Berichtszeitraum: 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025
Die Behörden vertrieben 2025 im Namen der Stadtentwicklung Tausende Menschen ohne angemessenen Vorlauf aus ihren Unterkünften. Zahlreiche Journalisten wurden willkürlich inhaftiert und schikaniert. Der Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft schrumpfte weiter: Aktivist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen wurden vermehrt überwacht und unterdrückt, und eine eingebrachte Gesetzesänderung bedrohte das Recht auf Vereinigungsfreiheit. Der Prozess der Übergangsjustiz geriet ins Stocken, und es wurden keine Schritte unternommen, um jene, die für völkerrechtliche Verbrechen im Konflikt in der Region Tigray verantwortlich waren, zur Rechenschaft zu ziehen. Frauen und Mädchen wurden weiterhin zum Ziel geschlechtsspezifischer Gewalt, darunter auch sexualisierte Gewalt in Verbindung mit den bewaffneten Konflikten. Menschenrechtsverteidigerinnen gerieten aufgrund ihrer Aktivitäten ins Visier der Behörden. Mindestens 600 eritreische Flüchtlinge wurden in Äthiopien willkürlich inhaftiert und nach Eritrea abgeschoben.
Rechtswidrige Zwangsräumungen
Tausende Menschen wurden 2025 im Namen eines städtischen Entwicklungsprojekts (Corridor Development Project) Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen. Das Projekt wurde von den Behörden als städtisches Entwicklungsprojekt zur "[Verbesserung] von Infrastruktur, Wohnraum und öffentlichen Plätzen" bezeichnet. Es war von Ministerpräsident Abiy Ahmed ins Leben gerufen worden, der auch die Umsetzung eng überwachte, für die das Ministerium für Städtische Entwicklung und Infrastruktur verantwortlich war.
Die groß angelegten Zwangsräumungen betrafen Menschen in 60 Städten, insbesondere in der Hauptstadt Addis Abeba, aber auch in Städten wie Arba Minch, Hawassa, Dessie, Jimma, Adama und Jigjiga. Betroffene berichteten in der Regel, dass sie nur 72 Stunden im Voraus über die Zwangsräumung informiert wurden und man sie zuvor nicht konsultiert hatte. Die Behörden drangsalierten jene, die sich gegen die Räumung wehrten, und gingen mit Einschüchterungen, willkürlichen Festnahmen und Drohungen gegen Medienschaffende vor, die für verschiedene Kanäle über das Thema berichteten. Millionen Menschen, die nicht unmittelbar betroffen waren, befürchteten, bald ebenfalls vertrieben zu werden.
Mit den rechtswidrigen Zwangsräumungen verstießen die Behörden gegen zahlreiche Menschenrechte, z. B. die Rechte auf angemessenen Wohnraum, auf Bildung und auf Zugang zur Justiz. Auch die Rechte auf wirkungsvolle Mitsprache und auf Entschädigung wurden nicht gewährleistet. Anfang Oktober 2025 kündigten Behördenvertreterinnen in Addis Abeba an, das Projekt vorübergehend auf Eis zu legen und wirksamere Konsultationen mit den Betroffenen durchführen zu wollen.
Recht auf freie Meinungsäußerung
Die Behörden waren 2025 für die willkürliche Festnahme und rechtswidrige Inhaftierung von Journalisten und anderen Medienschaffenden verantwortlich. Bei immer mehr Festnahmen wurden Journalisten von vermummten Männern verschleppt und bis zu zwölf Tage lang ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten. Journalisten wurden jedoch nicht länger nur festgenommen, weil sie regierungskritische Berichte veröffentlicht hatten, sondern vermehrt auch wegen der Inhalte ihrer Privatgespräche.
Anfang Juni 2025 wurde der Journalist Tesfalem Waldyes festgenommen und fünf Tage lang festgehalten, obwohl die Gerichte mehrmals seine Freilassung anordneten. Er wurde schließlich gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt.
Am 21. Juni wurden die beiden Journalisten Andualem Sisay und Wudineh Zenebe in Gewahrsam genommen, weil sie in einer Bar in Addis Abeba über Politik diskutiert hatten. Sicherheitskräfte durchsuchten ihre elektronischen Geräte und ließen die Männer dann wenige Stunden später wieder frei.
Am 13. August 2025 nahmen mehrere vermummte Männer in Militäruniformen Yonas Amare, einen Redakteur der bekannten Wochenzeitung The Reporter, in seiner Wohnung fest. Er wurde zehn Tage lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten, bevor er wieder freikam.
Abdulsemed Mohammed, der für den Radiosender Ahadu Radio die beliebte Show Kidame Gebeya präsentierte, wurde am 11. August in Addis Abeba festgenommen. Die Polizei hielt ihn zwölf Tage lang ohne Kontakt zur Außenwelt fest und ließ ihn dann frei.
