Berichtszeitraum: 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025
Auch 2025 wurden in Venezuela Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen, die straffrei blieben. Personen, die der Regierung von Präsident Nicolás Maduro kritisch gegenüberstanden, wurden von den Behörden verfolgt und bestraft. Hunderte wurden wegen ihrer oppositionellen Haltung oder ihrer Kritik an der Regierung Opfer von willkürlicher Inhaftierung, Verschwindenlassen, Folter oder anderen Menschenrechtsverletzungen. Sie erhielten häufig kein faires Verfahren vor einem unabhängigen Gericht und hatten weder Zugang zu einem Rechtsbeistand ihrer Wahl noch zu Informationen über die gegen sie erhobenen Vorwürfe. Die Regierung ging nach wie vor mit harter Hand gegen Menschenrechtsverteidiger*innen und Journalist*innen vor. Ende 2025 lag die Zahl der in den vergangenen zehn Jahren aus Venezuela geflohenen Menschen bei ca. 7,9 Millionen. Die humanitäre Krise hielt an, und fast 2 Mio. Menschen waren auf internationale Hilfsleistungen angewiesen. Verbesserungen bei den sexuellen und reproduktiven Rechten blieben weiterhin aus. LGBTI+ und Angehörige indigener Gemeinschaften wurden nach wie vor diskriminiert, und gesetzliche Vorhaben zu ihrem Schutz kamen nicht voran. Illegale Bergbauaktivitäten und Umweltzerstörung gaben weiterhin Anlass zur Sorge.
Hintergrund
Das Ergebnis der Präsidentschaftswahl 2024 war nach wie vor umstritten. Die Parlaments- und Regionalwahlen fanden im März und Juli 2025 in einem ähnlich repressiven Umfeld wie die Präsidentschaftswahl statt.
Vom 2. September bis zum Jahresende griffen die USA in der Karibik und im Pazifik 34 Schiffe aus der Luft an, die sie verdächtigten, Drogen aus Lateinamerika in die USA zu transportieren. Mindestens 110 Menschen wurden so außergerichtlich hingerichtet. US-Präsident Donald Trump rechtfertigte die Angriffe mit einer möglichen Gefährdung von Menschenleben in den USA. Die Spannungen zwischen Venezuela und den USA verschärften sich durch eine aggressive Rhetorik und die Tatsache, dass die Luftschläge vor der Küste Venezuelas erfolgten und die Schiffe wie auch deren Besatzung zum Großteil venezolanisch waren.
Im Januar 2025 legte die Interamerikanische Menschenrechtskommission einen Bericht über Menschenrechtsverletzungen während der Wahlperiode 2024 vor. Er untersuchte die repressiven Taktiken, die von den Behörden angewandt worden waren, um freie Wahlen zu verhindern, die Opposition zu unterdrücken und die Bevölkerung einzuschüchtern. Im September 2025 beantragte die Interamerikanische Menschenrechtskommission einen Besuch, um die Menschenrechtslage in Venezuela zu beobachten. Im August bekräftigte der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte seine Zuständigkeit für Venezuela. Die unabhängige Untersuchungskommission der Vereinten Nationen für Venezuela legte im September und Dezember 2025 Berichte vor, in denen sie Menschenrechtsverletzungen dokumentierte, die im Nachgang der Präsidentschaftswahl begangen worden waren. Dabei nahm sie auch die Rolle der Angehörigen der Nationalgarde (Guardia Nacional Bolivariana) genauer in den Blick, deren Beteiligung an schweren Übergriffen bis hin zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit erneut bestätigt wurde.
Sowohl die Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) als auch das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR) verkündeten die Schließung ihrer Büros in Venezuela.
Die Oppositionsführerin María Corina Machado erhielt im Dezember 2025 den Friedensnobelpreis. Sie wurde aufgrund ihrer politischen Ansichten verfolgt und durfte sich bei der Präsidentschaftswahl 2024 nicht als Kandidatin aufstellen lassen.
