Dokument #2086157
ACCORD – Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation (Autor)
13. Juni 2022
Das vorliegende Dokument beruht auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen sowie gegebenenfalls auf Auskünften von Expert·innen und wurde in Übereinstimmung mit den Standards von ACCORD und den Common EU Guidelines for processing Country of Origin Information (COI) erstellt.
Dieses Produkt stellt keine Meinung zum Inhalt eines Ansuchens um Asyl oder anderen internationalen Schutz dar. Alle Übersetzungen stellen Arbeitsübersetzungen dar, für die keine Gewähr übernommen werden kann.
Wir empfehlen, die verwendeten Materialien im Original durchzusehen. Originaldokumente, die nicht kostenfrei oder online abrufbar sind, können bei ACCORD eingesehen oder angefordert werden.
Kurzbeschreibungen zu den in dieser Anfragebeantwortung verwendeten Quellen sowie Ausschnitte mit Informationen aus diesen Quellen finden Sie im Anhang.
Ein von ACCORD kontaktierter Syrienexperte hat nach Rücksprache mit Kontakten im Land im Mai 2022 folgende Informationen per E-Mail übermittelt:
Wehrdienstverweigerern sei es möglich, sich einen Pass direkt beim syrischen Konsulat im Ausland oder über eine/n Verwandte/n innerhalb Syriens ausstellen zu lassen. Die Gültigkeit des Reisepasses betrage 2,5 Jahre.
Der Antragsteller müsse nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Antragstellung im Ausland ansässig sei. Videoanrufe in Anwesenheit eines zuständigen Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin von der Botschaft seien eine Methode den Nachweis zu erbringen.
Es sei auch Deserteuren möglich, entweder direkt bei einem syrischen Konsulat oder über ihre Verwandten im Land einen Pass zu beantragen. Solche Fälle seien bestätigt worden.
Generell sei es Wehrdienstverweigerern im Ausland möglich, Dokumente bei der Botschaft oder durch Stellvertreter·innen in Syrien zu beantragen. Ausnahmen seien die Familienbücher („family booklets“), die ausschließlich an die Mutter oder den Vater ausgehändigt würden, sowie der amtliche Personalausweis, der die Abgabe von Fingerabdrücken erfordere.
Im Falle einer Erbschaft könne sich ein Wehrdienstverweigerer Dokumente zur Bescheinigung des Erbanspruchs durch eine/n Bevollmächtigte/n ausstellen lassen, jedoch nur, nachdem er die Ersatzzahlung für das Nichtableisten des Wehrdienstes geleistet habe. Um in Erbschaftsfällen eine/n Bevollmächtigte/n zu ernennen, sei eine Generalvollmacht erforderlich, die ein Sicherheitsprüfung beinhalte. Ein Wehrdienstverweigerer, der die Ersatzzahlung nicht geleistet habe, bestehe die Sicherheitsprüfung nicht und es sei ihm daher nicht möglich, eine Erbschaft anzunehmen.
In Bezug auf die (Wieder-)Ausstellung von Heiratsurkunden gebe es Unterschiede, je nachdem, wo sich die Ehepartner aufhalten würden und wie, beziehungsweise wo sie ihre Ehe eingegangen seien. Im beschriebenen Fall sei die Ehe außerhalb Syriens geschlossen worden und der Ehemann lebe im Ausland.
In den folgenden zwei Szenarien wird angenommen, dass die Ehe im Ausland vor einem Standesamt geschlossen worden sei:
Wenn die Ehefrau sich in Syrien aufhalte, könne sie ein Gerichtsverfahren anstreben, um die Gültigkeit ihrer Ehe aufrechtzuerhalten. Das Gericht informiere die Eltern des Ehemanns. Ein Elternteil des Ehemanns werde gebeten, mit zwei Zeugen vor Gericht zu erscheinen, um die Gültigkeit der Ehe anzuerkennen. Meistens würden die Eltern des Mannes jedoch nicht vor Gericht erscheinen. In einem solchen Fall entscheide das Gericht, dass die Gültigkeit der Ehe nach drei Monaten anerkannt werde. Diese Verfahren gelte auch für Wehrdienstverweigerer, ohne dass ein Dokument vom Rekrutierungszentrum ausgestellt werden müsse [Wehrdienstpflichtige im Land müssen einen Antrag im Rekrutierungszentrum stellen, um heiraten zu dürfen, Anmerkung ACCORD]. Mit diesem Verfahren sei die Ehe zwar gültig, jedoch erfolge eine standesamtliche Eintragung erst während einer Schwangerschaft oder nach einer Geburt.