Für die Festnahme und Inhaftierung von Medienschaffenden wurde 2025 niemand zur Rechenschaft gezogen.
Recht auf Vereinigungsfreiheit
Die Behörden schränkten den Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft 2025 immer weiter ein, indem sie Menschenrechtler*innen und Aktivist*innen verstärkt rechtswidrig überwachten und wegen ihrer Aktivitäten drangsalierten.
Das Justizministerium legte einen Entwurf für eine drakonische Änderung des Gesetzes über zivilgesellschaftliche Organisationen (Organizations of Civil Societies Proclamation – CSO) vor. Diese Änderungen würden die richterliche Unabhängigkeit untergraben und die Befugnisse der Behörde, die für die Durchsetzung des CSO-Gesetzes zuständig ist, schwächen. Das CSO-Gesetz war 2019 als Teil eines Reformpakets kurz nach dem Amtsantritt von Ministerpräsident Abiy Ahmed eingeführt worden. Die Gesetzesänderung sah u. a. vor, es zivilgesellschaftlichen Organisationen zu verbieten, Mittel von ausländischen Organisationen oder Personen zu erhalten. Sollte der Gesetzentwurf verabschiedet werden, würde dies faktisch das Aus für zivilgesellschaftliche Aktivitäten bedeuten, da die Exekutive uneingeschränkte Kontrolle über die Organisationen ausüben könnte. Bis Ende 2025 war das Gesetz noch nicht ins Parlament eingebracht worden.
Recht auf Versammlungsfreiheit
Die Behörden nahmen mehr als 140 im Gesundheitswesen Beschäftigte fest, weil sie mutmaßlich an landesweiten Streiks teilgenommen hatten, die am 12. Mai 2025 begannen und in denen bessere Arbeitsbedingungen und eine faire Bezahlung gefordert wurden. Manche der Festgenommenen wurden bis zu 27 Tage lang festgehalten. Die Behörden ignorierten die Forderungen der Beschäftigten und traten in keinen wirkungsvollen Dialog über ihre Anliegen ein. Zum Zeitpunkt der Streiks erhielten Ärzt*innen einen Monatslohn von lediglich 8.978 Äthiopischen Birr (etwa 50 Euro).
Straflosigkeit
Der Prozess der Übergangsjustiz machte auch drei Jahre nach dessen Beginn keine Fortschritte. Die angestrebte Einführung und Umsetzung gesetzlicher und institutioneller Maßnahmen soll laut der Regierung dafür sorgen, dass in Äthiopien begangene Gräueltaten aufgearbeitet und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.
Für Verbrechen unter dem Völkerrecht, die 2020 während des bewaffneten Konflikts in der Region Tigray begangen wurden, darunter auch Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, war auch 2025 noch niemand zur Verantwortung gezogen worden. Gleichzeitig wurden in den bewaffneten Konflikten in den Regionen Amhara und Oromia weiterhin Menschenrechtsverstöße begangen.
Rechte von Frauen und Mädchen
Frauen und Mädchen waren in Verbindung mit den bewaffneten Konflikten in verschiedenen Landesteilen auch 2025 sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Überlebende solcher Angriffe in der Region Tigray konnten weiterhin nicht mit Gerechtigkeit und Wiedergutmachung rechnen. Auch außerhalb der Konfliktregionen waren Frauen und Mädchen aufgrund der Erosion der Rechtsstaatlichkeit wegen der langjährigen Konflikte immer stärker geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt.
Menschenrechtlerinnen wurden wegen ihrer Aktivitäten drangsaliert, auch online, und die Behörden ergriffen keine nennenswerten Maßnahmen zu ihrem Schutz.
Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen
Die Behörden nahmen mindestens 600 Flüchtlinge aus Eritrea willkürlich fest und schoben sie rechtswidrig ab. In Eritrea wurden diese Menschen direkt bei ihrer Ankunft festgenommen und inhaftiert. Der UN-Sonderberichterstatter über die Menschenrechtssituation in Eritrea erklärte in seinem Bericht vom Mai 2025, es lägen glaubhafte Informationen darüber vor, dass aus Äthiopien abgeschobene Menschen in Eritrea verhört, willkürlich inhaftiert und/oder auf unbestimmte Zeit zum Militärdienst eingezogen worden seien; manche seien auch dem Verschwindenlassen zum Opfer gefallen. Viele eritreische Flüchtlinge hatten Eritrea verlassen, um dem Militärdienst zu entgehen, der in manchen Fällen der Sklaverei gleichkam.
Glaubwürdige Medienberichte deuteten ab Februar 2025 darauf hin, dass die eritreische Regierung wegen erhöhter Spannungen mit Äthiopien verstärkt Truppen an der Grenze mobilisierte. Dadurch wurden eritreische Flüchtlinge in Äthiopien stärker zum Ziel von Menschenrechtsverletzungen.