Amnesty International Report 2013 - Zur weltweiten Lage der Menschenrechte - Pakistan

Amtliche Bezeichnung:
 Islamische Republik Pakistan
Staatsoberhaupt: Asif Ali Zardari
Regierungschef: Raja Pervaiz Ashraf
(löste im Juni Yousuf Raza Gilani im Amt ab)

Der Anschlag der pakistanischen Taliban auf eine 15-jährige Menschenrechtsverteidigerin im Oktober 2012 machte deutlich, wie gefährlich die Situation im Land für Menschenrechtler und Journalisten ist. Angehörige religiöser Minderheiten waren Verfolgung und Übergriffen ausgesetzt. Religiöse Führer riefen zu Gewalt gegen religiöse Minderheiten auf, und bewaffnete Gruppen töteten Angehörige dieser Minderheiten ganz gezielt. In den Stammesgebieten und in der Provinz Belutschistan kam es erneut zu Menschenrechtsverstößen wie Verschwindenlassen, Entführungen, Folter und rechtswidrigen Tötungen, für die sowohl die Streitkräfte als auch bewaffnete Gruppen verantwortlich waren. Die Justiz konnte die Geheimdienste dazu zwingen, einige "verschwundene" Personen vor Gericht vorzuführen, doch gelang es nicht, diejenigen in fairen Prozessen zur Rechenschaft zu ziehen, die für das Verschwindenlassen verantwortlich waren. Im November vollstreckten die Militärbehörden erstmals seit 2008 wieder ein Todesurteil. Angriffe auf Mitarbeiter im Gesundheitswesen hatten gravierende Auswirkungen auf die medizinische Versorgung von Menschen in entlegenen und von den Unruhen besonders betroffenen Landesteilen. Im Februar und März verabschiedete das Parlament Gesetze, die die Einrichtung zweier nationaler Kommissionen vorsehen. Eine soll sich mit dem Status von Frauen beschäftigen, die andere mit Menschenrechten.

Hintergrund

Pakistan erlebte 2012 mehrere politische Krisen, da es bei einer Reihe von Themen zu Konflikten zwischen Militär, Justiz und Regierung kam, u.a. was die Bekämpfung von Korruption betraf. Am 19. Juni zwang der Oberste Gerichtshof Premierminister Yousuf Raza Gilani zum Rücktritt, nachdem er ihn wegen Missachtung des Gerichts rechtskräftig verurteilt hatte. Die Entscheidung wurde als Zeichen für die wachsende Macht der Justiz gewertet. Am 23. September befand der Oberste Gerichtshof in einer bahnbrechenden Entscheidung, dass Transgender-Personen nach der pakistanischen Verfassung die gleichen Rechte zustehen wie anderen Bürgern. Indien und Pakistan tauschten Tausende von Gefangenen aus. Der Austausch war Teil eines im Mai unterzeichneten umfassenderen Abkommens über konsularische Angelegenheiten, das auf eine Verbesserung der Beziehungen zwischen den beiden Ländern hindeutete. Die "gezielten Tötungen" durch unbemannte US-Drohnen forderten in den Stammesgebieten eine unbekannte Zahl von zivilen Opfern, darunter auch Kinder (siehe Länderbericht USA). Gegen Jahresende hatten sich die Beziehungen zwischen Pakistan und seinem wichtigsten Verbündeten USA wieder verbessert.

Im Januar 2012 begann die zweijährige Mitgliedschaft Pakistans im UN-Sicherheitsrat. Zum ersten Mal seit 13 Jahren besuchten eine Reihe von UN-Menschenrechtsexperten das Land: im Mai die Sonderberichterstatterin über die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten, im Juni die Hochkommissarin für Menschenrechte und im September die Arbeitsgruppe zur Frage des Verschwindenlassens von Personen. Im Oktober befasste sich der UN-Menschenrechtsrat im Zuge der Universellen Regelmäßigen Überprüfung mit der Menschenrechtslage in Pakistan. Dabei kamen zahlreiche Menschenrechtsanliegen zur Sprache, wie eine Reform der Blasphemiegesetze, Schritte zur Abschaffung der Todesstrafe und ein Ende der Praxis des Verschwindenlassens. Am 12. November wurde Pakistan zum dritten Mal in den UN-Menschenrechtsrat gewählt.

Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte

Die Sicherheitskräfte mussten nach wie vor keine strafrechtliche Verfolgung befürchten, wenn sie Menschenrechtsverstöße begingen. Sie wurden für zahlreiche Menschenrechtsverletzungen verantwortlich gemacht, darunter willkürliche Festnahmen, Verschwindenlassen, Folter, Todesfälle in Gewahrsam und außergerichtliche Hinrichtungen. Zu den Opfern zählten politisch engagierte Bürger, Journalisten und mutmaßliche Mitglieder bewaffneter Gruppen. In den Stammesgebieten im Nordwesten des Landes sorgte die Armee mit Hilfe bestehender und neu eingeführter Sicherheitsgesetze dafür, dass Angehörige der Sicherheitskräfte von den Gerichten nicht belangt werden konnten.

