Länderinformation der Staatendokumentation: Peru; aus dem COI-CMS; Version 1

Aktualisierungsdatum ist am Anfang des jeweiligen Kapitels

Auf Anfrage Aktualisierungsintervall: Auf Anfrage

 Dieses Projekt wurde aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) kofinanziert

Disclaimer

Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde gemäß den vom Staatendokumentationsbeirat beschlossenen Standards und der Methodologie der Staatendokumentation erstellt.

Das Country of Origin Information - Content Management System (COI-CMS) ist eine Datenbank mit COI-Inhalten, welche beruhend auf den Bedürfnissen in Verfahren des Asyl- und Fremdenwesens (BFA, BVwG etc.) mit Informationen aus vorhandenen, vertrauenswürdigen und vorrangig öffentlichen Quellen gemäß den Standards der Staatendokumentation befüllt wird. Das COI-CMS gibt eine einzelfallunabhängige Darstellung über die Lage betreffend relevanter Tatsachen in Herkunftsländern bzw. in EU-Mitgliedsstaaten. Der jeweilige Bedarfsträger kann aus dem COI-CMS Länder und Themen selektieren und so die für den spezifischen Bedarf relevante Länderinformation zusammenstellen.

Das COI-CMS dient den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Es gilt § 5 BFA-G. Dieses Produkt ist als Arbeitsbehelf für österreichische Behörden und Gerichte entworfen worden. In diesem Sinne stehen Lesbarkeit, flexible Nutzbarkeit und einfache Verwertbarkeit in Entscheidungen im Vordergrund. Grundsätzlich wird jede Information mit mindestens einer Quelle belegt; aus vorgenannten Gründen wird jedoch auf die Hervorhebung von Originalzitaten verzichtet – nicht zuletzt auch deshalb, weil sich daraus für die Entscheidungsfindung kein Mehrwert ergibt.

Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine Schlussfolgerungen für die rechtliche Beurteilung eines konkreten Verfahrens. Das COI-CMS stellt keine allgemeine oder individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument kann insbesondere auch nicht als politische Stellungnahme seitens der Staatendokumentation oder des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gewertet werden. Administrative Grenzen auf in dieser Veröffentlichung wiedergegebenen Karten sind nicht als offizielle Anerkennung von deren Gültigkeit zu werten. 

Das vorliegende Produkt kann informelle Arbeitsübersetzungen von fremdsprachigen Quellen enthalten, die mittels maschineller Übersetzungsprogramme entstanden sind. Für eine vollständige Wiedergabe auch eventueller regionaler Nuancen wird ggf. eine professionelle Übersetzung empfohlen. Zudem muss darauf hingewiesen werden, dass Transliterationen oder Transkriptionen von Eigennamen bei manchen Sprachen je nach Quelle variieren können.

Qualitäts- und Aktualisierungshinweis

Beim gegenständlichen Produkt handelt es sich um die Länderinformation zu einem Land, das in Asylverfahren in Österreich seltener als Herkunfts- oder Drittstaat in Erscheinung tritt und daher hinsichtlich des Bedarfs als von verringerter Relevanz klassifiziert ist. Im Sinne eines effizienten Einsatzes von Ressourcen unterliegt die gegenständliche Länderinformation folglich Einschränkungen in Umfang und Aktualisierung. Die gegenständliche Länderinformation beschränkt sich inhaltlich auf jene Themen und Quellen, die von der Staatendokumentation als die für das Asylverfahren in Österreich generell relevantesten identifiziert worden sind.

Bei der gegenständlichen Länderinformation erfolgt die Aktualisierung ausschließlich auf Zuruf von Bedarfsträgern, aufgrund von Relevanz in anhängigen Asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren, nicht jedoch in fixen Intervallen. Die Aktualität der verwendeten Quellen wird seitens der Staatendokumentation überprüft. Folglich können auch verwendete Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden. 

Automatische Übersetzungen

Bei der automatischen Übersetzung handelt es sich um eine maschinelle Übersetzung einer Länderinformation mittels einer Übersetzungssoftware in eine von der Nutzerin/dem Nutzer festgelegte Zielsprache. Diese Übersetzung wird, da vom Nutzer/der Nutzerin direkt generiert, weder im Hinblick auf Grammatik und Rechtschreibung noch auf Sinnerhaltung kontrolliert und soll lediglich dazu dienen, einen Eindruck über den Inhalt des Originaldokuments bzw. der verwendeten Quellen zu erlangen. Die Staatendokumentation übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der maschinellen Übersetzung. Sollte das Produkt von der Nutzerin/dem Nutzer für eine weitere Verwendung herangezogen werden, insbesondere für eine behördliche Entscheidung, so wird dringend empfohlen, die Übersetzung durch einen professionellen Übersetzer/eine professionelle Übersetzerin kontrollieren bzw. durchführen zu lassen.

Qualitätsgesicherte automatische Übersetzungen

Bei den von der Staatendokumentation bereitgestellten qualitätsgesicherten automatischen Übersetzungen von Produkten (i. d. R. ins Englische) handelt es sich um informelle Arbeitszusammenfassungen. Anders als bei den rein automatischen Übersetzungen (siehe oben) werden diese einer eigenen Überprüfung unterzogen. 

