Im Folgenden finden Sie eine Übersicht zur Recherche von Gesetzestexten zu Afghanistan im Internet (Stand: Dezember 2018). Die Übersicht soll den Einstieg in die Suche nach Gesetzestexten erleichtern, ersetzt jedoch nicht die eigenständige Prüfung der Aktualität, Gültigkeit und Richtigkeit der Gesetze. Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass nur in seltenen Fällen offizielle Übersetzungen von Gesetzestexten vorliegen.

Suche nach Gesetzestexten

Auf der Webseite des afghanischen Justizministeriums findet sich eine Datenbank mit Rechtstexten in Dari und Paschtu:

Das Afghanistan Legal Documents Exchange Center (ALDEC), eine von der US-amerikanischen Behörde für Entwicklungszusammenarbeit (United States Agency for International Development, USAID) finanzierte und vom Afghanistan Rule of Law Project (ARoLP) betriebene Webseite, bietet eine größere Zahl von für Afghanistan relevanten Rechtstexten in englischer Sprache, in Dari sowie in Paschtu:

Auf der von der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO) betriebenen Datenbank für Rechtstexte zu den Themen Arbeit, soziale Sicherheit und Menschenrechte (Database of national labour, social security and related human rights legislation, NATLEX) finden sich unter dem Punkt „General Provisions“ einige Gesetzestexte in Dari sowie auch zum Teil englische Übersetzungen:

Auf der vom UNO-Flüchtlingshochkommissariat (UN High Commissioner for Refugees, UNHCR) betriebenen Datenbank Refworld können mittels Suchabfrage englischsprachige Übersetzungen von einigen Gesetzestexten abgerufen werden:

Auf der Webseite der World Intellectual Property Organization (WIPO), einem Forum der Vereinten Nationen, das sich für effektiven und ausgewogenen Schutz geistigen Eigentums einsetzt, können inoffizielle englische Übersetzungen einiger Gesetze heruntergeladen werden:

Um zur Sammlung nationaler Gesetze für Afghanistan auf ecoi.net zu gelangen, folgen Sie bitte diesem Link.

Verfassung

Auf der Webseite des Büros des afghanischen Präsidenten findet sich die am 26. Jänner 2004 ratifizierte Verfassung Afghanistans in Dari:

Auf derselben Webseite findet sich eine inoffizielle englische Übersetzung der Verfassung:

  • The Constitution Of The Islamic Republic Of Afghanistan, verabschiedet am 3. Jänner 2004, ratifiziert am 26. Jänner 2004, inoffizielle englische Übersetzung (verfügbar über die Webseite des Büros des afghanischen Präsidenten)
    https://president.gov.af/en/afghan-constitution-2/

Eine weitere inoffizielle Übersetzung der Verfassung, verabschiedet am 3. Jänner 2004, ist über Refworld verfügbar:

Auf der Webseite des Center for Strategic & Regional Studies (CSRS), einer laut eigenen Angaben unabhängigen NGO mit Sitz in Kabul, findet sich ein mit Jänner 2018 datierter Eintrag, dem zufolge die aktuelle Verfassung die achte Verfassung Afghanistans und das Ergebnis des Bonner Abkommens sei. Die aktuelle Verfassung sei nach dem Zusammenbruch der Taliban-Herrschaft im Zuge des Aufbaus der neuen Regierung zusammengestellt worden. Sie sei mit ihren 12 Kapiteln und 162 Paragraphen von einer Loja Dschirga verabschiedet und von [dem damaligen afghanischen Präsidenten] Hamid Karzai am 26. Jänner 2004 unterzeichnet worden:

„The current Afghan constitution, which is a result of the Bonn Accords, is the eighth constitution of Afghanistan. […] The current constitution was prepared after the collapse of the Taliban regime and with the establishment of the new regime in the country. This constitution has been approved by a Loya Jirga in 12 chapters and 162 Articles and it was signed by Hamid Karzai on 6 Dalw 1382 [solar year and month].” (CSRS, 13. Jänner 2018)

Strafrecht

Auf der Webseite des afghanischen Justizministeriums findet sich das am 15. Mai 2017 im Amtsblatt veröffentlichte Strafgesetz in Dari und Paschtu:

