Im Folgenden finden Sie eine Übersicht zur Recherche von Gesetzestexten zu Nigeria im Internet (Stand: Juni 2019). Die Übersicht soll den Einstieg in die Suche nach Gesetzestexten erleichtern, ersetzt jedoch nicht die eigenständige Prüfung der Aktualität, Gültigkeit und Richtigkeit der Gesetze. Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass nur in seltenen Fällen offizielle Übersetzungen von Gesetzestexten vorliegen.

Suche nach Gesetzestexten

Einige nigerianische Gesetzestexte finden sich unter folgendem Link:

Weitere Sammlungen nigerianischer Gesetzestexte finden sich unter folgenden Links:

Auf der vom UNO-Flüchtlingshochkommissariat (UN High Commissioner for Refugees, UNHCR) betriebenen Datenbank Refworld können mittels Suchabfrage englischsprachige Übersetzungen von einigen Gesetzestexten abgerufen werden:

Einige nigerianische Gesetzestexte finden sich auf Natlex, einem Portal der International Labour Organization:

Um zur Sammlung nationaler Gesetze für Nigeria auf ecoi.net zu gelangen, folgen Sie bitte diesem Link.

Verfassung

Globalex, eine Online-Publikation des Hauser Global Law School Program an der New York University School of Law, schreibt in einem zuletzt im März 2013 aktualisierten Eintrag zum nigerianischen Recht, dass die nigerianische Verfassung das Rahmenwerk für die Verwaltung der Bundesregierung („Federal Government of Nigeria“) und auch der Bundesstaaten bereitstelle. Kein Bundesstaat könne daher eine eigene Verfassung verabschieden. Die Verfassung sei das oberste Gesetz („is supreme“) und die enthaltenen Vorschriften seien für alle Behörden und Personen in der Bundesrepublik Nigeria bindend. Die Verfassung von 1999 sei am 29. Mai 1999 in Kraft getreten. Mit Stand 2013 sei sie dreimal abgeändert worden. (Globalex, letzte Aktualisierung März 2013)

Mit Stand Juni 2018 habe Präsident Buhari im Zuge der vierten Verfassungsnovellierung fünf weitere Gesetze zur Änderung der Verfassung unterzeichnet (Pulse, 8. Juni 2018; Lawyard, 11. Juni 2018; PLAC, 17. Juli 2018).

Im Oktober 2018 habe der Präsident seine Zustimmung zu mehreren Gesetzesvorschlägen, darunter Verfassungsabänderungen, verweigert und diese an die Nationalversammlung zurückgewiesen. Im April 2019 habe der Senat entschieden, unter anderem das Veto des Präsidenten gegen eine Verfassungsänderung zu überstimmen. Zudem würden fünf weitere Vorschläge zur Verfassungsänderung erneut dem Präsidenten vorgelegt werden. (PM News, 19. April 2019; The Guardian, 7. Mai 2019)

Die Gesetzestexte zu den bislang erfolgten und in Kraft getretenen Verfassungsabänderungen finden sich unter folgenden Links:

Der Text der nigerianischen Verfassung von 1999, in den die drei oben genannten Abänderungen von 2010 (in Kraft getreten im Jahr 2011) eingearbeitet wurden, findet sich unter folgendem Link, die weiteren Novellierungen sind darin jedoch nicht enthalten:

Staatsbürgerschaftsrecht

Die Citizenship Rights in Africa Initiative, ein informelles Netzwerk aus Organisationen, Einzelpersonen und ExpertInnen, die sich mit dem Recht auf Staatsangehörigkeit befassen, schreibt in einem undatierten Länderprofil zu Nigeria, dass die Staatsangehörigkeit in Nigeria in Kapitel III der Verfassung von 1999 geregelt sei (siehe dazu auch Constitution of the Federal Republic of Nigeria, 1999; mit Änderungen bis einschließlich 2011). Seit Aufhebung der Staatsbürgerschaftsgesetze von 1960 und 1961 im Jahr 1974 seien keine Durchführungsvorschriften verabschiedet worden (Citizenship Rights in Africa Initiative, ohne Datum). Noch im Dezember 2018 fordern die TeilnehmerInnen eines Workshops der von UNHCR ins Leben gerufenen #IBelong Campaign unter anderem zum Erlass eines Staatsbürgerschaftsgesetzes auf. (UNHCR, Jänner 2019)