Übersetzungen, welche nicht als "automatische Übersetzungen" ausgewiesen sind, wurden entweder von einer professionellen Übersetzerin/einem professionellen Übersetzer oder einer sprachkundigen Person qualitätsgesichert. Etwaige in der Übersetzung entstehende Unstimmigkeiten oder Differenzen sind nicht bindend und haben keine rechtliche Wirkung für Compliance- oder Durchsetzungszwecke. Sollten Fragen zur Richtigkeit der qualitätsgesicherten Übersetzung entstehen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Staatendokumentation unter BFA-Staatendokumentation@bmi.gv.at auf.

Veröffentlichungshinweis

Das Produkt wird im Sinne des § 4 IFG (proaktive Veröffentlichung) auf der Homepage der Staatendokumentation (https://www.staatendokumentation.at) – eine Kooperation mit ACCORD vom Roten Kreuz – öffentlich gemacht.

 

  1. Politische Lage
  2. Sicherheitslage
  3. Rechtsschutz / Justizwesen
  4. Allgemeine Menschenrechtslage
  5. Bewegungsfreiheit
  6. Grundversorgung / Wirtschaft
  7. Medizinische Versorgung
  8. Rückkehr
    1. Rückkehrunterstützung des österreichischen Staates
  9. Impressum

1 Politische Lage

Letzte Änderung 2025-11-21 10:38

Peru hat demokratische politische Institutionen aufgebaut und mehrere friedliche Machtwechsel erlebt (FH 2025). Der Präsident ist Staatsoberhaupt und Regierungschef. Präsidenten werden für eine Amtszeit von fünf Jahren direkt gewählt und können nicht aufeinanderfolgende Amtszeiten absolvieren (FH 2025).

Oppositionsmitglieder des Kongresses versuchten 2021 und 2022 erfolglos, den damaligen Präsidenten Castillo seines Amtes zu entheben. Ende 2022, wenige Stunden bevor der Kongress über seine Amtsenthebung wegen "moralischer Unfähigkeit" abstimmen wollte, versuchte Castillo, den Kongress illegal aufzulösen und in einem sogenannten autogolpe (Selbstputsch) die Macht zu übernehmen. Mitglieder seiner Regierung und des Militärs verurteilten Castillos Vorgehen umgehend, und er wurde nach einer Abstimmung des Kongresses über seine Amtsenthebung seines Amtes enthoben. Die Polizei verhaftete Castillo wenige Stunden später wegen Aufruhrs. Castillo befand sich Ende 2024 weiterhin in Haft. Der Kongress ernannte Vizepräsidentin Dina Boluarte zur Präsidentin. Boluarte trat ihr Amt innerhalb weniger Stunden nach Castillos Amtsenthebung an und wurde damit das sechste Staatsoberhaupt des Landes in weniger als fünf Jahren. Im Juni desselben Jahres erklärte Präsidentin Boluarte, ihre Amtszeit, die rechtlich gesehen 2026 endet, bis zum Ende auszuüben (FH 2025). Bei ihrer Amtseinführung im Jahr 2022 wurde Dina Boluarte die erste Präsidentin Perus (FH 2025).

Nachdem der Kongress am 10.10.2025 Präsidentin Dina Boluarte gemäß der Verfassung des Landes als „dauerhaft moralisch ungeeignet“ erklärt und sie ihres Amtes enthoben hatte, wurde der Christdemokrat José Jerí für die Zeit bis zu den Präsidentschaftswahlen im April 2026 zum Übergangspräsidenten gewählt. Im Rahmen der seit dem 20.9.2025 andauernden Protestwelle der „Generation Z“, die sich anfangs gegen eine Rentenreform der Regierung Boluarte richtete und sich zuletzt auf Korruption und steigende Kriminalität konzentrierte, organisierten Demonstrierende für den 15.10.2025 in Lima einen „Nationalmarsch“, der sich auch gegen die Amtsübernahme Jerís und die gegen ihn erhobenen Vorwürfe des politischen und sexuellen Fehlverhaltens richtete. Medienberichten zufolge wurden bei dem Protest mehr als 100 Menschen verletzt und ein Demonstrant getötet. Dieser ist laut einer ersten Untersuchung der Ermittlungsbehörden durch den Schusswaffengebrauch eines Polizeibeamten der peruanischen Nationalpolizei zu Tode gekommen. Demnach ist der Polizist verhaftet worden, und es sind weitere staatsanwaltliche Ermittlungen eingeleitet worden. Als Reaktion auf die jüngsten Entwicklungen bereitet angeblich die Interimsregierung nun die Ausrufung des Notstands für die Metropolregion Lima vor (BAMF 20.10.2025; vgl. Standard 22.10.2025). Nach gewaltsamen Protesten gilt in Perus Hauptstadt Lima und der benachbarten Stadt Callao nach den Worten von Übergangspräsident José Jerí seit Mittwoch [22.10.2025] der Ausnahmezustand. Dieser wird für 30 Tage in Kraft sein, sagte Jerí am Dienstag (Ortszeit) in einer im staatlichen Fernsehen ausgestrahlten Botschaft. Der Ausnahmezustand befugt die Regierung, die Armee für Patrouillen auf die Straßen zu schicken und Rechte wie die Versammlungsfreiheit einzuschränken (Standard 22.10.2025).

Die Mitglieder des aus 130 Abgeordneten bestehenden Einkammerparlaments werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist nicht zulässig. Die Wahl zum Kongress erfolgt nach einem offenen Listenwahlsystem auf regionaler Basis. Für den Einzug einer Partei in die Legislative gilt eine 5-Prozent-Hürde, die sich für jede weitere Partei in einem Wahlbündnis um 1 Prozent erhöht (FH 2025). Nach den Parlamentswahlen 2021, die von internationalen Beobachtern als fair und friedlich bewertet wurden, zogen zehn Parteien in den Kongress ein. Peru Libre gewann 37 Sitze und wurde damit zur stärksten Partei im Kongress, gefolgt von Keiko Fujimoris ehemals dominanter rechter Volkskraft (FP), die 24 Sitze errang. Keine Partei erreichte die Mehrheit der Sitze (FH 2025).

