Letzte Aktualisierung dieser Quellenbeschreibung: 30. Mai 2023

In einem Satz: Die Afghanistan Independent Human Rights Commission (AIHRC) ist eine nationale Menschenrechtsinstitution Afghanistans, deren Aufgaben die Förderung, der Schutz und die Beobachtung von Menschenrechten sowie die Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen sind.

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Leitbild/Mandat/Ziele:

Die Afghanistan Independent Human Rights Commission (AIHRC) ist “eine nationale Menschenrechtsinstitution, die im Bereich des Schutzes und der Förderung der Menschenrechte tätig ist. Sie wurde auf Grundlage des Bonner Abkommens [von 2001], eines Präsidialdekrets sowie des Artikels 58 der Verfassung Afghanistans eingerichtet […]. […]

Die Aufgaben des AIHRC sind in Artikel 21 des [afghanischen] Gesetzes über Struktur, Pflichten und Auftrag der AIHRC festgelegt und umfassen unter anderem:

1. die Beobachtung der Menschenrechtslage;

2. die Überwachung der Umsetzung der Bestimmungen der Verfassung, von Gesetzen, Chartas, Verordnungen sowie der Verpflichtungen Afghanistans hinsichtlich Menschenrechtsstandards;

3. die Überwachung der Tätigkeit der Verwaltungsorgane, rechtlichen und justiziellen Organe sowie der nationalen und internationalen, gewinnorientierten und gemeinnützigen Organisationen im Land, deren Handlungen sich auf Menschenrechte auswirken;

4. die Überwachung der Tätigkeit von staatlichen Behörden und Nichtregierungsorganisationen im Hinblick auf die gerechte und allgemein zugängliche Bereitstellung von sozialen Leistungen und Fürsorge;

5. die Überwachung der Lage betreffend den Zugang der BürgerInnen zu ihren Menschenrechten und Freiheiten;

6. die Durchführung von Besuchen in Haftanstalten zwecks Überwachung der Umsetzung von Gesetzen betreffend die Behandlung von Gefangenen;

7. die Untersuchung von Fällen von Menschenrechtsverletzungen

8. das Sammeln von Dokumenten, Beweisen und Augenzeugenberichten zu Fällen von Menschenrechtsverletzungen;“ (Website der AIHRC: A brief introduction of AIHRC and its programs and activities, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 ist die AIHRC nicht mehr in der Lage, vor Ort in Afghanistan zu operieren (OHCHR: Comment by Michelle Bachelet, UN High Commissioner for Human Rights, on the dissolution of Afghanistan's Independent Human Rights Commission, 19. Mai 2022), da ihre Büros geschlossen und ihre Programme eingestellt wurden. Arbeitsverträge mit Bediensteten konnten nicht mehr verlängert werden (AIHRC: A message from The Afghanistan Independent Human Rights Commission (AIHRC) To: The venerable people of Afghanistan, 21. Mai 2022). Im Mai 2022 wurde die AIHRC durch die De-Facto-Regierung der Taliban aufgelöst (Reuters: Taliban dissolve Afghanistan‘s Human Rights Commission, other key bodies, 16. Mai 2022; OHCHR: Comment by Michelle Bachelet, UN High Commissioner for Human Rights, on the dissolution of Afghanistan’s Independent Human Rights Commission, 19. Mai 2022). Die AIHRC erklärte jedoch, dass „Entscheidungen einer Regierung, der es an nationaler Legitimität und internationaler Anerkennung fehlt und die sich nicht auf den Willen des Volks stützt, nicht zur Abschaffung der AIHRC führen können.“ Die AIHRC erklärte, dass sie ihre Tätigkeit in Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Einrichtungen fortsetzen würde (AIHRC: The AIHRC Position regarding the dissolution of the commission by the Taliban, 26. Mai 2022, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Seit August 2021 veröffentlichte die AIHRC eine Reihe von Stellungnahmen zu Menschenrechtsfragen in Afghanistan (siehe z. B. AIHRC: Statement of Afghanistan Independent Human Rights Commission Regarding the Taliban Supreme Courts decision to punish the Afghan citizens without observing the principles of a fair trial, 6. Mai 2023; AIHRC: Afghanistan's Independent Human Rights Commission (AIHRC) statement on closure of girls’ schools and arrests of protesting students, 27. März 2023). Darüber hinaus gab die AIHRC im August 2022 einen Bericht zur Menschenrechtslage während des einjährigen Zeitraums seit der Machtübernahme der Taliban heraus. Darin räumt die AIHRC ein, sie könne nicht behaupten, dass der Bericht vollständig oder umfassend sei, zumal ihr bewusst sei, dass „Dutzende von anhaltenden Menschenrechtsverletzungen aufgrund fehlender Instrumente [zur Beobachtung der Menschenrechtslage] nicht in den Bericht aufgenommen werden konnten.“ (AIHRC: Analysis and Assessment of International Human Rights and Humanitarian Law Situation Following Taliban’s Retake of Afghanistan (from August 15, 2021 to August 15, 2022), 15. August 2022, S. 1 , Arbeitsübersetzung ACCORD)

