Dokument #1183481
Amnesty International (Autor)
Amtliche Bezeichnung: Republik Peru
Staats- und Regierungschef:
Ollanta Humala Tasso
Bei Protesten gegen Bergbauprojekte kam es 2012 zu Zusammenstößen zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften. Dabei wurden Demonstrierende getötet und Menschenrechtsverteidiger willkürlich inhaftiert und misshandelt. Es gab kaum Fortschritte bei der Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen aus der Zeit des internen bewaffneten Konflikts (1980-2000). Die unzureichende Konsultation indigener Bevölkerungsgruppen im Zusammenhang mit geplanten Projekten gab weiterhin Anlass zur Sorge.
Das gesamte Jahr 2012 über kam es zu Massendemonstrationen. Dabei forderten die Demonstrierenden Arbeitnehmerrechte und protestierten gegen Vorhaben zur Rohstoffgewinnung.
Bei gewaltsamen Zusammenstößen mit immer noch aktiven Kämpfern der bewaffneten Oppositionsgruppe Leuchtender Pfad (Sendero Luminoso) wurden mindestens 30 Angehörige der Sicherheitskräfte getötet und zahlreiche weitere verletzt. Im Februar wurde der Anführer des Leuchtenden Pfads, Florindo Eleuterio Flores Hala (alias Camarada Artemio), festgenommen.
Im September ratifizierte Peru zwar das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen. Bis zum Jahresende hatte das Land jedoch die Zuständigkeit des Ausschusses über das Verschwindenlassen für individuelle Beschwerden noch nicht anerkannt.
Im November begutachtete der UN-Menschenrechtsrat Perus Menschenrechtsbilanz im Rahmen der Universellen Regelmäßigen Überprüfung. Peru akzeptierte die meisten Empfehlungen des Gremiums. Das Land wurde u.a. aufgefordert, Folter und andere Misshandlungen von Inhaftierten zu verhindern und den Opfern von Menschenrechtsverletzungen Gerechtigkeit und Wiedergutmachung widerfahren zu lassen. Außerdem solle Peru Richtlinien zum Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen verabschieden und die Möglichkeit einer Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs nach einer Vergewaltigung prüfen. Die Regierung solle zudem sicherstellen, dass indigene Bevölkerungsgruppen bei Vorhaben, die ihre Rechte und ihre Lebensgrundlagen beeinträchtigen könnten, konsultiert werden.
Den Sicherheitskräften wurden im Zusammenhang mit Protestaktionen gegen Projekte zur Rohstoffgewinnung willkürliche Festnahmen, Folter und andere Misshandlungen vorgeworfen. Außerdem gab es Berichte über exzessiven Gewalteinsatz gegen Demonstrierende.
Menschenrechtsverteidiger wurden bedroht, willkürlich inhaftiert und misshandelt.
Im April 2012 veröffentlichte das Kulturministerium die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über das Recht auf vorherige Konsultation der indigenen Bevölkerungsgruppen. Das Gesetz und seine Ausführungsbestimmungen wurden skeptisch beurteilt. So wurde u.a. moniert, indigene Bevölkerungsgruppen seien bei der Ausarbeitung des Gesetzes nicht in angemessener Weise einbezogen worden.
Im August 2012 kündigte die Regierung den ersten Konsultationsprozess auf Grundlage der neuen gesetzlichen Bestimmungen an. Demnach war vorgesehen, die indigenen Bevölkerungsgruppen der Achuar, Quechua und Kichwa im Jahr 2013 zu einem Erdölförderprojekt in Loreto im Norden Perus zu befragen.
Die Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen, die in der Vergangenheit verübt wurden, verlief schleppend. Was die Rechte der Opfer auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung betraf, waren 2012 kaum Fortschritte zu verzeichnen, in einigen Fällen gab es sogar Rückschläge. Anlass zur Sorge bot weiterhin, dass das Verteidigungsministerium nicht zu einer uneingeschränkten Zusammenarbeit bereit war und entscheidende Informationen nicht zur Verfügung stellte.
Im Mai verabschiedete das Parlament ein Gesetz, das für alle Opfer sexueller Gewalt ein Anrecht auf Entschädigungen vorsah. Das Gesetz war bis zum Jahresende jedoch noch nicht in Kraft getreten. Folglich blieben Personen, die während des internen bewaffneten Konflikts nicht vergewaltigt, sondern in anderer Weise Opfer sexueller Gewalt geworden waren, Entschädigungen weiterhin versagt.
Frauen und Mädchen wurden nach wie vor an der Ausübung ihrer sexuellen und reproduktiven Rechte gehindert. In staatlichen Gesundheitseinrichtungen wurde keine Notfallverhütung ("Pille danach") zur Verfügung gestellt. Die Behörden unternahmen auch nichts, um die seit langem überfälligen nationalen Richtlinien zum Schwangerschaftsabbruch aus gesundheitlichen Gründen auszuarbeiten.
Im November 2012 äußerte der UN-Ausschuss gegen Folter Bedenken wegen der Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs nach einer Vergewaltigung. Er zeigte sich auch besorgt bezüglich des Urteils des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2009, wonach es dem Staat untersagt ist, Mittel zur Notfallverhütung zu verteilen.
© Amnesty International
Amnesty International Report 2013 - The State of the World's Human Rights - Peru (Periodischer Bericht, Englisch)