Die peruanischen Parteien sind zwar wettbewerbsfähig, aber stark fragmentiert und personalisiert (FH 2025). Oppositionsparteien haben realistische Chancen, durch Wahlen an die Macht zu kommen, und die Ergebnisse auf nationaler und regionaler Ebene unterliegen einem wirksamen Wettbewerb (FH 2025).

Die Bevölkerung Perus setzt sich laut einer Schätzung aus dem Jahr 2017 aus 60,2 Prozent Mestizen (gemischte indigene und weiße Abstammung), 25,8 Prozent Indigenen, 5,9 Prozent Weißen, 3,6 Prozent Personen afrikanischer Abstammung, 1,2 Prozent anderen Gruppen (einschließlich chinesischer und japanischer Abstammung) und 3,3 Prozent nicht näher bezeichneten Gruppen zusammen (CIA 18.9.2025).

Quellen

2 Sicherheitslage

Letzte Änderung 2025-11-21 14:22

Derzeit kann es insbesondere in der Hauptstadt Lima und anderen großen Städten des Landes zu Protesten und Blockaden der Straßen kommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es dabei zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Protestierenden und Sicherheitskräften kommt (AA 7.11.2025; vgl. EDA 7.11.2025).

In der Metropolregion Lima und der an Lima angrenzenden Region Callao wurde am 22. Oktober 2025 der Ausnahmezustand für 30 Tage verhängt. In verschiedenen anderen Regionen des Landes gilt ebenfalls weiterhin der Notstand. Während der Geltungsdauer des Ausnahmezustands sind einige von der Verfassung geschützten Rechte der Bevölkerung eingeschränkt, so u. a. das Recht auf Versammlungsfreiheit und Bewegungsfreiheit, aber auch das Recht auf Unverletzbarkeit des Wohnraums. Zudem wird dem Militär die Möglichkeit eröffnet, die Polizei bei ihren Aufgaben zu unterstützen (AA 7.11.2025; vgl. EDA 7.11.2025).

Das Thema Kriminalität ist für die Menschen in Peru von großer Bedeutung (HRW 16.1.2025; vgl. AA 7.11.2025EDA 7.11.2025). Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Peru nicht ausgeschlossen werden (EDA 7.11.2025).

In Peru kann es immer wieder zu anlassbezogenen Protestaktionen und Demonstrationen verschiedener Interessensgruppen kommen (AA 7.11.2025).

Es gab keine Berichte darüber, dass die Regierung oder deren Vertreter im Laufe des Jahres willkürliche oder rechtswidrige Tötungen begangen hatten (USDOS 12.8.2025).

Es gab keine Berichte über gewaltsame Verschleppungen durch oder im Auftrag von Regierungsbehörden (USDOS 12.8.2025).

Es gab einen Anstieg von Straftaten im Zusammenhang mit Erpressung und illegaler Gebührenerhebung, darunter auch Fälle, in denen Busfahrer, die sich weigerten, Gebühren an kriminelle Banden zu zahlen, ermordet wurden. Berichten zufolge schlossen etwa 3.000 Convenience-Stores in Lima, weil ihre Besitzer Opfer von Erpressung und illegalen Gebühren wurden (FH 2025). 

Obwohl die Mordrate in Peru niedriger ist als in vielen anderen Ländern der Region, sind gewalttätige kriminelle Organisationen im Bereich Drogen und in der illegalen Bergbauindustrie tätig, und Straßenkriminalität ist weit verbreitet. Es gab einen Anstieg bei Auftragsmorden, Erpressungen und damit verbundenen Straftaten, was einige auf die Änderung des Gesetzes gegen das organisierte Verbrechen zurückführen. Außerdem gab es 2024 34 Prozent mehr Morde als 2023 (FH 2025).

Im Kampf gegen den Drogenhandel wurde in einigen Provinzen der Notstand ausgerufen. Betroffen sind Provinzen des sogenannten VRAEM, also das Gebiet der Flüsse Ene, Apurímac und Mantaro und Grenzgebiete zu Kolumbien und Brasilien. Polizei und Streitkräfte verfügen über weitreichende Sonderrechte; es kommt dort dennoch weiterhin zu Überfällen bewaffneter Gruppen auf Angehörige und Einrichtungen der Sicherheitskräfte (AA 7.11.2025).

Quellen

3 Rechtsschutz / Justizwesen

Letzte Änderung 2025-11-21 14:23

Die Justiz gilt als eine der korruptesten Institutionen des Landes. Im Jahr 2018 verabschiedete der Kongress eine Reform, die zur Gründung des National Board of Justice (JNJ) führte, das für die Auswahl, Bewertung und Disziplinierung von Richtern zuständig ist. Die Gründung des JNJ wurde von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Wissenschaftlern weitgehend begrüßt. Es gab jedoch mehrere Versuche, Mitglieder des JNJ zu entfernen und zu ersetzen (FH 2025).

