Anfragebeantwortung zum Irak: Aktivitäten der Asa'ib Ahl al-Haqq, insbesondere Verhalten gegenüber sunnitischen MuslimInnen [a-10480-2 (10481)]

2. Februar 2018

Das vorliegende Dokument beruht auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen sowie gegebenenfalls auf Expertenauskünften, und wurde in Übereinstimmung mit den Standards von ACCORD und den Common EU Guidelines for processing Country of Origin Information (COI) erstellt.

Diese Antwort stellt keine Meinung zum Inhalt eines Ansuchens um Asyl oder anderen internationalen Schutz dar. Alle Übersetzungen stellen Arbeitsübersetzungen dar, für die keine Gewähr übernommen werden kann.

Wir empfehlen, die verwendeten Materialien im Original durchzusehen. Originaldokumente, die nicht kostenfrei oder online abrufbar sind, können bei ACCORD eingesehen oder angefordert werden.

 

Allgemeine Informationen zur Asa'ib Ahl al-Haqq (AAH) entnehmen Sie bitte folgenden Dokumenten:

·      BFA Staatendokumentation: Fact Finding Mission Report Syrien (mit ausgewählten Beiträgen zu Jordanien, Libanon und Irak), August 2017, S. 64-65
https://www.ecoi.net/en/file/local/1410004/5618_1507116516_ffm-bericht-syrien-mit-beitraegen-zu-jordanien-libanon-irak-2017-8-31-ke.pdf

·      Der Standard: Der IS ist im Irak besiegt, die Milizen bleiben, 13. Dezember 2017
https://derstandard.at/2000070152028/Der-Islamische-Staat-ist-im-Irak-besiegt-die-Milizen-bleiben

 

Informationen zu Aktivitäten der Asa'ib Ahl al-Haqq, auch zum Verhalten gegenüber sunnitischen MuslimInnen, entnehmen Sie bitte auch folgenden ACCORD-Anfragebeantwortungen vom Februar und November 2017:

·      ACCORD – Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation: Anfragebeantwortung zum Irak: Aktivitäten von Asa'ib Ahl al-Haqq [a-10041], 20. Februar 2017
https://www.ecoi.net/de/dokument/1394896.html

·      ACCORD  Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation: Anfragebeantwortung zum Irak: Bagdad: Aktivitäten der Milizen der Asaib Ahl al-Haqq (AAH) seit 2013 bis heute; Übergriffe auf die Zivilbevölkerung [a-10409], 30. November 2017
https://www.ecoi.net/de/dokument/1419814.html

 

Das US-Außenministerium (US Department of State, USDOS) schreibt in seinem im März 2017 veröffentlichten Jahresbericht zur Menschenrechtslage (Berichtszeitraum: 2016), dass ethnisch motivierte Kämpfe in ethnisch gemischten Gebieten nach den Befreiungsoperationen eskaliert seien. So hätten nach Angaben eines Berichts von Human Rights Watch (HRW) von Jänner 2016 nach Bombenanschlägen, für die der IS die Verantwortung übernommen habe, Mitglieder schiitischer Milizen Berichten zufolge Dutzende sunnitische EinwohnerInnen aus Muqdadiya entführt und getötet und darüber hinaus sunnitische Häuser, Geschäfte und Moscheen zerstört. Ende 2016 sei niemand von den Verantwortlichen aus den Milizen zur Verantwortung gezogen worden. Es habe viele Berichte darüber gegeben, dass schiitische Volksmobilisierungseinheiten Sunniten nach der Befreiung von Gebieten vom IS verhaftet hätten. Es habe etwa anhaltende Berichte darüber gegeben, dass von den Hardline-Milizen, darunter die Asa'ib Ahl al-Haqq, bis zu 3.000 Gefangene illegal gehalten worden seien. Unter den Gefangenen seien Sunniten gewesen sowie weitere Personen, die verdächtigt worden seien, mit dem IS zusammengearbeitet zu haben. Die Gefangenen seien in provisorischen Gefängnissen festgehalten worden, einige wegen Verbrechen, die man ihnen vorgeworfen habe, andere, um Lösegeld zu erhalten, die bei der Finanzierung der Aktivitäten der Milizen helfen sollten. Laut Angaben des Sprechers der Volksmobilisierungseinheiten habe das Justizministerium einen Richter ernannt, der Ende des Jahres 2016 die 300 Fälle bearbeitet habe, die mit Verstößen von Milizen-Mitgliedern zu tun gehabt hätten, wobei es um mutmaßliche Misshandlungen von Gefangenen bis hin zu summarischen Hinrichtungen gegangen sei. Laut dem Sprecher habe es sich nur bei einem Viertel derer, die beschuldigt worden seien, um „echte“ Mitglieder von Milizen gehandelt, bei den anderen habe es sich um Mitglieder von Freiwilligengruppen gehandelt. Laut den Vereinten Nationen und internationalen Menschenrechtsorganisationen hätten einige der vom Iran unterstützten schiitischen Milizen, die nach außen hin unter der Kontrolle der Regierung stünden, Menschenrechtsverletzungen begangen. Diese Gruppen hätten als Teil der Volksmobilisierungseinheiten an Operationen gegen den IS teilgenommen und seien an mehreren Angriffen auf sunnitische ZivilistInnen beteiligt gewesen, wobei sie sich Berichten zufolge für Verbrechen des IS gegenüber SchiitInnen gerächt hätten. Amnesty International (AI) habe berichtet, dass Gruppen der Volksmobilisierungseinheiten, insbesondere schiitische Milizen und die Peschmerga, ZivilistInnen, die großteils SunnitInnen gewesen seien, daran gehindert hätten, nach der Befreiung von Gebieten vom IS in ihre Häuser zurückzukehren:

