Berichtszeitraum: 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025
Die Menschenrechtslage verschlechterte sich gravierend, und die Behörden unterdrückten abweichende Meinungen weiterhin massiv. Gesetze gegen "Aufwiegelung" und Antiterrorgesetze wurden gegen Journalist*innen, Comedians, Wissenschaftler*innen und Studierende eingesetzt, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausübten. Die Regierung wies Social-Media-Plattformen an, Konten von Nutzer*innen zu sperren, die Kritik an der Regierungspolitik übten. Friedliche Protestierende wurden inhaftiert. Journalist*innen und Aktivist*innen wurden festgenommen und strafrechtlich verfolgt. Aktivist*innen, die sich bereits in Haft befanden, wie z. B. Verdächtige im Bhima-Koregaon-Fall, der muslimische Student Umar Khalid und weitere muslimische Aktivist*innen, blieben auch 2025 hinter Gittern. Angehörige religiöser und ethnischer Minderheiten wurden zunehmend verfolgt, u. a. durch diskriminierende Ehegesetze für Muslim*innen. Im Bundesstaat Assam wurden Tausende Muslim*innen Opfer von Zwangsräumungen, und in Maharashtra sowie Jammu und Kaschmir wurden weiterhin willkürlich Unterkünfte abgerissen. Die kastenbasierte Gewalt gegen Dalits setzte sich fort. Rohingyas und Muslim*innen bengalischer Herkunft wurden rechtswidrig abgeschoben oder an der Grenze zurückgewiesen, und neue Zuwanderungsregeln entzogen Asylsuchenden jeglichen Schutz. Veränderungen in der Umweltpolitik untergruben Schutzgarantien für indigene Gemeinschaften und setzten sie der Gefahr von Vertreibung aus. Die Regierung unternahm bei Weitem nicht genug, um die Klimakrise zu bewältigen; Überschwemmungen, Erdrutsche und Hitzewellen forderten erneut Hunderte Menschenleben. Indiens Klimapolitik wurde nach wie vor als "höchst unzureichend" eingestuft, und das Land war weiterhin von der Kohle abhängig.
Hintergrund
In der Stadt Pahalgam, einem beliebten Touristenziel in der Region Kaschmir, erschossen im April 2025 unbekannte Angreifer 26 Menschen, die meisten von ihnen Tourist*innen. Journalist*innen, Wissenschaftler*innen und Studierende, die Sicherheitslücken kritisierten und Rechenschaft forderten, wurden unter dem Gesetz gegen Aufwiegelung, das noch aus der britischen Kolonialzeit stammt, und dem Unlawful Activities (Prevention) Act 1967 (UAPA), einem drakonischen Antiterrorgesetz, festgenommen bzw. angezeigt. Als Vergeltung für den Angriff wurde gegen Pakistan die Militäroperation "Sindoor" gestartet, bei der im Zuge von Schusswechseln an der Grenze mindestens 16 Zivilpersonen ums Leben kamen. Im November explodierte ein Auto in der Nähe des Roten Forts in Delhi, dabei wurden mindestens 13 Personen getötet und etwa 30 verletzt.
Im April 2025 entsandten die indischen Behörden Streitkräfte in den Bundesstaat Westbengalen, um Proteste gegen ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz niederzuschlagen, das muslimische Vermögens- und Stiftungswerte in Indien stärker der staatlichen Kontrolle unterwarf (Waqf Amendment Bill). Mindestens drei Männer wurden getötet und etwa 150 Personen festgenommen.
Am 3. März 2025 äußerte sich der UN-Hochkommissar für Menschenrechte besorgt über die Gewalt und die Vertreibungen im Bundesstaat Manipur sowie den schrumpfenden zivilgesellschaftlichen Handlungsspielraum in Jammu und Kaschmir. Seine Bedenken wurden von der Regierung abgetan. Ebenfalls im März empfahl die Globale Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (GANHRI), die indische Menschenrechtskommission auf B-Status herabzustufen, da es Bedenken bezüglich ihrer Unabhängigkeit, ihrer Transparenz und ihrer Wirksamkeit gebe. Im Oktober wurde Indien für die Jahre 2026–2028 in den UN-Menschenrechtsrat gewählt. Mindestens 19 Besuchsanfragen von Vertreter*innen der UN-Sonderverfahren waren bis Ende 2025 unbeantwortet geblieben. Hierzu zählte auch eine Anfrage der Sonderberichterstatterin über Folter; seit 1999 bitten Sonderberichterstatter*innen über Folter erfolglos um einen Besuch in Indien.
