Dokument #2143594
BFA Staatendokumentation (Autor)
Aktualisierungsdatum ist am Anfang des jeweiligen Kapitels
Aktualisierungsintervall: Auf Anfrage
Dieses Projekt wurde aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) kofinanziert
Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde gemäß den vom Staatendokumentationsbeirat beschlossenen Standards und der Methodologie der Staatendokumentation erstellt.
Das Country of Origin Information - Content Management System (COI-CMS) ist eine Datenbank mit COI-Inhalten, welche beruhend auf den Bedürfnissen in Verfahren des Asyl- und Fremdenwesens (BFA, BVwG etc.) mit Informationen aus vorhandenen, vertrauenswürdigen und vorrangig öffentlichen Quellen gemäß den Standards der Staatendokumentation befüllt wird. Das COI-CMS gibt eine einzelfallunabhängige Darstellung über die Lage betreffend relevanter Tatsachen in Herkunftsländern bzw. in EU-Mitgliedsstaaten. Der jeweilige Bedarfsträger kann aus dem COI-CMS Länder und Themen selektieren und so die für den spezifischen Bedarf relevante Länderinformation zusammenstellen.
Das COI-CMS dient den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Es gilt § 5 BFA-G. Dieses Produkt ist als Arbeitsbehelf für österreichische Behörden und Gerichte entworfen worden. In diesem Sinne stehen Lesbarkeit, flexible Nutzbarkeit und einfache Verwertbarkeit in Entscheidungen im Vordergrund. Grundsätzlich wird jede Information mit mindestens einer Quelle belegt; aus vorgenannten Gründen wird jedoch auf die Hervorhebung von Originalzitaten verzichtet – nicht zuletzt auch deshalb, weil sich daraus für die Entscheidungsfindung kein Mehrwert ergibt.
Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine Schlussfolgerungen für die rechtliche Beurteilung eines konkreten Verfahrens. Das COI-CMS stellt keine allgemeine oder individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument kann insbesondere auch nicht als politische Stellungnahme seitens der Staatendokumentation oder des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gewertet werden. Administrative Grenzen auf in dieser Veröffentlichung wiedergegebenen Karten sind nicht als offizielle Anerkennung von deren Gültigkeit zu werten.
Das vorliegende Produkt kann informelle Arbeitsübersetzungen von fremdsprachigen Quellen enthalten, die mittels maschineller Übersetzungsprogramme entstanden sind. Für eine vollständige Wiedergabe auch eventueller regionaler Nuancen wird ggf. eine professionelle Übersetzung empfohlen. Zudem muss darauf hingewiesen werden, dass Transliterationen oder Transkriptionen von Eigennamen bei manchen Sprachen je nach Quelle variieren können.
Beim gegenständlichen Produkt handelt es sich um die Länderinformation zu einem Land, das in Asylverfahren in Österreich seltener als Herkunfts- oder Drittstaat in Erscheinung tritt und daher hinsichtlich des Bedarfs als von verringerter Relevanz klassifiziert ist. Im Sinne eines effizienten Einsatzes von Ressourcen unterliegt die gegenständliche Länderinformation folglich Einschränkungen in Umfang und Aktualisierung. Die gegenständliche Länderinformation beschränkt sich inhaltlich auf jene Themen und Quellen, die von der Staatendokumentation als die für das Asylverfahren in Österreich generell relevantesten identifiziert worden sind.
Bei der gegenständlichen Länderinformation erfolgt die Aktualisierung ausschließlich auf Zuruf von Bedarfsträgern, aufgrund von Relevanz in anhängigen Asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren, nicht jedoch in fixen Intervallen. Die Aktualität der verwendeten Quellen wird seitens der Staatendokumentation überprüft. Folglich können auch verwendete Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden.
Bei der automatischen Übersetzung handelt es sich um eine maschinelle Übersetzung einer Länderinformation mittels einer Übersetzungssoftware in eine von der Nutzerin/dem Nutzer festgelegte Zielsprache. Diese Übersetzung wird, da vom Nutzer/der Nutzerin direkt generiert, weder im Hinblick auf Grammatik und Rechtschreibung noch auf Sinnerhaltung kontrolliert und soll lediglich dazu dienen, einen Eindruck über den Inhalt des Originaldokuments bzw. der verwendeten Quellen zu erlangen. Die Staatendokumentation übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der maschinellen Übersetzung. Sollte das Produkt von der Nutzerin/dem Nutzer für eine weitere Verwendung herangezogen werden, insbesondere für eine behördliche Entscheidung, so wird dringend empfohlen, die Übersetzung durch einen professionellen Übersetzer/eine professionelle Übersetzerin kontrollieren bzw. durchführen zu lassen.
Bei den von der Staatendokumentation bereitgestellten qualitätsgesicherten automatischen Übersetzungen von Produkten (i. d. R. ins Englische) handelt es sich um informelle Arbeitszusammenfassungen. Anders als bei den rein automatischen Übersetzungen (siehe oben) werden diese einer eigenen Überprüfung unterzogen.