Finanzierung:

Im Zeitraum März 2019 bis März 2020 beliefen sich die Einkünfte der AIHRC auf insgesamt 4.694.126 US-Dollar. Sie bezog ihre finanziellen Mittel unter anderem von der Regierung Afghanistans sowie von Geldgebern wie den Regierungen Finnlands, Norwegens, der Schweiz, Australiens, der Niederlande, Schwedens, der Open Society Afghanistan (OSA) und dem Rockefeller Brothers Fund (RBF) (AIHRC: Annual Report 2020 (Fiscal year 1399), 4. Februar 2020, S. 36, 39). Mit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 verlor die AIHRC jedoch ihre bisherigen Geldquellen, da Regierungen, die sie zuvor unterstützt hatten, „ihre Unterstützungskorridore nach Afghanistan sperrten“ (AIHRC: A message from The Afghanistan Independent Human Rights Commission (AIHRC) To: The venerable people of Afghanistan, 21. Mai 2022, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Umfang der Berichterstattung:

Geografischer Schwerpunkt: Afghanistan

Thematischer Schwerpunkt: Menschenrechte, zivile Opfer bewaffneter Konflikte; Situation von schutzbedürftigen Gruppen (Frauen, Kinder, Menschen mit Behinderung), Zugang zu medizinischen Leistungen und Bildung; Wahlen

Methodologie:

Die Stellungnahmen und Berichte der AIHRC legen zurzeit ihre Quellen und Recherchemethoden nicht offen (siehe z. B. AIHRC: Analysis and Assessment of International Human Rights and Humanitarian Law Situation Following Taliban’s Retake of Afghanistan (from August 15, 2021 to August 15, 2022), 15. August 2022, S. 1; AIHRC: Statement of Afghanistan Independent Human Rights Commission Regarding the Taliban Supreme Courts decision to punish the Afghan citizens without observing the principles of a fair trial, 6. Mai 2023). In ihrem Bericht vom August 2022 zur Menschenrechtslage in Afghanistan erklärte die AIHRC, dass sie „die Informationsquellen sowie die Methoden zur Erhebung der in diesem Bericht verwendeten Informationen aus Sicherheitsgründen nicht offenlegen“ könne. Jedoch wies die AIHRC darauf hin, dass sie „weiterhin an dem Prinzip festhält, basierend auf einer gänzlich unpolitischen Herangehensweise faktisch richtige und gut dokumentierte Berichte zu veröffentlichen“. (AIHRC: Analysis and Assessment of International Human Rights and Humanitarian Law Situation Following Taliban’s Retake of Afghanistan (from August 15, 2021 to August 15, 2022), 15. August 2022, S. 1, Arbeitsübersetzung ACCORD)

AIHRC-Berichte, die vor der Machtübernahme der Taliban im August 2021 veröffentlicht wurden, stützten sich auf Menschenrechtsbeobachtung auf Basis von Sekundärforschung und Vor-Ort-Recherchen (see, for example, AIHRC: Report Summary: Access to Health and Education Rights in Afghanistan, 11. Mai 2020). Vor Ort konnten Informationen mittels Fragebögen (für quantitative Analysen) (siehe z. B. AIHRC: A Report on  Human Rights Status of People with Disabilities in Afghanistan Year 1399 (2020), 28 März 2021, S. 6) oder Einzelinterviews erhoben werden, die mit Informant·innen wie etwa Augenzeug·innen, Angehörigen von Opfern und Vertriebenen durchgeführt wurden (siehe z. B. AIHRC: Deliberate & Unlawful Killing of Civilians by the Taliban in Malistan District of Ghazni Province, 7. August 2021, S. 1).

Sprachen, in denen die Quelle publiziert:

Englisch, Dari und Paschtu

Weitere Informationen:

Dekret zur Einrichtung der AIHRC: https://www.aihrc.org.af/media/files/Laws/decree.pdf

Gesetz über Struktur, Pflichten und Auftrag der AIHRC: https://www.aihrc.org.af/media/files/Laws/Law_AIHRC.pdf

 

Methodischer Hinweis:

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Zugriff auf alle Links am 30. Mai 2023.