Anfragebeantwortung zu Afghanistan: Reisepassausstellung an den afghanischen Botschaften in Pakistan und im Iran; Informationen zu sogenannten „Emergency Travel Documents“ [a-12194]

20. Juli 2023

Das vorliegende Dokument beruht auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen sowie gegebenenfalls auf Auskünften von Expert·innen und wurde in Übereinstimmung mit den Standards von ACCORD und den Common EU Guidelines for processing Country of Origin Information (COI) erstellt.

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In einer E-Mail-Auskunft vom 19. Juli 2023 weist der landeskundige Journalist und Buchautor Emran Feroz darauf hin, dass die Ausstellung von Reisepässen in den Botschaften in Pakistan und im Iran aktuell nicht möglich sei (Feroz, 19. Juli 2023). In einer dieser Auskunft vorangegangen E-Mail hatte er erklärt, dass diesbezüglich zurzeit „teils widersprüchliche Informationen verbreitet“ würden (Feroz, 13. Juli 2023). Auch Katja Mielke, Senior Researcher am Bonn International Centre for Conflict Studies (BICC), führt in einer E-Mail-Auskunft vom 16. Juli 2023 an, dass sie von Bekannten vor Ort gehört habe, dass Verlängerungen afghanischer Reisepässe in Peschawar und Islamabad weitgehend problemlos möglich seien. Eine Neuausstellung – weder für Pässe noch Taskiras – sei dagegen nicht möglich (Mielke, 16. Juli 2023).

Beide Expert·innen verfügten über keine Informationen zu sogenannten „Emergency Travel Documents“. Auch in den anderen im Zuge der vorliegenden Anfragebeantwortung konsultierten Quellen konnten diesbezüglich keine Informationen gefunden werden. Dies bedeutet nicht notwendigerweise, dass derartige Dokumente nicht existieren.

 

In einem mit 1. Juli 2023 datierten Artikel der iranischen Nachrichtenagentur Young Journalist Club (YJC) heißt es, dass der Generalkonsul der afghanischen Botschaft in Maschhad [Iran] die Ausstellung von Reisepässen und elektronischen Identitätsausweisen angekündigt habe. Die Ausstellung beginne nach dem Islamischen Opferfest (27. Juni – 1. Juli 2023). Zuvor hätten zwei Jahre lang weder Reisepässe noch Taskiras an afghanischen Botschaften im Iran in Folge des Sturzes der vorhergehenden afghanischen Regierung ausgestellt werden können (YJC, 1. Juli 2023).

Diverse Herkunftsländerinformationsberichte, die im Juni, April und März 2023 veröffentlicht wurden, verneinen die Möglichkeit der Passausstellung an afghanischen Botschaften seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021, beziehen sich dabei aber meist auf etwas ältere Primärquellen aus 2022:

In einem Bericht des norwegische Herkunftsländerinformationszentrum Landinfo von Ende Juni 2023 heißt es, dass sich alle afghanischen Auslandsvertretungen in derselben Situation befänden, und dass selbst in jenen Botschaften, die von Beamten der Taliban de-facto Behörden geleitet würden, keine neuen afghanischen Pässe ausgestellt werden könnten (Landinfo, 28. Juni 2023, S. 23). Obwohl das afghanische Passgesetzt dies nicht vorsehe, würden afghanische Auslandsvertretungen die Gültigkeit von bereits ausgestellten Pässen per Aufkleber verlängern, so die schwedische Einwanderungsbehörde, Migrationsverket, in einem Bericht vom März 2023 (Migrationsverket, 2. März 2023, S. 11-12).

Die Schweizerische Staatssekretariat für Migration (SEM) schreibt in einem Bericht vom April 2023 zur Passausstellung im Ausland seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 – wiederum unter Bezug auf Quellen aus 2022 – Folgendes:

„Die afghanischen Auslandsvertretungen sind seit der Taliban-Machtübernahme nicht mehr in der Lage, Reisepässe auszustellen. Dies liegt daran, dass die meisten Auslandsvertretungen die Taliban nicht als legitime Machthaber in Afghanistan anerkennen und deshalb zu deren de facto-Behörden keine Kontakte haben, die zur Ausstellung von Dokumenten notwendig wären.