Übersetzungen, welche nicht als "automatische Übersetzungen" ausgewiesen sind, wurden entweder von einer professionellen Übersetzerin/einem professionellen Übersetzer oder einer sprachkundigen Person qualitätsgesichert. Etwaige in der Übersetzung entstehende Unstimmigkeiten oder Differenzen sind nicht bindend und haben keine rechtliche Wirkung für Compliance- oder Durchsetzungszwecke. Sollten Fragen zur Richtigkeit der qualitätsgesicherten Übersetzung entstehen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Staatendokumentation unter BFA-Staatendokumentation@bmi.gv.at auf.
Das Produkt wird im Sinne des § 4 IFG (proaktive Veröffentlichung) auf der Homepage der Staatendokumentation (https://www.staatendokumentation.at) – eine Kooperation mit ACCORD vom Roten Kreuz – öffentlich gemacht.
Das Aktualisierungsdatum entspricht dem Zeitpunkt der Genehmigung des Kapitels. Die Dauer der Überarbeitung und die Qualitätssicherungsschlaufe können je nach Arbeitsauslastung unterschiedlich ausfallen, sind jedoch intern dokumentiert und können im Bedarfsfall abgerufen werden. Die Bestrebung der Staatendokumentation ist es den Zeitraum zwischen der finalen Überarbeitung und der Genehmigung so kurz wie möglich zu halten.
Letzte Änderung 2026-08-14 14:45
Südkorea wird in Österreich laut Herkunftsländer-Verordnung (HL-V) derzeit als sicheres Herkunftsland geführt (BGBl. II Nr. 173/2026). Vom länderkundlichen Standpunkt aus geben die jüngsten Aktualisierungen der Länderinformationen zu Südkorea keinen Anlass zur Änderung der länderkundlichen Einschätzung zur Eigenschaft als sicheres Herkunftsland im Sinne der HL-V.
Letzte Änderung 2026-08-14 14:12
Die Republik Korea ist ein demokratisch verfasster Staat mit einer lebendigen Zivilgesellschaft (AA 6.8.2026). Wahlen auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene sind frei und transparent (BS 2026).
Es besteht eine klare Gewaltenteilung mit gegenseitigen Kontrollmechanismen. Die südkoreanische Verfassung räumt der Exekutive im Allgemeinen und dem Präsidenten im Besonderen weitreichende Befugnisse ein (BS 2026).
Das Parteiensystem ist wohl das schwächste Glied in der südkoreanischen Demokratie; die Parteien sind äußerst instabil. Die Parteiorganisationen sind schwach, haben nur wenige beitragszahlende Mitglieder und kaum Kontakt zur Basis. Die Parteien sind um eine kleine Zahl einflussreicher Persönlichkeiten herum organisiert und fungieren weitgehend als „Wahlclubs“, um ihre Mitglieder in öffentliche Ämter, insbesondere ins Präsidentenamt, zu bringen. Sie werden weitgehend nach Belieben gegründet, fusioniert, umbenannt und aufgelöst, was zu einer relativ hohen Unbeständigkeit der Wählerschaft führt (BS 2026).
Im April entschied das Verfassungsgericht einstimmig, ein Amtsenthebungsverfahren gegen den damaligen Präsidenten Yoon Suk-yeol wegen seiner Verhängung des Kriegsrechts im Dezember 2024 einzuleiten. Im Juni fanden vorgezogene Wahlen statt, aus denen Lee Jae-myung von der Demokratischen Partei als Sieger hervorging. Es wurde ein Sonderstaatsanwalt ernannt, um die ehemalige Regierung und die Militärführung hinsichtlich ihrer Rolle bei der Verhängung des Kriegsrechts zu untersuchen (AI 21.4.2026; vgl. HRW 4.2.2026). Die Verhängung des Kriegsrechts Ende 2024 wurde für verfassungswidrig erklärt (AI 21.4.2026).
Die Regierung unter Präsident Lee hat die Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte in Nordkorea zurückgefahren und stattdessen dem Dialog und dem Engagement mit dem nordkoreanischen Staatschef Kim Jong Un Vorrang eingeräumt (HRW 4.2.2026).
Quellen
Letzte Änderung 2026-08-14 14:13
Südkorea befindet sich weiterhin im Krieg gegen Nordkorea, was in einigen Gebieten zu einer starken militärischen Präsenz und der ständigen Gefahr erneuter Kampfhandlungen führt (FH 2024). Die schwierigen politischen Beziehungen zwischen der Republik Korea (Südkorea) und der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) haben in den vergangenen Jahren keine Auswirkung auf die Sicherheitslage gehabt (AA 6.8.2026). Kleinere Gewalttaten in der Nähe der De-facto-Grenze sind keine Seltenheit (FH 2024).
Entlang der Grenze zu Nordkorea bildet ein je zwei Kilometer breiter Streifen eine demilitarisierte Zone (Demilitarized Zone), die nicht betreten werden darf (EDA 6.8.2026; vgl. AA 6.8.2026). Südlich der demilitarisierten Zone beginnt die "Northern District to the Civilian Control Line", ein fünf bis 20 Kilometer breiter Gürtel, zu welchem der Zugang bewilligungspflichtig ist. In diesem Gebiet befinden sich zahlreiche Minenfelder (EDA 6.8.2026).
Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommt kaum vor (AA 6.8.2026).
In den Seouler Stadteilen Hong-dae und Itaewon kommt es vereinzelt zum Einsatz von K.o.-Tropfen und in der Folge zu sexuellen Übergriffen (AA 6.8.2026).
Quellen
Letzte Änderung 2026-08-14 14:13
Die südkoreanische Justiz ist hochgradig professionalisiert und unabhängig, auch wenn sie nicht gänzlich frei von Druck seitens der Regierung ist. Insbesondere das Verfassungsgericht hat sich seit seiner Gründung im Jahr 1989 zu einem wirksamen Hüter der Verfassung entwickelt (BS 2026). Die Regierung achtet im Allgemeinen die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz (USDOS 23.4.2024).
Die Verfassung sieht das Recht auf ein faires, zügiges und öffentliches Verfahren vor, und eine unabhängige Justiz setzt dieses Recht im Allgemeinen durch (USDOS 23.4.2024). In allen Fällen fällen Richter Urteile. Zwar gibt es keine Geschworenenverfahren, doch seit 2008 besteht ein System mit beratenden Geschworenen, und die Richter respektieren die Entscheidungen der Geschworenen weitgehend. Gewöhnliche Gerichtsverfahren gelten im Allgemeinen als fair, doch den Gerichten wurde gelegentlich vorgeworfen, Angeklagten in NSL-Fällen (National Security Law) ein ordnungsgemäßes Verfahren und Unparteilichkeit vorzuenthalten (FH 2024).
Das Gesetz verbietet willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen und sieht das Recht jeder Person vor, die Rechtmäßigkeit ihrer Festnahme oder Inhaftierung vor Gericht anzufechten. Die Regierung hält sich im Allgemeinen an diese Vorgaben (USDOS 12.8.2025).
Quellen
Letzte Änderung 2026-08-14 14:32
Die grundlegenden Bürgerrechte sind durch die Verfassung geschützt (BS 2026), und die bürgerlichen Freiheiten werden im Allgemeinen geachtet (FH 2026), auch wenn die neue Regierung vor anhaltenden Herausforderungen im Bereich der Menschenrechte, darunter weitverbreitete Diskriminierung von Frauen und Mädchen, sexuellen Minderheiten, älteren Menschen, Migranten, Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit niedrigem sozioökonomischen Status steht (HRW 4.2.2026). Die Regierung ergreift Maßnahmen, um Beamte, die Menschenrechtsverletzungen begangen haben, zu identifizieren und zu bestrafen (USDOS 12.8.2025).
Südkorea ist nach wie vor eines der beiden Länder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), in denen es kein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz gibt. Gesetzgebungsbemühungen stoßen auf starken Widerstand, da das Thema über Parteigrenzen hinweg stark politisiert ist (HRW 4.2.2026). Migranten und ethnische Gruppen, insbesondere solche mit chinesischem Hintergrund, sind Diskriminierung ausgesetzt (AI 21.4.2026). Im Juli kündigte die Regierung eine „Null-Toleranz“-Politik gegenüber Gewalt, Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen gegenüber sozial schutzbedürftigen Gruppen, darunter ausländische Arbeitskräfte, an. Sie erkannte offiziell die Notwendigkeit an, die entsprechenden Systeme und Praktiken zu verbessern (AI 21.4.2026).
Leicht zugängliche generative KI-Technologie, die nur minimal durch den Staat und Hosting-Plattformen reguliert wird, hat zu einem Anstieg nicht einvernehmlicher sexueller Deepfake-Inhalte geführt (HRW 4.2.2026). Es wurden Gesetzesreformen verabschiedet, um gegen durch KI erzeugte „Deepfake“-Inhalte vorzugehen, darunter eine Novelle des Gesetzes zur Prävention sexueller Gewalt und zum Schutz der Opfer. Die Novelle stellte den nationalen Behörden zusätzliche Ressourcen zur Verfügung, um die Entfernung von Inhalten zu erleichtern, die durch Technologie ermöglichte geschlechtsspezifische Gewalt begünstigen – von illegalen Aufnahmen bis hin zu persönlichen Daten der Opfer. Die Durchsetzung und Rechenschaftspflicht der Plattformen blieben jedoch begrenzt, sodass den Überlebenden nur unzureichende Rechtsbehelfe zur Verfügung standen (AI 21.4.2026).
Mehrere Vermittler, die Geldüberweisungen von nordkoreanischen Flüchtlingen an ihre Familienangehörigen in Nordkorea ermöglichen, müssen wegen Verstoßes gegen das Devisengesetz mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen (HRW 4.2.2026).
Friedliche Proteste von Aktivisten für die Rechte von Menschen mit Behinderungen werden unter Strafe gestellt, und die Demonstranten werden zu Freiheitsstrafen verurteilt (AI 21.4.2026).