Im Laufe des Jahres 2024 setzte der Kongress seine Bemühungen fort, den Nationalen Justizrat zu schwächen, das Gremium, das für die Ernennung und Entlassung von Richtern, Staatsanwälten und Wahlbehörden zuständig ist und eine Schlüsselrolle beim Schutz der Gewaltenteilung in Peru spielt (HRW 16.1.2025).

Die verfassungsmäßigen Garantien für ein ordnungsgemäßes Verfahren werden nicht konsequent eingehalten, und Straflosigkeit im Falle von staatlicher Gewalt bleibt ein Problem (FH 2025).

Lange Untersuchungshaft ist weit verbreitet. Im Dezember wurde ein Gesetz verabschiedet, das die Untersuchungshaft für bestimmte Fälle abschafft, doch diese Maßnahme wurde wenige Tage später durch eine weitere Gesetzesänderung wieder rückgängig gemacht. Das neue Gesetz legte jedoch fest, dass Polizisten nicht in Untersuchungshaft genommen werden dürfen, wenn sie ihre Waffen vorschriftsmäßig eingesetzt haben (FH 2025).

Lange Untersuchungshaft stellte ein ernstes Problem dar. Das Gesetz sah eine Untersuchungshaft von 36 Monaten vor, nach deren Ablauf die Gerichte verpflichtet waren, nicht verurteilte Häftlinge freizulassen. Ineffiziente Justiz, Korruption und allgemeiner Personalmangel führten zu Verzögerungen bei der Verhandlung von Fällen, was zu einer Verlängerung der Untersuchungshaft führte. Die Dauer der Untersuchungshaft entsprach gelegentlich der Höchststrafe für die mutmaßliche Straftat, überschritt diese jedoch nicht. Die Gerichte berücksichtigten die Untersuchungshaft bei der Festsetzung des endgültigen Strafmaßes (USDOS 12.8.2025).

Das Gesetz verbot willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen und sah das Recht vor, die Rechtmäßigkeit der Festnahme oder Inhaftierung vor Gericht anzufechten. Die Regierung hielt sich nicht immer an diese Vorgaben (USDOS 12.8.2025).

Quellen

4 Allgemeine Menschenrechtslage

Letzte Änderung 2025-11-21 14:28

Im Laufe des Jahres gab es keine wesentlichen Veränderungen in der Menschenrechtslage in Peru. Zu den schwerwiegenden Menschenrechtsproblemen gehörten glaubwürdige Berichte über: schwerwiegende Einschränkungen der Meinungs- und Medienfreiheit, einschließlich Gewalt oder Gewaltandrohung gegen Journalisten und Zensur sowie Gewalt gegen Gewerkschaftsmitglieder (USDOS 12.8.2025).

Die Regierung unternahm glaubwürdige Schritte, um Beamte zu identifizieren und zu bestrafen, die in den letzten Jahren Menschenrechtsverletzungen begangen hatten (USDOS 12.8.2025).

Es gab keine Berichte über Zwangsabtreibungen oder unfreiwillige Sterilisationen durch Regierungsbehörden (USDOS 12.8.2025). Abtreibungen sind nur in Fällen erlaubt, in denen die Gesundheit der Frau gefährdet ist. Im März 2024 wurde ein neues Gesetz verabschiedet (Gesetz Nr. 1520), das dem ungeborenen Kind rechtlichen Schutz gewährt (FH 2025; vgl. AI 29.4.2025). Frauen, Mädchen und Schwangere haben nur dann einen legalen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen, wenn eine Schwangerschaft ihr Leben oder ihre Gesundheit gefährdet; selbst dann sehen sich viele mit Hindernissen konfrontiert (HRW 16.1.2025).

Geschlechtsspezifische Gewalt ist in Peru ein erhebliches Problem. Die Ombudsstelle meldete von Januar bis Oktober 2024 133 Femizide – definiert als die Tötung einer Frau oder eines Mädchens in bestimmten Kontexten, einschließlich häuslicher Gewalt (HRW 16.1.2025; vgl. FH 2025).

Die Verfassung sah Meinungsfreiheit vor, auch für Angehörige der Presse und anderer Medien. Die Regierung respektierte dieses Recht im Allgemeinen, jedoch gab es einen deutlichen Anstieg gemeldeter Übergriffe auf Journalisten, die über regierungskritische Proteste berichteten (USDOS 12.8.2025; vgl. FH 2025). Das Legal Defense Institute, eine zivilgesellschaftliche Organisation, erklärte, dass Personen mit Verbindungen zu einer Vielzahl politischer und wirtschaftlicher Interessen die Pressefreiheit bedrohten, indem sie lokale Journalisten einschüchterten, die über ihre Aktivitäten berichteten. Dies war besonders ausgeprägt in Gebieten mit einer starken Präsenz illegaler Aktivitäten (USDOS 12.8.2025). Die Presse in Peru befindet sich größtenteils in Privatbesitz, wobei die Eigentumsverhältnisse stark konzentriert sind. Verleumdung ist strafbar, und Journalisten werden regelmäßig wegen solcher Vorwürfe verurteilt, auch wenn ihre Strafen in der Regel zur Bewährung ausgesetzt werden (FH 2025). Im Allgemeinen können Menschen private Gespräche führen, ohne Vergeltungsmaßnahmen oder Überwachung befürchten zu müssen (FH 2025).

Diskriminierung indigener Bevölkerungsgruppen und Diskriminierung von Afro-Peruanern ist weit verbreitet (FH 2025). Die Anliegen von Angehörigen ethnischer und kultureller Minderheiten werden in der Politik nach wie vor unzureichend berücksichtigt (FH 2025). Menschenrechtsverteidiger waren weiterhin gefährdet, insbesondere indigene Führer, und es fehlte an Schutzmechanismen (AI 29.4.2025).