Manche Konsulate bringen Vignetten in bestehende Reisepässe an, um deren Gültigkeit um bis zu fünf Jahre zu verlängern. Dies kommt auch bei abgelaufenen maschinenlesbaren Pässen vor, in der Regel aber nicht bei handschriftlich ausgefüllten Pässen. Es sind verschiedene Versionen solcher Vignetten im Umlauf. Deshalb informierte das Generalkonsulat in Bonn am 10. Januar 2022 die anderen afghanischen Konsulate in Europa, es habe maschinenlesbare Vignetten mit überprüfbaren Sicherheitsmerkmalen entwickelt. Nach wie vor scheinen aber nicht einheitliche Vignetten verwendet zu werden. Auch die Anforderungen, welche Dokumente dazu eingereicht werden müssen, unterschieden sich von Konsulat zu Konsulat. Ein Vertreter des Taliban-Aussenministeriums erklärte, die afghanische Interimsregierung anerkenne Verlängerungen des Reisepasses nicht, wenn sie nicht mit den Behörden in Kabul koordiniert seien.

Afghanische Konsulate in der Türkei und in Polen haben einem Bericht zufolge erfolglos versucht, Passbüchlein drucken zu lassen. Das afghanische Konsulat in Genf stellt persönliche Schreiben aus, in denen es bestätigt, dass es derzeit keine Reisepässe ausstellen könne. Die afghanischen Auslandsvertretungen in Russland, Iran, China, Pakistan und Turkmenistan werden mittlerweile von Diplomaten geführt, welche die Taliban anerkennen bzw. von diesen entsandt wurden. Nach Angaben der norwegischen Länderanalyse Landinfo (Stand Juni 2022) stellen auch diese keine Pässe aus.“ (SEM, 12. April 2023, S. 13-14)

Weitere Informationen zur Ausstellung von Reisepässen durch afghanische Vertretungsbehörden in Pakistan bzw. im Iran und zu damit verbundenen Kosten, Verzögerungen und Risiken finden sich in einer ACCORD-Anfragebeantwortung vom 1. Dezember 2022:

·      ACCORD – Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation: Anfragebeantwortung zu Afghanistan: Informationen zur Ausstellung von Reisepässen, auch durch afghanische Vertretungsbehörden in Pakistan/Iran (update a-11769) [a-12032], 1. Dezember 2022
https://www.ecoi.net/de/dokument/2084229.html 

Quellen: (Zugriff auf alle Quellen am [Veröffentlichungsdatum])

·      ACCORD – Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation: Anfragebeantwortung zu Afghanistan: Informationen zur Ausstellung von Reisepässen, auch durch afghanische Vertretungsbehörden in Pakistan/Iran (update a-11769) [a-12032], 1. Dezember 2022
https://www.ecoi.net/de/dokument/2084229.html 

·      Feroz, Emran: E-Mail-Auskunft, 13. Juli 2023

·      Feroz, Emran: E-Mail-Auskunft, 19. Juli 2023

·      Landinfo – Norwegian Country of Origin Information Centre: Afghanistan; Tazkera, pass og andre ID-dokumenter, 28. Juni 2023
https://www.ecoi.net/en/file/local/2094117/Temanotat-Afghanistan-Tazkera-pass-og-andre-ID-dokumenter-28062023.pdf 

·      Mielke, Katja: E-Mail-Auskunft, 16. Juli 2023

·      Migrationsverket – Schwedische Einwanderungsbehörde: Afghanistan: Identitetshandlingar; Utfärdande av handlingar i Afghanistan och vid afghanska utlandsbeskickningar, 2. März 2023
https://www.ecoi.net/en/file/local/2090548/230308700.pdf

·      SEM – Staatssekretariat für Migration (Schweiz): Focus Afghanistan: Identitäts- und Zivilstanddokumente (15. Dezember 2022; aktualisiert am 12. April 2023), 12. April 2023
https://www.sem.admin.ch/dam/sem/de/data/internationales/herkunftslaender/asien-nahost/afg/afg-identitaets-zivilstandsdoks.pdf.download.pdf/afg-identitaets-zivilstandsdoks-d.pdf

·      YJC – Young Journalists Club: In Mashhad startet die Verteilung von elektronischen Pässen und ID-Karten [Persisch]د, 1. Juli 2023
https://www.yjc.ir/fa/news/8473832/%D8%B1%D9%88%D9%86%D8%AF-%D8%AA%D9%88%D8%B2%DB%8C%D8%B9-%DA%AF%D8%B0%D8%B1%D9%86%D8%A7%D9%85%D9%87-%D9%88-%D8%AA%D8%B0%DA%A9%D8%B1%D9%87-%D8%A7%D9%84%DA%A9%D8%AA%D8%B1%D9%88%D9%86%DB%8C%DA%A9%DB%8C-%D8%AF%D8%B1-%D9%85%D8%B4%D9%87%D8%AF-%D8%A2%D8%BA%D8%A7%D8%B2-%D9%85%DB%8C%E2%80%8C%D8%B4%D9%88%D8%AF