Mängel in pakistanischer Justiz äußern sich in niedriger Verurteilungsrate in Terrorismusfällen; Staatsanwälte müssen ihre Beweise, aus Ermangelung adäquater Ausrüstung, unter Ausübung von Zwang sammeln; es gibt keine Zeugenschutzprogramme; die meisten verurteilten Terroristen werden auf Kaution freigelassen