Unterdrückung Andersdenkender
Die Regierung unterdrückte Andersdenkende in großem Stil und machte auch vor schweren Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht Halt. Entsprechend setzten die Behörden auch im Jahr 2025 Sicherheitskräfte, Nachrichtendienste, das Justizsystem, restriktive Gesetze sowie bewaffnete zivile Gruppen ein, um abweichende Meinungen und die Verteidigung der Menschenrechte zu unterdrücken und zu bestrafen.
Willkürliche Inhaftierungen
In Venezuela wurden auch 2025 Menschen willkürlich aus politischen Gründen inhaftiert, wenn auch in geringerem Umfang als noch 2024. Im Dezember 2025 kündigte die Regierung die Haftentlassung zahlreicher Inhaftierter an. Die NGO Foro Penal bestätigte die Freilassung von 117 Gefangenen. Am 31. Dezember befanden sich von den mehr als 2.000 Personen, die nach der Präsidentschaftswahl willkürlich inhaftiert worden waren, noch mindestens 806 rechtswidrig in Haft. Jene, die auf freien Fuß gesetzt worden waren, mussten nach wie vor mit strafrechtlichen Verfahren rechnen.
Die Vorwürfe gegen die Inhaftierten bezogen sich in den meisten Fällen auf vage und unbegründete Straftatbestände wie "Terrorismus" oder "Landesverrat", auf die schwere Strafen standen. Den Strafverfahren mangelte es nach wie vor an verfahrensrechtlichen Garantien. Die Betroffenen erhielten z. B. Pflichtverteidiger*innen, die keinen wirksamen rechtlichen Beistand leisteten, und wurden vor Gerichte gestellt, die nicht unabhängig waren – u. a. "Antiterrorgerichte" (Tribunales contra el Terrorismo). Auch wurden die Beschuldigten nicht über die Vorwürfe und Beweise gegen sie informiert.
Zur Durchsetzung ihrer Unterdrückungsstrategie bediente sich die Regierung nicht nur der Sicherheitskräfte und Haftanstalten, sondern instrumentalisierte auch die Generalstaatsanwaltschaft zur politischen Verfolgung von Personen und die Justiz als entsprechenden Vollstreckungsmechanismus. So konnten politisch Andersdenkende unter dem Deckmantel der "Terrorismusbekämpfung" ins Visier genommen werden. Hochrangige Behördenvertreter*innen waren an der öffentlichen Stigmatisierung von Personen beteiligt, was den systematischen Charakter der Repression offenlegte.
Ende 2025 befanden sich immer noch Hunderte Menschen ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft.
Verschwindenlassen
Der Verbleib zahlreicher Personen, die nach der Wahl 2024 dem Verschwindenlassen zum Opfer gefallen waren, blieb unbekannt. Auch der Aufenthaltsort vieler Menschen, die 2025 inhaftiert wurden, war nicht bekannt. Laut Angaben von Foro Penal galten Ende 2025 noch mindestens 63 Personen als "verschwunden".
Die Opfer des Verschwindenlassens wurden in der Regel zunächst willkürlich von Sicherheitskräften festgenommen, die anschließend Informationen zurückhielten, die Inhaftierung der betroffenen Personen abstritten und deren Schicksal und Verbleib bewusst verschleierten. In den meisten Fällen wurde die Inhaftierung erst Tage oder Monate später kommuniziert, und selbst dann wussten die Angehörigen der Betroffenen nur, dass sich die Person in Gewahrsam der Behörden befand. In einigen Fällen wurden die Opfer des Verschwindenlassens zwischen verschiedenen Haftanstalten hin und her verlegt.
Fälle des Verschwindenlassens führten häufig unmittelbar dazu, dass den Betroffenen verfahrensrechtliche Garantien verweigert wurden, z. B. indem erste Anhörungen (die innerhalb von 48 Stunden nach der Festnahme erfolgen müssen) hinter verschlossenen Türen stattfanden und das Recht auf richterliche Haftprüfung faktisch ausgesetzt wurde.
Straflosigkeit
Menschenrechtsverletzungen wurden auch 2025 nur selten geahndet. Das vor dem IStGH eröffnete Verfahren "Venezuela I" machte kaum Fortschritte.
