Berichtszeitraum: 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025
Alle Konfliktparteien verübten auch 2025 schwere Verstöße gegen internationale Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht, die zu zahlreichen Toten und Verletzten in der Zivilbevölkerung führten. Verschiedene Staaten lieferten nach wie vor Waffen an die Konfliktparteien, auch nach Darfur, und verstießen damit gegen das bestehende Waffenembargo des UN-Sicherheitsrats. Frauen und Mädchen waren im Zusammenhang mit dem Konflikt weit verbreiteter und systematischer sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Die im Zuge des Konflikts verübten Menschenrechtsverletzungen und -verstöße blieben weiterhin straflos. Plünderungen und Zerstörungen zivilen Eigentums verstießen gegen wirtschaftliche und soziale Rechte der Bevölkerung. Der Konflikt führte weiterhin zur massenhaften Vertreibung von Zivilpersonen. Viele flohen in Nachbarländer, wo sie unter extrem schwierigen Bedingungen lebten.
Hintergrund
Der Konflikt zwischen den sudanesischen Streitkräften und den paramilitärischen Einheiten der Rapid Support Forces (RSF), der im April 2023 in der Hauptstadt Khartum begonnen hatte, breitete sich 2025 weiter aus und hatte verheerende Folgen für die Zivilbevölkerung. Trotz zahlreicher politischer Bemühungen um ein Ende des Konflikts dauerten die Kämpfe an und verstärkten sich im Laufe des Jahres.
Im Januar und Februar 2025 eroberten die sudanesischen Streitkräfte Gebiete von den RSF zurück, u. a. in den Bundesstaaten Khartum und Gezira.
Im August 2025 gaben die RSF die Bildung einer neuen Parallelregierung in der Stadt Nyala im Bundesstaat Süd-Darfur unter Leitung ihres Anführers Mohamed Hamdan Daglo bekannt. Sein Stellvertreter wurde Abdelaziz al-Hilu, der Anführer der Sudanesischen Volksbefreiungsbewegung-Nord (SPLM-North), die weite Teile der Bundesstaaten Südkordofan und Blauer Nil kontrollierte. Die bewaffnete Gruppe war seit Februar 2025 mit den RSF verbündet.
Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht
Die Konfliktparteien verübten 2025 direkte und wahllose Angriffe, bei denen Tausende Zivilpersonen verletzt oder getötet wurden. Viele Menschen gerieten ins Kreuzfeuer, weil sowohl die sudanesischen Streitkräfte als auch die RSF häufig Explosivwaffen mit großflächiger Wirkung einsetzten.
Bei der Rückeroberung der Bundesstaaten Khartum und Gezira im Januar und Februar gingen die sudanesischen Streitkräfte und ihre Verbündeten mit Vergeltungsangriffen gegen Zivilpersonen vor. Am 31. Januar 2025 berichtete das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte, dass seit der Rückeroberung von Teilen Bahris (Khartum-Nord) durch die sudanesischen Streitkräfte Ende Januar mindestens 17 Männer und eine Frau bei Angriffen getötet wurden, die Verbündeten der Streitkräfte und Milizen zugeschrieben wurden.
Im Bundesstaat Gezira richteten sich die Vergeltungsangriffe der sudanesischen Streitkräfte und der mit ihnen verbündeten Sudan Shield Forces gezielt gegen Angehörige der Gemeinschaft der Kanabi, denen vorgeworfen wurde, mit den RSF zusammenzuarbeiten. Nach Angaben der vom UN-Menschenrechtsrat eingesetzten Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission für den Sudan griffen die Sudan Shield Forces zwischen dem 9. und dem 12. Januar 2025 mehrere Dörfer der Kanabi an, darunter Tayba und Dar al-Salam al-Hideba. Sie töteten Zivilpersonen, brannten Häuser nieder, plünderten Eigentum und stahlen Vieh. Allein in Tayba wurden mindestens 26 Menschen getötet, darunter ein Kind.
Die RSF starteten am 11. April 2025 in Nord-Darfur einen groß angelegten Angriff auf das Lager Samsam (auch: Zamzam), das Binnenvertriebene beherbergt. Bei dem Angriff, der mindestens drei Tage dauerte, wurden zahlreiche Zivilpersonen verletzt oder getötet und die zivile Infrastruktur massiv beschädigt. Es gab keine unabhängig bestätigten Opferzahlen, die Unabhängige Internationale Untersuchungskommission für den Sudan ging jedoch von 300 bis 1.500 Toten und mehr als 157 Verletzten aus, die meisten von ihnen Frauen und Kinder. Am ersten Tag griffen RSF-Mitglieder eine Gesundheitseinrichtung der Hilfsorganisation Relief International an und töteten neun Mitarbeiter*innen. Zwei weitere Beschäftigte starben später an den Verletzungen, die sie bei dem Angriff erlitten hatten. Die RSF setzten außerdem absichtlich Häuser, Geschäfte, den Markt sowie Gebäude auf dem Gelände der Sheikh-Farah-Schule und -Moschee in Samsam in Brand und beschädigten und zerstörten damit wichtige zivile Infrastruktur. Nachdem sie Häuser und Geschäfte geplündert hatten, ließen sie die Menschen vor Ort ohne Nahrungsmittel und andere lebensnotwendige Güter zurück. Die RSF verhinderten außerdem die notwendige medizinische Versorgung der Zivilbevölkerung, indem sie Gesundheitseinrichtungen zerstörten und plünderten.