Strafgesetz

Die Organisation International Center for Not-for-Profit Law (ICNL) erwähnt im Jänner 2019, dass die bundesweite Gesetzgebung („federal legislation“) zwar Straftatbestände schaffen könne, der Großteil der Strafgesetze sich jedoch vom Penal Code (der ursprünglich in 19 nördlichen Bundesstaaten und dem Federal Capital Territory angewendet worden sei) und dem Criminal Code (der ursprünglich in 17 südlichen Bundesstaaten angewendet worden sei) ableite (ICNL, 6. Jänner 2019). Der Criminal Code werde nach den Vorschriften in der Verfassung sowohl als Bundesrecht („federal law“) als auch als bundesstaatliches Recht („state law“) angewendet. Dasselbe gelte für den Penal Code von 1960 (Nwauche, 2014, Section 2).

Ob es sich um bundes- oder bundesstaatliches Recht handle, sei davon abhängig, wie der jeweilige Straftatbestand mit den in der Verfassung geregelten Gesetzgebungskompetenzen in Zusammenhang stehe. Diese Kompetenzen seien in Anhang 2 der Verfassung geregelt, wo eine Liste von ausschließlichen Bundeskompetenzen (Exclusive Legislative List) und eine Liste von Kompetenzen, bei denen die Föderation und die Staaten zusammenwirken, (Concurrent Legislative List) genannt sind. Zu allen anderen Materien könnten die Gesetzgeber der Bundesstaaten Gesetze erlassen (Nwauche, 2014, Section 2; vgl. auch Library of Congress, Februar 2017, Section V.A., vollständige Listen der Kompetenzverteilung unter Constitution of the Federal Republic of Nigeria, 1999; mit Änderungen bis einschließlich 2011, Second Schedule).

In den südlichen Bundesstaaten Nigerias würden strafrechtliche Bestimmungen („criminal […] statutes“) aus der Kolonialzeit, abgeleitet vom englischen Recht, zur Anwendung kommen, so Philip Ostien (rechtswissenschaftliche Fakultät an der Universität Jos) und Albert Dekker (Auskunftsbibliothekar am Rechtsinstitut Van Vollenhoven an der Universität Leiden) in einer Abhandlung von 2010. In den nördlichen Bundesstaaten sei das Strafgesetz von 1960 weiterhin in Kraft, mit verschiedenen Abänderungen durch die Bundesstaaten. Zudem bestünden in den „Scharia-Staaten“ neben dem Strafgesetz („Penal Code”) von 1960 auch auf der Scharia beruhende Strafgesetze („Sharia Penal Codes“). Das Gesetz von 1960 würde in den Amtsgerichten („Magistrate‘s Courts“) und Höheren Gerichten („High Courts“) angewendet, die Scharia-Gesetze in den Scharia-Gerichten. (Ostien; Dekker, 2010, S. 589)

Gunnar J. Weimann vom Institute of Security and Global Affairs an der Universität Leiden schreibt im Dezember 2010 in einem Bericht zum islamischen Strafrecht in den nördlichen Bundesstaaten Nigerias, dass mit der nigerianischen Unabhängigkeit am 1. Oktober 1960 die Anwendung des islamischen Strafgesetzes in der damals bestehenden „Northern Region“ abgeschafft worden sei und strafrechtliche Angelegenheiten in den 19 Nachfolge-Bundesstaaten nach dem Penal Code von 1959 (einem grundsätzlich englischen Gesetz mit einigen besonderen Vorschriften, die auf dem islamischen Strafrecht beruhen würden) verhandelt worden seien. Nach der Einführung des Penal Code von 1959 sei islamisches Recht in nicht kodifizierter Form weiterhin angewendet worden, jedoch nur in Fällen des Zivilrechts. (Weimann, 15. Dezember 2010, S. 89-91)

Der „Penal Code (Northern States) Federal Provisions Act“ vom 30. September 1960 wurde als Gesetz zur Ergänzung des „Penal Code of the Northern States” (auch Penal Code Law, 1959) in Bezug auf Materien mit exklusiver Bundeskompetenz geschaffen. (Penal Code (Northern States) Federal Provisions Act, 30. September 1960, siehe insbesondere Artikel 3 zur Erläuterung der Beziehung zwischen den Gesetzen).