  • Im Juni 2012 wurde ein Mordkomplott gegen die Menschenrechtsanwältin Asma Jahangir enthüllt. Die Behörden sorgten zwar für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, schienen aber nicht willens oder in der Lage zu sein, dem Verdacht nachzugehen, die Anschlagspläne gegen die Anwältin seien von Militärbehörden auf höchster Ebene genehmigt worden.

Rechtswidrige Tötungen
2012 gingen Berichte über Hunderte von rechtswidrigen Tötungen ein, darunter außergerichtliche Hinrichtungen und Todesfälle in Gewahrsam. Sie wurden insbesondere aus den Stammesgebieten im Nordwesten des Landes sowie aus den Provinzen Belutschistan und Sindh gemeldet.

  • Das Obere Gericht in Peshawar ordnete 2012 mehrfach Ermittlungen an, da mehr als 100 Leichen an verschiedenen Orten in Peshawar, der Hauptstadt der Provinz Khyber Pakhtunkhwa, aufgefunden wurden.
  • Am 22. Mai 2012 fand man in Bukhari, einem Dorf in der Nähe von Hyderabad in der Provinz Sindh, die Leiche von Muzaffar Bhutto. Der Generalsekretär einer regionalen Partei, die für eine größere Autonomie der Provinz Sindh eintritt, war im Februar 2011 von mehreren Männern in Zivil und Polizisten entführt worden und danach nicht mehr aufgetaucht. Berichten zufolge wies seine Leiche Folterspuren und Schusswunden auf. Für seine Entführung und Ermordung wurde niemand zur Rechenschaft gezogen.

Verschwindenlassen
Der Oberste Gerichtshof erreichte durch ein beispielloses Vorgehen, dass 2012 erstmals einige Opfer des Verschwindenlassens vor Gericht vorgeführt wurden. Im Februar erschienen sieben Überlebende der insgesamt elf Gefangenen aus dem Adiala-Gefängnis, die 2010 entführt worden waren, und im Laufe des Jahres mehrere weitere Verschwundene aus Belutschistan. Der Präsident des Obersten Gerichtshofs drohte den Mitarbeitern der Strafverfolgungsbehörden mit Haftbefehlen, sollten sie keine Rechtsgrundlagen für die Inhaftierungen in Belutschistan vorweisen können. Das Obere Gericht in Peshawar übte Druck auf die Behörden aus, die genauen Daten aller Häftlinge anzugeben, die in den nordwestlichen Stammesgebieten in "Sicherheitshaft" gehalten wurden. Dennoch trafen aus dem ganzen Land, vor allem aus Belutschistan und den Stammesgebieten, weiterhin Berichte über Fälle von Verschwindenlassen ein. Kein aktiver oder ehemaliger Angehöriger der Sicherheitskräfte wurde wegen mutmaßlicher Verwicklung in diese oder andere Menschenrechtsverletzungen vor Gericht gestellt. Im September besuchte die UN-Arbeitsgruppe zur Frage des Verschwindenlassens von Personen zum ersten Mal Pakistan. Entscheidende Amtsträger waren jedoch nicht bereit, sich mit der Arbeitsgruppe zu treffen, u.a. der Vorsitzende der Untersuchungskommission für Fälle von Verschwindenlassen, der Präsident des Obersten Gerichtshofs, die Präsidenten der meisten Oberen Gerichte der Provinzen sowie hochrangige Vertreter der Sicherheitskräfte und des Militärs.

  • Am 13. Februar 2012 wurde am Stadtrand von Turbat in Belutschistan die Leiche des Vorsitzenden der Republikanischen Partei der Belutschen, Sangat Sana, gefunden. Er war mehr als zwei Jahre zuvor zum letzten Mal gesehen worden, als mehrere Männer in Zivil ihn an einer Straßensperre am Bolan-Pass mitnahmen.

Menschenrechtsverstöße bewaffneter Gruppen

Die pakistanischen Taliban, die Gruppe Lashkar-e-Jhangvi, die Befreiungsarmee Belutschistans und andere bewaffnete Gruppen verübten 2012 gezielte Angriffe auf Sicherheitskräfte und Zivilpersonen, darunter Angehörige religiöser Minderheiten, Mitarbeiter von Hilfsorganisationen, engagierte Bürger und Journalisten. Außerdem verübten sie wahllose Angriffe mit improvisierten Sprengkörpern und Selbstmordanschläge.

