Letzte Aktualisierung dieser Quellenbeschreibung: 21. Februar 2019 - weiterhin gültig mit Stand 18. Juni 2021.
 
In einem Satz: Das Generalkommissariat für Flüchtlinge und staatenlose Personen (CGRS), eine unabhängige staatliche Einrichtung und die zentrale Asylbehörde Belgiens, ist mit der Schutzgewährung für jene Personen betraut, denen bei ihrer Rückkehr in ihr Herkunftsland Verfolgung droht.
 
Abdeckung auf ecoi.net:
Richtlinien.
Hinweis: Auf ecoi.net werden zwischen den beiden Quellen CEDOCA und CGRS unterschieden, obwohl CEDOCA eine Abteilung des CGRS ist. Die Quelle CEDOCA wird auf ecoi.net für Publikationen der Herkunftsländerinformation verwendet, während für länderspezifische Leitlinien auf ecoi.net die Quelle CGRS verwendet wird.
Wöchentliche Abdeckung auf ecoi.net für Länder der Prioritäten A-E (alle verfügbaren Länder).
 
Leitbild/Mandat/Ziele:
„CGRS ist eine unabhängige Bundeseinrichtung. Ihre Aufgabe ist es, jenen Personen Schutz anzubieten, die bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland Verfolgung oder schwerwiegender Schaden droht. Das Generalkommissariat bestimmt zuerst, ob ein Antragsteller sich für den Flüchtlingsstatus qualifiziert. Wenn dies nicht der Fall ist, prüft das CGRS auf Zulässigkeit subsidiären Schutzes. Jeder Antrag auf internationalen Schutz wird einzeln und unparteiisch und in Übereinstimmung mit belgischen, europäischen und internationalen Bestimmungen einer Prüfung unterzogen.” (CGRS-Webseite: About the CGRS - Mission, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)
 
„CGRS kann eine Person schützen, indem sie sie als Flüchtling anerkennt, oder ihr subsidiären Schutz anbietet. Ein Flüchtling ist eine Person, der im eigenen Land Verfolgung droht. Eine Person, der Schaden durch Krieg oder Gewalt, oder infolge erniedrigender Behandlung droht, erhält subsidiären Schutz.
CGRS untersucht jeden Antrag auf individueller Basis. Das Generalkommissariat fällt Asylentscheidungen auf unabhängiger Basis.” (CGRS-Webseite: About the CGRS - Mandate, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)
 
„Offen: CGRS ist zugänglich und arbeitet auf kundenorientierte Weise. Entscheidungen werden transparent getroffen.
Verlässlich: Optimierte interne Prozesse und kompetente MitarbeiterInnen garantieren eine verlässliche Entscheidung für jedeN AntragstellerIn.
Entschlossen: CGRS muss sich rasch verändernde Situationen (zB: in einem Herkunftsland) im Voraus bedenken. Geschwindigkeit und Qualität gehen hier Hand in Hand.
[...]
Unvoreingenommen: MitarbeiterInnen bewerten jeden Antrag individuell und ohne Voreingenommenheit. Persönliche Interessen, Vorlieben oder Gefühle haben keinen Einfluss auf die Entscheidung.” (CGRS-Webseite: About the CGRS - Mission and Vision, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)
 
Finanzierung:
Belgische Regierungsgelder.
 
Umfang der Berichterstattung:
Geografischer Fokus: Herkunftsländer von AsylwerberInnen.
Thematischer Fokus: Menschenrechte, humanitäre Lage und Sicherheitslage in Herkunftsländern von AsylwerberInnen.
 
Methodologie:
„Für eine harmonisierte Beurteilung von Asylanträgen entwickelt CGRS unabhängig von anderen Einrichtungen eigene Richtlinien. [...]
Die Themen dieser Richtlinien sind sehr divers und beziehen sich auf rechtliche Konzepte und Asylprofile, wie z.B. AntragstellerInnen auf internationalen Schutz, die aufgrund ihres Gefährdungsprofils besondere Verfahrensgarantien benötigen.” (CGRS-Webseite: About the CGRS – Policy, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)
 
„Berücksichtigte Themen können Folgendes beinhalten: Geschlechtsspezifische Verfolgung, weibliche Genitalverstümmelung, interne Fluchtalternativen, erstes Asylland, Flüchtlingsstatus in einem anderen EU-Staat, Beendigung des Schutzstatus, Ausschluss.” (CGRS-Webseite: About the CGRS – Policy, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)
 