Das Gesetz sieht für die meisten Arbeitnehmer das Recht vor, unabhängige Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten, unter strengen Auflagen zu streiken und Tarifverhandlungen zu führen. Dabei gelten bestimmte Einschränkungen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Unternehmen, die als systemrelevant eingestuft werden, sind verpflichtet, sich auf einen Plan zu einigen, um während eines Streiks im öffentlichen Interesse ein Mindestmaß an Dienstleistungen aufrechtzuerhalten (USDOS 12.8.2025).
Alle männlichen Staatsbürger sind verpflichtet, einen 18- bis 21-monatigen Wehrdienst zu leisten (USDOS 23.4.2024). Wehrdienstverweigerer müssen einen strafartigen 36-monatigen Ersatzdienst ableisten – doppelt so lang wie die durchschnittliche Dauer des Wehrdienstes –, der in Justizvollzugsanstalten unter militärischer Aufsicht stattfindet (AI 21.4.2026; vgl. USDOS 26.6.2024).
Die Regierung achtet im Allgemeinen die Versammlungsfreiheit, die durch die Verfassung geschützt ist. Allerdings stehen mehrere gesetzliche Bestimmungen im Widerspruch zu dieser Garantie, was mitunter zu Spannungen zwischen der Polizei und Demonstranten hinsichtlich der Anwendung des Gesetzes führt (FH 2024). Am 7. März 2025 entschied das Verwaltungsgericht Seoul, dass die Verpflichtung, Versammlungen im Freien vorab persönlich bei einer Polizeidienststelle anzumelden, die Versammlungsfreiheit übermäßig einschränkt. Die betroffene Polizeidienststelle legte bei einem höheren Gericht Berufung ein, doch das Urteil wurde bestätigt, sodass Versammlungsorganisatoren die Anmeldung nun auch auf anderem Wege, beispielsweise per Post, vornehmen können (AI 21.4.2026).
Südkorea hat die Todesstrafe in der Praxis abgeschafft und die letzte Hinrichtung wurde 1997 vollstreckt (AI 28.3.2023). Südkorea zählt zu den Ländern, in denen Hinrichtungsmoratorien gelten: in der Praxis, wenn seit mindestens zehn Jahren keine Hinrichtung vollstreckt wurde oder per Gesetz, wenn dieses Moratorium auf eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung folgt (FD 16.1.2026).
Korruption ist ein anhaltendes Problem (FH 2026). Mehrere Institutionen ziehen Politiker und Beamte zur Rechenschaft und ahnden Fehlverhalten. Die gemäß dem Antikorruptionsgesetz eingerichtete Unabhängige Kommission zur Korruptionsbekämpfung in Korea bearbeitet Hinweise von Whistleblowern, spricht Empfehlungen für Maßnahmen und Gesetze zur Korruptionsbekämpfung aus und überprüft die Integrität öffentlicher Einrichtungen. Das Gesetz über die Ethik im öffentlichen Dienst soll verhindern, dass hochrangige Beamte sowohl während als auch nach ihrer Tätigkeit im öffentlichen Dienst finanzielle Vorteile im Zusammenhang mit ihren Aufgaben erzielen. Das Kim-Young-ran-Gesetz hat die koreanischen Traditionen des Schenkens eingedämmt (BS 2026). Gemäß dem Korruptionswahrnehmungsindex (CPI) von Transparency International für das Jahr 2025 belegte Südkorea Rang 31 von 182 bewerteten Ländern, was eine Verschlechterung zum Vorjahr darstellt (TI 2026).
Das Gesetz verbietet Folter und grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung, doch gibt es vereinzelte Berichte darüber, dass Regierungsbeamte sie anwenden. Das „Center for Military Human Rights Korea“, eine lokale Nichtregierungsorganisation, berichtete über einige Fälle von Gewalt und grausamer Behandlung im Militär (USDOS 12.8.2025).
Die Haftbedingungen entsprechen im Allgemeinen internationalen Standards. Berichte über Misshandlungen durch Gefängniswärter sind selten (FH 2024).
Zu den wesentlichen Menschenrechtsproblemen in Südkorea zählen Berichte über Einschränkungen der Meinungsfreiheit (USDOS 12.8.2025). Journalisten können wegen ihrer Berichterstattung über oder ihrer Kommentare zu einflussreichen Parteimitgliedern Druck seitens der Regierung ausgesetzt sein (FH 2026). Auf der Rangliste der Pressefreiheit für 2026 der NRO Reporter ohne Grenzen (RSF) befindet sich Südkorea auf Platz 47 von 180 gelisteten Ländern, was eine Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr darstellt (RSF 2026).
Im September stellte das Verteidigungsministerium die Rundfunksendungen mit Nachrichten und Popkultur nach Nordkorea ein und schnitt damit den nordkoreanischen Zuhörern eine wichtige Informationsquelle aus dem Ausland ab. Obwohl ein Urteil des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2023 ein Gesetz aufhob, das das Versenden von Flugblättern nach Nordkorea verbot, begann die Regierung ab Juni 2025, unter Berufung auf ein Katastrophen- und Sicherheitsgesetz, das den unbefugten Zugang zu Grenzregionen untersagt, hart gegen Aktivisten vorzugehen, die Ballons mit Flugblättern und anderen Materialien nach Nordkorea schickten (HRW 4.2.2026; vgl. FH 2026).
