Letzte Aktualisierung dieser Quellenbeschreibung: 14. April 2020

In einem Satz: Die Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) ist eine vom UNO-Sicherheitsrat eingerichtete politische Mission zur Unterstützung Afghanistans bei seiner Entwicklung hin zu Frieden und Stabilität.

Abdeckung auf ecoi.net:

Ausgewählte Publikationen

Monatliche Abdeckung auf ecoi.net zu Afghanistan

Leitbild/Mandat/Ziele:

„Die Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) ist eine politische Mission, die im März 2002 vom UNO-Sicherheitsrat auf Ersuchen der Regierung der Islamischen Republik Afghanistan eingerichtet wurde“ (Website von UNAMA: Frequently Asked Questions, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD). „Ihr Mandat der UNAMA wird jährlich erneuert“ (Website von UNAMA: Mandate, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD).

„Das Leitbild der UNAMA ist es, die Menschen und Institutionen Afghanistans bei ihren Bestrebungen zu unterstützen, Frieden und Stabilität in Übereinstimmung mit den Rechten und Pflichten zu schaffen, die in der Verfassung Afghanistans verankert sind.“ (Website von UNAMA: Mission Statement, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)

„Die UNAMA ist als ‚integrierte‘ Mission in den beiden Kernbereichen politische Angelegenheiten und Entwicklung/humanitäre Angelegenheiten tätig.“ (Website von UNAMA: Frequently Asked Questions, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD).

Die UNAMA bietet politische Vermittlung auf höchster Ebene („gute Dienste“) in Afghanistan, „kooperiert mit der Regierung und unterstützt diese, unterstützt den Friedens- und Wiederversöhnungsprozess, beobachtet und fördert den Menschenrechtsschutz und den Schutz von Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten, fördert gute Regierungsführung und unterstützt regionale Zusammenarbeit. […] Die UNAMA verfügt über eine Vor-Ort-Präsenz in ganz Afghanistan sowie Verbindungsbüros in Islamabad (Pakistan) und Teheran (Iran).“ (Website von UNAMA: Mandate, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)

„Entsprechend ihres Mandats durch den UNO-Sicherheitsrat erstellt die UNAMA regelmäßig Berichte.“ (Website von UNAMA: Reports on the Protection of Civilians in Armed Conflict, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Finanzierung:

Die Finanzierung erfolgt aus dem Haushalt der Vereinten Nationen.

Das für die Aktivitäten der UNAMA im Jahr 2019 zugewiesene Budget belief sich auf 140.694.800 US-Dollar (UN General Assembly: Proposed programme budget for 2020, 4. Oktober 2019, S. 3).

Umfang der Berichterstattung:

Geografischer Schwerpunkt: Afghanistan

Thematischer Schwerpunkt: Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten, Lage von Frauen und Kindern, Frieden und Wiederverwöhnung, Umgang mit Gefangenen (Website von UNAMA: Human Rights, ohne Datum)

Methodologie:

Die UNAMA beobachtet regelmäßig die Situation von Personengruppen, auf die sich ihre Berichterstattung konzentriert (siehe z. B. UNAMA: Treatment of Conflict-Related Detainees in Afghanistan: Preventing Torture and Ill-treatment under the Anti-Torture Law, April 2019, S. 3), und stützt sich vorwiegend auf Informationen aus Interviews, die persönlich (siehe z. B. UNAMA: Treatment of Conflict-Related Detainees in Afghanistan: Preventing Torture and Ill-treatment under the Anti-Torture Law, April 2019, S. 3 und UNAMA/OHCHR: Afghanistan Protection of Civilians in Armed Conflict, Special Report: Airstrikes on alleged Drug-Processing Facilities; Farah, 5 May 2019, Oktober 2019, S. 3) oder telefonisch durchgeführt werden können (siehe z. B. UNAMA/OHCHR: Afghanistan Protection of Civilians in Armed Conflict, Special Report: Airstrikes on alleged Drug-Processing Facilities; Farah, 5 May 2019, Oktober 2019, S. 3).

„In ihren Berichten über den Schutz von Zivilpersonen erfasst die UNAMA nur bestätigte zivile Opfer. Zivile Opfer werden dann als „bestätigt“ dokumentiert, wenn die UNAMA auf Basis der Gesamtheit der von ihr durchgesehenen Informationen zum Schluss kommt, dass es „klare und überzeugende“ Belege dafür gibt, dass Zivilpersonen getötet oder verletzt wurden. Zur Erfüllung dieses Kriteriums ist es für die UNAMA erforderlich, dass mindestens drei unterschiedliche, voneinander unabhängige Quellenarten vorliegen, z. B. Opferaussagen, AugenzeugInnen, MedizinerInnen, lokale Behörden oder Bestätigung durch eine Konfliktpartei, einen Gemeindeführer oder andere Quellen. Wo immer es möglich ist, werden Informationen aus unmittelbaren Berichten von Opfern und/oder AugenzeugInnen des betreffenden Vorfalls sowie mittels Vor-Ort-Recherchen eingeholt. Diese Art der Recherche ist jedoch insbesondere aus sicherheitsbedingten Einschränkungen der Zugänglichkeit nicht immer möglich. In solchen Fällen stützt sich die UNAMA auf Techniken der Informationserhebung, die über verlässliche Netzwerke erfolgen, wobei möglichst viele verschiedene Quellen und Informationen herangezogen werden, die allesamt auf ihre Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit hin überprüft werden. Zu diesen Techniken zählen die Untersuchung digitalen Materials, das am Ort des Geschehens aufgenommen wurde (wie etwa Standbilder, Videos und Tonaufnahmen), Besuche in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen, Berichte der Hauptabteilung Sicherheit der Vereinten Nationen und anderer UNO-Stellen, Berichte von Sekundärquellen, Informationen von Nichtregierungsorganisationen und anderen Dritten sowie nicht zuletzt die Konfliktparteien selbst. […] In Fällen, in denen die UNAMA der Auffassung ist, dass die vorliegenden Informationen über zivile Opfer in quantitativer oder qualitativer Hinsicht mangelhaft sind, betrachtet sie diese Information als nicht bestätigt. […]

Bei der Dokumentation von zivilen Opfern achtet die UNAMA zudem darauf, vulnerable Quellen vor möglichen negativen Auswirkungen ihres Erteilens von Auskünften zu schützen, unter anderem durch Abhaltung von Treffen an sicheren Orten, Durchführung von Interviews mit Frauen in Übereinstimmung mit den vorherrschenden sozialen Normen und Anpassung bzw. Abbruch der Informationserhebung bei drohender Quellengefährdung.“ (UNAMA: Afghanistan; Protection of Civilians in Armed Conflict; Annual Report 2019, Februar 2020, S. 1-2, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Sprachen, in denen die Quelle publiziert:

Englisch, Dari und Paschtu

 

Zugriff auf alle Links am 14. April 2020