Laut der Verfassung von 1999 hätten die Bundesstaaten beträchtliche Freiheit bei der Gestaltung der Justizverwaltung auf ihrem Gebiet, so Weimann weiter. Sie dürften Gesetze zu strafrechtlichen Angelegenheiten verabschieden. Die Verfassung sehe auch explizit die Schaffung einer islamischen Gerichtsbarkeit vor. Die Verfassung sei auch schon so ausgelegt worden, dass den Scharia-Berufungsgerichten der Bundesstaaten neben Angelegenheiten des Personenstandsrechts auch Zuständigkeit im Rahmen der islamischen Strafgerichtsbarkeit zukomme (Weimann, 15. Dezember 2010, S. 89-91)

HRW berichtet im September 2004, dass im Bundesstaat Zamfara das „Shari'a Establishment Law“ am 27. Oktober 1999 eingeführt worden und am 27. Jänner 2000 in Kraft getreten sei. Bis 2002 hätten zwölf Bundesstaaten die Scharia in ihre Strafgesetzgebung aufgenommen, nämlich Bauchi, Borno, Gombe, Jigawa, Kaduna, Kano, Katsina, Kebbi, Niger, Sokoto, Yobe, and Zamfara. (HRW, 21. September 2004, Section IV)

Bald nach der Einführung der islamischen Strafgesetzgebung hätten sich die Gouverneure daran gemacht, diese zu reformieren, berichtet Weimann. Die zwölf Bundesstaaten mit Scharia-Gesetzgebung hätten das Centre for Islamic Legal Studies (an der Ahmadu Bello University in Zaria) mit der Ausarbeitung eines „harmonisierten Scharia-Strafgesetzes“ beauftragt und diese finanziert. Im November 2005 habe der Bundesstaat Zamfara das „harmonisierte Scharia-Strafgesetz“ verabschiedet. Das Ergebnis der gesetzgebenden Verfahren in den 12 Bundesstaaten habe dazu geführt, dass sich die islamische Strafgesetzgebung in den verschiedenen Staaten in Form und Substanz unterscheide. Der Großteil der Gesetze beruhe auf dem Scharia-Strafgesetz des Bundesstaates Zamfara. Der Bundesstaat Kano habe ein eigenes Gesetz verabschiedet, während der Bundesstaat Niger den existierenden Penal Code abgeändert habe, um Vorschriften des islamischen Strafrechts einzuschließen. (Weimann, 15. Dezember 2010, S. 94)

Abdulwahab Danladi Shittu erwähnt in einer wissenschaftlichen Arbeit von 2015, dass sieben Bundesstaaten (Zamfara, Kano, Bauchi, Sokoto, Jigawa, Yobe, Kebbi) ein kodifiziertes Gesetz zur Implementierung der Scharia verabschiedet und davon fünf Bundesstaaten (Sokoto, Yobe, Kebbi, Jigawa und Bauchi) das Scharia-Strafgesetz von Zamfara verabschiedet hätten. Das Strafgesetz des Bundesstaates Kano weiche in einigen Vorschriften ab (Shittu, 2015, S. 105). In einem von Philip Ostien herausgegebenen Sammelband zur Umsetzung der Scharia im nördlichen Nigeria von 2007 finden sich genaue Datumsangaben zum Inkrafttreten einzelner Scharia-Strafgesetze (siehe Ostien, 2007, S. 33).

Laut dem HRW-Bericht vom September 2004 herrsche weiterhin Verwirrung dazu, welche Gesetzgebung in den nördlichen Bundesstaaten in Kraft sei, sogar unter RichterInnen, AkademikerInnen und weiteren Personen, die als Scharia-Experten eingestuft würden. Es gebe jedenfalls Überlappungen zwischen dem Penal Code von 1960 der nördlichen Bundesstaaten und den Scharia-Gesetzen, da der Penal Code Elemente des islamischen Rechts beinhalte und die Grundlage für ganze Abschnitte der Scharia-Strafgesetze bereitgestellt habe. (HRW, 21. September 2004, Section IV)

Im Allgemeinen würden die einzelnen Scharia-Strafgesetze laut Weimann Straftaten und Bestrafungen vorsehen und für alle MuslimInnen gelten sowie für jene Nicht-MuslimInnen, die freiwillig einem Verfahren vor einem Scharia-Gericht zustimmen würden. Dies impliziere, dass die Fälle von Nicht-MuslimInnen, die nicht zustimmen würden, weiterhin nach dem Penal Code verhandelt würden. Die Scharia-Strafgesetze seien überhastet formuliert worden, was die schlechte legistische Qualität der Gesetze und mangelhafte, teilweise auch unverständliche Formulierungen, nicht korrekte Querverweise, Lücken und Widersprüche erkläre. (Weimann, 15. Dezember 2010, S. 95)

Der Criminal Code Act und der Penal Code (Northern States) Federal Provisions Act finden sich unter folgenden Links:

