Letzte Aktualisierung dieser Quellenbeschreibung: 19. März 2020

In einem Satz:

Der Europäische Ausschuss für Sozialrechte (European Committe for Social Rights, CoE-ECSR) ist eine Einrichtung zur Überwachung der Einhaltung der Europäischen Sozialcharta von 1961 (und ihrer überarbeiteten Fassung von 1996) durch die Mitgliedstaaten des Europarates.

Abdeckung auf ecoi.net:

Wöchentliche Abdeckung für Länder der Prioritäten A-C.

Leitbild/Mandat/Ziele:

„Der Europäische Ausschuss für Sozialrechte [European Committe for Social Rights, CoE-ECSR] überwacht die Einhaltung der Charter über zwei sich ergänzende Mechanismen: durch kollektive Beschwerden, die von Sozialpartnern und anderen Nichtregierungsorganisationen eingereicht werden (Kollektivbeschwerdeverfahren) und durch von den Vertragsparteien erstellte Staatenberichte (Berichtssystem).

Da sich Entscheide und Schlussfolgerungen des Europäischen Ausschusses für Sozialrechte auf verbindliche rechtliche Bestimmungen beziehen und von einem durch die Charta geschaffenen Überwachungsorgan beschlossen werden, müssen diese von den betreffenden Staaten respektiert werden; selbst wenn diese im Rechtssystem des jeweiligen Staates nicht direkt umsetzbar sind, so können sie dennoch eine rechtliche Vorlage geben und so eine Basis für positive Entwicklungen im Bereich sozialer Rechte, die durch entsprechende Gesetze und Präzedenzrecht auf nationaler Ebene erreicht werden kann, liefern.“ (CoE-Website: European Committee of Social Rights, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Finanzierung:

Gelder des Europarates.

Umfang der Berichterstattung:

Geografischer Fokus: 47 Mitgliedstaaten des Europarates (siehe CoE-Website).

Thematischer Fokus: In der Europäischen Sozialcharta festgelegte Soziale Rechte.

Methodologie:

„Das Berichtssystem wird in Teil IV der Charter von 1961, unter Hinzunahme von Abänderungen durch das Turin-Protokoll von 1991 (ETS Nr. 142), festgelegt und auf Grundlage einer Entscheidung des MinisterInnenkomitees angewendet.

Im Rahmen des Berichtssystems legen Vertragsstaaten regelmäßig einen Bericht über die Umsetzung der Charta in Gesetz und Praxis vor. Staatenberichte werden von Europäischen Ausschuss für Sozialrechte geprüft, der entscheidet, ob die darin beschriebene nationale Lage der Charter entspricht. (siehe weitere Informationen über das Erstellen von Berichten).

Weiters werden, den Bestimmungen des Berichtssystems entsprechend, Schlussfolgerungen beschlossen, die jährlich zur Veröffentlichung gelangen. Auf sie kann über die HUDOC-Datenbank der Europäischen Sozialcharter zugegriffen werden. Da sich Entscheide und Schlussfolgerungen des Europäischen Ausschusses für Sozialrechte auf verbindliche rechtliche Bestimmungen beziehen und von einem durch die Charter geschaffenen Überwachungsorgan beschlossen werden, müssen diese von den betreffenden Staaten respektiert werden; jedoch sind sie im Rechtssystem des jeweiligen Staates nicht umsetzbar. In der Praxis bedeutet das, dass wenn der Ausschuss befindet, dass die Lage in einem Vertragsstaat nicht den Vorgaben der Charta entspricht, die Schlussfolgerungen des Ausschusses in der nationalen Gesetzgebung nicht so umgesetzt werden kann, wie ein Urteil eines Gerichts des Vertragsstaates. Die im Rahmen des Berichtssystems des Ausschusses gefassten Schlussfolgerungen sind, gleich den im kollektiven Beschwerdeverfahren gefassten Entscheiden, erklärend; mit anderen Worten: sie bilden eine gesetzliche Vorlage. Regierungen sind dazu aufgefordert die Schlussfolgerungen in ihre Gesetze einzuarbeiten. Gerichte der Vertragsstaaten können national Gesetze für ungültig erklären, oder sich über diese hinwegsetzen, wenn diese vom Ausschuss als nicht im Einklang mit der Charta befunden worden sind.