  • Die pakistanischen Taliban kündigten an, der Einsatz von medizinischem Personal in den Stammesgebieten sei verboten, solange die USA ihr Programm des "gezielten Tötens" in dem Gebiet nicht einstellten. Im April 2012 wurde ein Mitarbeiter des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz getötet. Bei koordinierten Anschlägen in Peshawar, Nowshera und Charsadda im Nordwesten des Landes und im südpakistanischen Karatschi wurden im Dezember an drei Tagen neun Menschen getötet, die an der Durchführung einer Impfkampagne gegen Kinderlähmung beteiligt waren. Die meisten Opfer waren Frauen.
  • Am 28. Juni 2012 wurden bei einem Anschlag auf einen Bus mit schiitischen Pilgern, die von Quetta in den Iran reisen wollten, mindestens 14 Menschen getötet. Zu dem Angriff, der einer regelrechten Hinrichtung glich, bekannte sich die Gruppe Lashkar-e-Jhangvi. Sie war für mindestens acht Anschläge in ganz Pakistan verantwortlich, bei denen 49 Menschen starben.
  • Ein Selbstmordanschlag der pakistanischen Taliban tötete am 22. Dezember 2012 in Peshawar den hochrangigen Politiker der Awami National Party, Bashir Ahmed Bilour, und acht weitere Personen. Sie waren auf dem Rückweg von einer politischen Kundgebung.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Journalisten mussten 2012 weiterhin Angriffe vonseiten der Sicherheitskräfte, der bewaffneten Opposition und anderer bewaffneter Gruppen fürchten. Dies galt vor allem für die Provinzen Belutschistan und Sindh sowie für die Stammesgebiete im Nordwesten des Landes. Mindestens acht Journalisten wurden im Laufe des Jahres getötet. Mehrere Journalisten gaben an, sie hätten nach Berichten über das Militär, politische Parteien oder bewaffnete Gruppen Drohungen erhalten.

  • Am 17. Januar wurde der Journalist Mukarram Aatif während des Abendgebets in einer Moschee in Charsadda erschossen. Er war aus seinem Heimatort im Stammesgebiet Mohmand nach Charsadda gezogen, nachdem ihm die pakistanischen Taliban wegen seiner Berichterstattung mit dem Tod gedroht hatten. Die Taliban übernahmen die Verantwortung für seine Ermordung.
  • Am 19. Mai fand man am Stadtrand von Turbat in Belutschistan die Leiche von Razzaq Gul. Der Korrespondent des Fernsehsenders Express News war am Tag zuvor entführt worden. Den Behörden gelang es nicht, die Täter zur Verantwortung zu ziehen.
  • Im November entging der bekannte Journalist Hamid Mir nur knapp einem Attentat, weil eine Bombe, die unter seinem Wagen angebracht war, rechtzeitig entdeckt wurde. Die pakistanischen Taliban bekannten sich zu dem versuchten Anschlag.

Die Regierung blockierte gelegentlich Websites, u.a. von YouTube und Facebook. In einigen Fällen gab sie keine Begründung an, in anderen Fällen hieß es, die gesperrten Inhalte verletzten religiöse Gefühle. Die Gerichte drohten Journalisten, die in ihren Berichten die Justiz kritisierten, an, man werde strafrechtliche Verfahren wegen Missachtung des Gerichts gegen sie einleiten.

Diskriminierung - religiöse Minderheiten

Angehörige religiöser Minderheiten wie Ahmadi, Hindu und Christen waren nach wie vor in großer Gefahr, wegen ihres Glaubens eingeschüchtert und gewaltsam angegriffen zu werden. 2012 gab es mindestens 79 Angriffe auf Schiiten - mehr als gegen jede andere Glaubensgemeinschaft. Fälle, bei denen Privatpersonen auf Grundlage der sehr vage formulierten Blasphemiegesetze die Gerichte anriefen, betrafen unverhältnismäßig oft Angehörige religiöser Minderheiten.