Afghanistan Public Policy Research Organization (APPRO), ein laut eigenen Angaben unabhängiges Rechercheinstitut mit Sitz in Kabul, das beim afghanischen Wirtschaftsministerium als Nichtregierungsorganisation registriert ist, hält in einem Bericht vom Juli 2018 fest, dass das überarbeitete afghanische Strafgesetzbuch am 15. Mai 2017 offiziell in einer außerordentlichen Ausgabe (Nr. 1260) des Amtsblattes veröffentlicht worden sei. Neun Monate nach seiner Verkündung sei das Strafgesetzbuch am 14. Februar 2018 in Kraft getreten. Neben der Aufnahme neuer Gesetze und Bestimmungen wie etwa zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen habe man mit dem novellierten Strafgesetzbuch auch versucht, alle Strafgesetze und Verordnungen Afghanistans in ein gesammeltes Strafgesetzbuch aufzunehmen:

„Afghanistan’s Penal Code was revised and officially Gazetted in an extraordinary issue (1260) on May 15, 2017 by the Presidential Decree No. 256, pursuant to Article 79 of the Constitution. Nine months after its promulgation, during which judges and attorneys had an opportunity to become acquainted with the new provisions, the Penal Code came into force on February 14, 2018. Apart from incorporating new laws and provisions such as crimes against humanity and war crimes, the revised Penal Code has also attempted to incorporate all criminal laws and decrees of Afghanistan into one Penal Code (in almost 800 pages in Dari and Pashto languages).” (APPRO, Juli 2018, S. 5)

Eine inoffizielle englische Übersetzung des Strafgesetzbuchs von 2017 konnte nicht gefunden werden. Es findet sich lediglich eine Übersetzung des nicht mehr gültigen Strafgesetzbuchs von 1976 (Penal Code [Afghanistan], verabschiedet am 22. September 1976).

Strafprozessordnung

In einem von der afghanischen Regierung eingereichten und vom UNO-Menschenrechtsrat (UN Human Rights Council, HRC) veröffentlichten Bericht vom November 2018 findet sich die Information, dass das afghanische Strafprozessrecht im Jahr 2014 ratifiziert worden sei (Regierung der Islamischen Republik Afghanistan, 13. November 2018, Absatz 105). Laut einem Bericht des Internationalen Strafgerichtshofs vom November 2017 sei das Strafprozessrecht des Landes im Jahr 2014 durch die afghanische Regierung aktualisiert worden (Internationaler Strafgerichtshof, 20. November 2017, Absatz 273). Auf der Webseite des afghanischen Justizministeriums findet sich eine Version des Strafprozessrechts in Dari und Paschtu inklusive Novellierung von Artikel 27, die am 5. Mai 2014 im Amtsblatt veröffentlicht wurde:

In einem Bericht vom November 2015 erwähnt die international tätige Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) eine im September 2015 per Präsidialdekret verfügte Novellierung des Strafprozessrechts (HRW, 15. November 2015). Laut einem im Jänner 2016 veröffentlichten Artikel von Lenny Linke und Kate Clark vom Afghanistan Analysts Network (AAN), einer unabhängigen, gemeinnützigen Forschungsorganisation mit Hauptsitz in Kabul, sei am 25. September 2015 ein das Strafprozessrecht ergänzendes Präsidialdekret (Dekret 76) genehmigt und am 19. Oktober 2015 im Amtsblatt (Nr. 1190) veröffentlicht worden, womit es auch in Kraft getreten sei. Das Dekret sei als Anhang (Annex-Nr. 1) hinzugefügt worden (AAN, 21. Jänner 2016). In einem im April 2017 veröffentlichten Artikel von Kate Clark vom AAN findet sich die Information, dass die Novellierung der Strafprozessordnung zunächst am 19. Oktober 2015 in Form des Präsidialdekrets 76 verabschiedet worden sei und später am 11. Mai 2016 inklusive Änderungen durch das Parlament erneut verabschiedet worden sei (AAN, 24. April 2017).