„Ethnic-based fighting escalated in ethnically mixed governorates after liberation operations. For example, according to a January 31 Human Rights Watch (HRW) report, following January 11 bombings claimed by Da’esh, members of Shia militias reportedly abducted and killed scores of Sunni residents in Muqdadiya, in Diyala Governorate, and demolished Sunni homes, stores, and mosques. None of those responsible within the Shia militias were brought to justice by year’s end.“ (USDOS, 3. März 2017, Section 1a)

„There were many reports of Shia PMF [Popular Mobilization Forces] forces detaining Sunnis following the liberation of Da’esh-dominated areas. For example, reports persisted that up to 3,000 prisoners were illegally held by the hard-line militias, Asa’ib Ahl al-Haq and the terrorist Kata’ib Hizballah, advised by members of the Iranian Revolutionary Guards’ Quds Force. The prisoners included Sunnis and others suspected of working with Da’esh, and were held in up to five makeshift jails, some for alleged crimes and some to exchange for ransoms that help fund militia activities.

According to the PMF spokesman, the Justice Ministry appointed a judge who was, at year’s end, working his way through 300 reported cases of abuse by militia members ranging from alleged prisoner abuse to summary executions. According to the spokesman, only approximately one-quarter of those accused were ‘genuine’ militia members, and the rest were part of volunteer groups receiving no pay, medical, or survivor benefits from the government.” (USDOS, 3. März 2017, Section 1d)

„According to the United Nations and international human rights organizations, some Iran-backed Shia militias, nominally under government control, committed human rights violations. The groups participated in operations against Da’esh as part of the PMF and were implicated in several attacks on Sunni civilians, reportedly avenging Da’esh crimes against the Shia. A few Sunni tribal forces that had rallied to the government, especially in Anbar Governorate, were also implicated in revenge killing of Sunni civilians, some of whom may have simply coexisted with Da’esh during Da’esh’s rule in the area. UNAMI and HRW reported that members of Shia militias allegedly had abducted and killed scores of Sunni residents in Muqdadiya, in Diyala Governorate, and demolished Sunni homes, stores, and seven mosques following January 11 bombings claimed by Da’esh. In early January armed groups targeted Sunni mosques in Babil Governorate. None of those responsible were brought to justice by year-end.” (USDOS, 3. März 2017, Section 1g)

„Amnesty International reported that the PMF Units (predominantly Shi’a militias) and the Peshmerga forces prevented civilians, largely Sunni, from returning to their homes after Da’esh was pushed out.” (USDOS, 3. März 2017, Section 2d)

Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (European Asylum Support Office, EASO), eine Agentur der Europäischen Union, die die praktische Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten im Asylbereich fördern soll und die Mitgliedsstaaten unter anderem durch Recherche von Herkunftsländerinformation und entsprechende Publikationen unterstützt, veröffentlicht im Juli 2017 einen Bericht über ein Meeting zum Irak, in dem Experten ihre Einschätzung zur aktuellen Lage abgeben. Joost Hiltermann, der Direktor des Programms für den Nahen Osten und Nordafrika von der International Crisis Group (ICG), gibt an, dass schiitische Anführer im Juni 2014, als die Armee zusammengebrochen sei, die Gemeinschaft zur Selbstverteidigung mobilisiert hätten. Die stärksten schiitischen Milizen, darunter die AAH, hätten militärische Unterstützung aus dem Iran. Mit ihrem Vorstoß in sunnitische Gebiete im Norden habe die benachbarte Türkei begonnen, sie als Gefahr für die eigene Sicherheit anzusehen. Die Aktivitäten dieser Milizen in den Gebieten, die von der Gruppe Islamischer Staat (IS) zurückerobert worden seien, seien ebenfalls problematisch. Als sie die östlichen Gebiete von Mosul betreten hätten, hätten sie sehr provokative Banner gezeigt. Die Milizen würden binnenvertriebene Personen zurückbringen, insbesondere schiitische Turkmenen, und sie würden drohen, Sunniten zu vertreiben. Auf die Frage, ob es Unterschiede bei den schiitischen Milizen hinsichtlich des Verhaltens gegenüber sunnitischen MuslimInnen gebe, antwortet Hiltermann, dass die vom Iran unterstützten Milizen dazu tendieren würden, konfessionell ausgerichtet und offen anti-sunnitisch zu sein. Bei der Rückeroberung von Gebieten vom IS hätten sie die lokale sunnitische Bevölkerung mit Gewalt vertrieben:

