Letzte Aktualisierung dieser Quellenbeschreibung: 18. Jänner 2021

In einem Satz: Der Ausschuss zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist ein UNO-Organ bestehend aus unabhängigen ExpertInnen, das die Umsetzung der Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen durch die Vertragsstaaten der Konvention überwacht.

Abdeckung auf ecoi.net:

Abdeckung Ende 2020 eingestellt. Bis dahin: Monatliche Abdeckung auf ecoi.net, zu Ländern mit Priorität A-C. Staatenberichte, abschließende Beobachtungen, NGO-Berichte und Berichte von nationalen Menschenrechtsinstitutionen.

Leitbild/Mandat/Ziele:

Der Ausschuss überwacht die Umsetzung der Bestimmungen der Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen durch die Vertragsstaaten der Konvention. Die erste Sitzung des Ausschusses fand im März 2004 statt. (OHCHR: Committee on Migrant Workers, ohne Datum)

„Die Konvention ist ein umfassender internationaler Vertrag, der sich auf den Schutz der Rechte von WanderarbeitnehmerInnen fokussiert und den Zusammenhang zwischen Migration und Menschenrechten, einem Thema, das weltweit zunehmend Beachtung findet, betont. Die Konvention hat ein neues Kapitel in der Geschichte der Bestimmung der Rechte von WanderarbeitnehmerInnen und deren Durchsetzung aufgeschlagen. Sie beinhaltet die Ergebnisse von mehr als 30 Jahren Diskussion, darunter UNO-Menschenrechtsstudien, Schlussfolgerungen und Empfehlungen von ExpertInnen, sowie Debatten und Resolutionen in den Vereinten Nationen zum Thema WanderarbeitnehmerInnen. Wie alle anderen internationalen Menschenrechtsinstrumente setzt auch die Konvention Standards für die Gesetzgebung und rechtliche und administrative Verfahren in den Vertragsstaaten. Regierungen von Staaten, die die Konvention ratifizieren oder ihr beitreten, verpflichten sich, die Bestimmungen der Konvention durch die notwendigen Maßnahmen umzusetzen. Außerdem verpflichten sie sich, sicherzustellen, dass WanderarbeitnehmerInnen, deren Rechte verletzt wurden, ein wirksamer Rechtsbehelf zur Verfügung steht.“ (OHCHR: The International Convention on Migrant Workers and its Committee, 2005, S. 1, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Finanzierung:

UNO-Budget

Umfang der Berichterstattung:

Geographischer Schwerpunkt: Alle Vertragsstaaten der Konvention

Thematischer Schwerpunkt: Berichte, die vom Ausschuss veröffentlicht werden, behandeln Themen, die mit den Rechten von WanderarbeitnehmerInnen und ihren Familienangehörigen in Verbindung stehen

Methodologie:

„Alle Vertragsstaaten sind verpflichtet, dem Ausschuss regelmäßige Berichte zur Umsetzung der Rechte zu übermitteln. Die Vertragsstaaten müssen ein Jahr nach Beitritt zur Konvention einen Erstbericht und anschließend alle fünf Jahre Folgeberichte vorlegen. Der Ausschuss prüft jeden Bericht und übermittelt danach dem Vertragsstaat seine Bedenken und Empfehlungen in Form von ‚abschließenden Beobachtungen‘. Unter gewissen Bedingungen wird der Ausschuss auch in der Lage sein, Einzelbeschwerden oder -mitteilungen von Einzelpersonen, deren von der Konvention garantierten Rechte verletzt wurden, zu berücksichtigen, sobald 10 Vertragsstaaten dieser Prozedur gemäß Artikel 77 der Konvention zugestimmt haben. Der Ausschuss tritt in Genf zusammen und hält in der Regel jährlich zwei Sitzungen ab. Darüber hinaus organisiert er Tage, an denen allgemeine Diskussionen stattfinden, und kann Stellungnahmen zu Themen, die mit seiner Arbeit in Verbindung stehen, sowie Interpretationen von Bestimmungen der Konvention veröffentlichen.“ (OHCHR: Committee on Migrant Workers: Introduction, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)

„Seit dem 1. Jänner 2010 besteht der Ausschuss aus 14 unabhängigen ExpertInnen. Dabei handelt es sich um Personen von hohem sittlichem Ansehen, die unparteilich sind und über anerkannte Kompetenzen in den von der Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen abgedeckten Themenbereichen verfügen. Die Mitglieder des Ausschusses werden von den Vertragsstaaten für einen Zeitraum von vier Jahren gewählt, handeln in ihrer persönlichen Eigenschaft und können wiedergewählt werden.“ (OHCHR: Committee on Migrant Workers – Membership, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)

„Laut der Frauenrechtsorganisation International Women’s Rights Action Watch (IWRAW) haben NGOs die Möglichkeit, einen Schattenbericht (oder Alternativbericht) zur Einschätzung der Regierungsbemühungen zur Umsetzung der Konvention vorzulegen. Der Schattenbericht stellt eine Antwort auf den Staatenbericht dar und beinhaltet Klarstellungen zu faktischen Sachverhalten, Hinweise auf irreführende Informationen sowie Informationen zu Themen, die im Staatenbericht nicht behandelt werden. Jedes UNO-Organ zur Überwachung der Einhaltung der Menschenrechtsverträge hat ein Verfahren für NGOs eingerichtet, damit diese ihre Informationen mündlich und schriftlich präsentieren können.“ (IWRAW, Basic Facts: Women’s Human Rights and the UN Human Rights Treaties, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Sprache(n), in der/denen die Quelle publiziert:

Offizielle UNO-Sprachen (Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch)

Weitere Informationen:

Der gesamte Text der Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist unter folgendem Link verfügbar:

International Convention on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families, adopted by General Assembly resolution 45/158 of 18 December 1990
http://www2.ohchr.org/english/bodies/cmw/cmw.htm

 

Zugriff auf alle Links am 4. November 2020.