Die Behörden haben das Versammlungsrecht seit jeher anerkannt, obwohl lokale Auseinandersetzungen und Proteste manchmal zu übermäßiger Gewaltanwendung seitens der Behörden führten (FH 2025). Mit gewissen Einschränkungen garantierten die Arbeitsgesetze und -vorschriften Vereinigungsfreiheit, Streikrecht und das Recht auf Tarifverhandlungen (USDOS 12.8.2025; vgl. FH 2025).

Das Gesetz verbietet Folter und grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung, aber es gab Berichte, dass Sicherheitskräfte sie zuvor angewendet hatten. Experten der unabhängigen internationalen Gesundheitsorganisation International Rehabilitation Council for Torture Victims (IRCT) stellten wiederkehrende Anzeichen von Folterpraktiken bei Opfern der Protestgewalt der Jahre 2022-2023 in den Regionen Apurímac, Ayacucho und Puno fest (USDOS 12.8.2025). Straflosigkeit blieb ein erhebliches Problem innerhalb der Sicherheitskräfte (USDOS 12.8.2025).

Im Jahr 2023 änderte der Kongress die Gesetzgebung und verbot Ehen unter 18 Jahren. Die Regierung setzte das Gesetz nicht wirksam durch (USDOS 12.8.2025).

Korruption ist ein wesentlicher Faktor für den Verfall öffentlicher Institutionen, mangelhafte öffentliche Dienstleistungen und Umweltzerstörung in Peru (HRW 16.1.2025). Trotz einiger Bemühungen der Strafverfolgungsbehörden, Korruptionsvorwürfe zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen, bleibt Korruption in der Regierung ein großes Problem in Peru (FH 2025). Der Corruption Perceptions Index 2024 von Transparency International listet Peru auf Rang 127 von 180 Staaten auf (TI 2025).

Die Verfassung verbietet Diskriminierung aufgrund der Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung und garantiert Gewissens- und Religionsfreiheit, sowohl individuell als auch in Gemeinschaft mit anderen. Sie sieht die Trennung von Religion und Staat vor (USDOS 26.6.2024; vgl. FH 2025). Die Volkszählung von 2017 (die jüngste) ergab, dass 76 Prozent der Bevölkerung katholisch, 14 Prozent protestantisch (hauptsächlich evangelisch), 5,1 Prozent nicht religiös und 4,9 Prozent anderen Religionsgemeinschaften angehörig sind. Zu den anderen Religionsgemeinschaften zählen die Israeliten des Neuen Universellen Bundes (eine evangelikale christliche Gruppe, die biblische religiöse Überzeugungen und religiöse Überzeugungen der Anden miteinander verbindet und deren Schwerpunkt auf dem gemeinschaftlichen Leben in der Landwirtschaft liegt), Zeugen Jehovas, die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Kirche Jesu Christi), Personen jüdischen Glaubens, Muslime, Bahai, Buddhisten, orthodoxe Christen und die Internationale Gesellschaft für Krishna-Bewusstsein (USDOS 26.6.2024).

Die Schätzungen der jüdischen Bevölkerung reichten von 3.000 bis 4.000 Personen. Es gab keine bekannten Berichte über Antisemitismus (USDOS 12.8.2025). Die Islamische Vereinigung Perus gab an, dass etwa 3.000 Muslime im Land leben – 2.800 in der Stadt Lima und 200 in der Region Tacna, verglichen mit 2.000 in Lima und 600 in der Region Tacna im Jahr 2022. Einige Menschen in den Anden und im Amazonasgebiet praktizieren traditionelle indigene Glaubensrichtungen. Viele praktizieren einen synkretistischen Glauben, der Katholizismus und präkolumbianische Glaubensvorstellungen miteinander verbindet (USDOS 26.6.2024).

Die Rechte sexueller Minderheiten wurden missachtet, und Transsexualität wurde durch Regierungsdekret zu einer „psychischen Störung“ erklärt (AI 29.4.2025; vgl. FH 2025). Das Dekret wurde im Juni wieder aufgehoben (FH 2025). Regierungsbeamte sind dafür bekannt, dass sie sich gegen sexuelle Minderheiten gerichtete Rhetorik zu eigen machen (FH 2025). Peru erlaubt weder gleichgeschlechtliche Ehen noch die rechtliche Anerkennung der Geschlechtsidentität von Transgender-Personen und verfügt über keine umfassenden Gesetze gegen die Diskriminierung sexueller Minderheiten (HRW 16.1.2025; vgl.FH 2025).

Peru zählt zu jenen Ländern, in welchen die Todesstrafe für gewöhnliche Verbrechen abgeschafft wurde (FD 3.2025).

Obwohl die Freiheit von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) formal anerkannt und geschützt ist, nahmen Schikanen und Einschüchterungen gegen diese Organisationen im Jahr 2024 zu (FH 2025).

Im Jahr 2024 erzielte Peru moderate Fortschritte bei den Bemühungen zur Beseitigung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit. Das Arbeitsministerium führte die mobile Anwendung "SOS Alert Against Child Labor and Forced Labor" (SOS-Alarm gegen Kinderarbeit und Zwangsarbeit) ein, mit der kommunale Beamte Verdachtsfälle von Kinderarbeit und Zwangsarbeit melden können. Die App wurde im Berichtszeitraum über 200 Mal genutzt. Die Regierung führte außerdem den Koordinierungsmechanismus zur Identifizierung und Weiterleitung von Fällen von Zwangsarbeit und/oder Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung von Arbeitskräften ein (USDOL 1.10.2025). Es gibt auch viele Fälle sexueller Gewalt gegen Minderjährige. Peruanische Frauen und Mädchen, insbesondere aus indigenen Gemeinschaften, sind besonders anfällig für Sexhandel (FH 2025).