Im August wies die Berufungskammer des IStGH den Ankläger Karim Khan an, von den Untersuchungen im Fall Venezuelas zurückzutreten. Zuvor hatte eine Organisation einen Antrag auf Amtsenthebung gestellt, weil sie einen Interessenkonflikt aufgrund familiärer Beziehungen zwischen Karim Khan und einer für Venezuela tätigen Anwältin vermutete. Der stellvertretende Ankläger Mame Mandiaye Niang übernahm daraufhin die Leitung der Untersuchungen.
Im Dezember 2025 stimmte die Nationalversammlung (Asamblea Nacional) dafür, die Ratifizierung des Römischen Statuts aufzuheben und aus dem IStGH auszutreten.
Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit
Von Januar bis Oktober 2025 dokumentierte die NGO Espacio Público 217 Angriffe auf das Recht auf freie Meinungsäußerung. Die Mediengewerkschaft (Sindicato Nacional de Trabajadores de la Prensa) berichtete, dass sich 2025 mindestens 23 Medienschaffende im Gefängnis befanden, von denen einige nach ihrer Festnahme zunächst Opfer des Verschwindenlassens geworden waren. So war der Verbleib des Journalisten Carlos Marcano nach seiner Festnahme 13 Tage lang unbekannt. Im Dezember fiel der Journalist und politische Analyst Nicmer Evans drei Tage lang dem Verschwindenlassen zum Opfer, nachdem der Geheimdienst ihn zur "Befragung" in das als El Helicoide bekannte Geheimdienstzentrum in Caracas gebracht hatte. Ende 2025 befand sich der Journalist noch immer willkürlich in Haft.
Das Projekt VE sin Filtro der Organisation Conexión Segura y Libre dokumentierte die Zensur unabhängiger Medien und ihrer Internetauftritte, die allem Anschein nach auf Anweisung der Medienaufsichtsbehörde CONATEL erfolgte.
Im Februar bzw. Mai 2025 liefen Fristen für die Akkreditierung und Registrierung von NGOs unter dem NGO-Gesetz (Ley de Fiscalización, Regularización, Actuación y Financiamiento de las Organizaciones No Gubernamentales y Organizaciones Sociales sin Fines de Lucro) ab. Der Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft wurde durch dieses Gesetz massiv eingeschränkt. Ende des Jahres war unklar, wie viele Organisationen sich unter dem Gesetz hatten registrieren lassen.
Im Oktober 2025 ermunterten die Behörden die Venezolaner*innen, Regierungskritiker*innen über die staatliche Handy-App VenApp zu denunzieren. Die ursprünglich zur Beantragung von Sozialhilfe und zum Melden von Problemen bei öffentlichen Dienstleistungen entwickelte App wurde zunehmend zu einem Instrument der politischen Verfolgung.
Die NGO Observatorio Venezolano de Conflictividad Social dokumentierte im Laufe des Jahres 2.219 Protestveranstaltungen. Bei mehr als der Hälfte (1.129) ging es um Arbeitsrechte und das Recht auf angemessenen Wohnraum.
Menschenrechtsverteidiger*innen
Menschenrechtsverteidiger*innen wurden auch 2025 willkürlich inhaftiert und strafrechtlich verfolgt. Haft ohne Kontakt zur Außenwelt und die Verweigerung verfahrensrechtlicher Garantien wurden als Bestrafung eingesetzt. Javier Tarazona, Rocío San Miguel, Carlos Julio Rojas und Kennedy Tejeda befanden sich Ende des Jahres nach wie vor willkürlich in Haft. Carlos Julio Rojas wurde fast vier Monate lang ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten. In dieser Zeit durfte er weder Familienbesuch empfangen noch anderweitig Kontakt mit der Außenwelt aufnehmen.
Am 7. Januar 2025 wurde der Menschenrechtsverteidiger und Geschäftsführer der NGO Espacio Público Carlos Correa festgenommen und fiel dem Verschwindenlassen zum Opfer, was bei nationalen und internationalen Organisationen Besorgnis auslöste. Er wurde acht Tage später wieder auf freien Fuß gesetzt.