Recht auf freie Meinungsäußerung
Die Behörden gingen auch 2025 gezielt gegen Künstler*innen, Wissenschaftler*innen und Journalist*innen vor, indem sie die Zensur ausweiteten, Strafgesetze instrumentalisierten und den digitalen Raum einschränkten.
Am 24. März 2025 erstattete die Polizei des Bundesstaats Maharashtra Anzeige gegen den Comedian Kunal Kamra, weil er in seiner Stand-up-Show Naya Bharat (Neues Indien) eine "führende Persönlichkeit aus Thane" als gaddar (Verräter) bezeichnete. Der Auftritt wurde weithin als Anspielung auf Eknath Shinde verstanden, den Regierungschef von Maharashtra, der für einen politischen Umsturz in Maharashtra im Jahr 2022 verantwortlich gemacht wurde.
Am 20. Mai 2025 entzog die Regierung der britisch-kaschmirischen Wissenschaftlerin Nitasha Kaul die sogenannte indische Staatsbürgerschaft im Ausland (Overseas Citizenship of India – OCI), ein besonderer Aufenthaltstitel. Sie hatte zuvor regelmäßig den zunehmenden Autoritarismus in Indien angeprangert.
Vor dem Hintergrund einer immer schärferen Internetzensur wies die Regierung Social-Media-Plattformen an, Accounts zu sperren, die Kritik an der Regierungspolitik posteten. Dazu zählte auch der Account The Savala Vada, eine Seite mit satirischen Memes, die regelmäßig Beiträge über die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und die Verfolgung religiöser Minderheiten in Indien veröffentlichte. Am 8. Juli 2025 wies die Regierung die Plattform X an, den Zugriff auf mehr als 2.000 Accounts in Indien zu blockieren, darunter der Account der internationalen Presseagentur Reuters.
Am 9. Juli verabschiedete die Regierung des Bundesstaats Maharashtra das Sondergesetz über die öffentliche Sicherheit (Maharashtra Special Public Security Act), das unter dem Deckmantel der öffentlichen Sicherheit abweichende Meinungen kriminalisiert. Am 6. August verbot die Regierung von Jammu und Kaschmir 25 Bücher von angesehenen Journalist*innen, Historiker*innen, Feminist*innen und Friedensforscher*innen und warf ihnen vor, "Terrorismus zu verherrlichen und zu Gewalt anzustacheln".
Journalist*innen
Die Behörden verschärften 2025 ihr Vorgehen gegen Journalist*innen, die Korruption anprangerten oder abweichende Meinungen äußerten, indem sie Strafgesetze instrumentalisierten, um das Recht auf freie Meinungsäußerung zu untergraben.
Am 24. März 2025 nahm die Polizei des Bundesstaats Assam den Journalisten Dilwar Hussain Mozumdar fest, weil er über eine Protestveranstaltung berichtet hatte, die sich gegen mutmaßliches finanzielles Fehlverhalten bei einer von der Regierung des Bundesstaats betriebenen Bank richtete. Der Journalist berichtete regelmäßig über die Finanzaktivitäten der Bank, zu deren Vorstand auch der Regierungschef von Assam gehörte.
Am 9. Mai 2025 nahm die Polizei der Stadt Nagpur im Bundesstaat Maharashtra den 26-jährigen Rejaz M. Siddique fest, weil er auf Instagram die Militäroperation "Sindoor" kritisiert haben soll. Er wurde unter dem UAPA-Gesetz angeklagt.
Am 16. September stellte ein Gericht in der Stadt Gandhinagar im Bundesstaat Gujarat Vorladungen für die Journalisten Abhisaar Sharma und Raju Parulekar aus. Die Behörden legten ihnen zur Last, falsche und verleumderische Inhalte verbreitet zu haben, um dem Ruf des indischen Konzerns Adani Group zu schaden. Die Journalisten hatten den Verkauf von Grundstücken in Assam an den Konzern zu einem augenscheinlich äußerst niedrigen Preis hinterfragt. Die Adani Group hat enge Verbindungen zu der Regierungspartei BJP (Bharatiya Janata Party).
Nach der Explosion eines Autos am Roten Fort in Delhi am 10. November 2025 (siehe "Hintergrund") durchsuchte die Ermittlungsabteilung der Polizei von Jammu und Kaschmir das von der Journalistin Anuradha Bhasin geleitete Büro der Tageszeitung Kashmir Times. Dem Medium und der Journalistin wurde vorgeworfen, Inhalte verbreitet zu haben, die "Indiens Souveränität bedrohten". Drei Monate zuvor war ein von Anuradha Bhasin verfasstes Buch verboten worden. Eine schriftliche Anzeige (First Information Report) wurde nicht vorgelegt.