Nach eineinhalb Jahren Belagerung, die mit erbarmungslosen Angriffen einherging, erlangten die RSF am 26. Oktober 2025 die Kontrolle über die Stadt El Fasher in Nord-Darfur. Nach der Einnahme töteten RSF-Mitglieder massenhaft Zivilpersonen, verübten sexualisierte Gewalt an Frauen und Mädchen und nahmen Geiseln, um Lösegeld zu erpressen. Die anhaltende Belagerung und die Behinderung humanitärer Hilfe führten in den Lagern für Binnenvertriebene in der Region zu einer Hungersnot. Den zahlreichen Zivilpersonen, darunter auch Kinder, die weiterhin in der Stadt gefangen waren, drohten weitere Angriffe und Menschenrechtsverletzungen.
Die RSF intensivierten außerdem ihre Angriffe in der Region Kordofan. Im Oktober 2025 griffen sie die Stadt Bara in Nordkordofan an und töteten dort massenhaft Menschen. Am 3. November wurden Berichten zufolge bei einem Begräbnis nahe der Stadt El Obeid in Nordkordofan mindestens 40 Menschen durch einen Drohnenangriff getötet. Die Zivilbevölkerung von Kadugli in Südkordofan und Babanusa in Westkordofan musste ständig Angriffe befürchten, weil beide Städte weiterhin von den RSF belagert wurden.
Unverantwortliche Rüstungsexporte
Der UN-Sicherheitsrat verlängerte im September 2025 das seit 2004 geltende Waffenembargo für die Region Darfur um ein weiteres Jahr, ohne es auf den Rest des Landes auszuweiten. Das bestehende Waffenembargo wurde nicht konsequent umgesetzt und häufig gebrochen. Angesichts der aktuellen Krise war es völlig unzureichend.
Externe Akteure trugen durch Waffenlieferungen zur Verschärfung des Konflikts bei. So lieferten die Vereinigten Arabischen Emirate den RSF moderne chinesische Waffen, die in Darfur zum Einsatz kamen.
Sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt
Die Konfliktparteien, insbesondere die RSF, verübten in Khartum und in den Bundesstaaten Gezira sowie Nord- und Süd-Darfur häufig systematisch sexualisierte Gewalt an Frauen und Mädchen. Sexualisierte Gewalt wurde gezielt eingesetzt, um Frauen und deren persönliches Umfeld zu demütigen, zu bestrafen, zu kontrollieren, in Angst zu versetzen und zu vertreiben.
RSF-Kämpfer verübten Vergewaltigungen, Gruppenvergewaltigungen, sexualisierte Versklavung und unterwarfen Frauen und Mädchen weiteren Formen von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung.
Die Überlebenden sexualisierter Gewalt litten unter psychischen Traumata und körperlichen Verletzungen. Einige hatten gesundheitliche Probleme wie Nierenschmerzen, Menstruationsstörungen oder Schwierigkeiten beim Gehen. Manche litten unter gelegentlichem Gedächtnisverlust.
Die Überlebenden hatten keinen Zugang zu medizinischer Versorgung und konnten Vergewaltigungen nicht bei den Behörden anzeigen. Aufgrund der anhaltenden Kämpfe war es ihnen kaum möglich, Gesundheitseinrichtungen und Polizeibehörden zu erreichen. Außerdem mussten sie Stigmatisierung und Vergeltungsaktionen befürchten.
Nach Berichten der Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission für den Sudan waren auch die sudanesischen Streitkräfte für sexualisierte Gewalt verantwortlich. Dazu zählten Vergewaltigungen, sexualisierte Belästigung und sexualisierte Folter von Frauen und Männern, insbesondere bei deren Inhaftierung in den Bundesstaaten Weißer Nil, Blauer Nil, Khartum und im Nordstaat.
Wirtschaftliche und soziale Rechte
Die Hälfte der sudanesischen Bevölkerung, etwa 24,6 Mio. Menschen, hatte nicht genug zu essen. In mehreren Landesteilen wurde eine Hungersnot festgestellt, und Millionen Menschen drohte Hunger. Kürzungen von Hilfsgeldern, u. a. durch die US-Regierung, verschärften die Nahrungsmittelknappheit noch zusätzlich.