Im Mai 2025 wurde Eduardo Torres, Mitglied der lokalen NGO PROVEA, willkürlich inhaftiert. Er fiel fünf Tage lang dem Verschwindenlassen zum Opfer und wurde anschließend ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten. In dieser Zeit hatte er u. a. keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand seiner Wahl. Im Oktober 2025 durfte er einen Anruf tätigen, in dem er angab, bald aus dem Gefängnis El Helicoide in das Gefängnis Yare II verlegt zu werden.
Im August 2025 wurde Martha Lía Grajales, Mitglied der Menschenrechtsorganisation Surgentes, festgenommen, nachdem sie an einer friedlichen Protestveranstaltung teilgenommen hatte, um eine Gruppe von Müttern politischer Häftlinge zu unterstützen. Auch ihr Aufenthaltsort war unbekannt, bis sie sechs Tage später unter Auflagen aus dem Gefängnis entlassen wurde.
Der Menschenrechtsverteidiger Pedro Hernández, Koordinator der NGO Campo, wurde im September 2025 festgenommen. Einige Mitglieder seiner Familie wurden bei der Suche nach ihm ebenfalls willkürlich inhaftiert und erst drei Tage später wieder freigelassen. Im Oktober wurde Pedro Hernández wieder auf freien Fuß gesetzt.
Die NGO Centro para los Defensores y la Justicia verzeichnete 2025 insgesamt 455 Angriffe auf Menschenrechtler*innen und ihre Arbeit, darunter Einschränkungen der Menschenrechtsarbeit, Einschüchterungsversuche und die Kriminalisierung von humanitärer und sozialer Arbeit.
Mehrere Organisationen prangerten an, dass das NGO-Gesetz (siehe "Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit") ein Klima der Einschüchterung und Bedrohung schaffe. Dies untergrabe das Recht auf Vereinigungsfreiheit sowie die rechtmäßigen Tätigkeiten venezolanischer NGOs. Die willkürliche Inhaftierung von Aktivist*innen und Journalist*innen hielt das ganze Jahr über an und zwang Menschenrechtler*innen, ins Exil zu gehen und internationalen Schutz zu suchen.
Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen
Laut Angaben des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) waren seit 2015 etwa 7,9 Mio. Menschen aus Venezuela geflohen.
Im Juli 2025 wurden 252 Venezolaner aus El Salvador nach Venezuela abgeschoben, nachdem sie zuvor aus den USA in die berüchtigte Hafteinrichtung CECOT (Centro de Confinamiento Contra el Terrorismo) in El Salvador überstellt worden waren. Dort waren sie mehr als drei Monate lang "verschwunden" (siehe Länderkapitel El Salvador).
Hunderte Venezolaner*innen, die in den USA internationalen Schutz gesucht hatten, wurden 2025 rechtswidrig nach Venezuela abgeschoben, wo sie Gefahr liefen, verfolgt zu werden.
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Laut Angaben des Sozialforschungsinstituts CENDAS FVM bezifferte der Internationale Währungsfonds die geschätzte Inflationsrate für Ende 2025 auf 269,9 Prozent. Im April 2025 kostete der monatliche Warenkorb mit Grundnahrungsmitteln für eine fünfköpfige Familie rund 45.335 venezolanische Bolívar (zum damaligen Zeitpunkt umgerechnet etwa 500 US-Dollar). Gleichzeitig betrug der monatliche Mindestlohn gerade einmal 130 Bolívar (zum damaligen Zeitpunkt 1,44 US-Dollar). Ende 2025 entsprach dies laut offiziellem Wechselkurs einem Wert von unter 1 US-Dollar.
Das Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen (OCHA) berichtete im November, dass 1,9 Mio. Menschen in Venezuela humanitäre Hilfe erhielten.
Das ganze Jahr über kam es zu Engpässen bei der Wasser- und Stromversorgung und damit einhergehend zu Protesten gegen die unzureichende Grundversorgung.