Auf der Webseite des afghanischen Justizministeriums findet sich das von AAN angesprochene Amtsblatt Nr. 1190, das die mit 19. Oktober 2015 datierte Ergänzung (Anhang Nr. 1) zum Strafprozessrecht vom 5. Mai 2014 enthält. Der Anhang enthält Bestimmungen zu terroristischen Verbrechen und Verbrechen gegen die innere und äußere Sicherheit des Landes. (Amtsblatt Nr. 1190 enthält darüber hinaus ein Gesetz zur Anwendung von Pestiziden in der Landwirtschaft, das eigentliche Strafprozessrecht von Mai 2014, auf das sich der Anhang Nr. 1 bezieht, kann unter dem oben angegebenen Link abgerufen werden):

Zu der laut AAN am 11. Mai 2016 verabschiedeten Version des Anhangs Nr. 1 (siehe oben) konnten keine weiteren Informationen gefunden werden.

Eine englische Übersetzung des Anhangs Nr. 1 konnte ebenso wenig gefunden werden wie eine englische Übersetzung des Strafprozessrechts von Mai 2014.

Staatsbürgerschaftsgesetz

Unter dem folgenden Refworld-Link findet sich das zunächst im Jahr 1986 veröffentlichte und im Jahr 2000 von den Taliban novellierte Staatsbürgerschaftsgesetz in Dari:

Auch eine inoffizielle englische Übersetzung ist auf Refworld verfügbar:

In einer Anfragebeantwortung der BFA Staatendokumentation vom Juli 2018 wird ein Rechtsanwalt aus Kabul zitiert, laut dem das Gesetz aus dem Jahr 2000 weiterhin in Kraft sei:

„Dem in Kabul ansässigen lokalen Rechtsanwalt zufolge gilt weiterhin das afghanische Staatsangehörigkeitsgesetz aus dem Jahr 2000. (...) There is no new law, and based on the Ministry of Justice information, the 2000 law is still in force. (…) Lokaler Rechtsanwalt in Kabul (5.7.2018): Auskunft, per E-Mail“ (BFA Staatendokumentation, 9. Juli 2018)

Das innerhalb der schwedischen Migrationsbehörde angesiedelte Zentrum für Länderinformation und Länderanalyse im Migrationsbereich (Lifos) fasst in einem im Jänner 2018 erschienenen Bericht zu Staatsbürgerschaft, Meldewesen und Identitätsdokumenten die Gesetzeslage in Bezug auf Staatsbürgerschaft zusammen. So sei das erste Gesetz dazu im Jahr 1936 verabschiedet worden. Ein neues Gesetz zur Staatsbürgerschaft sei 1986 angekündigt und in einer novellierten Fassung während der Talibanherrschaft im Juni 2000 angenommen worden. Die Gesetzesfassungen von 1936 und 2000 würden großteils auf den gleichen Prinzipien fußen und seien daher weitgehend identisch. Es gebe jedoch auch deutliche Unterschiede, unter anderem bei der Regulierung der Staatsangehörigkeit von Kindern. Es herrsche teilweise Uneinigkeit dahingehend, welches der Gesetze anzuwenden sei, jedoch sei laut Angaben des Büros des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) das Gesetz aus dem Jahr 2000 in Anwendung. Ein afghanischer Rechtsanwalt, den das norwegische Herkunftsländerinformationszentrum Landinfo im Jahr 2015 kontaktiert habe, habe ebenfalls bestätigt, dass das Gesetz aus dem Jahr 2000 gültig sei:

„Afghanistans första medborgarskapslag antogs 1936. En ny lag kungjordes 1986 vilken sedan reviderades under Taliban-styret i juni 2000. De två lagarna bygger på samma principer och mycket av innehållet är identiskt. Det finns också betydande skillnader, bland annat regleringen av barns medborgarskap (se avsnitt 3.2.1). Lagen från år 2000 är mer detaljerad och reglerar frågor som var oreglerade i lagen från 1936. Det råder viss oenighet om vilken lag som gäller, men enligt United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) är det lagen från 2000 som gäller och lagen från 1936 är upphävd. Även en afghansk jurist som Landinfo varit i kontakt med gör bedömningen att det är lagen från 2000 som är den gällande. I denna rapport refereras därför till medborgarskapslagen från 2000.“ (Migrationsverket, 24. Jänner 2018, S. 6)

Quellen:

(Zugriff auf alle Quellen am 3. Jänner 2019)

Zitieren als:

ACCORD - Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation: ecoi.net Afghanistan Gesetzesübersicht, Jänner 2019
https://www.ecoi.net/de/laender/afghanistan/gesetzesuebersicht/