Es sei Personen in einer solchen Situation (vor der Geburt eines Kindes) nicht möglich, eine Heiratsurkunde ausgestellt zu bekommen. Im Personenstandsregister scheine jedoch auf, dass die Personen verheiratet seien. Im Personenstandsregister seien Ehe mit offizieller Heiratsurkunde sowie Ehen mit Dokument zur Aufrechterhaltung der Gültigkeit einer Ehe (Fernehe durch Stellvertreter·in) vermerkt.
Wenn sich Ehemann und Ehefrau im Ausland aufhalten würden, könnten beide eine private Vollmacht (spezifisch für die Ehe) an Familienmitglieder oder Anwält·innen in Syrien ausstellen, die in weiterer Folge die Eheschließung im Land anmelden und eine offizielle Heiratsurkunde erhalten könnten. Diese speziellen „Heiratsvollmachten“ seien in Syrien von Sicherheitsprüfungen ausgenommen und daher könnten auch Wehrdienstverweigerer ihre Eheschließung registrieren.
Die Situation sei komplizierter, wenn die eingegangene Ehe im Ausland eine rein religiöse Ehe und keine staatlich anerkannte Ehe sei.
Die Registrierung von Kindern sei möglich, solange die Gültigkeit der Ehe in Syrien bestätigt oder die Ehe in Syrien registriert worden sei (Syrienexperte, 20. Mai 2022).
Das Außenministerium der Niederlande zitiert in seinem Syrienbericht vom Juni 2021 eine vertrauliche Quelle. Laut der Quelle könnten Wehrpflichtige mit Wohnsitz außerhalb Syriens einen für zwei Jahre gültigen Reisepass erhalten, auch wenn sie ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet hätten (BZ, Juni 2021, S. 42).
Laut der Webseite des syrischen Außenministeriums sei es notwendig, dass jeder wehrpflichtige Bürger (zwischen 18 und 42 Jahren) ein Dokument des Rekrutierungszentrums vorlege, um einen Reisepass zu erhalten (Syrian Ministry of Foreign Affairs and Expatriates, ohne Datum a). Laut dem kontaktierten Syrienexperten gelte diese Richtlinie nur für Wehrpflichtig im Land (Syrienexperte, 20. Mai 2022), jedoch wird dies auf der Webseite des Außenministeriums nicht spezifiziert (Syrian Ministry of Foreign Affairs and Expatriates, ohne Datum a).
Das US Department of State (USDOS) schreibt in seinem Jahresbericht zur Menschenrechtslage in Syrien im Jahr 2021, dass die syrische Regierung es im Ausland lebenden Syrer·innen generell erlaube, ihre Pässe zu erneuern. Viele, die geflohen seien, hätten jedoch Bedenken, sich bei der Regierung zu melden, gegen die sie möglicherweise protestiert hätten, oder würden befürchten, dass die Regierung Repressalien gegen noch im Land befindliche Familienmitglieder richten könnte (USDOS, 12. April 2022, Section 2d).
Es wurden die Webseiten der syrischen Botschaften von Amman, Berlin und Stockholm nach speziellen Regeln für Wehrdienstverweigerer beim Ansuchen um Pass, Heiratsurkunde und andere Dokumente vom Ausland aus durchsucht, es konnten jedoch keine Informationen über die Situation von Wehrdienstverweigerern gefunden werden (Syrische Botschaft Amman, ohne Datum; Syrische Botschaft Berlin, ohne Datum; Syrische Botschaft Stockholm, ohne Datum).
Das syrische Außenministerium spezifiziert auf seiner Webseite, dass wehrpflichtige Bürger, die im Ausland leben, von der Erlangung einer Heiratslizenz bei der zuständigen Rekrutierungsabteilung ausgenommen seien (Syrian Ministry of Foreign Affairs and Expatriates, ohne Datum b).