Sexuelle und reproduktive Rechte
Hinsichtlich der Gewährleistung der sexuellen und reproduktiven Rechte machte Venezuela auch 2025 keine Fortschritte. Schwangerschaftsabbrüche waren nach wie vor bis auf wenige Ausnahmen verboten, und der Zugang zu Verhütungsmitteln war eingeschränkt. Die Regierung setzte keine politischen Maßnahmen zur Gewährleistung dieser Rechte um. Das Fehlen offizieller Daten zur Situation erschwerte die Entwicklung und Bewertung evidenzbasierter Maßnahmen zusätzlich.
Rechte von LGBTI+
Die Gewährleistung der Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans und intergeschlechtlichen Menschen (LGBTI+) ließ auch 2025 zu wünschen übrig. Laut Angaben des OHCHR war der Schutz von inhaftierten trans Menschen nicht ausreichend gewährleistet. So wurden sie auf der Grundlage des ihnen bei der Geburt zugewiesenen Geschlechts in Männer- oder Frauengefängnissen untergebracht. Das OHCHR verurteilte zudem die Tatsache, dass die Behörden auf sexistische und LGBTI-feindliche Rhetorik zurückgriffen, um Mitglieder und Unterstützer*innen der Opposition in den Medien zu diskreditieren. Organisationen zur Verteidigung der Rechte von LGBTI+ forderten weiterhin die Verabschiedung des 2009 vorgelegten Gesetzes zur Geschlechtergleichstellung (Ley Orgánica de Equidad e Igualdad de Género), das 2025 in zweiter Lesung debattiert wurde.
Rechte indigener Völker
Die Rechte indigener Völker wurden auch 2025 nicht ausreichend garantiert und geachtet.
Im Januar 2025 berichteten Angehörige des indigenen Volkes der Yekuana im Bundesstaat Amazonas, dass es aufgrund illegaler Bergbauaktivitäten auf ihrem Territorium zu einem Konflikt gekommen sei.
Im Oktober veröffentlichten digitale Medienkanäle die Nachricht, dass 14 Angehörige der indigenen Sanemá positiv auf Tuberkulose getestet worden waren. Zivilgesellschaftliche Organisationen kritisierten daraufhin den Mangel an verfügbaren Daten zu den Morbiditäts- und Sterblichkeitsraten in indigenen Gemeinschaften.
Recht auf eine gesunde Umwelt
Im Oktober 2025 gaben die Behörden bekannt, dass die Regierung bei einem Treffen mit dem Exekutivsekretär des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) ihren Willen bekräftigt habe, sich für Klimagerechtigkeit und den Kampf gegen die Klimakrise zu engagieren, u. a. durch Projekte zur Anpassung an den Klimawandel und Abmilderung von dessen Folgen.
Die Medien warnten weiterhin vor den Folgen illegaler Bergbauaktivitäten und Umweltzerstörung. Ein im November 2025 veröffentlichter Bericht mehrerer NGOs über illegale Bergbauaktivitäten und Menschenrechte im Amazonasgebiet hob hervor, dass es trotz Versprechungen von Behördenseite an zuverlässigen Daten und Kontrollsystemen mangelte, was einer wirksamen Bewältigung der Klimakrise im Weg stand.
Die NGO SOS Orinoco dokumentierte für den Zeitraum Januar bis April 2025 zehn Bergbauunfälle mit insgesamt zehn Todesopfern. Im Oktober berichteten die Medien, im Bundesstaat Bolívar seien 14 Bergleute zu Tode gekommen, als die Goldmine, in der sie arbeiteten, nach starken Regenfällen überschwemmt wurde. Es gab Zweifel, ob die Mine über alle erforderlichen gesetzlichen Genehmigungen verfügte; die Behörden gaben dazu keine Auskunft.
Ende 2025 hatte Venezuela das Regionale Abkommen über den Zugang zu Informationen, Teilhabe und Gerechtigkeit in Umweltangelegenheiten in Lateinamerika und der Karibik (Escazú-Abkommen) immer noch nicht unterzeichnet.