Weitere Gründe für die weite Verbreitung von Hunger und Unterernährung waren Unterbrechungen der Lebensmittelversorgung und der landwirtschaftlichen Produktion sowie bürokratische Hürden und Verzögerungen bei der Lieferung von Hilfsgütern.
Besonders dramatisch war die Situation in Nord-Darfur, z. B. in El Fasher, sowie in den beiden Lagern für Binnenvertriebene Samsam und Abu Shouk. Die RSF unterband dort die Versorgung mit Lebensmitteln und Wasser. Grundlegende Nahrungsmittel wie Speiseöl, Linsen, Zucker und Wasser waren rar und unerschwinglich. Dies führte vor allem bei Kindern zu Mangelernährung, Dehydrierung und Tod.
Nach Angaben der Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission für den Sudan wirkten sich die massiven Plünderungen und Zerstörungen der überlebenswichtigen Infrastruktur, für die in erster Linie die RSF und ihre Verbündeten verantwortlich waren, vor allem auf nichtarabische Gemeinschaften aus, insbesondere in der Region Darfur. Die Angriffe zerstörten die Lebensgrundlagen und die zivile Infrastruktur dieser Gemeinschaften, wie z. B. Unterkünfte, Lebensmittelversorgung, Wasserquellen, Gesundheitszentren und andere öffentliche Einrichtungen.
Rechte von Binnenvertriebenen
Der eskalierende Konflikt hatte verheerende Folgen für die Zivilbevölkerung. Nach Angaben des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge war die Zahl der Menschen, die aufgrund des Konflikts vertrieben worden waren, so stark angestiegen wie in keinem anderen Land weltweit. Von April 2023, als der Konflikt begann, bis Dezember 2025 wurden fast 12 Mio. Menschen vertrieben: 7,8 Mio. innerhalb des Landes und über 4 Mio. in Nachbarländer, wo sie unter erbärmlichen Bedingungen lebten.
Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung
Die im Zuge des Konflikts verübten völkerrechtlichen Verbrechen sowie Menschenrechtsverletzungen und -verstöße blieben weiterhin straflos.
Am 6. Oktober 2025 befand die Erste Kammer des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) Ali Muhammad Ali Abd-Al-Rahman, bekannt als "Ali Kushayb", einen Anführer der Janjaweed-Miliz, für schuldig. Sie erklärte ihn in 27 Anklagepunkten wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit für schuldig, die zwischen August 2003 und März 2004 in Darfur begangen wurden. Am 9. Dezember wurde der zu 20 Jahren Haft verurteilt. Gegen vier weitere Verdächtige, darunter den ehemaligen sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir, hatte der IStGH ebenfalls Haftbefehle erlassen. Die Männer waren jedoch noch nicht festgenommen und zur Verhandlung an den Strafgerichtshof überstellt worden.
Im Oktober 2025 verlängerte der UN-Menschenrechtsrat das Mandat der Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission für den Sudan, die im September ihren zweiten Bericht veröffentlichte. Darin stellte sie fest, dass die sudanesischen Streitkräfte und die RSF Kriegsverbrechen verübt hatten und die RSF zudem Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der Bericht enthielt Empfehlungen zum Schutz der Zivilbevölkerung, darunter die Aufhebung der Belagerungen, insbesondere von El Fasher und Städten in Nord- und Südkordofan, sowie die Gewährleistung eines ungehinderten Zugangs für humanitäre Hilfe. Außerdem gab die Untersuchungskommission Empfehlungen ab, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und den Betroffenen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Sie schlug u. a. vor, die Zuständigkeit des IStGH auszudehnen und eine unabhängige und unparteiische Strafrechtsinstitution für den Sudan einzurichten.
Die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker veröffentlichte im Oktober 2025 den ersten Bericht ihrer gemeinsamen Ermittlungsmission zur Lage im Sudan. Er kam zu dem Schluss, dass die sudanesischen Streitkräfte und die RSF schwere Menschenrechtsverletzungen wie Angriffe auf Zivilpersonen, ethnisch motivierte Tötungen, Folter und sexualisierte Gewalt begangen hatten. Der Bericht empfahl, eine Friedensmission der Afrikanischen Union in den Sudan zu entsenden und eine Institution zu schaffen, die die Befugnis hat, schwere Menschenrechtsverletzungen strafrechtlich zu verfolgen.
Veröffentlichungen von Amnesty International
- Sudan: They Raped All of Us: Sexual Violence Against Women and Girls in Sudan, 10 April
- Sudan: El Fasher survivors tell of deliberate RSF killings and sexual violence – new testimony, 25 November
- Sudan: "A Refuge Destroyed": RSF Violations in Darfur’s Zamzam Camp for Internally Displaced Persons, 2 December