Quellen: (Zugriff auf alle Quellen am [Veröffentlichungsdatum])
· BZ - Ministerie van Buitenlandse Zaken: Country of origin information report Syria, Juni 2021
https://www.government.nl/binaries/government/documenten/reports/2021/06/14/country-of-origin-information-report-syria-june-2021/EN-AAB-Syrie-juni-2021.pdf
· Syrian Ministry of Foreign Affairs and Expatriates: Benötigte Ausweispapiere für die Ausstellung und Verlängerung von Pässen und Reisedokumenten [الأوراق الثبوتية المطلوبة لمنح وتجديد جوازات ووثائق السفر], ohne Datum a
http://mofaex.gov.sy/ar/pages84/%D8%A7%D9%84%D8%A3%D9%88%D8%B1%D8%A7%D9%82-%D8%A7%D9%84%D8%AB%D8%A8%D9%88%D8%AA%D9%8A%D8%A9-%D8%A7%D9%84%D9%85%D8%B7%D9%84%D9%88%D8%A8%D8%A9-%D9%84%D9%85%D9%86%D8%AD-%D9%88%D8%AA%D8%AC%D8%AF%D9%8A%D8%AF-%D8%AC%D9%88%D8%A7%D8%B2%D8%A7%D8%AA-%D9%88%D9%88%D8%AB%D8%A7%D8%A6%D9%82-%D8%A7%D9%84%D8%B3%D9%81%D8%B1
· Syrian Ministry of Foreign Affairs and Expatriates: Bestimmungen im Zusammenhang mit der Eheschließung [الأحكام المتعلقة بالزواج], ohne Datum b
http://mofaex.gov.sy/ar/pages100/%D8%A7%D9%84%D8%A3%D8%AD%D9%83%D8%A7%D9%85-%D8%A7%D9%84%D9%85%D8%AA%D8%B9%D9%84%D9%82%D8%A9-%D8%A8%D8%A7%D9%84%D8%B2%D9%88%D8%A7%D8%AC
· Syrienexperte: E-Mail, 20. Mai 2022
· Syrische Botschaft Amman: Startseite, ohne Datum
https://www.syrianembassyjo.com/ar/p/list/141028
· Syrische Botschaft Berlin: Pässe und Reisedokumente [جوازات السفر وتذاكر المرور], ohne Datum
http://mofaex.gov.sy/berlin-embassy/ar/pages737/%D8%AC%D9%88%D8%A7%D8%B2%D8%A7%D8%AA-%D8%A7%D9%84%D8%B3%D9%81%D8%B1-%D9%88%D8%AA%D8%B0%D8%A7%D9%83%D8%B1-%D8%A7%D9%84%D9%85%D8%B1%D9%88%D8%B1
· Syrische Botschaft Stockholm: Sonstige Dienstleistungen [خدمات أخرى], ohne Datum
http://www.mofaex.gov.sy/stockholm-embassy/ar/pages1047/%D8%AE%D8%AF%D9%85%D8%A7%D8%AA-%D8%A3%D8%AE%D8%B1%D9%89
· USDOS – US Department of State: 2021 Country Report on Human Rights Practices: Syria, 12. April 2022
https://www.ecoi.net/de/dokument/2071124.html
Anhang: Quellenbeschreibungen und Informationen aus ausgewählten Quellen
Das Außenministerium der Niederlande (Ministerie van Buitenlandse Zaken, BZ) ist die Regierungsbehörde der Niederlande, die für die auswärtigen Angelegenheiten des Landes zuständig ist.
· BZ - Ministerie van Buitenlandse Zaken: Country of origin information report Syria, Juni 2021
https://www.government.nl/binaries/government/documenten/reports/2021/06/14/country-of-origin-information-report-syria-june-2021/EN-AAB-Syrie-juni-2021.pdf
„Those subject to military service residing outside Syria may obtain a passport valid for two years even though they have not yet performed their military service.“ (BZ, Juni 2021, S. 42)
Das US Department of State (USDOS) ist das US-Bundesministerium, das für die auswärtigen Angelegenheiten der Vereinigten Staaten zuständig ist.
· USDOS – US Department of State: 2021 Country Report on Human Rights Practices: Syria, 12. April 2022
https://www.ecoi.net/de/dokument/2071124.html
„The regime allowed Syrians living outside of the country whose passports had expired to renew their passports at consulates. Many who fled as refugees, however, feared reporting to the regime against which they may have protested or feared the regime could direct reprisals against family members still in the country.“ (USDOS, 12. April 2022, Section 2d)