„Eine länderspezifische Richtlinie enthält die wichtigsten Punkte bezüglich der von GGRS bei der Beurteilung von Asylanträgen aus einem bestimmten Land angewendeten Regeln.
Eine länderspezifische Richtlinie beginnt mit einer kurzen und vereinfachten Zusammenfassung der komplexen Lage in einem Herkunftsland. Ein Lageüberblick umreißt nur die asylspezifischen Aspekte der Lage im Land. Weiters wird ein nicht abschließender Überblick zu den gefährdeten Gruppen im Land bereitgestellt.
Der Fokus liegt auf Risikoprofilen, mit denen sich das CGRS in seiner täglichen Arbeit befasst. Weiters werden nur die für das jeweilige Land relevanten Aspekte der Richtlinie bzw. für das Land geltende Bestimmungen behandelt. Folglich enthält eine Richtlinie keinen vollständigen Überblick aller möglichen Probleme, mit denen einE BürgerIn eines Staates konfrontiert werden kann.
Die durch das GGRS umgesetzte Richtlinie basiert auf einer gründlichen Analyse richtiger und aktueller Informationen zur allgemeinen Lage in einem Herkunftsland. Die Informationen werden auf professionelle Art von verschiedenen objektiven Quellen, zu denen auch EASO, UNHCR und die jeweils relevanten internationalen Menschenrechtsorganisationen, Nichtregierungsorganisationen, professionelle Literatur und die Berichterstattung der Medien zählen, zusammengetragen. Bei der Erstellung von Richtlinien analysiert das CGRS nicht bloß die von CEDOCA verfassten und auf dieser Webseite veröffentlichten COI-Focus-Berichte, da sich diese jeweils mit nur einem Aspekt der allgemeinen Lage in einem Herkunftsland befassen. Ein veralteter Bericht der COI-Focus-Reihe lässt keinen Rückschluss auf die Aktualität der vom GGRS angewendeten Richtlinie zu.
Ein Richtlinienpapier wird nur zu Informationszwecken veröffentlicht und ist auf keine Weise bindend. Aus dem Inhalt eines länderspezifischen Richtlinienpapiers können keinerlei Rechte abgeleitet werden. Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und sind nicht an die Umstände eines/einer Antragstellers/in angepasst. Daher kann eine länderspezifische Richtlinie nicht als Ressource für die Untermauerung eines Asylantrags oder für die Berufung gegen eine Entscheidung des Generalkommissariats dienen.
Die in einem Richtlinienpapier enthaltenen Informationen werden mit größtmöglicher Sorgfalt geprüft. CGRS verwendet große Anstrengungen auf Aktualität und größtmögliche Vollständigkeit der Richtlinien. Trotz dieser Anstrengungen können Punkte übersehen werden oder Ungenauigkeiten entstehen. CGRS kann für keine Form von direktem oder indirektem Schaden, der durch die Nutzung von in Richtlinienpapieren veröffentlichten Informationen entsteht, haftbar gemacht werden.“ (CGRS: Policy Paper Burundi, S. 1, 4. Juli 2018, Arbeitsübersetzung ACCORD)
 
Sprache(n), in der/denen die Quelle publiziert:
Französisch, Niederländisch und Englisch.
 
Weitere Informationen:

CGRS: Asyl in Belgien - Das Generalkommissariat für Flüchtlinge und Staatenlose, ohne Datum
https://www.cgra.be/sites/default/files/brochures/2012_asiel-in-belgie_de_1.pdf
 
CGRS: Assessment of an Asylum Application, 12. Mai 2015
https://www.cgra.be/sites/default/files/content/download/files/assessment_20150512.pdf
 
CGRS-Webseite: Organization Chart, ohne Datum
https://www.cgra.be/sites/default/files/content/download/files/organization-chart-2016_eng.png
 
Royal Decree of 11 July 2003 for regulating the workings of and the judicial procedures for the Commissioner General for Refugees and Stateless Persons (unofficial coordination), 11. Juli 2003
http://www.ejustice.just.fgov.be/cgi_loi/change_lg.pl?language=fr&la=F&cn=2003071105&table_name=loi
 
ecoi.net-Quellenbeschreibung von CEDOCA, der Rechercheabteilung des CGRS: https://www.ecoi.net/de/quelle/11380.html
 
 
Zugriff auf alle Links am 18. Juni 2021.

 

Methodischer Hinweis:

Die ecoi.net-Quellenbeschreibungen beinhalten Hintergrundinformationen über die Aufgaben, Ziele und das Mandat einer Organisation, über die Finanzierung, die Methodologie, sowie zu unserer Abdeckung der Quelle. Sie beruhen auf zeitlich begrenzten Recherchen in öffentlich zugänglichen Dokumenten. Der Großteil der Informationen einer Quellenbeschreibung stammt von der beschriebenen Quelle selbst. Ziel ist eine kurze Einführung in die von uns regelmäßig abgedeckten Quellen, die Informationen zu relevanten Aspekten auf systematische Weise an einem Ort bietet.