„As the army collapsed in June 2014, Shiite leaders mobilised the community in self-defence. The strongest Shiite militias – the Badr Organisation, Asaeb Ahl al-Haq, Kataeb Hezbollah – have Iranian military backing, and as they have moved northward into Sunni areas, neighbouring Turkey has started to see them as a threat to its security. These militias’ actions in territories taken from IS is also problematic. When they entered the eastern districts of Mosul and the area south of Tal Afar, they displayed very provocative banners. They are bringing back displaced persons, mainly Shiite Turkmen, and are threatening to drive out Sunnis.” (EASO, Juli 2017, S. 11)

„Are there differences between Shia militias regarding their attitude towards the Sunnis?

(Hiltermann) The Iran-backed Shiite militias tend to be sectarian, and overtly anti-Sunni. In taking areas from IS, they have engaged in forced removals of the local Sunni population. Other Shiite militias that answer to Ayatollah Sistani or to Muqtada al-Sadr have been more nationalist in outlook, and have embraced the Sunni population even as they have fought IS.” (EASO, Juli 2017, S. 12)

Walter Posch, der an der österreichischen Landesverteidigungsakademie (LVAk) und am Institut für Friedenssicherung und Konfliktmanagement (IFK) tätig ist, veröffentlicht im August 2017 ein Forschungspapier zu schiitischen Milizen im Irak und in Syrien:

„Den Ahl al-Haqq werden oft in Kooperation mit oder unter Duldung der Sicherheitskräfte Menschenrechtsverletzungen gegen die Sunniten vorgeworfen. Die Stämme in Diyala lehnten daher einen Einsatz der Ahl al-Haqq, die sie oft als schiitische Kriminelle oder ‚Safaviden‘ bezeichnen, in ihrer Region ab. Ebenso bekannt ist ihr Anti-Amerikanismus, Qays al-Khazali akzeptiert zwar die temporäre materielle Hilfe der USA verlangt aber deren Abzug aus dem Irak.“ (Posch, August 2017, S. 20)

Die schweizerische Online-Zeitung Journal21 veröffentlicht im Dezember 2017 einen Beitrag von Arnold Hottinger, einem Nahostwissenschaftler, der über 30 Jahre als Korrespondent der NZZ gearbeitet habe, in dem Folgendes erläutert wird:

„Die wichtigste Bruchlinie, die es für den Irak in der Nachkriegszeit zu überwinden gilt, ist jene zwischen dem iranischen Einfluss und dem der USA. Wie gefährlich dieser Gegensatz ist, zeigt der Umstand, dass es im Land bewaffnete Gruppen gibt, die Iran zuneigen und von Iran gestützt und teilweise unterhalten werden, während andere sich von den Amerikanern ausbilden lassen. […]

Zurzeit erklären die Amerikaner, ihrer Ansicht nach sollten die irakischen Milizen der sogenannten Volksmobilisation aufgehoben werden. Milizionäre, die weiter als Militärs zu dienen gedächten, sollten in die reguläre Armee eingegliedert werden. Doch die Anführer der mächtigsten der Milizen widersprechen laut. Am vergangenen Samstag erklärte der Stellvertretende Kommandant der Volksmilizen, Abual-Mahdi al-Muhandis: ‚Wir brauchen militärische Kräfte, die erfahren sind in Kämpfen gegen Terroristen und gegen alle Bedrohungen von aussen, und wir müssen genügend Kräfte aufrechterhalten. Wir sehen unsere Rolle als ergänzend zu derjenigen der Armee. Sie können nicht kämpfen ohne uns, und wir nicht ohne sie!‘

Fast gleichzeitig hat ein Mitglied des amerikanischen Senats ein Gesetz vorgeschlagen, durch das gewisse irakische Volksmilizen wie jene, die sich ‚Asaib Ahl al-Haqq‘ und ‚Harakat Hizbullah an-Nujaba‘ nennen, („Scharen der Anhänger der Wahrheit“ und „Bewegung der Edlen der Partei Gottes“) zu Terroristen erklärt werden sollen. Der Anführer dieser zweitgenannten Gruppierung, Akram al-Kaabi, wurde schon 2008 von den USA als Terrorist klassifiziert. […]

Gesamthaft gibt es zur Zeit 140’000 Angehörige der Volksmobilisation. Von ihnen sind 34’000 Mann sunnitische Kämpfer und rund 10'000 Angehörige der Minderheiten wie Christen, Schabak und Jesiden, alle in ihren eigenen Einheiten. Die übrigen knapp 100’000 sind Schiiten.