Nachfolgemaßnahmen der Schlussfolgerungen des Europäischen Ausschusses für Sozialrechte werden vom MinisterInnenkomitee des Europarates, das in die finale Phase des Berichtssystems eingreift, sichergestellt. Dessen Arbeit wird vom Regierungskomitee des Ausschusses der Europäischen Sozialcharta und der Europäischen Ordnung für soziale Sicherheit vorbereitet. Dieses setzt sich zusammen aus VertreterInnen der Vertragsstaaten der Charta und wird unterstützt durch BeobachterInnen, die folgende europäische Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen vertreten: Europäischer Gewerkschaftsbund, Businesseurope (ehem. UNICE) und International Organisation of Employers.

Das MinisterInnenkomitee beschließt eine Resolution unter Berücksichtigung der vom Regierungskomitee unterbreiteten Vorschläge und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Die Resolution schließt jeden Aufsichtszyklus ab und kann individuelle Empfehlungen an Vertragsstaaten beinhalten. Bleibt ein Staat untätig, so kann das MinisterInnenkomitee auf Betreiben des Regierungskomitees an diesen eine Empfehlungen mit der Aufforderung richten, die Lage im Gesetz und / oder in der Praxis zu ändern. In Anbetracht der Wichtigkeit dieser Entscheidung ist hierfür eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Bei Abstimmungen über Resolutionen, als auch Empfehlungen sind nur Vertragsstaaten der Charta abstimmungsberechtigt.

Die vom MinisterInnenkomitee im Rahmenwerk des Berichtssystems beschlossenen Texte sind auf der Website des Komitees abrufbar. Weiters ist ein Abrufen der Texte über die Suche von HUDOC, der Datenbank zur Charta, abzufragen.

“Der Entscheidung des MinisterInnenkomitees von 2006 folgend, wurden die in der Charter enthaltenen Bestimmungen in vier Themengruppen aufgeteilt. Vertragsparteien legen jährlich einen Bericht zu Bestimmungen aus einer dieser vier Gruppen vor. Daraus folgend wird über jede in der Charta enthaltene Bestimmung einmal in vier Jahren berichtet.

Die vier Themenfelder sind wie folgt:

Gruppe 1: Beschäftigung, Ausbildung und Gleichberechtigung / Artikel 1 – Artikel 8 – Artikel 10 – Artikel 15 – Artikel 18 – Artikel 20 – Artikel 24 – Artikel 25.

Gruppe 2: Gesundheit, soziale Sicherheit und sozialer Schutz / Artikel 3 – Artikel 11 – Artikel 12 – Artikel 13 – Artikel 14 – Artikel 23 – Artikel 30.

Gruppe 3: Arbeitsrechte: Artikel 2 – Artikel 4 – Artikel 5 – Artikel 6 – Artikel 21 – Artikel 22 – Artikel 26 – Artikel 28 – Artikel 29.

Gruppe 4: Kinder, Familien, MigrantInnen / Artikel 7 – Artikel 8 – Artikel 16 – Artikel 17 – Artikel 19 – Artikel 27 – Artikel 31.” (Council of Europe - Committee of Ministers: European Social Charter – Governmental Committee of the European Social Charter – New system for the presentation of reports on the application of the European Social Charter – Proposal of the Governmental Committee (CM(2006)53), 3 May 2006, Arbeitsübersetzung ACCORD).

Sprachen, in denen die Quelle publiziert:

Englisch; einige wenige Berichte sind auf Französisch verfügbar.

Weitere Informationen:

Die Europäische Sozialcharta und gesammelte relevante Texte mit Stand 1. Jänner 2015:
https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=090000168048b059

 

Zugriff auf alle Links am 19. März 2020