Menschenrechtsverteidiger*innen
Die Behörden missbrauchten auch 2025 Antiterrorgesetze und andere drakonische Gesetze, um Menschenrechtsverteidiger*innen in Gewahrsam zu halten.
Im Januar 2025 setzte das Hohe Gericht in Bombay die Menschenrechtler Sudhir Dhawale und Rona Wilson nach über sechs Jahren in Haft gegen Kaution auf freien Fuß. Im November entließ der Oberste Gerichtshof in Neu-Delhi Jyoti Jagtap bis zur nächsten Verhandlung gegen Kaution aus der Haft, und im Dezember ließ das Hohe Gericht in Bombay Hany Babu gegen Kaution frei. Jyoti Jagtap und Hany Babu hatten mehr als fünf Jahre in Haft verbracht. Die vier Menschenrechtler*innen zählten zu den 16 Personen, die wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an gewaltsamen Ausschreitungen während der Bhima-Koregaon-Feierlichkeiten im Jahr 2018 unter dem UAPA-Gesetz inhaftiert worden waren. Ende 2025 waren drei der "BK16"-Aktivist*innen nach wie vor ohne Gerichtsverfahren in Haft.
Mehrere Gerichte wiesen im Laufe des Jahres die Anträge auf Freilassung gegen Kaution von Umar Khalid und mindestens fünf weiteren muslimischen Studierenden und Aktivist*innen ab. Sie befanden sich daher Ende 2025 nach wie vor in Untersuchungshaft. Ihnen wurde die Beteiligung an den gewalttätigen Ausschreitungen in Nordost-Delhi im Februar 2020 vorgeworfen, bei denen 53 Menschen getötet wurden, darunter 38 Muslim*innen.
Am 16. Mai 2025 erstattete die Polizei der Stadt Nagpur im Bundesstaat Maharashtra unter dem Vorwurf der Aufwiegelung Anzeige gegen drei Personen, weil sie das Gedicht "Hum Dekhenge" des renommierten Dichters Faiz Ahmed Faiz rezitiert hatten. Zu ihnen zählte auch Pushpa Sathidar, die Ehefrau des verstorbenen Aktivisten Vira Sathidar.
Am 26. September nahm die Polizei von Ladakh den Aktivisten Sonam Wangchuk unter dem Nationalen Sicherheitsgesetz fest, nachdem es bei einer von ihm angeführten Protestaktion für die Eigenstaatlichkeit Ladakhs zu gewaltsamen Ausschreitungen gekommen war. Einen Tag vor seiner Festnahme war seiner NGO Students’ Educational and Cultural Movement of Ladakh (SECMOL) unter dGesetz über Auslandsfinanzierung (Foreign Contribution [Regulation] Act) die Lizenz entzogen worden.
Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen
Am 27. April 2025 erstattete die Polizei des Distrikts Hazratganj in der Stadt Lucknow im Bundesstaat Uttar Pradesh Anzeige gegen die Sängerin Neha Sing Rathore. Ihr wurde vorgeworfen, in den Sozialen Medien verwerfliche Bemerkungen über den Anschlag von Pahalgam (siehe "Hintergrund") gemacht zu haben. Damit habe sie gegen verschiedene Paragrafen des Bharatiya Nyaya Sanhita (Strafgesetzbuch) und des Gesetzes über Informationstechnologie aus dem Jahr 2000 verstoßen, welche Angelegenheiten der nationalen Sicherheit, Aufwiegelung sowie die Aufrechterhaltung der gesellschaftlichen Harmonie und öffentlichen Ordnung betrafen.
Am 18. Mai gingen bei der Polizei des Bundesstaats Haryana zwei Anzeigen gegen Ali Khan Mahmudabad ein, einen Professor der Ashoka University, der daraufhin festgenommen wurde. Die Anzeigen bezogen sich auf Social-Media-Beiträge über die Militäroperation "Sindoor". Ihm wurde auf Grundlage des Strafgesetzbuchs u. a. Aufwiegelung und Beleidigung religiöser Überzeugungen vorgeworfen. Später kam er gegen Kaution wieder frei.
