Amnesty International Report 2010 - Zur weltweiten Lage der Menschenrechte

Amtliche Bezeichnung: Königreich Saudi-Arabien
Regierungschef: König Abdullah Bin 'Abdul 'Aziz al-Saud
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Einwohner: 25,7 Mio.
Lebenserwartung: 72,7 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 26/17 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 85%

Die Behörden unterdrückten weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung und andere Grundrechte. Mehrere hundert Menschen wurden unter Terrorismusverdacht inhaftiert. Tausende Personen, die in den vorhergehenden Jahren aus Sicherheitsgründen festgenommen worden waren, befanden sich noch immer in Haft, unter ihnen auch gewaltlose politische Gefangene. Etwa 330 des Verstoßes gegen die Sicherheit verdächtigte Personen wurden vor ein neu geschaffenes Sondergericht gestellt und in unfairen Prozessen unter Ausschluss der Öffentlichkeit verurteilt. Ein Angeklagter erhielt die Todesstrafe, gegen 323 weitere ergingen Haftstrafen.

Frauen litten weiterhin unter schwerer Diskriminierung, sowohl vor dem Gesetz als auch im täglichen Leben. Allerdings gab es auch Anzeichen für Reformen. Der Staat bot Frauen und insbesondere ausländischen Hausangestellten keinen ausreichenden Schutz vor Gewalt. Schiiten und andere Personengruppen gerieten wegen der Ausübung ihres Glaubens ins Fadenkreuz der Behörden. Die Rechte von Arbeitsmigranten, Flüchtlingen und Asylsuchenden wurden verletzt. Dem Justizsystem fehlte es weiterhin an Transparenz, und die Rechtsprechung erfolgte in der Regel im Schnellverfahren. Systematische Folterungen und Misshandlungen an Gefangenen waren an der Tagesordnung, wobei die dafür Verantwortlichen in der Regel straffrei ausgingen. Gerichte verhängten regelmäßig Körperstrafen. Mindestens 69 Menschen wurden 2009 hingerichtet, unter ihnen zwei jugendliche Straftäter.

Hintergrund

Im Februar befasste sich der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der universellen regelmäßigen Überprüfung mit der Lage der Menschenrechte in Saudi-Arabien. Die saudische Regierung brachte einige Reformen auf den Weg, betonte jedoch gleichzeitig, dass die Gesetze des Landes auf religiösen Grundlagen beruhen. Im Mai wurde Saudi-Arabien als Mitglied des UN-Menschenrechtsrats wiedergewählt.

Im Februar 2009 wurde zum ersten Mal eine Frau als stellvertretende Ministerin in die Regierung berufen. Der Oberste Gerichtshof fungiert seit Februar laut Justizverfassungsgesetz von 2007 auch als höchstes Berufungsgericht. Die Kassationsgerichte wurden ebenfalls durch Berufungsgerichte ersetzt.

Im Juli trat zum ersten Mal ein Gesetz gegen das offenbar große Problem des Menschenhandels in Saudi-Arabien in Kraft. Wer des Menschenhandels überführt wird, dem drohen bis zu 15 Jahre Haft und eine Geldstrafe.

Es gab Berichte zu Übergriffen durch Anhänger oder Mitglieder von Al-Qaida. Im August wurde der stellvertretende Innenminister offenbar bei einem Selbstmordanschlag verletzt. Im Oktober ließ das Innenministerium verlauten, dass zwei Männer in der Provinz Jizan bei Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften und militanten Aktivisten ums Leben gekommen seien. In diesem Zusammenhang seien sechs jemenitische Staatsbürger verhaftet worden.

