Letzte Aktualisierung dieser Quellenbeschreibung: 20. Jänner 2020
 
In einem Satz:
Die Staatengruppe gegen Korruption (CoE-GRECO) ist ein Organ des Europarates zur Überwachung der Einhaltung vereinbarter Standards der Korruptionsbekämpfung in den Mitgliedstaaten.
 
Abdeckung auf ecoi.net:
Wöchentliche Abdeckung für Länder der Prioritäten A-C.
 
Leitbild/Mandat/Ziele:
„Ziel von GRECO ist es, in den Mitgliedstaaten durch einen dynamischen Prozess gegenseitiger Evaluierung und Kontrolle der Einhaltung von Anti-Korruptionsstandards des Europarates die Kapazitäten zur Korruptionsbekämpfung zu verbessern. GRECO hilft bei der Feststellung von Mängeln nationaler Richtlinien zur Korruptionsbekämpfung und bei der Erarbeitung erforderlicher gesetzlicher, institutioneller und praktischer Reformen. Weiters betreibt GRECO eine Plattform für den Zugriff auf Best-Practice-Beispiele zur Vermeidung und Aufdeckung von Korruption.“ (CoE-Website: About GRECO?, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)
 
Finanzierung:
Gelder des Europarates
 
Umfang der Berichterstattung:
Geografischer Fokus: Mitgliedstaaten des Europarates und Staaten, die GRECO beigetreten sind  oder das Zivilrechtsübereinkommen über Korruption unterzeichnet haben (derzeit 48 europäische Staaten und die USA).
Thematischer Fokus: Korruption und Anti-Korruptionsstandards.
 
Methodologie:
Die Kontrolle durch GRECO setzt sich aus dem „Evaluierungsverfahren (Bewertung aller Mitglieder innerhalb einer Evaluierungsrunde), an dessen Ende Empfehlungen für notwendige gesetzliche, institutionelle und praktische Reformen stehen“, und dem „Umsetzungsprozess, dessen Zweck die Bewertung der Umsetzung der Empfehlungen durch die Mitgliedstaaten ist, zusammen.“ (CoE-GRECO-Website: How does GRECO work?, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)
 
„GRECO arbeitet in Zyklen, die Evaluierungsrunden genannt werden, und jeweils ein spezifisches Thema behandeln. Die 1. Evaluierungsrunde (2000-2002) behandelte Unabhängigkeit, Spezialisierung und vorhandene Mittel nationaler Einrichtungen zur Bekämpfung und Prävention von Korruption. Weiters wurden Ausmaß und Umfang der Immunitäten von BeamtInnen gegen Festnahmen und strafrechtliche Verfolgung bewertet. Die 2. Evaluierungsrunde (2003-2006) befasste sich mit der Aufdeckung, Beschlagnahmung und Konfiszierung von Erträgen aus Korruption, der Prävention und Aufdeckung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung und der Verwendung von juristischen Personen (Unternehmen, etc.) als Deckmantel für Korruption. Die 3. Evaluierungsrunde (begonnen im Jänner 2007) behandelt (a) die Strafbestimmungen für Korruption laut Strafrechtsübereinkommen über Korruption und (b) die Transparenz von Parteienfinanzierung.“ (CoE-GRECO-Website: How does GRECO work?, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)
 
„Der Evaluierungsprozess verläuft nach einem genau vorgegebenen Verfahren, bei dem GRECO ein ExpertInnenteam zur Evaluierung eines Mitgliedstaates ernennt. Die Analyse der Lage in jedem Land wird anhand der Auswertung von Fragebögen und Informationen, die im jeweiligen Land bei Treffen mit VertreterInnen aus Politik und Gesellschaft gesammelt werden. Nach dem Staatenbesuch erstellen die ExpertInnen einen Bericht, der vor seiner Einreichung bei GRECO an den gegenständlichen Staat zur Kommentierung übermittelt wird. Schließlich wird der Bericht von GRECO geprüft und angenommen. Aus den Schlussfolgerungen der Evaluierungsberichte kann hervorgehen, dass Recht und Praxis die geprüften Bestimmungen einhalten oder verletzen. Diese Schlussfolgerungen können entweder zu Empfehlungen oder zu Beobachtungen führen. Empfehlungen sollen binnen 18 Monaten befolgt werden. Beobachtungen sollen von den Mitgliedstaaten zwar berücksichtigt werden, müssen jedoch nicht formell im anschließenden Umsetzungsprozess behandelt werden. (CoE-GRECO-Website: How does GRECO work?, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)
 
„Eine der Stärken der Beobachtung durch GRECO  ist die Prüfung der Umsetzung von Empfehlungen im Umsetzungsprozess. Die Bewertung, ob eine Empfehlung zufriedenstellend, teilweise oder nicht umgesetzt worden ist basiert auf einem Lagebericht mit Zusatzdokumenten, der vom geprüften Mitgliedstaat 18 Monate nach Annahme des Evaluierungsberichts abgegeben wird. Nicht umgesetzte Empfehlungen werden von GRECO nach 18 weiteren Monaten erneut geprüft. Von GRECO angenommene Umsetzungsberichte samt Addenda beinhalten eine Gesamtschlussfolgerung mit der Entscheidung, ob das Umsetzungsverfahren eines bestimmten Mitglieds abgeschlossen werden kann. Die GRECO-Verfahrensordnung sieht eine graduelle Vorgehensweise gegen Mitgliedstaaten, deren Reaktion auf GRECO-Empfehlungen als generell nicht zufriedenstellend befunden wird, vor.“ (CoE-GRECO-Website: How does GRECO work?, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)
 
Zu den Evaluierungsrunden: https://www.coe.int/en/web/greco/evaluations

Sprache(n), in der/denen die Quelle publiziert:
Englisch und Französisch. Vereinzelte Berichte sind in den Sprachen des jeweiligen Mitgliedstaates verfügbar.
 
Weitere Informationen:
Zivilrechtsübereinkommen über Korruption.
 

 
Zugriff auf alle Links am 6. Dezember 2019.