Doch auch unter den Schiiten gibt es Unterschiede. Manche von ihren Milizen sind loyal gegenüber dem irakischen Grossayatollah Sistani und anderen irakischen Geistlichen, andere jedoch neigen dem iranischen ‚Herrschenden Gottesgelehrten‘ Khamenei zu. Letztere werden direkt von Iran unterstützt.

Seit dem vergangenen Sommer sind die Milizen der Volksmobilisation durch einen Parlamentsbeschluss reguläre Angehörige der irakischen Streitkräfte, und Ministerpräsident Haidar al-Abadi gilt formell als ihr Oberbefehlshaber. Doch sie stehen weiterhin unter ihren eigenen Anführern und rekrutierten ihre eigenen Mannschaften. Der Staat bezahlt gegenwärtig jedem Milizsoldaten den Gegenwert von 500 Dollar im Monat. Die regulären Armeesoldaten erhalten das Doppelte, doch es gibt Bestrebungen im Parlament, ihren Sold auf den Gegenwert von monatlich 2’000 Dollar zu erhöhen. […]

Gegen einige der Milizen wurden Vorwürfe erhoben, sie hätten Racheaktionen an Sunniten in den vom IS befreiten Ortschaften und Städten durchgeführt. Ihren Opfern werfen sie vor, sie gehörten zum IS oder sie hätten mit diesem sympathisiert. Die Milizführer geben zu, dass gelegentlich ‚Fehler‘ gemacht worden seien.

Die Ankläger versichern jedoch, es handle sich um viel mehr. Sie behaupten, diese Milizen versuchten in bestimmten, bisher von Sunniten bewohnten Regionen und Ortschaften schiitische Mehrheiten zu konstruieren, indem sie den wegen der Kriegsaktivitäten geflohenen Zivilisten verböten, nach der Befreiung in ihre Heimatorte zurückzukehren. Der Haus- und Landbesitz dieser Geflohenen werde von schiitischen Neusiedlern in Besitz genommen.

Derartige Versuche ethnischer Säuberung kommen vor allem in der sunnitisch-schiitisch gemischten Provinz Diyala vor. Sie liegt nordöstlich von Bagdad und reicht bis an die iranische Grenze.“ (Journal21, 15. Dezember 2017)

 

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Quellen: (Zugriff auf alle Quellen am 2. Februar 2018)

·      ACCORD – Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation: Anfragebeantwortung zum Irak: Aktivitäten von Asa'ib Ahl al-Haqq [a-10041], 20. Februar 2017
https://www.ecoi.net/de/dokument/1394896.html

·      ACCORD  Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation: Anfragebeantwortung zum Irak: Bagdad: Aktivitäten der Milizen der Asaib Ahl al-Haqq (AAH) seit 2013 bis heute; Übergriffe auf die Zivilbevölkerung [a-10409], 30. November 2017
https://www.ecoi.net/de/dokument/1419814.html

·      BFA Staatendokumentation: Fact Finding Mission Report Syrien (mit ausgewählten Beiträgen zu Jordanien, Libanun und Irak), August 2017, S. 64-65
https://www.ecoi.net/en/file/local/1410004/5618_1507116516_ffm-bericht-syrien-mit-beitraegen-zu-jordanien-libanon-irak-2017-8-31-ke.pdf

·      Der Standard: Der IS ist im Irak besiegt, die Milizen bleiben, 13. Dezember 2017
https://derstandard.at/2000070152028/Der-Islamische-Staat-ist-im-Irak-besiegt-die-Milizen-bleiben

·      EASO – European Asylum Support Office: EASO COI Meeting Report: Iraq; Practical Cooperation Meeting, 25-26 April 2017, Brussels, Juli 2017
https://www.ecoi.net/en/file/local/1404903/90_1501570991_easo-2017-07-iraq-meeting-report.pdf

·      Journal21: Irak nach dem Krieg (Autor: Arnold Hottinger), 15. Dezember 2017
https://www.journal21.ch/irak-nach-dem-krieg

·      Posch, Walter: Schiitische Milizen im Irak und in Syrien, August 2017 (veröffentlicht auf Academia.edu, login erforderlich)
https://www.academia.edu/34182023/Schiitische_Milizen_im_Irak_und_in_Syrien?auto=download

·      USDOS  US Department of State: Country Report on Human Rights Practices 2016 - Iraq, 3. März 2017
https://www.ecoi.net/de/dokument/1394979.html