In den letzten Monaten des Jahres 2009 griff der Konflikt in der jemenitischen Region Sa'da auch auf Saudi-Arabien über. Mehrere saudi-arabische Soldaten wurden dem Vernehmen nach von jemenitischen Rebellen getötet. Saudi-arabische Kampfflugzeuge flogen Angriffe auf die Rebellen. Es blieb unklar, ob es bei solchen Angriffen ausreichende Schutzmaßnahmen für die zivile Bevölkerung gegeben hat. Die Regierung versuchte die Grenze zum Jemen für Flüchtlinge zu schließen. Menschen, die über Sa'da ins Land gelangten, wurden gegen ihren Willen in den Jemen zurückgeführt.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Unter Berufung auf Sicherheitsbelange und den Kampf gegen den Terrorismus wandten die Behörden eine Vielzahl repressiver Maßnahmen an und unterwanderten damit zaghafte Gesetzesreformen. Die Antiterrorgesetze mit ihren vagen und allgemein gehaltenen Formulierungen wurden benutzt, um die friedliche Wahrnehmung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und andere legitime Handlungen zu unterbinden. Die Sicherheitskräfte hielten sich nicht einmal an diese Gesetze, da sie mit Straffreiheit rechnen konnten.

Die Behörden nahmen 2009 mehrere hundert Menschen unter Berufung auf Sicherheitsbelange fest. Tausende Menschen, die bereits in den vergangenen Jahren inhaftiert worden waren, blieben unter geheim gehaltenen Umständen im Gewahrsam der Behörden. Viele standen im Verdacht, islamistische Gruppierungen zu unterstützen. In der Regel werden solche Gefangenen ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren über Monate oder Jahre hinweg in Untersuchungshaft gehalten und verhört. Sie erhalten keine Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung gerichtlich prüfen zu lassen. Den meisten von ihnen wird der Zugang zu einem Rechtsbeistand verweigert. Familienbesuche oder Kontakte mit der Familie bleiben vielen Gefangenen oft über Monate oder Jahre hinweg verwehrt. Sie sitzen in Gefängnissen ein, in denen Folter und Misshandlungen an der Tagesordnung sind und angewandt werden, um selbstbelastende "Geständnisse" zu erzwingen. Im Fall einer Anklageerhebung werden die Gefangenen in grob unfairen Gerichtsverfahren abgeurteilt, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne Rechtsbeistand stattfinden. Die Angeklagten werden von einem dreiköpfigen Gremium nur kurz zu ihren "Geständnissen" befragt. Die gegen sie verhängten Strafen reichen von Auspeitschungen über Freiheitsentzug bis hin zur Todesstrafe. Manche Häftlinge verbleiben auch nach Ablauf ihrer Strafe in Gewahrsam, andere werden für unbestimmte Zeit zur "Umerziehung" in den Gefängnissen festgehalten.

  • Im Juli 2009 teilte die Regierung mit, dass 330 Angeklagten vor einem neu eingerichteten Sonderstrafgericht (Special Criminal Court - SCC) der Prozess gemacht worden sei. Drei Angeklagte wurden freigesprochen, 323 erhielten Haftstrafen von bis zu 30 Jahren, ein Mann wurde zum Tode verurteilt und drei Beschuldigte mit einem Reiseverbot ins Ausland belegt. Einige der 323 Verurteilten erhielten dem Vernehmen nach noch zusätzliche Strafen wie Geldbußen oder Hausarrest, die Freilassung anderer wurde davon abhängig gemacht, ob sie "Reue" zeigten. Einzelheiten zu den Anklagepunkten oder zu den Beweisen, aufgrund derer die Angeklagten verurteilt worden waren, wurden nicht bekannt. Auch zu Hunderten von weiteren Angeklagten, denen vor demselben Gericht der Prozess gemacht werden soll, machten die Behörden keinerlei Angaben.

Gewaltlose politische Gefangene

Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker, die sich friedlich für politische Reformen eingesetzt hatten, wurden weiterhin festgenommen. Einige in den vergangenen Jahren inhaftierte Personen blieben auch 2009 in staatlichem Gewahrsam. Bei ihnen handelt es sich um gewaltlose politische Gefangene.