Die peruanische Regierung erfüllt die Mindeststandards für die Bekämpfung von Menschenhandel nicht vollständig, unternimmt jedoch erhebliche Anstrengungen, um diese zu erreichen. Die Regierung setzte ihre Strafverfolgungsbemühungen fort (USDOS 29.9.2025).

Quellen

5 Bewegungsfreiheit

Letzte Änderung 2025-11-21 14:58

Das Gesetz sah Freiheit des Reisens innerhalb des Landes, Auslandsreisen, Auswanderung und Rückkehr vor, und die Regierung respektierte diese Rechte im Allgemeinen (USDOS 23.4.2024).

Die peruanischen Behörden haben keine formellen Reisebeschränkungen verhängt. Allerdings gibt es seit einiger Zeit Probleme mit der Ausstellung von Reisepässen, da es nicht genügend Termine für die Verlängerung oder Ausstellung von Reisepässen gibt. Die Zunahme von Gewaltverbrechen hat in der Praxis ebenfalls zu einer Einschränkung der Bewegungsfreiheit geführt. Darüber hinaus wurde aufgrund dieser Zunahme der Kriminalität in mehreren Bezirken der Ausnahmezustand ausgerufen, wodurch die Bewegungsfreiheit weiter eingeschränkt wurde (FH 2025).

Quellen

6 Grundversorgung / Wirtschaft

Letzte Änderung 2025-11-21 15:21

Das Gesetz sah einen nationalen Mindestlohn vor, der über der offiziellen Schätzung für die Armutsgrenze lag (USDOS 12.8.2025).

Die wichtigsten Agrarprodukte sind: Zuckerrohr, Kartoffeln, Reis, Bananen, Milch, Mais, Hühnerfleisch, Ölpalmenfrüchte, Maniok, Trauben (2023). Die wichtigsten Industriebranchen sind: Bergbau und Veredelung von Mineralien; Stahl, Metallverarbeitung; Erdölförderung und -veredelung, Erdgas und Erdgasverflüssigung; Fischerei und Fischverarbeitung, Zement, Glas, Textilien, Bekleidung, Lebensmittelverarbeitung, Bier, Erfrischungsgetränke, Gummi, Maschinen, Elektromaschinen, Chemikalien, Möbel (CIA 18.9.2025; vgl. Laenderdaten 10.2025a).

Im Jahr 2023 lebten 28 Prozent der Bevölkerung unterhalb der nationalen monetären Armutsgrenze von 67 US-Dollar pro Monat, was einen starken Anstieg gegenüber 20 Prozent im Jahr 2019 – vor der Pandemie – darstellt. Der Anteil der in extremer Armut lebenden Menschen belief sich 2023 auf 5,7 Prozent der Bevölkerung, verglichen mit 3 Prozent im Jahr 2019. Kinder, Menschen in ländlichen Gebieten und Menschen, die sich selbst als schwarz oder indigen bezeichnen, leben überproportional häufig in Armut (HRW 16.1.2025).

Das durchschnittliche Monatseinkommen beträgt in Peru 577 Euro pro Kopf (Laenderdaten 10.2025a).

Die Inflationsrate in Peru betrug im Jahr 2024 rund 2,50 Prozent. Die Arbeitslosenquote betrug 2024 4,8 Prozent (Laenderdaten 10.2025a).

Peru kann sich vollständig selbst mit Energie versorgen. Die Gesamtproduktion aller Anlagen zur Elektrizitätsgewinnung liegt bei 112 Prozent des Eigenbedarfs. Den Rest des selbst erzeugten Stroms exportiert Peru in andere Länder oder nutzt ihn nicht (Laenderdaten 10.2025b).

Rund 52 Prozent der Bevölkerung haben Zugang zu einem unmittelbar vorhandenen fließenden Trinkwasseranschluss (Laenderdaten 10.2025c). Laut einer Schätzung aus dem Jahr 2022 haben 94,8 Prozent der Bevölkerung Zugang zu Wasser, das frei von Fäkalien und chemischen Verunreinigungen und innerhalb von 30 Minuten erreichbar ist (CIA 18.9.2025; vgl. Laenderdaten 10.2025c). 

Die jüngste Volkszählung aus dem Jahr 2017 zeigt, dass 52 Prozent der indigenen Bevölkerung Zugang zu einem öffentlichen Abwassersystem hatten, verglichen mit 75 Prozent der Gesamtbevölkerung, und ein Drittel der indigenen Gemeinschaften im Amazonasgebiet Zugang zu einer Gesundheitseinrichtung hatte. Die Ombudsstelle berichtete über Personalmangel und Stromausfälle in Gesundheitseinrichtungen im Amazonasgebiet, die hauptsächlich von indigenen Menschen genutzt werden (HRW 16.1.2025).