Es gibt keine Berichte darüber, dass die Regierung oder ihre Vertreter im Laufe des Jahres willkürliche oder rechtswidrige Tötungen begangen haben (USDOS 12.8.2025).
Es gibt keine Berichte über gewaltsames Verschwinden von Personen durch oder im Auftrag staatlicher Behörden (USDOS 12.8.2025).
Die Regierung setzt ihre langjährige Politik fort, Flüchtlinge aus der DVRK (Demokratische Volksrepublik Korea) aufzunehmen, die laut Gesetz Anspruch auf die Staatsbürgerschaft haben, sofern sie auf der Halbinsel geboren sind. Das Vereinigungsministerium berichtet, bis Juni 105 Bürger der DVRK aufgenommen zu haben. Die Regierung verfügt über keinen klaren Weg zur Einbürgerung für anerkannte Flüchtlinge aus anderen Ländern, und Nichtregierungsorganisationen geben an, dass Vermögens- und Einkommensvoraussetzungen zu den größten Hindernissen für die Einbürgerung gehören (USDOS 12.8.2025).
Die Regierung der Republik Korea erfüllt die Mindeststandards zur Bekämpfung des Menschenhandels in vollem Umfang (USDOS 29.9.2025).
Die Verfassung legt fest, dass alle Bürger Religionsfreiheit genießen und dass es im politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Leben keine Diskriminierung aufgrund der Religion geben darf. Die Verfassung schreibt die Trennung von Religion und Staat vor. Das Gesetz erlaubt es Kriegsdienstverweigerern aus Gewissensgründen, ihre Dienstpflicht durch eine 36-monatige Tätigkeit als Staatsbedienstete in Justizvollzugsanstalten zu erfüllen (USDOS 26.6.2024).
Laut einer vom Korea Statistical Information Service im Jahr 2015 durchgeführten Volkszählung gehören von den 44 Prozent der Bevölkerung, die sich zu einer Religion bekennen, 45 Prozent dem Protestantismus an, 35 Prozent dem Buddhismus, 18 Prozent der römisch-katholischen Kirche und 2 Prozent „anderen“ Religionen, darunter Anhänger des Won-Buddhismus, des Konfuzianismus, des Jeongsando, des Cheondogyo, des Daejonggyo, des Daesun Jinrihoe und des Islam. Die Volkszählung zählt Mitglieder der Zeugen Jehovas, der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Kirche Jesu Christi), der Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten und der Family Federation for World Peace and Unification (Vereinigungskirche) zu den Protestanten. Nach Angaben eines der beiden Rabbiner des Landes gibt es eine kleine jüdische Bevölkerung von etwa 1.000 Personen, von denen fast alle Auswanderer sind. Der Koreanische Muslimverband schätzt die muslimische Bevölkerung auf 150.000, von denen etwa 120.000 Wanderarbeiter sind, hauptsächlich aus Usbekistan, Bangladesch, Indonesien und Pakistan, und 30.000 ausländische Studierende und Geschäftsleute (USDOS 26.6.2024). Es liegen keine Berichte über antisemitische Vorfälle vor (USDOS 12.8.2025).
Menschenrechtsgruppen und andere Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind aktiv und können ihre Arbeit im Allgemeinen ungehindert ausüben, obwohl sie politischen Druck riskieren, wenn sie die Regierung oder andere einflussreiche Interessen kritisieren. Viele südkoreanische NGOs sind auf staatliche Zuschüsse angewiesen (FH 2024).
Frauen
Das im Mai von Präsident Lee Jae-myung abgegebene Versprechen, das Ministerium für Gleichstellung und Familie auszubauen, stand im Gegensatz zu den Bemühungen seines Vorgängers, dieses Ministerium schrittweise abzubauen. Dennoch ist die Diskriminierung von Frauen und Mädchen nach wie vor weit verbreitet und systemisch verankert (HRW 4.2.2026). Im September ernannte die neue Regierung einen Minister für Gleichstellung und Familie und besetzte damit eine Stelle, die seit Februar 2024 unbesetzt geblieben war. Die Regierung kündigte eine administrative Umstrukturierung des Ministeriums an, die eine Ausweitung seines Aufgabenbereichs umfasst, um Jugendliche und Kinder besser in ihrer persönlichen Entwicklung zu fördern sowie Frauen besser vor physischen und Online-Bedrohungen wie technologiegestützter geschlechtsspezifischer Gewalt und Gewalt in Paarbeziehungen zu schützen (AI 21.4.2026).
Der jährliche „Glass Ceiling Index“ des Economist ergab, dass Südkorea unter den OECD-Ländern das größte geschlechtsspezifische Lohngefälle aufweist, wobei Frauen im Durchschnitt etwa 29 Prozent weniger verdienen als Männer (HRW 4.2.2026).