  • Sieben Männer, die im Februar 2007 festgenommen worden waren, blieben ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Haft. Es handelt sich um Al-Sharif Saif al-Ghalib, Dr. Saud al-Hashimi, Abdel Rahman Khan, Musa al-Qirni, Fahd al-Qirshi, Sulieman al-Rushudi und Abdel Rahman al-Shumayri. Die Männer hatten in einer Petition gefordert, allen Gefangenen faire Gerichtsverfahren zu garantieren oder sie freizulassen. Außerdem hatten sie sich für die Gründung einer Menschenrechtsorganisation ausgesprochen. Die Männer befanden sich im Dhahban-Gefängnis in Jiddah in Einzelhaft. Das Innenministerium legte ihnen zur Last, sie hätten Geld gesammelt, um den Terrorismus zu unterstützen. Alle wiesen diesen Vorwurf vehement zurück. Im Oktober beschäftigte sich ein Beschwerdegericht mit einem Rechtsmittel gegen die Inhaftierung von Abdel Rahman al-Shumayri. Aus dem Innenministerium verlautete im Dezember, man treffe Vorbereitungen für die Eröffnung eines Prozesses. Bis Ende 2009 hat jedoch noch kein Verfahren stattgefunden.

Folter und andere Misshandlungen

Folterungen und Misshandlungen waren 2009 weit verbreitet und blieben straflos. Zu den Foltermethoden zählten schwere Schläge, Elektroschocks, das Aufhängen von Gefangenen an der Decke, Schlafentzug und Beleidigungen.

  • Der gewaltlose politische Gefangene Dr. Saud al-Hashimi, der sich seit seiner Festnahme im Februar 2007 in Einzelhaft befand, wurde Berichten zufolge mehrere Tage lang gefoltert und misshandelt, nachdem er im Juni aus Protest gegen seine anhaltende Inhaftierung in einen Hungerstreik getreten war. Berichten zufolge zog man ihn bis auf die Unterwäsche aus, legte ihm Fußfesseln an und zerrte ihn in eine extrem kalte Zelle, wo er fünf Stunden lang bleiben musste.

Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Frauen litten auch weiterhin unter schwerer Diskriminierung sowohl vor dem Gesetz als auch im täglichen Leben. Frauen durften ihr Haus nicht ohne Begleitung eines männlichen Bewachers verlassen, heiraten oder öffentliche Institutionen aufsuchen. Nach wie vor war es Frauen untersagt, Auto zu fahren. Im Juni teilten die saudi-arabischen Behörden der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte (UNHRC) mit, dass Schritte zum Abbau der Diskriminierung von Frauen unternommen würden. Bis Ende 2009 waren jedoch keine nennenswerten Änderungen eingeführt worden.

Im April veröffentlichte die UN-Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen einen Bericht über ihren Besuch in Saudi-Arabien im Jahr 2008. Der Bericht bescheinigte dem Land bescheidene Reformen, kam aber zu dem Schluss, dass das Ausmaß der Diskriminierung von Frauen deren Rechte und Würde stark beeinträchtigt. Weiter hieß es, dass Frauen oft großen Hindernissen gegenüberstehen, wenn sie dem häuslichen Missbrauch entfliehen wollen. Als Gründe hierfür wurden u. a. die mangelnde Selbstbestimmung der Frauen und ihre wirtschaftliche Abhängigkeit angeführt sowie die Bestimmungen zu Scheidungen und dem Sorgerecht für die Kinder, ferner das Fehlen von Gesetzen für die strafrechtliche Verfolgung von häuslicher Gewalt gegen Frauen, die uneinheitliche Durchsetzung von Gesetzen und Widersprüche im Justizsystem. Der Bericht stellte auch fest, dass der Staat Fällen von Gewalt gegen weibliche Hausangestellte nicht genügend Rechnung trägt.

2009 gingen mehrere Fälle von Gewalt gegen Frauen durch die Medien.

