Dokument #1261762
Amnesty International (Autor)
Amtliche Bezeichnung: Republik Namibia
Staats- und Regierungschef:
Hifikepunye Pohamba
Der langwierige Hochverratsprozess gegen die Caprivi-Häftlinge wurde fortgesetzt. Die meisten dieser Männer haben mehr als zwölf Jahre in Haft verbracht. Mitglieder der regierenden South West Africa People's Organization (SWAPO) genossen weiterhin Straflosigkeit für die Menschenrechtsverstöße, die sie an ihren politischen Gegnern verübt hatten. Ethnische Minderheiten wurden ausgegrenzt und aus Entscheidungsprozessen ausgeschlossen.
Amnesty International betrachtet viele der Caprivi-Häftlinge als mutmaßlich gewaltlose politische Gefangene, weil sie ausschließlich wegen ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen politischen Ansichten, ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder ihrer Mitgliedschaft in bestimmten Organisationen festgenommen worden waren. Das Verfahren gegen die Gruppe wurde auf der Grundlage der sogenannten Doktrin der gemeinsamen Absicht (Doctrine of common purpose) geführt, die die Staatsanwaltschaft im Wesentlichen der Pflicht enthebt, zweifelsfrei beweisen zu müssen, dass das Verhalten eines jeden der Beteiligten kausal zum Straftatbestand beigetragen hat. Die Doktrin verlagert die Beweislast von der Staatsanwaltschaft auf die Angeklagten und unterminiert damit das Recht auf die Unschuldsvermutung.
Die Polizei und Mitglieder der SWAPO verletzten das Recht auf Durchführung friedlicher Versammlungen sowie das Recht auf Vereinigungsfreiheit.
Die meisten Gefängnisse und Haftzentren waren weiterhin überfüllt. In einigen Haftanstalten waren mehr als doppelt so viele Personen untergebracht wie ursprünglich geplant. Im Zentralgefängnis von Windhoek, das für 912 Insassen ausgelegt war, saßen ca. 2000 Häftlinge und Untersuchungsgefangene ein. Ähnliche Bedingungen herrschten in den Städten Ondangwa, Swakopmund, Oshakati und Otjiwarango.
Geschlechtsspezifische Gewalt gab 2012 nach wie vor Anlass zu großer Besorgnis. Zahlreiche Frauen wurden von ihrem Lebenspartner bei häuslichen Streitigkeiten umgebracht.
Im September 2012 hob der UN-Sonderberichterstatter über die Situation der Menschenrechte und Grundfreiheiten der Angehörigen indigener Bevölkerungsgruppen bei seinem Besuch in Namibia die fortgesetzte Ausgrenzung der Minderheiten des Landes hervor. Kinder der Bevölkerungsgruppen der San und Himba und anderer ethnischer Minderheiten werden durch zahlreiche Beschränkungen am Zugang zu Bildung gehindert. Dies ist insbesondere in Opuwo bei den Kindern der Himba der Fall, die gezwungen sind, ihr Haar kurz zu schneiden, um eine öffentliche Schule besuchen zu können, und dort auch nicht in ihrer traditionellen Kleidung erscheinen dürfen.
© Amnesty International
Amnesty International Report 2013 - The State of the World's Human Rights - Namibia (Periodischer Bericht, Englisch)