Es gibt Sozialinstitutionen, die soziale Risiken im Zusammenhang mit einer neoliberalen Wirtschaft abfedern sollen, aber sie unterscheiden sich je nach Region und sozialer Gruppe erheblich und erreichen nicht alle Bevölkerungsgruppen. Das Sozialversicherungssystem in Peru basiert auf drei Hauptsäulen: einem obligatorischen Sozialversicherungssystem, einem alternativen privaten System auf der Grundlage von individuellem Kapital und einem staatlich geförderten Unterstützungssystem, das die übrigen Personen abdeckt. Das Versicherungssystem leistet Zahlungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Behinderung, Alter und Tod (BS 2024).

Das Rentensystem besteht aus einem öffentlichen Rentensystem und einem privaten System zur Verwaltung von Rentenfonds. Das öffentliche System wird von der staatlichen Rentenversicherungsanstalt (ONP) verwaltet, während das private System von Rentenfondsverwaltern verwaltet wird, wobei monatliche Beiträge auf individuelle Konten eingezahlt werden. Die Arbeitnehmer können wählen, in welches System sie einzahlen möchten. In allen Bereichen des Systems liegen die Rentenbeträge weit unter denen in entwickelten Volkswirtschaften (BS 2024).

Es gibt Mechanismen zum Ausgleich von Ungleichheiten, doch angesichts des Ausmaßes der Disparitäten, insbesondere Armut und Einkommensungleichheit, sind sie in Umfang und Qualität begrenzt. Die Chancengleichheit ist eingeschränkt, und der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen ist ungleich verteilt. Diese Ungleichheit steht oft im Zusammenhang mit der Diskriminierung der indigenen Bevölkerung. Generell sind die am stärksten benachteiligten Gruppen des Landes die arme Landbevölkerung – und innerhalb dieser Gruppe insbesondere Frauen und indigene Menschen. Um diskriminierte Gruppen zu stärken, hat Peru im politischen Bereich Quoten und Fördermaßnahmen eingeführt, die darauf abzielen, die politische Vertretung von Frauen, jungen Menschen und indigenen Menschen zu erhöhen (BS 2024). 

Quellen

7 Medizinische Versorgung

Letzte Änderung 2025-11-21 15:20

Das medizinische Versorgungsangebot ist in Lima im privaten Sektor z. T. auf international hohem Standard. Der öffentliche Sektor ist jedoch hinsichtlich personeller, apparativer, logistischer und z. T. hygienischer Ressourcen insbesondere in ländlichen Regionen meist defizitär strukturiert (AA 7.11.2025). Außerhalb der Großstädte ist die medizinische Versorgung unzureichend (EDA 7.11.2025).

Die öffentlichen Gesundheitseinrichtungen sind unzureichend, sodass die Menschen zunehmend private Dienste auf eigene Kosten in Anspruch nehmen (AI 29.4.2025). Die peruanische Ärztekammer prangerte den Mangel an Medikamenten in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen an (AI 29.4.2025).

Das Gesundheitssystem besteht in erster Linie aus dem beitragsfreien umfassenden Krankenversicherungssystem (SIS), das mehr als die Hälfte der Bevölkerung abdeckt, dem beitragspflichtigen Krankenversicherungssystem EsSalud (etwa 25 % bis 30 %) und privaten Versicherungsplänen, mit einem zusätzlichen Krankenversicherungssystem für die Streitkräfte und die nationale Polizei (BS 2024).

Quellen

8 Rückkehr

Letzte Änderung 2025-11-21 15:20

Das Gesetz sah die Freiheit der Rückkehr vor, und die Regierung respektierte dieses Recht im Allgemeinen (USDOS 23.4.2024).

Die Regierung arbeitete mit dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) und anderen humanitären Organisationen zusammen, um Flüchtlingen, zurückkehrenden Flüchtlingen oder Asylsuchenden sowie anderen betroffenen Personen Schutz und Hilfe zu gewähren (USDOS 23.4.2024).

Quelle

8.1 Rückkehrunterstützung des österreichischen Staates

Letzte Änderung 2025-11-21 15:20

Die freiwillige Rückkehr hat für das Bundesministerium für Inneres (BMI) oberste Priorität. Sie stellt im Sinne einer effektiven und humanen Rückkehrpolitik sowie entsprechend der EU-Rückführungsrichtlinie den Grundpfeiler der nationalen Rückkehrstrategie dar. Aus diesem Grund werden seitens des BMI seit Jahren zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die freiwillige Rückkehr intensiv zu unterstützen und zu fördern. Die Maßnahmen bauen dabei auf ein umfassendes 4 Säulenmodell bestehend aus Informationstools, Rückkehrberatung, Rückkehrunterstützung und Reintegrationsangeboten auf und erfolgen unter bestmöglicher Nutzung von Ko-Finanzierungsmöglichkeiten durch bestehende EU-Fördertöpfe des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF). Eine Kooperation besteht dabei seitens des BMI bereits seit Jahren mit ankerkannten Partnern im Migrationsbereich wie der Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) , der Internationalen Organisation für Migration (IOM) sowie der Caritas. Grundsätzlich ist eine freiwillige Rückkehr in jedem Verfahrensstadium möglich. Besteht ein behördlicher Auftrag zur Ausreise, hat diese innerhalb der festgelegten Frist zu erfolgen, da ansonsten Zwangsmaßnahmen von der zuständigen Behörde ergriffen werden. Auch Personen, die sich in einem laufenden asyl- oder fremdenrechtlichen Verfahren befinden oder rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, können sich für die freiwillige Rückkehr entscheiden. Bei einer freiwilligen Ausreise kann die betroffene Person selbständig und ohne polizeiliche Begleitung Österreich verlassen. Sie ist weniger eingriffsintensiv und damit auch nachhaltiger. Endet ein Asylverfahren oder fremdenrechtliches Verfahren mit einer Rückkehrentscheidung, wird im Regelfall eine Frist zur freiwilligen Ausreise eingeräumt und genießt diese Option Vorrang gegenüber dem staatlichen Vollzug. Die Frist für die freiwillige Rückkehr beträgt in der Regel 14 Tage ab Rechtskraft des Bescheides (BMI 3.11.2024).