Die persönlichen sozialen Freiheiten werden weitgehend respektiert, und Frauen und Männer genießen in Scheidungs- und Sorgerechtsangelegenheiten im Allgemeinen gleiche Rechte (FH 2024). Das staatlich finanzierte Koreanische Institut für Frauenrechte wird kontaktiert, um Unterstützung zu erhalten, darunter psychologische Betreuung und Rechtsberatung. Fast die Hälfte aller Opfer, die Hilfe suchten, waren Mädchen und junge Frauen unter 20 Jahren, was die Verbreitung von Deepfake-Inhalten mit sexuellem Inhalt widerspiegelt, die sich gegen Mädchen in der Grund-, Mittel- und Oberstufe richten (HRW 4.2.2026).
Obwohl Abtreibung im Jahr 2021 entkriminalisiert wurde (HRW 4.2.2026; vgl. FH 2024), fehlt es in Südkorea nach wie vor an Gesetzen, die den Zugang zu sicherer und erschwinglicher Abtreibungsversorgung gewährleisten (HRW 4.2.2026). Im Juli legte die Nationalversammlung einen Gesetzentwurf vor, der darauf abzielt, Schwangerschaftsabbrüche vollständig zu entkriminalisieren, sie in die staatliche Krankenversicherung aufzunehmen und Abtreibungspillen öffentlich zugänglich zu machen. Im August stufte der Nationale Ausschuss für Politikplanung die Bereitstellung von Abtreibungspillen als eine der fünf wichtigsten strategischen Prioritäten der Regierung für die nächsten fünf Jahre ein, legte jedoch keinen konkreten Fahrplan für die Umsetzung dieser Maßnahme vor (AI 21.4.2026). Es gibt keine Berichte über erzwungene Schwangerschaftsabbrüche oder unfreiwillige Sterilisationen durch staatliche Behörden (USDOS 12.8.2025).
Häusliche Gewalt ist trotz der Gesetze zu ihrer Bekämpfung weit verbreitet (FH 2026). Sexuelle Belästigung von Frauen, auch am Arbeitsplatz, ist weit verbreitet (FH 2024).
Sexuelle Minderheiten
In Südkorea sind homosexuelle Aktivitäten legal; gleichgeschlechtliche Ehen oder eingetragene Partnerschaften sind hingegen gesetzlich nicht möglich (AA 6.8.2026).
LGBT-Personen sind weit verbreiteter Diskriminierung ausgesetzt und genießen nicht dieselbe rechtliche Anerkennung und denselben Schutz wie ihre heterosexuellen, cisgeschlechtlichen Mitbürger (HRW 4.2.2026; vgl. AI 21.4.2026). Die geltenden Gesetze verbieten Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, sehen jedoch keine konkreten Strafen für Verstöße vor. Transgender-Personen sind nicht ausdrücklich geschützt, und die Auslegung der Geschlechtsidentität wird von Fall zu Fall den Gerichten überlassen (FH 2024).
Das Militärstrafgesetz stellt alle gleichgeschlechtlichen sexuellen Handlungen unter Beteiligung von Militärangehörigen unter Strafe, unabhängig davon, ob sie einvernehmlich sind oder nicht (HRW 4.2.2026).
Kinder
Das Gesetz verbietet alle schlimmsten Formen von Kinderarbeit. Es sieht ein Mindestalter von 15 Jahren für Beschäftigung vor, enthält jedoch eine Ausnahme für die Beschäftigung jüngerer Kinder, sofern diese über eine Genehmigungsbescheinigung des Ministeriums für Arbeit und Beschäftigung verfügen. Kinder im Alter von 15 bis 18 Jahren dürfen mit Zustimmung mindestens einer Person mit elterlicher Obsorge oder eines Vormunds für eine begrenzte Stundenzahl arbeiten, jedoch nicht nachts oder in Beschäftigungen, die ihrer Gesundheit oder „Sittlichkeit“ abträglich sind (USDOS 12.8.2025).
Es gibt einige Berichte über die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern. Im Laufe des Jahres 2024 gab es keine bestätigten Berichte über die schlimmsten Formen von Kinderarbeit (USDOS 12.8.2025).
Das gesetzliche Mindestalter für die Eheschließung beträgt 18 Jahre. Die Behörden setzen das Gesetz konsequent durch (USDOS 12.8.2025).
Die koreanische Staatsangehörigkeit richtet sich nach der Staatsangehörigkeit der Eltern. Kinder ausländischer Staatsangehöriger, die in Korea geboren werden, erhalten nicht automatisch die koreanische Staatsangehörigkeit. Eine Einbürgerung ist für Erwachsene über 19 Jahren nach fünfjährigem Aufenthalt in Südkorea sowie nach Bestehen einer Prüfung in koreanischer Sprache und Kenntnissen der koreanischen Kultur möglich (BS 2026).
Quellen
Letzte Änderung 2026-08-14 14:33
Das Gesetz sieht die Freiheit von innerstaatlichen Reisen, Auslandsreisen (mit Ausnahme von Nordkorea), Auswanderung und Rückkehr vor, und die Regierung achtet diese Rechte im Allgemeinen (USDOS 23.4.2024).
Quelle
Letzte Änderung 2026-08-14 14:37
Südkorea gehört zu den großen Volkswirtschaften der Welt. Es befindet sich in der Liste der weltweit reichsten Länder auf Platz 29 (Laenderdaten 8.2026).
