Letzte Aktualisierung dieser Quellenbeschreibung: 9. Juni 2023
In einem Satz: Die Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) ist eine vom UNO-Sicherheitsrat eingerichtete politische Mission zur Unterstützung Afghanistans bei seiner Entwicklung hin zu Frieden und Stabilität.
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Leitbild/Mandat/Ziele:
Die Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) ist eine politische Sondermission der Vereinten Nationen mit dem Auftrag, die Bevölkerung Afghanistans zu unterstützen. UNAMA wurde im März 2002 durch die Resolution 1401 des UNO-Sicherheitsrates eingerichtet. Die Mission wird durch eine(n) Sonderbeauftragte(n) des Generalsekretärs für Afghanistan geleitet. (Website von UNAMA: About, ohne Datum)
Das Ziel von UNAMA ist „ein stabiles, prosperierendes Afghanistan, das mit sich selbst und mit seinen Nachbarn in Frieden lebt und in dem die Rechte des gesamten afghanischen Volkes ohne Diskriminierung geachtet werden“ (Website von UNAMA: Mission Statement, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD). Das Mandat von UNAMA, das im Laufe der Jahre immer wieder entsprechend den Bedürfnissen des Landes angepasst wurde, wird jährlich durch den UNO-Sicherheitsrat überprüft (Website von UNAMA: About, ohne Datum). Die Resolution 2678 (2023) des UN-Sicherheitsrats, durch die das Mandat der Mission im März 2023 verlängert wurde, betont die „wichtige Rolle, die die Vereinten Nationen weiterhin bei der Förderung von Frieden und Stabilität in Afghanistan spielen werden“ (Website von UNAMA: Mandate, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD). Die Kernbereiche der Tätigkeit der Mission umfassen unter anderem „die Gleichstellung der Geschlechter, die Menschenrechte, humanitäre Hilfe, politische Vermittlung („gute Dienste“), Regierungsführung und regionale Zusammenarbeit. Darüber hinaus ist die Mission in den Bereichen wirtschaftliche und soziale Stabilisierung, Resilienzbildung, Schutz von Kinderrechten, Risikomanagement und Sicherheit“ tätig. (Website von UNAMA: Activities, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)
„Neben der Zentrale in Kabul verfügt UNAMA über Vor-Ort-Präsenzen in ganz Afghanistan sowie Verbindungsbüros in Pakistan) und Iran. Die Mission beschäftigt etwa 1.187 Mitarbeiter·innen […].“ (Website von UNAMA: About, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)
Im Mai 2023 erklärte die UNAMA, dass das im April 2023 von den De-facto-Behörden der Taliban erlassene Verbot für Frauen, für die Vereinten Nationen in Afghanistan zu arbeiten (UNAMA: UN protests order from Taliban de facto authorities prohibiting Afghan women from working with the United Nations in Afghanistan, 5 April 2023), die Fähigkeit der UNAMA zur Ausübung ihrer Tätigkeit erheblich beeinträchtigt habe, nicht zuletzt im Hinblick auf ihren Zugang zu Menschen in Not (UNAMA: Statement of the UN in Afghanistan on de facto authorities’ decision to ban Afghan women from working for the UN, 5. Mai 2023)
Finanzierung:
Die Finanzierung erfolgt aus dem Haushalt der Vereinten Nationen.
Das für die Tätigkeiten der UNAMA im Jahr 2023 zugewiesene Budget belief sich auf 132.479.200 US-Dollar (UN General Assembly: Proposed programme budget for 2023, 30. Dezember 2022, S. 15).
Umfang der Berichterstattung:
Geografischer Schwerpunkt: Afghanistan
Thematischer Schwerpunkt: Menschenrechte, Schutz von Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten, Frauenrechte, Frieden und Zivilgesellschaft, Umgang mit Gefangenen usw.
Methodologie:
Die UNAMA beobachtet die Situation vor Ort, darunter Entwicklungen, die die Sicherheit und die Menschenrechte betreffen (siehe z. B. (UNAMA: Human Rights in Afghanistan 15 August 2021 – 15 June 2022, Juli 2022, S. 3).