Recht auf friedliche Versammlung
Die Behörden schränkten das Recht auf friedliche Versammlung 2025 ein, indem sie Verwaltungshaftstrafen verhängten, die Erlaubnis für Proteste verweigerten und Versammlungen gewaltsam auflösten, auf denen Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht gefordert wurden.
Am 13. Februar 2025 nahmen Polizist*innen in Delhi zwölf Studierende der Jamia Millia Islamia University fest. Die Universität wird vornehmlich von muslimischen Studierenden besucht. Seit einer Protestveranstaltung im Dezember 2019 werden Demonstrationen dort durch Sicherheitskräfte unterdrückt. Die im Februar 2025 festgenommenen zwölf Studierenden hatten gegen die Strafverfolgung von zwei Doktorand*innen protestiert, die 2024 eine Demonstration organisiert haben sollen, um der Polizeigewalt vom Dezember 2019 zu gedenken. Den festgenommenen Studierenden wurde vorgeworfen, "unerlaubt bzw. ohne Wissen der Universitätsbehörden Slogans verbreitet" zu haben.
Am 18. Juni 2025 nahm die Polizei in Mumbai 19 Personen fest, die an einer Veranstaltung zur Unterstützung von Palästinenser*innen auf dem Azad-Maidan-Sportplatz teilgenommen hatten. Tags zuvor hatte die Polizei die Erlaubnis für die Versammlung verweigert, was die Organisator*innen – u. a. die Kommunistische Partei Indiens (Marxistisch) – veranlasst hatte, das Hohe Gericht von Bombay um Erlaubnis zu bitten, was aber zunächst ebenfalls verweigert wurde. Zwei Monate später gewährte das Gericht letztlich die Genehmigung, nachdem die Polizei ihre Einwände zurückgezogen hatte.
Am 11. August 2025 inhaftierte die Polizei von Delhi zahlreiche Oppositionelle, darunter auch den Oppositionsführer Rahul Gandhi, weil sie ohne Erlaubnis gegen mutmaßliche Missstände bei den Wahlen protestiert hatten.
Zwischen dem 13. und 18. August löste die Polizei des Bundesstaats Tamil Nadu in den Städten Chennai und Madurai friedliche Sitzstreiks auf und hielt fast 800 Protestierende vorübergehend fest. Die Betroffenen, die in der Sanitär- und Müllverarbeitung tätig waren, hatten mit dem Streik faire Löhne eingefordert.
Am 9. November 2025 inhaftierte die Polizei von Delhi friedliche Protestierende, darunter auch Kinder, die sich vor dem India Gate in Neu-Delhi versammelt hatten, um dringende Maßnahmen gegen die zunehmende Luftverschmutzung in der Hauptstadt zu fordern.
Rechtswidrige Zwangsräumungen
Als eine Form von kollektiver und willkürlicher Bestrafung führten die staatlichen Behörden auch 2025 rechtswidrige Zwangsräumungen in Assam durch und zerstörten Häuser in Maharashtra und Jammu und Kaschmir. Dies stand im Widerspruch zu den Richtlinien des Obersten Gerichts von 2024, mit denen die Behörden angewiesen wurden, solche Maßnahmen zu unterlassen.
Zwischen dem 12. und 17. Juli 2025 wurden etwa 1.800 vorwiegend muslimische Haushalte obdachlos, als die Regierung des Bundesstaats Assam im Waldschutzgebiet Paikan (Distrikt Goalpara) eine Räumungsaktion durchführte. Das erklärte Ziel war es, "illegale Siedlungen" auf geschütztem Waldgebiet zu entfernen. Berichten zufolge wehrten sich einzelne Bewohner*innen mit Steinwürfen gegen die Räumung, woraufhin die Polizei Schusswaffen einsetzte und dabei einen Mann tödlich verletzte. Die Bewohner*innen gaben an, das Gelände sei erst kurz zuvor als Waldgebiet ausgewiesen worden und man habe ihnen vor der Räumung keine angemessenen Angebote für eine Umsiedlung oder Entschädigung gemacht.
Am 29. Juni 2025 startete die Regierung des Bundesstaats Assam eine umfassende Räumungsaktion in der Region Uriamghat im Waldschutzgebiet Rengma (Bezirk Golaghat). Sie war Teil der Bestrebungen, knapp 2.000 Hektar Schutzgebiet zurückzugewinnen. Von den Räumungen waren mindestens 2.000 Haushalte betroffen, in erster Linie Muslim*innen bengalischer Herkunft, die der Regierung zufolge aus Bangladesch zugewandert waren. Anwohner*innen erklärten hingegen, sie seien seit den 1970er-Jahren in der Region ansässig und besäßen gültige Ausweispapiere. Am 22. August setzte das Oberste Gericht die Räumungen aus.