  • Im Februar wurde eine 23-jährige unverheiratete Frau von fünf Männern vergewaltigt, nachdem sie in deren Auto eingestiegen war. Ein Bezirksgericht in Jiddah verurteilte die Frau wegen außerehelichem Geschlechtsverkehr und versuchter Abtreibung zu einem Jahr Freiheitsentzug und 100 Peitschenhieben. Ob auch ihre Vergewaltiger strafrechtlich verfolgt wurden, ist nicht bekannt.
  • Im April erschoss ein Mann seine zwei Schwestern, nachdem die Religionspolizei die beiden verhaftet hatte. Ihnen wurde zur Last gelegt, sich mit Männern getroffen zu haben, mit denen sie nicht verwandt waren. Die Morde fanden vor den Augen des Vaters statt. Er "verzieh" seinem Sohn, weil dieser die "Familienehre" verteidigt habe. Es gibt widersprüchliche Meldungen darüber, ob der Mann angeklagt wurde oder nicht.

Nach vielen negativen Berichten über die Folgen einer Frühehe für Frauen leiteten die Behörden erste Schritte ein, um dieses Thema aufzugreifen.

Recht auf freie Religionsausübung

Schiitische Muslime sowie mindestens ein Christ wurden wegen ihres Glaubens behelligt. 18 ismailitische Schiiten kamen aus der Haft frei. 17 von ihnen hatten seit dem Jahr 2000 eine zehnjährige Freiheitsstrafe verbüßt. Die meisten von ihnen waren gewaltlose politische Gefangene.

  • Im Januar 2009 wurde Hamoud Saleh al-Amri festgenommen, nachdem er in seinem Blog verkündet hatte, er sei vom Islam zum Christentum übergetreten. Ende März wurde er freigelassen, allerdings unter der Bedingung, dass er weder ins Ausland reisen noch in den Medien auftreten werde.
  • Mindestens zehn schiitische Muslime, darunter sechs Jungen im Alter zwischen 14 und 16 Jahren, wurden im März 2009 in der Ostprovinz festgenommen und ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert. Ihre Festnahme steht offensichtlich im Zusammenhang mit einer Demonstration am 27. Februar, die sich gegen die Verhaftung von schiitischen Besuchern des Grabes des Propheten Mohammed in Medina gerichtet hatte. Mehrere der Jungen wurden innerhalb weniger Wochen wieder freigelassen. Es gibt jedoch keine Klarheit darüber, was mit den anderen Gefangenen geschehen ist.
  • Im März 2009 nahmen Sicherheitskräfte Berichten zufolge mehrere schiitische Muslime in der Stadt al-'Awamiya fest. Sie hatten gegen den Haftbefehl für einen führenden schiitischen Geistlichen und Imam protestiert, der Kritik an den Angriffen auf schiitische Pilger und angebliche Diskriminierung der schiitischen Glaubensgemeinschaft geäußert hatte.

Rechte von Arbeitsmigranten

Arbeitgeber und Staatsbeamte verstießen gegen die Rechte von Arbeitsmigranten, ohne dass dies geahndet worden wäre. Hausangestellte, vor allem Frauen, mussten bis zu 18 Stunden täglich arbeiten. Einige von ihnen wurden sexuell oder anderweitig missbraucht.

Etwa 500 Arbeitsmigranten und weitere Personen, die im Abschiebehaftzentrum al-Shumaisi in Riyadh inhaftiert waren, traten im September in einen Hungerstreik, um gegen ihre andauernde Haft sowie ihre Unterbringung in überfüllten und schmutzigen Räumlichkeiten zu protestieren. Einige von ihnen waren im Besitz von gültigen Pässen und Flugtickets, um Saudi-Arabien zu verlassen. Sie erhielten keine Gelegenheit, die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung anzufechten, und wurden bis zu sieben Monate lang festgehalten, bevor man sie des Landes verwies. Es hieß, einige von ihnen seien in der Haft ums Leben gekommen.

