mongolia 2017, 2017
http://hudulmur-halamj.gov.mn/uploads/files/20180514_03.pdf

·      SFH – Schweizerische Flüchtlingshilfe: Schnellrecherche der SFH-Länderanalyse vom 1. Februar 2018 zu Mongolei: Situation alleinerziehende Frau , 1. Februar 2018
https://www.ecoi.net/en/file/local/1424678/1788_1518776201_0102.pdf

·      UB Post: People with disabilities: how much support does Mongolia really give them?, 9. Mai 2016
http://theubpost.mn/2016/05/09/people-with-disabilities-how-much-support-does-mongolia-really-give-them/

·      UN Human Rights Committee: Concluding observations on the sixth periodic report of Mongolia [CCPR/C/MNG/CO/6], 22. August 2017
https://www.ecoi.net/en/file/local/1411578/1930_1507800516_g1724345.pdf

·      USDOS – US Department of State: Country Report on Human Rights Practices 2017 - Mongolia, 20. April 2018
https://www.ecoi.net/de/dokument/1430186.html

·      Xinhua: Mongolia to establish agency for people with disabilities, 25. Mai 2018
http://www.xinhuanet.com/english/2018-05/25/c_137206158.htm