Nach der Explosion einer Autobombe am Roten Fort Anfang November 2025 (siehe "Hintergrund") zerstörten Sicherheitskräfte am 14. November ohne Vorwarnung das Haus der Familie des Hauptverdächtigen Umar Nabi in der Stadt Pulwama in Jammu und Kaschmir. Die Bewohner*innen, darunter Umar Nabis Eltern und weitere Angehörige, schliefen im Haus und wurden erst kurz vor der Demolierung aus dem Gebäude geholt.
Wenige Wochen, nachdem der Journalist Arfaz Daing einen grenzüberschreitenden Drogenhandelsring aufgedeckt hatte, in den mutmaßlich ein Polizist verwickelt war, zerstörte die Stadtentwicklungsbehörde von Jammu am 27. November das Haus, in dem der Journalist mit seiner Familie lebte. Arfaz Daing wurde erst einen Tag vorher über den geplanten Abriss informiert.
Diskriminierung
Bundesstaatliche Regierungen brachten 2025 Gesetze ein, die Muslim*innen und interreligiöse Paare noch stärker diskriminierten, und begründeten dies mit dem Schutz von Frauen und der Gewährleistung der Sicherheit.
Am 20. Januar 2025 verabschiedete der Bundesstaat Uttarakhand Regeln zur Durchsetzung des im Februar 2024 verabschiedeten einheitlichen Zivilgesetzbuchs (Uniform Civil Code – UCC), ohne den Bericht eines eigens dafür eingesetzten Gremiums zu berücksichtigen. Das UCC schreibt vor, dass Lebensgemeinschaften bei den bundesstaatlichen Behörden registriert werden müssen, vorgeblich um den Religionswechsel mittels Scheinehen zu bekämpfen.
Am 9. Oktober verabschiedete der Bundesstaat Rajasthan ein Gesetz, das Religionsübertritte als Folge einer Nötigung, u. a. im Zusammenhang mit einer Heirat, verbietet und mit bis zu zehn Jahren Haft belegt. Das Gesetz nahm faktisch alle interreligiösen Beziehungen ins Visier, auch einvernehmliche. Erklärtes Ziel des Gesetzes war es, den sogenannten "Liebes-Dschihad" zu bekämpfen – laut dieser haltlosen Theorie versuchen muslimische Männer, hinduistische Frauen zu verführen, um sie zum Religionsübertritt zu bewegen. Am 14. Februar 2025 verabschiedete der Bundesstaat Maharashtra eine Resolution zur Gründung eines Ausschusses, der Maßnahmen zur Bekämpfung des "Liebes-Dschihad" vorschlagen soll.
Zwischen dem 22. April und dem 8. Mai dokumentierte die lokale NGO Association of Protection of Civil Rights mindestens 184 Hassverbrechen gegen Muslim*innen und Kaschmiris.
Am 30. April 2025 verkündete der Kabinettsausschuss für politische Angelegenheiten seine Entscheidung, in Indien zum ersten Mal seit Erlangung der Unabhängigkeit wieder einen Kastenzensus vorzunehmen. Ende 2025 musste die Entscheidung noch durch die Verabschiedung geeigneter Gesetze und Bestimmungen umgesetzt werden.
Die Behörden schoben im Mai 2025 mindestens 300 Muslim*innen, die im nordöstlichen Bundesstaat Assam lebten und die sie als "ausländische Staatsangehörige" betrachteten, nach Bangladesch ab. Am 28. Mai kündigte die Regierung von Assam an, indigenen Gemeinschaften in "gefährdeten und entlegenen" Regionen, vor allem in Bezirken mit muslimischer Mehrheit in den Grenzgebieten zu Bangladesch, Waffenscheine auszustellen, um ihnen mehr "Sicherheit" zu geben.
Die lokale NGO Citizens for Justice and Peace dokumentierte zwischen Januar und Juni mindestens 113 Gräueltaten gegen Dalits, darunter tätliche Übergriffe, sexualisierte Gewalt, Diskriminierung und Mord.
Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen
Die Regierung verschärfte 2025 ihre feindselige Haltung gegenüber geflüchteten Rohingya und Muslim*innen. Nach dem Anschlag von Pahalgam im April (siehe "Hintergrund") flammte die Muslimfeindlichkeit im gesamten Land neu auf. Im Mai zwangen die Behörden mindestens 40 muslimische Rohingya, mit verbundenen Augen in ein Flugzeug zu steigen, das sie auf die Andamanen und Nikobaren brachte. Dort wurden die Rohingya auf ein Schiff der indischen Marine gebracht, das die Andamanensee überquerte, bevor sie gezwungen wurden, von Bord zu gehen und zu einer Insel auf dem Staatsgebiet von Myanmar zu schwimmen.
Am 2. September hob das Innenministerium vier Gesetze auf und ersetzte sie durch ein neues Einwanderungsgesetz (Immigration and Foreigners Act) und eine anschließende Verfügung. Asylsuchende wurden darin als "illegale Migranten" eingestuft, die abzuschieben seien. Dies lief dem Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement-Prinzip) zuwider. Zudem weitete die Regierung die staatliche Kontrolle aus, indem sie von Filmemacher*innen und NGOs, die ausländische Staatsangehörige beschäftigen wollten, forderte, zuvor eine entsprechende Erlaubnis einzuholen. Die Regierung schrieb zudem die Einrichtung sogenannter Ausländergerichte (Foreigners’ Tribunals) vor. Dabei handelt es sich um bundesstaatliche Behörden, die sich mit Fällen mutmaßlicher "illegaler Migranten" befassen. Solche Gerichte waren vor einigen Jahren in die Kritik geraten, als sie im Bundesstaat Assam aufgrund unzureichender Verfahrensgarantien Millionen Menschen staatenlos gemacht hatten.
Folter und andere Misshandlungen
Am 4. Februar 2025 wurde der 25-jährige Makhan Din Berichten zufolge von Polizeikräften in Jammu und Kaschmir gefoltert, weil er "mehrere verdächtige Kontakte in Pakistan und anderen Ländern" unterhalten haben soll. Einen Tag später nahm er sich das Leben.
Rechte indigener Gemeinschaften
Das Umweltministerium lockerte im September 2025 die Bestimmungen über die Umwidmung von Waldflächen und schwächte damit den Schutz indigener Gemeinschaften. Schutzgarantien in Bezug auf Infrastrukturprojekte wurden aufgehoben, was die Gefahr von Vertreibungen erhöhte, vor allem in nicht ausgewiesenen Waldgebieten.
Im Februar 2025 trat Regierungschef Biren Singh zurück – 21 Monate, nachdem im Bundesstaat Manipur bei Gewalt zwischen ethnischen Gruppen mehr als 250 Menschen ums Leben gekommen waren. Binnenvertriebene lebten auch weiterhin in Behelfslagern, in denen unmenschliche Bedingungen herrschten und sie nur unzureichenden Zugang zu Gesundheitsversorgung, sanitären Einrichtungen und Nahrungsmitteln hatten.
Recht auf eine gesunde Umwelt
Zwischen Juni und September 2025 kamen in den Bundesstaaten Himachal Pradesh und Punjab sowie im Unionsterritorium Jammu und Kaschmir mindestens 423 Menschen durch heftige Regenfälle, Sturzfluten und Erdrutsche ums Leben. Hitzewellen führten im Laufe des Sommers laut der NGO Heat Watch zu mindestens 84 Todesfällen. Die Regierung erhob jedoch keine Zahlen zu Todesfällen während der Hitzewellen. Expert*innen vermuteten, dass die tatsächliche Zahl wesentlich höher lag. Dalits, die in der Sanitär- und Müllverarbeitung arbeiteten, waren der Hitze besonders stark ausgesetzt.
Im Oktober und November 2025 war die Luftverschmutzung in der Hauptstadt Neu-Delhi laut Statistiken der nationalen Umweltbehörde so hoch, dass eine ernste Gefahr für die Gesundheit der Einwohner*innen bestand. Damit war Neu-Delhi die Stadt mit der weltweit schlechtesten Luftqualität.
Der Climate Action Tracker, ein unabhängiger internationaler Mechanismus zur Analyse der Klimapolitik der Länder, bezeichnete Indiens Klimaziele und Klimapolitik auch 2025 als "höchst unzureichend" und als nicht vereinbar mit dem im Pariser Klimaabkommen festgeschriebenen 1,5-Grad-Ziel. Indien stand im Climate Change Performance Index an 23. Stelle und war damit um 13 Plätze abgerutscht.
Indien legte im November 2025 seinen ersten Nationalen Anpassungsplan unter der Klimarahmenkonvention (United Nations Framework Convention on Climate Change – UNFCCC) vor.