Strafprozessrecht

In den südlichen Bundesstaaten Nigerias würden strafprozessrechtliche Bestimmungen („criminal procedure statutes“) aus der Kolonialzeit, abgeleitet vom englischen Recht, zur Anwendung kommen, so Philip Ostien und Albert Dekker in oben bereits erwähnter Abhandlung von 2010. In den nördlichen Bundesstaaten sei das Strafprozessgesetz von 1960 weiterhin in Kraft, mit verschiedenen Abänderungen durch die Bundesstaaten. Zudem bestünden in den „Scharia-Staaten“ neben den Strafprozessgesetzen („Criminal Procedure Codes“) von 1960 auch auf der Scharia beruhende Strafprozessgesetze („Sharia Criminal Procedure Codes“). Die Gesetze von 1960 würden in den Amtsgerichten („Magistrate‘s Courts“) und Höheren Gerichten („High Courts“) angewendet, die Scharia-Gesetze in den Scharia-Gerichten. (Ostien; Dekker, 2010, S. 589)

Acht Staaten hätten ein unabhängiges Scharia-Strafverfahrensgesetz verabschiedet, so Weimann in seiner Abhandlung vom Dezember 2010. Die Bundesstaaten Katsina und Yobe würden weiterhin den Criminal Procedure Code von 1959 anwenden, während die Bundesstaaten Kano und Borno dem Criminal Procedure Code von 1959 ein neues Kapitel zu Verfahren von Scharia-Gerichten angefügt hätten. (Weimann, 15. Dezember 2010, S. 94)

Die nigerianische Zeitung Premium Times berichtet im August 2018, dass vor Verkündung des Gesetzes zur Verwaltung der Strafjustiz (Administration of Criminal Justice Act 2015, ACJA), der Criminal Procedure Act (CPA) für die südlichen Bundesstaaten und der Criminal Procedure Code (CPC) für die nördlichen Bundesstaaten angewendet worden sei. Die Vorschriften im CPA und CPC seien nicht vollständig ersetzt worden. Die wichtigsten Vorschriften dieser Gesetze seien aber zu einem Bundesgesetz zusammengeführt worden, von dem vorgesehen sei, dass es in Bundesgerichten („federal courts“) sowie in Höchstgerichten des Federal Capital Territory einheitlich gültig sei. Nur elf Bundesstaaten hätten den ACJA bislang in ihre Gesetzgebung aufgenommen. Dabei handle es sich um die Bundesstaaten Kaduna, Ondo, Ekiti, Lagos, Oyo, Rivers, Anambra, Enugu, Cross-River, Abuja and Akwa-Ibom. (Premium Times, 9. August 2018)

Fatima Waziri–Azi erwähnt im Dezember 2017, dass die langsame Implementierung des ACJA darauf zurückzuführen sei, dass dieser nur in Strafverfahren für Straftaten, die durch Gesetze der Nationalversammlung oder andere Straftaten, die im Federal Capital Territory strafbar seien, gültig sei. Dies bedeute, dass die Bundesstaaten den ACJA, bevor dieser angewendet werden könne, erst als eigenes Gesetz verabschieden müssten. Zudem würde der Großteil der Strafverfahren auf Ebene der Bundesstaaten erfolgen. (Waziri–Azi, Dezember 2017, S. 114)

Yemi Akinseye George, ein nigerianischer Professor für Öffentliches Recht und Präsident des Center for Socio-Legal Studies, erwähnt in einem Bericht aus dem Jahr 2016, dass die Vorschriften des Administration of Criminal Justice Act die existierenden Systeme der Strafprozessrechte beibehalten, jedoch Vorschriften einführen würden, die die Effizienz des Justizsystems verbessern könnten. (Akinseye-George, 2016, S. 1)

Huridocs erwähnt in einem Blog-Eintrag vom Mai 2019, dass bislang 21 der 36 Bundesstaaten den Administration of Criminal Justice Act (ACJA) angenommen hätten. (Huridocs, 20. Mai 2019)

Der Administration of Criminal Justice Act, 2015 findet sich unter folgenden Links:

Der Criminal Procedure Act und der Criminal Procedure (Northern States) Act finden sich unter folgenden Links:

Quellen:

(Zugriff auf alle Quellen am 19. Juni 2019)

Cite as:

ACCORD - Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation: ecoi.net Nigeria Gesetzesübersicht, Juni 2019
https://www.ecoi.net/de/laender/nigeria/gesetzesuebersicht/