  • In der Region Gilgit-Baltistan im Norden des Landes erreichte die sektiererische Gewalt ein bislang unbekanntes Ausmaß. Die Justizbehörden zogen die Täter der mehr als 70 Tötungsdelikte, die nach Zusammenstößen zwischen Sunniten und Schiiten im April begangen wurden, nicht zur Rechenschaft.
  • In der Kleinstadt Channigoth in der Provinz Punjab lynchte eine aufgebrachte Menge einen Obdachlosen, der sich in Polizeigewahrsam befand, und verbrannte seine Leiche. Dem Mann war vorgeworfen worden, er habe eine Ausgabe des Koran verbrannt.
  • Am 20. November sprach das Obere Gericht in Islamabad die 14-jährige Rimsha Masih vom Vorwurf der Blasphemie frei. Die Polizei hatte im August auf Druck der Öffentlichkeit ein Verfahren eingeleitet, weil das christliche Mädchen angeblich Koranseiten verbrannt hatte. Im September nahm der Fall eine neue Wendung, als der Geistliche, der Rimsha Masih beschuldigt hatte, selbst wegen Blasphemie angeklagt wurde. Ihm wurde vorgeworfen, dem Mädchen die verbrannten Seiten untergeschoben zu haben. Die Freilassung von Rimsha Masih war einer der seltenen Fälle, in denen ein Gericht bei einer Anklage wegen Blasphemie auf Freispruch entschied.
  • Die Behörden erteilten religiösen Gruppen die Erlaubnis, Ahmadi den Zugang zu ihren Gotteshäusern zu verwehren. Am 3. Dezember wurden auf einem Friedhof in Lahore die Gräber von mehr als 100 Ahmadi geschändet.
  • Die schiitische Hazara-Gemeinschaft in Belutschistan wurde von staatlicher Seite nicht ausreichend geschützt. Trotz massiver militärischer Präsenz in der Provinz töteten bewaffnete Gruppen dort mindestens 84 Hazara.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Frauen und Mädchen wurden weiterhin diskriminiert und waren im häuslichen Umfeld und in der Öffentlichkeit von Gewalt bedroht. Auch diejenigen, die sich für Frauenrechte einsetzten, wurden bedroht. Menschenrechtsgruppen dokumentierten Tausende von Fällen aus dem ganzen Land, bei denen Frauen und Mädchen Opfer von Gewalt wurden. Die meisten Meldungen kamen aus der bevölkerungsreichsten Provinz Punjab. Die Berichte reichten von häuslicher Gewalt über Vergewaltigung bis hin zu Mord. Es ist davon auszugehen, dass die gemeldeten Fälle nur einen begrenzten Ausschnitt aller Gewalttaten darstellen, die gegen Frauen und Mädchen verübt wurden.

  • Im Mai 2012 ordneten Stammesälteste im Bezirk Kohistan in der Provinz Khyber Pakhtunkhwa dem Vernehmen nach die Tötung von vier Frauen an, weil sie auf einer Hochzeit gesungen und geklatscht hatten, mutmaßlich in der Begleitung von zwei Männern. Der Oberste Gerichtshof leitete im Juni eine Untersuchung des Falls ein und gelangte anschließend zu dem Schluss, die Frauen seien nicht getötet worden. Die Untersuchung des Obersten Gerichtshofes war aber offensichtlich in hohem Maße fehlerhaft.
  • Am 4. Juli 2012 erschossen Motorradfahrer die Frauenrechtlerin Fareeda Afridi, als sie ihr Haus in Peshawar verließ, um im Stammesgebiet Khyber zu arbeiten. Zivilgesellschaftliche Gruppen vor Ort sagten, sie sei aufgrund ihres Einsatzes für Frauenrechte ermordet worden. Die Täter wurden nicht zur Verantwortung gezogen.
  • Die pakistanischen Taliban übernahmen die Verantwortung für den Mordanschlag auf die 15-jährige Malala Yousafzai am 9. Oktober, den das Mädchen nur knapp überlebte. Die Taliban drohten, sie würden weiterhin versuchen, Malala Yousafzai zu töten, weil sie sich für Bildung von Frauen und Mädchen einsetze. Als Reaktion auf den Vorfall unterzeichnete der Präsident am 20. Dezember ein neues Gesetz, das für alle Jungen und Mädchen im Alter von fünf bis 16 Jahren einen obligatorischen kostenlosen Schulbesuch vorsieht.

Todesstrafe

Mehr als 8300 Menschen saßen 2012 weiter in der Todeszelle, einige von ihnen bereits seit zwei bis drei Jahrzehnten. Im Laufe des Jahres wurden 242 Todesurteile ausgesprochen. Im November ließen die Militärbehörden im Bezirk Okara in der Provinz Punjab Muhammad Hussain hinrichten. Ihm wurden drei Morde zur Last gelegt, darunter die Ermordung eines vorgesetzten Offiziers. Gnadengesuche des Armeechefs und des Präsidenten waren abgelehnt worden. Damit wurde erstmals seit 2008 wieder ein Todesurteil in Pakistan vollstreckt. Die Regierung distanzierte sich zwar von der Entscheidung der Militärbehörden, das Todesurteil zu vollstrecken, Gegner der Todesstrafe befürchteten allerdings, dies könne ein Türöffner für die Wiederaufnahme von Hinrichtungen in Pakistan sein.

Im Juli nahm die Regierung Beratungen über einen Gesetzentwurf auf, der vorsieht, alle Todesurteile in lebenslange Freiheitsstrafen umzuwandeln.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Delegierte von Amnesty International besuchten Pakistan
von Februar/März, von Juli/August und im Dezember. Berater von Amnesty International waren permanent im
Land präsent.



 

Verknüpfte Dokumente