Letzte Aktualisierung dieser Quellenbeschreibung: 6. Dezember 2023
In einem Satz: Der Ausschuss über das Verschwindenlassen (CED) ist ein UNO-Gremium unabhängiger ExpertInnen, das Berichte von Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen hinsichtlich ihrer Einhaltung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen prüft.
Abdeckung auf ecoi.net:
Länderberichte, Schlussbemerkungen sowie NGO-Berichte und Berichte nationaler Menschenrechtsinstitutionen (für Länder mit Priorität A-C).
Monatlich auf ecoi.net abgedeckt.
Leitbild/Mandat/Ziele:
„Der Ausschuss über das Verschwindenlassen (CED) ist ein Gremium unabhängiger Expert·innen, das die Implementierung des Übereinkommens durch die Vertragsstaaten überwacht. [...]
Das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen ist dafür konzipiert, alle Personen vor Verschwindenlassen zu schützen, Verschwindenlassen zu verhindern, Opfern Unterstützung zukommen zu lassen und Staaten zu leiten, wenn es um Maßnahmen geht, die sie treffen müssen, um die Rechte der Konvention zu fördern und die Kooperation und Unterstützung zwischen Staaten zu verbessern. Sie legt die Bildung eines Ausschusses über das Verschwindenlassen fest, der die folgenden Aufgaben hat:
Der Ausschuss über das Verschwindenlassen und die Arbeitsgruppe zur Frage des Verschwindenlassens von Personen (WGEID) koexistieren und kooperieren, um Staaten bei ihrem Kampf gegen das Verschwindenlassen zu unterstützen.“ (CED-Website, Introduction, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)
Finanzierung:
UNO-Budget.
Umfang der Berichterstattung:
Geographischer Schwerpunkt: Vertragsstaaten des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
Thematischer Schwerpunkt: Verschwindenlassen
Methodologie:
„Der Ausschuss über das Verschwindenlassen hat vertragsspezifische Richtlinien für die Berichterstattung entwickelt. Diese sollen Vertragsstaaten über die Form und den Inhalt der Berichte, die gemäß Artikel 29 des Übereinkommens an den Ausschuss übermittelt werden sollen, beraten [...] Der Ausschuss legt großen Wert auf die Aufnahme von Informationen in Hinblick auf die tatsächliche Implementierung des Übereinkommens sowie erzielte Fortschritte und gemeisterte Hindernisse in die Berichte von Vertragsstaaten. Der Ausschuss ermutigt die Miteinbeziehung von Organisationen für Familien von Opfern, Menschenrechtsverteidiger·innen, die am Thema Verschwindenlassen arbeiten, Nichtregierungsorganisationen und Nationalen Menschenrechtsorganisationen (NHRIs) in den Konsultationsprozess, welcher der Berichtserstellung vorausgeht.“ (CED-Website, Working methods, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)
Die Berichte werden vom Ausschuss untersucht. „Die Untersuchung eines Berichts geschieht in Form eines Dialogs zwischen der Delegation aus dem berichtenden Staat und den Mitgliedern des Ausschusses. Dieser wird in öffentlichen Sitzungen abgehalten. Das Ziel des Dialogs ist es, das Verständnis des Ausschusses in Hinblick auf die Lage im Vertragsstaat - soweit es das Übereinkommen betrifft - zu steigern und zu beraten, wie die Implementierung der Bestimmungen des Übereinkommens im Vertragsstaat zu verbessern wäre. [...] Schlussbemerkungen werden nach Prüfung des Berichts des Vertragsstaates in einer geschlossenen Plenarsitzung vom Ausschuss diskutiert und beschlossen. Die Schlussbemerkungen folgen einem Standardformat. Dieses setzt sich aus einer kurzen Einleitung, gefolgt von einem Abschnitt, in dem positive Aspekte angemerkt werden, einem weiteren mit den betroffenen Anliegen und damit einhergehenden Empfehlungen und einem letzten zu Folgemaßnahmen und zur Veröffentlichung zusammen.“ (CED-Website, Working methods, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)
„Sobald diese angenommen wurden, werden die Schlussbemerkungen an den betroffenen Vertragsstaat übermittelt und nach Beendigung der Sitzung auf der Webseite des Ausschusses unter der jeweiligen Session veröffentlicht. [...] der Ausschuss hat die Möglichkeit, einige seiner Empfehlungen herauszugreifen - solche, die besonders schwerwiegend, dringend oder schützend sind und/oder innerhalb kurzer Zeit umgesetzt werden können - und über vom Vertragsstaat gesetzte Maßnahmen zu deren Implementierung von diesem Auskunft zu erbitten.“ (CED-Website, Working methods, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)
Sprachen, in der/denen die Quelle publiziert:
Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Arabisch, Chinesisch
Weitere Informationen:
CED Website, International Convention for the Protection of All Persons from Enforced Disappearance, ohne Datum
http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/CED/Pages/ConventionCED.aspx
Enforced or Involuntary Disappearances, Fact Sheet No. 6/Rev.3, ohne Datum
http://www.ohchr.org/Documents/Publications/FactSheet6Rev3.pdf
10th Anniversary of the International Convention for the Protection of All Persons from Enforced Disappearance, ohne Datum
http://www.ohchr.org/Documents/HRBodies/CED/Brochure10thAnniversaryCED_EN.pdf
Zugriff auf alle Links am 6. Dezember 2023
Methodischer Hinweis:
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