In einem UNAMA-Bericht zur Menschenrechtslage in Afghanistan, der den zehnmonatigen Zeitraum von der Machtübernahme der Taliban am 15. August 2021 bis 15. Juni 2022 abdeckt, wird erklärt, dass darin nur Angaben zu Menschenrechtsverletzungen und zivilen Opfern Eingang gefunden hätten, die von UNAMA als glaubwürdig eingestuft worden seien. So handle es sich bei den in den Bericht aufgenommenen Menschenrechtsverletzungen um Vorfälle, die „die Menschenrechtsabteilung von UNAMA anhand von Quellen mit verlässlicher Kenntnis des jeweiligen Vorfalls bestätigt und unter Berücksichtigung aller verfügbaren Informationen als glaubwürdig eingestuft hat.“ Zivile Opfer seien aufgenommen worden, wenn „klare und überzeugende“ Hinweise auf getötete oder verletzte Zivilist·innen vorliegen würden. Zur Erfüllung dieses Standards verlangt UNAMA „mindestens drei unterschiedliche und unabhängige Arten von Quellen: Opfer, Augenzeug·innen, medizinische Fachkräfte, lokale Behörden, Gemeindeführer oder sonstige Quellen. Wo immer möglich, werden Informationen aus erster Hand aus Berichten von Opfern und/oder Augenzeug·innen von Vorfällen und durch Recherchen vor Ort gewonnen.“ (UNAMA: Human Rights in Afghanistan 15 August 2021 – 15 June 2022, Juli 2022, S. 5, Arbeitsübersetzung ACCORD)
Indes weist derselbe UNAMA-Bericht darauf hin, dass „das Dokumentieren von Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan dadurch erschwert worden ist, dass Beschwerde- und Justizmechanismen, die unter der vorherigen Regierung tätig waren, durch die De-facto-Behörden [der Taliban] abgeschafft wurden“ (UNAMA: Human Rights in Afghanistan 15 August 2021 – 15 June 2022, Juli 2022, S. 3). So betont die Mission, dass „die Menschenrechtsabteilung von UNAMA keinen Anspruch auf Vollständigkeit der in diesem Bericht präsentierten Daten zu Menschenrechtsverletzungen oder zivilen Opfern erhebt und möglicherweise aufgrund der bestehenden Beschränkungen im operativen Umfeld bei beiden Vorfallsarten mit einer höheren Dunkelziffer zu rechnen ist.“ (UNAMA: Human Rights in Afghanistan 15 August 2021 – 15 June 2022, Juli 2022, S. 5)
Sprachen, in denen die Quelle publiziert:
Englisch, Dari und Paschtu
Weitere Informationen:
VOA: UN Warns Taliban Ban on Female Staff Could Force Closure of Afghan Operation, 11 April 2023 https://www.voanews.com/a/un-indicates-taliban-ban-on-female-staff-could-force-closure-of-afghan-operation-/7045251.html
Al Jazeera: Female Afghan employees detained since Taliban ban, UN says, 9 May 2023 https://www.aljazeera.com/news/2023/5/9/female-afghan-employees-detained-since-taliban-ban-un-says
Methodischer Hinweis:
Die ecoi.net-Quellenbeschreibungen beinhalten Hintergrundinformationen über die Aufgaben, Ziele und das Mandat einer Organisation, über die Finanzierung, die Methodologie, sowie zu unserer Abdeckung der Quelle. Sie beruhen auf zeitlich begrenzten Recherchen in öffentlich zugänglichen Dokumenten. Der Großteil der Informationen einer Quellenbeschreibung stammt von der beschriebenen Quelle selbst. Ziel ist eine kurze Einführung in die von uns regelmäßig abgedeckten Quellen, die Informationen zu relevanten Aspekten auf systematische Weise an einem Ort bietet.
Zugriff auf alle Links am 9. Juni 2023