Die Inflationsrate in Südkorea betrug im Jahr 2025 rund 1,88 Prozent und die Arbeitslosenquote betrug 2025 2,7 Prozent (Laenderdaten 8.2026).
Das durchschnittliche Monatseinkommen beträgt in Südkorea 2.794 Euro pro Kopf (Laenderdaten 8.2026).
Südkorea weist die höchste relative Armutsquote unter älteren Menschen in der OECD auf, wobei ältere Frauen überproportional betroffen sind. Unzureichende Sozialversicherungssysteme in Verbindung mit diskriminierenden, altersbezogenen Arbeitsgesetzen drängen ältere Arbeitnehmer oft in schlechter bezahlte, prekäre Beschäftigungsverhältnisse. Dazu gehören die Zwangsversetzung in den Ruhestand ab dem 60. Lebensjahr, das „Peak-Wage“-System, bei dem Arbeitgeber die Löhne älterer Arbeitnehmer in den drei bis fünf Jahren vor der Zwangsversetzung in den Ruhestand kürzen können, sowie die Wiederbeschäftigung zu ungünstigen Bedingungen (HRW 4.2.2026).
Das Problem, dass ältere Frauen mit höheren Armutsquoten konfrontiert sind als ältere Männer, wird durch ein geschlechtsspezifisches Lohngefälle, das sich mit zunehmendem Alter vergrößert, sowie durch eine erhebliche geschlechtsspezifische Lücke bei den Rentenzahlungen noch verschärft. Die geschlechtsspezifische berufliche Segregation marginalisiert ältere Frauen zusätzlich und zwingt sie oft in unterbewertete, körperlich anstrengende und schlecht bezahlte Tätigkeiten (HRW 4.2.2026).
Die Regierung setzt einen einheitlichen Mindestlohn für alle Branchen durch, wobei für bestimmte Gruppen von Seeleuten eine gesetzliche Ausnahme gilt. Dieser liegt über der offiziellen Armutsgrenze (USDOS 12.8.2025).
Südkorea baut sein Sozialsystem weiter aus, um den Standards anderer OECD-Länder gerecht zu werden. Grundlegende öffentliche Sozialsysteme sind zwar vorhanden, doch bestehen nach wie vor erhebliche Lücken. Ein besonderes Problem stellt die Altersarmut dar, da ältere Generationen nicht lange genug in das öffentliche Rentensystem eingezahlt haben, um ausreichende Leistungen zu erhalten (BS 2026).
Nach Angaben der OECD ist die Abdeckungsquote der Arbeitslosenversicherung in Südkorea gering, und nur die Hälfte der Erwerbstätigen hat im Falle von Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld. Diese geringe Abdeckungsquote ist darauf zurückzuführen, dass Arbeitnehmer ohne Festgehalt oder Selbstständige nicht verpflichtet sind, sich bei einer Versicherung anzumelden. Folglich entscheidet sich ein beträchtlicher Teil der Arbeitnehmer dafür, keine Beiträge zu zahlen (BS 2026).
Wanderarbeitnehmer sehen sich einigen Einschränkungen hinsichtlich ihrer beruflichen Mobilität gegenüber, wodurch sie der Ausbeutung schutzlos ausgeliefert sind. Einige Nichtregierungsorganisationen berichteten, dass Wanderarbeiter in der Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei – Branchen, in denen eine große Zahl von Wanderarbeitern beschäftigt ist – besonders anfällig für Ausbeutung sind, da diese Branchen gesetzlich von den Vorschriften zu Arbeitszeiten, Urlaubstagen und Sozialleistungen ausgenommen sind. Ausländische Arbeitskräfte sind mitunter körperlicher Misshandlung und Ausbeutung durch ihre Arbeitgeber ausgesetzt, was sich in längeren Arbeitszeiten und niedrigeren Löhnen im Vergleich zu ihren einheimischen Kollegen äußert (USDOS 12.8.2025; vgl. AI 21.4.2026).
Das Gesetz sieht Abfindungszahlungen für Wanderarbeiter vor, die mindestens ein Jahr lang im Land gearbeitet haben. Viele Arbeitnehmer berichten jedoch von Schwierigkeiten, die Abfindung vor ihrer Ausreise zu erhalten (USDOS 12.8.2025).
Quellen
Letzte Änderung 2026-08-14 14:37
Die medizinische Versorgung in Südkorea entspricht europäischem Niveau und ist in der Hauptstadt ausgezeichnet (AA 6.8.2026; vgl. EDA 6.8.2026). Einschränkungen bei der Notfallversorgung, insbesondere an wichtigen Feiertagen, können nicht ausgeschlossen werden (EDA 6.8.2026; vgl. AA 6.8.2026).
Das allgemeine Krankenversicherungssystem ist insgesamt gut konzipiert, sieht jedoch relativ hohe Zuzahlungen für medizinische Behandlungen vor (BS 2026).
Auf dem koreanischen Markt sind nicht alle europäischen Medikamente erhältlich (EDA 6.8.2026).
Quellen
Letzte Änderung 2026-08-14 14:38
Die Regierung arbeitet mit dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen und anderen humanitären Organisationen zusammen, um Flüchtlingen, Rückkehrenden, Asylbewerbern sowie anderen schutzbedürftigen Personen Schutz und Hilfe zu gewähren (USDOS 12.8.2025).
