Letzte Aktualisierung dieser Quellenbeschreibung: 4. September 2020

In einem Satz: Die Afghanistan Independent Human Rights Commission (AIHRC) ist eine nationale Menschenrechtsinstitution Afghanistans, deren Aufgaben die Förderung, der Schutz und die Überwachung von Menschenrechten sowie die Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen sind.

Abdeckung auf ecoi.net:

Berichte

Monatliche Abdeckung auf ecoi.net zu Afghanistan.

Leitbild/Mandat/Ziele:

Die Afghanistan Independent Human Rights Commission (AIHRC) ist “eine nationale Menschenrechtsinstitution, die im Bereich des Schutzes und der Förderung der Menschenrechte tätig ist. Sie wurde auf Grundlage des Bonner Abkommens [von 2001], eines Präsidialdekrets sowie des Artikels 58 der späteren Verfassung Afghanistans eingerichtet […].

Die Programme und Tätigkeiten der AIHRC werden durch die Zentrale in Kabul sowie acht Regionalbüros und sechs Provinzbüros durchgeführt, die über das gesamte Land verteilt sind. […]

Die Aufgaben des AIHRC sind in Artikel 21 des [afghanischen] Gesetzes über Struktur, Pflichten und Auftrag der AIHRC festgelegt und umfassen unter anderem:

  1. die Überwachung der Menschenrechtslage;
  2. die Überwachung der Umsetzung der Bestimmungen der Verfassung, von Gesetzen, Chartas, Verordnungen sowie der Verpflichtungen Afghanistans hinsichtlich Menschenrechtsstandards;
  3. die Überwachung der Tätigkeit der Verwaltungsorgane, rechtlichen und justiziellen Organe sowie der nationalen und internationalen, gewinnorientierten und gemeinnützigen Organisationen im Land, deren Handlungen sich auf Menschenrechte auswirken;
  4. die Überwachung der Tätigkeit von staatlichen Behörden und Nichtregierungsorganisationen im Hinblick auf die gerechte und allgemein zugängliche Bereitstellung von sozialen Leistungen und Fürsorge;
  5. die Überwachung der Lage betreffend den Zugang der BürgerInnen zu ihren Menschenrechten und Freiheiten;
  6. die Durchführung von Besuchen in Haftanstalten zwecks Überwachung der Umsetzung von Gesetzen betreffend die Behandlung von Gefangenen;
  7. die Untersuchung von Fällen von Menschenrechtsverletzungen
  8. die Sammlung von Dokumenten, Beweisen und Augenzeugenberichten zu Fällen von Menschenrechtsverletzungen;“ (Website der AIHRC: A brief introduction of AIHRC and its programs and activities, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Finanzierung:

Im Zeitraum März 2018 bis März 2019 beliefen sich die Einkünfte des AIHRC auf insgesamt 6.163.784 USD.

Das AIHRC erhielt bisher finanzielle Mittel von den Regierungen Afghanistans, Australiens, Kanadas, Dänemarks, Finnlands, Norwegens und der Schweiz. Weitere Geldgeber waren bisher SCS-N, die Open Society und das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF). (AIHRC: Annual report 1397, veröffentlicht im Jahr 1398 (March 2019–March 2020), S. 39 und 42, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Umfang der Berichterstattung:

Geografischer Schwerpunkt: Afghanistan

Thematischer Schwerpunkt: Menschenrechte, zivile Opfer bewaffneter Konflikte; Situation von schutzbedürftigen Gruppen (Frauen, Kinder, Menschen mit Behinderung), Zugang zu medizinischen Leistungen und Bildung; Wahlen usw.

Methodologie:

Berichte der AIHRC können sich sowohl auf Sekundärforschung als auch auf Vor-Ort-Recherchen stützen (siehe z. B. AIHRC: Summary of the Report On The Freedom from Hunger and Poverty, September 2019). Die Erfassung von Informationen kann mittels Online-Fragebögen (siehe z. B. AIHRC:  Political Rights Monitoring Report Presidential Elections 2019, Oktober 2019, S. 5) oder Interviews erfolgen, die direkt in den betreffenden Regionen mit Betroffenen durchgeführt werden. Weiters können auch Interviews und Fokusgruppen-Diskussionen mit ExpertInnen, MenschenrechtsaktivistInnen und zivilgesellschaftlichen Akteuren erfolgen (siehe z. B. AIHRC: Assessing the Extent of the Implementation of the Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination in Afghanistan, 2019, S. 11). Berichte zu Wahlen können auf Monitoring von Registrierung von WählerInnen, Nominierung der KandidatInnen, Wahlkämpfen und Aktivitäten an Wahllokalen am Wahltag basieren. Die von der AIHRC mittels der oben genannten Methoden erfassten Daten können sowohl qualitativ als auch mithilfe statistischer Methoden analysiert werden (AIHRC:  Political Rights Monitoring Report Presidential Elections 2019, Oktober 2019, S. 5–6). Berichte des AIHRC können im Anhang eine Bibliographie der herangezogenen öffentlichen Quellen und eine Liste von InterviewpartnerInnen mit Angaben über deren Alter, Geschlecht und Herkunftsprovinz enthalten (AIHRC: Assessing the Extent of the Implementation of the Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination in Afghanistan, 2019, S. 48–54).

Sprache(n), in der/denen die Quelle publiziert:

Englisch, Dari und Paschtu

Weitere Informationen:

Dekret zur Einrichtung der AIHRC:
https://www.aihrc.org.af/media/files/Laws/decree.pdf

Gesetz über Struktur, Pflichten und Auftrag der AIHRC:
https://www.aihrc.org.af/media/files/Laws/Law_AIHRC.pdf

 

Zugriff auf alle Links am 4. September 2020.