Gesetzesentwurf zu Rechten von Personen mit Behinderung fördert und schützt diese nicht im nötigen Ausmaß, sondern behandelt sie eher weiterhin als Fälle für Wohltätigkeit, anstatt ihnen Rechte gleichberechtigter Staatsbürger·innen zu garantieren
Gesetzesentwurf zu Rechten von Personen mit Behinderung fördert und schützt diese nicht im nötigen Ausmaß, sondern behandelt sie eher weiterhin als Fälle für Wohltätigkeit, anstatt ihnen Rechte gleichberechtigter Staatsbürger·innen zu garantieren