Quelle
Letzte Änderung 2026-08-14 14:00
[Dieses Kapitel basiert auf Informationen, die vom österreichischen Bundesministerium für Inneres mit Stand April 2026 zur Verfügung gestellt worden sind (BMI 7.4.2026). Im Bereich der Rückkehrunterstützung kann es zu kurzfristigen Änderungen kommen. Für weitere Informationen sei auf die entsprechende Homepage der BBU (https://www.returnfromaustria.at/) verwiesen].
Die Mitarbeiter der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU GmbH) informieren individuell über die Möglichkeiten der freiwilligen Rückkehr bzw. die verfügbaren Unterstützungsleistungen.
Die Rückkehrunterstützung umfasst folgende Leistungen:
Ein Rechtsanspruch auf diese Unterstützungsleistungen besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt durch das österreichische Bundesamt für Fremdwesen und Asyl (BFA). Weitere Informationen zu den aktuellen Unterstützungsangeboten (Rückkehrunterstützung inkl. Reintegrationsunterstützung) sind auf der Webseite www.returnfromaustria.at verfügbar.
Die BBU unterstützt sowohl bei der Reiseplanung und der Flugbuchung als auch bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten, einer ggf. notwendigen medizinischen Versorgung sowie mit der Übernahme der Rückreisekosten. Organisatorische Unterstützung kann grundsätzlich in jeder Verfahrenskonstellation gewährt werden. Voraussetzung für die Gewährung der Übernahme der Heimreisekosten ist die Mittellosigkeit der rückkehrenden Person.
Finanzielle Starthilfe
Die Höhe der finanziellen Starthilfe ist in einem degressiven Modell geregelt und staffelt sich nach dem Zeitpunkt der Antragstellung auf unterstützte freiwillige Rückkehr:
Kriterien für den Erhalt der finanziellen Starthilfe und der Reintegrationsunterstützung (Ausnahmen im Einzelfall möglich):
Ausgeschlossen vom Bezug der finanziellen Starthilfe sind EWR-Bürger, Personen aus den Westbalkan-Staaten sowie Staatsangehörige von Ländern mit visumsfreier Einreise nach Österreich (z. B. Georgien, Moldawien). Sonderkonstellation: Für vulnerable Rückkehrende aus diesen Regionen, die grundsätzlich von der finanziellen Starthilfe ausgeschlossen wären, kann nach individueller Einzelfallprüfung durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ein einmaliger Betrag von € 250,00 pro Person gewährt werden.
Reintragrationsunterstützung
Für 42 Herkunftsländer können freiwillige Rückkehrer im Sinne des Leitgedankens "Rückkehr mit Perspektiven" Reintegrationsunterstützung im Wert von bis zu € 3.500 beantragen.
Die Abwicklung des Reintegrationsangebots erfolgt mit den Kooperationspartnern:
Im Rahmen der Reintegrationsprogramme erhalten Rückkehrende umfassende Unterstützung bei der Wiedereingliederung in ihrem Herkunftsland. Dazu gehören individuelle, persönliche Beratung und vorwiegend Sachleistungen z. B. wirtschaftliche, soziale und psychosoziale Hilfen. Die Programme bieten ein breites Spektrum an Leistungen, um einen optimalen Einsatz der Mittel zu gewährleisten (BMI 7.4.2026).
Sonderprozess: Retroaktive Aufnahme in das Reintegrationsprogramm EURP
Sofern noch keine Rückkehrentscheidung vorliegt, besteht die Möglichkeit einer rückwirkenden ("retroaktiven") Teilnahme am Reintegrationsprogramm EURP nach Ankunft im Herkunftsland und nach Erlassung einer Rückkehrentscheidung durch das BFA. Die Frist für eine rückwirkende Aufnahme beträgt dabei maximal fünf Monate nach der Ausreise in das Herkunftsland. Wird seitens des BFA ein Aberkennungsverfahren geführt und im Zuge dieses Verfahrens eine Rückkehrentscheidung erlassen, ist der betroffenen Person bei der Ausreise mitzuteilen, dass sie sich nach drei Monaten zur retroaktiven Antragstellung beim Reintegrationspartner zu melden hat. Nach Genehmigung des Antrags durch den Mitgliedstaat wird der Fall als regulärer RIAT-Fall behandelt. Wird ein Antrag aufgrund nicht erfüllter Kriterien abgelehnt (Begründung in RIAT dokumentiert), kann er nach einer gewissen Zeit erneut eingereicht werden, um die Voraussetzungen erneut zu prüfen.
Wenn nicht davon auszugehen ist, dass im Anschluss der freiwilligen Ausreise eine Rückkehrentscheidung durch das BFA erlassen wird (z. B. bei freiwilliger Ausreise während eines laufenden Asylverfahrens in erster Instanz und anschließender Einstellung des Verfahrens), ist die Möglichkeit einer retroaktiven Teilnahme an EURP nicht weiterzuverfolgen (BMI 30.3.2026).
Quellen
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