Die Rückkehrhilfe enthält folgende Unterstützungsleistungen:

  • Kostenlose individuelle Beratung zur freiwilligen Rückkehr durch die BBU Rückkehrberatung
  • Unterstützung bei der Beschaffung der notwendigen Reisedokumente
  • Unterstützung bei der Reiseorganisation und Flugbuchung
  • Ggf. Übernahme der Heimreisekosten bei Mittellosigkeit
  • Ggf. medizinische Versorgung beim Transfer
  • Finanzielle Starthilfe in Höhe von bis 900 EUR
  • Anmeldung zur Aufnahme in ein spezielles Reintegrationsprogramm (für die wesentlichen Rückkehrländer verfügbar).

Auf die Gewährung von Rückkehrhilfe besteht auch bei Vorliegen der Kriterien kein Rechtsanspruch (BMI 3.11.2024).

Für ca. 40 relevante Herkunftsländer können freiwillige Rückkehrer*innen ganz nach dem Leitgedanken „Rückkehr mit Perspektiven“ Reintegrationsunterstützung im Wert von bis zu € 3.500 beantragen. Zusammen mit Hauptkooperationspartnern sowie unzähligen lokalen Organisationen unterstützt Österreich durch Reintegrationsprogramme die Wiedereingliederung von Rückkehrenden in die Gesellschaft des Herkunftsstaats. Personen, die sich zu einer freiwilligen Ausreise entscheiden, haben die Möglichkeit – bei Erfüllung der allgemeinen sowie projektspezifischen Voraussetzungen – Unterstützungsleistungen zu bekommen. „Rückkehr mit Perspektiven“ bedeutet individuelle Unterstützung vor Ort. Rückkehrende werden bei der Wiedereingliederung im Herkunftsland wirtschaftlich, sozial und psychosozial unterstützt. Die Programme erleichtern durch Beratung, Sachleistungen (z.B. landwirtschaftliche Geräte), Weiterbildung, Finanzierung einer Geschäftsidee, Bezahlung einer Unterkunft oder medizinische Unterstützung einen Neustart in der Heimat. Andererseits leisten die Unterstützungsprogramme etwa durch Stärkung der Wirtschaft auch einen Beitrag zum Aufbau von Strukturen in den Herkunftsländern, da oftmals Unternehmensgründungen in den Bereichen Handel, Handwerk oder Dienstleistung gefördert werden. Anreize für (erneute) Migration sollen durch die bis zu einem Jahr andauernde Begleitung im Reintegrationsprozess nachhaltig minimiert werden – für Einzelpersonen als auch die Gesamtgesellschaft (BMI 3.11.2024).

Das BMI fördert aktuell vier Reintegrationsprogramme in rund 40 Ländern und bietet eine umfangreiche Reintegrationsunterstützung für freiwillige Rückkehrer*innen an:

  • EU Reintegration Programme (EURP)
  • Reintegrationsprogramm IOM
  • Bilaterale Kooperation mit der französischen Migrationsbehörde (OFII/Frankreich)
  • Spezialprogramm in Syrien durch European Technology & Training Center (ETTC) (BMI 3.11.2024).

Quelle

Impressum

Herausgegeben von der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl Wien (BFA - https://bfa.gv.at), Österreich

Telefon: +43 59133 98 7271
Mail: BFA-Staatendokumentation@bmi.gv.at

https://www.staatendokumentation.at
https://cloud.staatendokumentation.at
https://coi-cms.staatendokumentation.at

Urheberrecht

Diese Publikation und alle darin enthaltenen Daten sind urheberrechtlich geschützt. Alle Verwertungsrechte liegen bei der Fachstelle für Herkunftsländerinformationen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl. Die Vervielfältigung und Verbreitung in jeglicher Form - zu kommerziellen und nicht kommerziellen Zwecken - ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch das Referat Herkunftsländerinformationen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gestattet.

Hinweis zum Datenschutz

Die Herkunftsländer-Informationsstelle des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl verarbeitet Daten in Übereinstimmung mit der General Data Protection Regulation (GDPR. Verordnung (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten, BGBl. I Nr. 165/1999 idgF). Zum Zweck der Verteilung werden Name, Post- und/oder E-Mail-Adressen gespeichert. Den Empfängern stehen die allgemeinen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Das Abonnement kann jederzeit gekündigt werden (E-Mail mit dem Betreff „unsubscribe“ an BFA-Staatendokumentation@bmi.gv.at).

Informationen zum E-Mail-Verkehr mit dem BMI (Kundmachung gemäß § 13 Abs. 2 AVG) https://www.bmi.gv.at/Impressum/email_richtlinien.aspx 

Hinweise für elektronische Anbringen (96,7 KB) 
https://www.bfa.gv.at/Kontakt/files/Kundmachung_nach_13_Abs_2_und_5_AVG.pdf

Amtssignatur – Bildmarke (117,7 KB) 
https://www.bfa.gv.at/Impressum/files/Amtssignatur-Bildmarke_Veroeffentlichungstext-Neu_2023_sgn.pdf 

© 2025 Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl