Demokratische Republik Kongo
Kämpfer der bewaffneten Gruppe M23 bewachen in der kongolesischen Stadt Goma eine Kundgebung, zu der die Gruppe aufgerufen hatte (6. Februar 2025).
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- Hintergrund
- Rechtswidrige Angriffe und Tötungen
- Sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt
- Folter und andere Misshandlungen
- Unmenschliche Haftbedingungen
- Menschenrechtsverteidiger*innen
- Willkürliche Inhaftierungen
- Verschwindenlassen
- Rechte von Binnenvertriebenen
- Todesstrafe
- Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung
- Veröffentlichung von Amnesty International
Berichtszeitraum: 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025
Immer häufiger begingen bewaffnete Gruppen, zum Teil mit der Unterstützung von Regierungstruppen, schwere Verstöße gegen internationale Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht. Viele dieser Verstöße waren möglicherweise Kriegsverbrechen. Die bewaffnete Gruppe M23 (Mouvement du 23 Mars) tötete Zivilpersonen und setzte Gefangene Folter und Misshandlungen sowie anderen unmenschlichen Bedingungen aus. Ihre Kämpfer griffen Krankenhäuser in Goma an und entführten Patient*innen, pflegende Angehörige und in einigen Fällen auch kongolesische Soldat*innen, die sich in den Krankenhäusern versteckt hielten. Die Zahl der Fälle konfliktbezogener sexualisierter Gewalt war auch weiterhin alarmierend hoch. Kämpfer der bewaffneten Gruppen M23 und Wazalendosetzten Frauen in den Provinzen Nord-Kivu und Süd-Kivu Gruppenvergewaltigungen aus. Sowohl die Behörden als auch bewaffnete Gruppen schränkten den zivilgesellschaftlichen Handlungsspielraum ein. M23-Mitglieder inhaftierten, folterten und bedrohten Journalist*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen und weitere Angehörige der Zivilgesellschaft wegen ihrer Arbeit. Hunderte Personen, die von der M23 als Gegner*innen betrachtet wurden, wurden Opfer des Verschwindenlassens. Zehntausende Binnenvertriebene mussten erneut aus Lagern bei Goma fliehen. Die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker wies die Regierung an, Angehörige von Regierungstruppen wegen 2011 in Süd-Kivu begangener Akte sexualisierter Gewalt gegen Frauen strafrechtlich zu verfolgen.
Hintergrund
Der Konflikt im Osten der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) verschärfte sich, als die von Ruanda unterstützte bewaffnete Gruppe M23 (Mouvement du 23 Mars) im Januar und Februar 2025 die Städte Goma und Bukavu in den Provinzen Nord-Kivu bzw. Süd-Kivu einnahm. Die M23 lieferte sich Gefechte mit der kongolesischen Armee und Mitgliedern von Wazalendo (Suaheli für "Patrioten"), einer Koalition bewaffneter Gruppen, von denen einige von der kongolesischen Armee unterstützt wurden.
Es gab verschiedene diplomatische Bemühungen, die Kämpfe zu beenden. Im Juni 2025 unterzeichneten Vertreter*innen der DR Kongo und Ruandas ein Friedensabkommen, das die "Neutralisierung" der vor allem in Nord-Kivu aktiven bewaffneten Gruppe FDLR (Forces Démocratiques de Libération du Rwanda) und die "Aufhebung der Verteidigungsmaßnahmen" Ruandas in der DR Kongo vorsah. Das Abkommen trat am 4. Dezember 2025 offiziell in Kraft, als die Präsidenten der DR Kongo und Ruandas die Washingtoner Vereinbarungen unterzeichneten, in denen frühere Verpflichtungen zur Beendigung der Kämpfe bekräftigt wurden. Trotzdem gingen die Kämpfe weiter.
Gleichzeitig führte eine von Katar vermittelte Schlichtung zu einer "Grundsatzerklärung", die im Juli 2025 von Vertretern der DR Kongo und der M23 unterzeichnet wurde. Im November unterzeichneten beide Parteien den Rahmen für ein Friedensabkommen. Von den acht darin enthaltenen Protokollen waren die meisten noch nicht fertig verhandelt worden.
Zu den weiteren bewaffneten Gruppen, die in der DR Kongo operierten, gehörten die CODECO/URDPC (Coopérative pour le développement du Congo/Union des révolutionnaires pour la défense du peuple congolais), bei deren Angriffen im Januar und Februar 2025 mehr als 150 Menschen getötet wurden, sowie die ADF (Allied Democratic Forces), eine ugandische bewaffnete Gruppe, die Hunderte Zivilpersonen tötete. Sowohl die kongolesische als auch die ugandische Armee gingen mit Einsätzen gegen die beiden Gruppen vor.
Rechtswidrige Angriffe und Tötungen
Bewaffnete Gruppen begingen schwere Verstöße gegen internationale Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht. Viele dieser Verstöße waren möglicherweise als Kriegsverbrechen einzustufen.
Die M23 und andere bewaffnete Gruppen griffen verstärkt Zivilpersonen an, denen sie Verbindungen zur Gegenseite unterstellten. Die Vereinten Nationen dokumentierten zwischen dem 28. Januar und dem 9. April 2025 mindestens 70 Fälle gezielter Tötungsaktionen durch die M23 in Goma, bei denen mehr als 200 Menschen ums Leben kamen.
Zwischen Ende Februar und Mitte Mai 2025 führten M23-Kämpfer sechs Angriffe auf Krankenhäuser in Goma durch. Sie entführten und inhaftierten Patient*innen, pflegende Angehörige und kongolesische Soldat*innen, die im Krankenhaus behandelt wurden oder sich dort versteckt hielten. Bei drei Gelegenheiten feuerten M23-Mitglieder in der Nähe oder innerhalb von Krankenhäusern ihre Waffen ab. So beschädigten sie Mitte März in Goma im Stadtteil Ndosho die Notaufnahme des CBCA-Krankenhauses durch Schüsse. Anfang April schossen M23-Kämpfer auch im Krankenhaus des Stadtteils Kyeshero mit scharfer Munition um sich. Dabei töteten sie eine Person und verletzten mindestens zwei weitere.
Am 22. Februar 2025 wurde Yannick Zirhumanana bei einer Schießerei in Goma im Stadtteil Kasika in den Brustkorb getroffen und verletzt. Es war nicht klar, ob absichtlich auf ihn geschossen wurde. Danach durchsuchten M23-Mitglieder sein Haus und beschuldigten ihn, zu den Regierungstruppen zu gehören, was er jedoch bestritt. Ein M23-Kämpfer führte ihn daraufhin zu einem Gesundheitszentrum, wo er ihn durch einen gezielten Schuss aus nächster Nähe in die Stirn tötete.
Zwischen Februar und Mai tötete die M23 mindestens drei Männer in Goma und einen Vater und seinen Sohn in Süd-Kivu. Einige wurden erschossen, anderen wurde die Kehle durchschnitten.
Am 10. April 2025 schoss ein Mann, der mit der M23 in Verbindung gebracht wird, dem Ladenbesitzer Gilson Kasareka Makembe in Goma im Viertel Nyabushongo ins Gesicht. Vor dem Laden befanden sich zur gleichen Zeit zwei M23-Kämpfer, die den flüchtenden Schützen weder verfolgten noch den Vorfall untersuchten. Unklar blieb, warum Gilson Kasareka Makembe getötet wurde.
Am 12. Mai wurde der Lkw-Fahrer Alain Byamungu von M23-Kämpfern getötet, nachdem er sich in Goma mit einem Motorradfahrer gestritten hatte, mit dem er fast zusammengestoßen wäre. Nach dem Vorfall wurde Alain Byamungu von einer Gruppe M23-Mitglieder in einem Fahrzeug und auf einem Motorrad verfolgt. Sie schossen auf seinen Lkw und in die Fahrerkabine. Dabei wurde Alain Byamungu getötet und einige seiner Kollegen trugen Verletzungen davon. M23-Kämpfer beschuldigten ihn und seine Kolonne, der FDLR anzugehören.
Im Juni erschoss ein M23-Kämpfer in Nyabiondo, einer Ortschaft im Territorium Masisi in Nord-Kivu, einen Mann aus nächster Nähe. Die Arme des Mannes waren hinter seinem Rücken gefesselt, als er erschossen wurde. M23-Mitglieder hatten ihn des Diebstahls bezichtigt.
Laut Angaben des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte (OHCHR) töteten M23-Kämpfer mit Unterstützung von Angehörigen ruandischer Streitkräfte zwischen dem 9. und 21. Juli im Territorium Rutshuru mindestens 319 Zivilpersonen, darunter auch Frauen und Kinder.
Zwischen Juli und August 2025 tötete die bewaffnete Gruppe ADF bei mehreren Angriffen in der Provinz Ituri und im Territorium Lubero in Nord-Kivu mehr als 250 Zivilpersonen. Bei den Angriffen handelte es sich offenbar um Vergeltungsmaßnahmen für die Militäroperationen kongolesischer und ugandischer Regierungstruppen zur Zerschlagung der ADF.
Sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt
Die Zahl der Fälle sexualisierter Gewalt, einschließlich konfliktbezogener sexualisierter Gewalt, war 2025 vor allem im Osten der DR Kongo erschreckend hoch. Laut Angaben des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) wurden in diesem Landesteil von Januar bis September mehr als 80.000 Menschen vergewaltigt. Dies entsprach einem Anstieg von 31,5 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum 2024. Die Täter waren hauptsächlich Mitglieder bewaffneter Gruppen und Angehörige der Sicherheitskräfte.
Zwischen Januar und April 2025 behandelten Mitarbeiter*innen von Einrichtungen des Gesundheitsministeriums in Goma mit Unterstützung der NGO Ärzte ohne Grenzen mehr als 7.400 Überlebende sexualisierter Gewalt. In Sake, einer Stadt westlich von Goma, wurden im gleichen Zeitraum 2.400 Überlebende behandelt.
Im Februar 2025 richteten die Vereinten Nationen eine OHCHR-Ermittlungsmission zur Situation in den Provinzen Süd-Kivu und Nord-Kivu ein. Die Ermittlungsmission dokumentierte Fälle von Gruppenvergewaltigungen und anderen sexualisierten Gewalttaten, die von M23-Mitgliedern in Verbindung mit dem Konflikt verübt worden waren. Auch Wazalendo-Kämpfer setzten Frauen in den Territorien Masisi und Kabare in Süd-Kivu Gruppenvergewaltigungen aus. Eine Überlebende berichtete, dass ein Wazalendo-Kämpfer zu ihr gesagt habe: "Wir vergewaltigen jede Frau, die auf das Feld kommt."
Folter und andere Misshandlungen
Die bewaffnete Gruppe M23 unterhielt mindestens sieben Hafteinrichtungen in Goma und Bukavu, in denen Gefangene gefoltert und anderweitig misshandelt wurden. M23-Kämpfer schlugen Gefangene mit Ruten, Brettern, Elektrokabeln, Motorriemen, Gewehrkolben und Stöcken auf Rücken, Beine, Gesäß und Genitalien. In der M23-Haftanstalt Chien Méchant ("bissiger Hund") in Goma holten M23-Kämpfer die Häftlinge aus ihren Zellen, um sie im Hof mit Gummikabeln oder Stöcken auszupeitschen. Im April 2025 schlug ein M23-Kämpfer einen Häftling in Chien Méchant so schwer, dass dieser nicht mehr stehen oder sitzen, sondern nur noch auf dem Boden liegen konnte.
Ende Februar und Anfang März 2025 nutzte die M23 das Stade de l’Unité, ein Stadion in Goma, als Ort, um entführte Krankenhauspatient*innen, pflegende Angehörige und einige kongolesische Militärangehörige, die sich in Krankenhäusern versteckt hatten, zu foltern (siehe "Rechtswidrige Angriffe und Tötungen"). In einem Video vom März war zu sehen, wie uniformierte Männer in dem Stadion einen Mann mit Holzstöcken schlugen.
Im Laufe des Jahres 2025 wurden in den Sozialen Medien mehrere Videos veröffentlicht, die zeigten, wie M23-Kämpfer an verschiedenen Orten Menschen schlugen oder auspeitschten.
Die Vereinten Nationen identifizierten mindestens 13 von Wazalendo kontrollierte Haftanstalten, in denen Inhaftierte regelmäßig gefoltert oder anderweitig misshandelt wurden.
Unmenschliche Haftbedingungen
Insassen in den M23-Haftanstalten (siehe "Folter und andere Misshandlungen") waren unmenschlichen und erniedrigenden Haftbedingungen ausgesetzt. M23-Kämpfer zwangen Inhaftierte, im Sitzen oder Stehen auf dem Betonboden zu schlafen. Die Zellen waren dunkel, heiß und schlecht belüftet. Die Inhaftierten erhielten nur eine Mahlzeit pro Tag. Diese bestand in der Regel aus einem Teller gekochten Mais, den sie sich teilen mussten. Oft gab es kein fließendes Wasser, und die Häftlinge konnten sich wochenlang nicht waschen. Einige tranken gegenseitig ihren Urin oder Regenwasser. In der Haftanstalt Mount Goma gab es nur drei Toiletten für Hunderte Gefangene, die jeweils nur einmal am Tag auf die Toilette durften; manche verrichteten deshalb ihre Notdurft in Tüten oder Kartons.
Menschenrechtsverteidiger*innen
Zahlreiche Menschenrechtsverteidiger*innen aus Nord-Kivu und Süd-Kivu flohen aus den von der M23 kontrollierten Gebieten; viele suchten Zuflucht in Nachbarländern. M23-Mitglieder nahmen wiederholt Zivilpersonen, Menschenrechtsverteidiger*innen und Journalist*innen fest und verhörten, schikanierten und misshandelten sie. In einigen Fällen wurden sie auch gefoltert. Im Februar 2025 erklärte ein Vertreter der M23 öffentlich, die Gruppe wolle nicht, dass zivilgesellschaftliche Gruppen in den von ihr kontrollierten Gebieten aktiv seien. Alle Probleme sollten an sie und nicht an zivilgesellschaftliche Organisationen herangetragen werden. Im März 2025 nahm ein M23-Kämpfer einen zivilgesellschaftlichen Aktivisten in Goma fest und drohte ihm mit dem Tod, weil er die Menschenrechtsverstöße der M23 angeprangert hatte. Die Gruppe hielt ihn auf Militärgelände fest, wo man ihn auspeitschte und ihm auf die Ohren schlug, bis er Nasenbluten bekam. Er wurde später freigelassen.
Ebenfalls im März nahmen M23-Kämpfer einen weiteren zivilgesellschaftlichen Aktivisten in der Nähe von Goma fest. Sie forderten ihn auf, zu erklären, warum er ihre Bewegung diffamiere, und ihnen zu sagen, wie genau sie Zivilpersonen töten würden und wie viele Menschen sie vergewaltigt hätten. Sie zwangen ihn, sich auf den Bauch zu legen, während ein Mann sich auf seine Schultern und ein anderer auf seine Beine setzte. Ein M23-Kämpfer schlug ihm auf Gesäß und Oberschenkel. Er wurde später am Abend freigelassen.
Nach Angaben der Vereinten Nationen nahmen ruandische Behörden am 1. Februar 2025 an der Grenze zwischen Goma und der ruandischen Stadt Gisenyi einen Mann aus Nord-Kivu fest. Er wurde nach vier Tagen wieder auf freien Fuß gesetzt.
Willkürliche Inhaftierungen
Das ganze Jahr 2025 über führte die M23 vor allem in Goma und Bukavu Abriegelungs- und Durchsuchungsaktionen durch. M23-Kämpfer nahmen eine große Anzahl von Menschen rechtswidrig fest und brachten sie in Sportstadien. Dort mussten sie sich Reden der M23 anhören und wurden unter Druck gesetzt, sich der Bewegung anzuschließen. Viele wurden später an unbekannte Orte gebracht. M23-Kämpfer behaupteten häufig, die Razzien dienten der Kriminalitätsbekämpfung. Einigen der Festgehaltenen sagten sie, sie würden nach Rumangabo oder Runyoni gebracht, Orte in Rutshuru, die von der M23 für militärisches und anderes Training genutzt wurden. Bei diesen Operationen bestimmten die M23-Mitglieder nach willkürlichen Kriterien, wer als Zivilperson, als Soldat*in der Regierung oder als Mitglied der bewaffneten Opposition anzusehen war. So stützten sie ihre Entscheidungen beispielsweise auf das äußere Erscheinungsbild einer Person.
Verschwindenlassen
Im Mai 2025 entführten M23-Mitglieder bei Razzien in mehreren Stadtvierteln in und um Goma Hunderte Menschen, darunter Frauen und Kinder. Viele der bei diesen oder ähnlichen Razzien Festgenommenen wurden Opfer des Verschwindenlassens. Angehörige, die nach vermissten Verwandten suchten, gaben an, dass sie sich an M23-Kämpfer in Haftanstalten in Goma gewandt hätten, ihre Angehörigen jedoch nicht ausfindig machen konnten.
Die M23 hielt Hunderte Erwachsene und Kinder, die sie bei den Razzien festgenommen hatte, auf einem Fußballplatz in Goma fest. Dort erkannte ein von der M23 ernannter Bürgermeister Aloys Bigirumwami von der zivilgesellschaftlichen Bewegung Lutte pour le Changement. Der Bürgermeister beschuldigte Aloys Bigirumwami, Waffen versteckt zu haben, und ließ ihn und fünf weitere Personen wegbringen. Als die Familie von Aloys Bigirumwami in drei M23-Haftanstalten nach seinem Verbleib fragte, stritten die M23-Kämpfer ab, ihn festzuhalten. Über seinen Verbleib war Ende 2025 immer noch nichts bekannt.
Rechte von Binnenvertriebenen
Im Februar 2025 schloss die M23 mehrere Lager für Binnenvertriebene in der Nähe von Goma. Dadurch wurden trotz der sich verschlechternden Sicherheitslage Zehntausende Menschen erneut vertrieben.
Todesstrafe
Im Januar 2025 kündigte der Justizminister an, dass mehr als 170 zum Tode verurteilte Häftlinge wegen bewaffneten Raubüberfalls hingerichtet würden. Sie hatten angeblich Verbindungen zu kriminellen Banden, die allgemein als kuluna oder Banditen bekannt sind. Die Hinrichtungen waren Ende 2025 noch nicht vollstreckt worden.
Der ehemalige Präsident Joseph Kabila wurde am 30. September 2025 in Abwesenheit vor einem Militärgericht zum Tode verurteilt. Er war im Zusammenhang mit seiner vermeintlichen Unterstützung für die M23 wegen Hochverrat, Mord, sexualisierter Gewalt, Folter und Aufruhr schuldig gesprochen worden – Vorwürfe, die er zurückwies. Joseph Kabila, der während des Verfahrens keinen Rechtsbeistand hatte, wurde zur Zahlung von 33 Mrd. US-Dollar (etwa 38 Mrd. Euro) an den Staat und an Opferverbände verurteilt.
Nach wie vor wurden Zivilpersonen vor Militärgerichte gestellt, was den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren widersprach. In manchen Fällen wurden auch Todesurteile verhängt.
Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung
Im September 2025 verurteilte ein Hohes Gericht in der Hauptstadt Kinshasa den ehemaligen Justizminister wegen Veruntreuung von 19,9 Mio. US-Dollar (etwa 17 Mio. Euro) an öffentlichen Geldern, die für den Bau eines Gefängnisses gedacht waren. Er wurde zu drei Jahren Gefängnis mit schwerer körperlicher Arbeit verurteilt und darf nach Verbüßen seiner Strafe fünf Jahre lang nicht für ein öffentliches Amt kandidieren.
Im Oktober 2025 machte die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker die DR Kongo für zahlreiche sexualisierte Gewalttaten verantwortlich, darunter auch Vergewaltigungen und Folter. Die Taten waren 2011 von den Streitkräften des Landes gegen mehr als 50 Frauen im Territorium Fizi in Süd-Kivu begangen worden. Die Kommission wies die Regierung an, die Täter innerhalb von sechs Monaten strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen, die Überlebenden der Vergewaltigungen zu entschädigen und ihnen kostenlose medizinische und psychologische Hilfe zur Verfügung zu stellen.