  • Der indische Staatsbürger Mohammed Saquib, der vor seinem Arbeitgeber geflohen war, starb am 30. August 2009 im al-Shumaisi-Abschiebehaftzentrum an Tuberkulose, die offensichtlich nicht angemessen behandelt worden war.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Die Behörden verweigerten weiterhin Flüchtlingen und Asylsuchenden die Einreise. Von August an wurde die südliche Grenze zu Jemen geschlossen, um die Einreise von Menschen zu verhindern, die dem Konflikt in der jemenitischen Region Sa'da entkommen wollten.

  • 28 eritreische Staatsbürger mussten weiterhin in einem Lager in der Nähe der Stadt Jizan bleiben. Dort lebten sie vermutlich schon seit dem Jahr 2005.

Grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen

Es wurden erneut Menschen ausgepeitscht, nachdem Gerichte sie zu dieser Strafe verurteilt hatten. Mehrere Menschen wurden des Diebstahls für schuldig befunden und zur Amputation einer Hand verurteilt.

  • Am 25. März 2009 verurteilte ein Gericht in Mekka einen Mann zu 15 Jahren Haft und 40000 Peitschenhieben. Das Urteil lautete auf versuchte Vergewaltigung und Totschlag an einer jungen Frau. Sie war von einem Lastwagen überfahren worden, als sie auf die Straße lief, um ihrem Vergewaltiger zu entkommen.
  • Am 24. Juli 2009 wurde die rechte Hand des jemenitischen Staatsbürgers Hasan bin Ayyash Ahmed Sagheer zwangsamputiert, nachdem er des Diebstahls für schuldig befunden worden war.
  • Am 28. September 2009 wurden rund 200 Jugendliche in Khobar und Dammam öffentlich ausgepeitscht. Jeder von ihnen bekam mindestens 30 Peitschenhiebe. Die jungen Leute waren in der Woche zuvor in Krawalle in der Stadt Khobar verwickelt gewesen.

Todesstrafe

Die Todesstrafe wurde weiterhin sehr häufig angewandt. Anders als in den Vorjahren wurde aber offensichtlich niemand ausschließlich wegen Drogenvergehen hingerichtet. Angeklagte, die sich wegen schwerer Straftaten verantworten mussten, sahen sich grob unfairen Gerichtsverfahren gegenüber. Ihnen wurde nicht nur ein Rechtsbeistand verweigert, oft erfolgte ihre Verurteilung auch allein aufgrund von "Geständnissen", die unter Folter zustande gekommen waren.

Mindestens 69 Menschen wurden im Jahr 2009 hingerichtet, 141 Gefangene saßen in den Todeszellen. Die Dunkelziffer der zum Tode Verurteilten scheint jedoch noch höher zu liegen. Unter den Hingerichteten befanden sich zwei Frauen, zwei zur Tatzeit jugendliche Straftäter und 19 ausländische Staatsbürger.

  • Am 10. Mai 2009 wurden fünf Männer nach grob unfairen Gerichtsverfahren in Medina hingerichtet, darunter zwei jugendliche Straftäter - der saudi-arabische Staatsbürger Sultan Bin Sulayman Bin Muslim al-Muwallad sowie der aus dem Tschad stammende 'Issa Muhammad 'Umar Muhammad. Die beiden waren der Entführung und des sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig gesprochen worden. Zur Tatzeit sollen sie 17 Jahre alt gewesen sein.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Amnesty International ist bei der saudi-arabischen Regierung erneut mit der Bitte um Gespräche zur Lage der Menschenrechte vorstellig geworden. Die Regierung erteilte jedoch keine Einreisegenehmigung.

Saudi-Arabia: Assaulting human rights in the name of counter-terrorism (MDE 23/009/2009)

Saudi-Arabia: Countering terrorism with repression (MDE 23/025/2009)

© Amnesty International

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