Amnesty Report 2025/26: Zur Lage der Menschenrechte weltweit; Afghanistan 2025

Berichtszeitraum: 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025

Die Taliban verschärften 2025 ihre systematischen und umfassenden Angriffe auf die Rechte von Frauen und Mädchen. Ethnische und religiöse Minderheiten waren Diskriminierung ausgesetzt. So wurden zahlreiche Mitglieder der schiitischen Glaubensgemeinschaft der Ismailit*innen gezwungen, zum sunnitischen Islam zu konvertieren. Die Taliban unterdrückten unabhängige Medien und jegliche Kritik an ihrer Politik durch willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen von Journalist*innen und Angestellten der vormaligen Regierung. Inhaftierte Personen und Kritiker*innen der Taliban wurden gefoltert, misshandelt oder außergerichtlich hingerichtet. Proteste wurden systematisch unterdrückt, und es besteht nach wie vor faktisch kein Zugang zu einem fairen Gerichtsverfahren. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) erließ Haftbefehle gegen den Obersten Führer der Taliban und den Obersten Richter Afghanistans. Die Wirtschaftslage war prekär und die humanitäre Lage verheerend. Zudem gefährdeten fehlende Gelder die Unterstützung des Gesundheitssystems durch die Weltgesundheitsorganisation. Ausgegrenzte ethnische und religiöse Gruppen wurden beim Zugang zu humanitärer Hilfe diskriminiert. Rechtswidrige Zwangsräumungen betrafen vor allem Frauen und Mädchen der schiitischen Minderheit der Hazara.

 

Hintergrund

Die Taliban, die nach dem Zusammenbruch der vorherigen Regierung im August 2021 die Macht übernommen hatten, übten auch 2025 faktisch die Kontrolle über das Land aus. Die vom UN-Sicherheitsrat verhängten Sanktionen gegen die Taliban bestanden weiter, dazu zählten auch Reiseverbote für viele ihrer führenden Mitglieder.

Rechte von Frauen und Mädchen

Frauen und Mädchen waren 2025 nahezu all ihrer Grundrechte beraubt. Wenn sie den Hazara oder anderen religiösen Minderheiten angehörten, wurden sie noch zusätzlich diskriminiert. Die Dekrete und Maßnahmen der Taliban, die sich gezielt gegen Frauen und Mädchen richteten, wurden erweitert und verschärft. Mädchen über zwölf Jahre durften nicht mehr zur Schule gehen, Frauen wurden daran gehindert, für UN-Agenturen, NGOs oder staatliche Einrichtungen zu arbeiten, und konnten ihre Rechte auf Bewegungsfreiheit, freie Meinungsäußerung und politische Teilhabe nicht ausüben. Medienberichten zufolge waren Frauen, die in der Hauptstadt Kabul für UN-Agenturen tätig waren, im Juni 2025 samt ihren Familien Drohungen und Einschüchterungen der Taliban ausgesetzt. Im September hinderten Taliban-Sicherheitskräfte afghanische Mitarbeiterinnen von UN-Organisationen am Zugang zu UN-Gebäuden.

Die Vorgabe der Taliban, dass Frauen nur mit männlicher Begleitung (Mahram) unterwegs sein durften, schränkte ihren Zugang zu medizinischer Versorgung und zu einer Beschäftigung im Gesundheitssektor ein. Wie die Vereinten Nationen mitteilten, wurden Privatunternehmen und Kliniken angewiesen, Frauen ohne Mahram nicht zu bedienen bzw. zu behandeln. Nach Angaben der Hilfsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) sorgte das drakonische "Gesetz zur Förderung der Tugend und Verhinderung des Lasters" dafür, dass die ohnehin stark eingeschränkten Erwerbsmöglichkeiten von Frauen noch geringer wurden.

Im März 2025 berichtete die UNAMA, dass die Taliban in den Provinzen Badghis und Herat Frauen daran hinderten, während des Fastenmonats Ramadan an Gebeten in Moscheen teilzunehmen. Im Juli wurden in Kabul Dutzende Frauen festgenommen, weil sie gegen die restriktive Kleiderordnung der Taliban verstoßen hatten. Im November verhängten die Taliban in der Provinz Herat eine neue Beschränkung, wonach in Gesundheitseinrichtungen alle Frauen – Patientinnen, Begleiterinnen von Kranken, Besucherinnen und Angestellte – eine Burka tragen mussten, ein Kleidungsstück, das Gesicht und Körper vollständig bedeckt.

Geschlechtsspezifische Gewalt

Frauen und Mädchen waren 2025 sowohl zu Hause als auch in der Öffentlichkeit immer stärker geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt. Die Vereinten Nationen berichteten, dass die Gefahr von Gewalt gegen Frauen und Mädchen seit der Machtübernahme der Taliban um 40 Prozent gestiegen war und etwa 14,2 Mio. Frauen Schutz und Hilfe benötigten. Von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Frauen und Mädchen waren den drakonischen und diskriminierenden Regeln und Praktiken der Taliban sowie den Urteilen traditioneller Schlichtungsgremien unterworfen, weil die Taliban alle Einrichtungen und gesetzlichen Regelungen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt abgeschafft hatten.

Zwangs- und Frühverheiratungen nahmen stark zu. Die Taliban befürworteten und praktizierten Zwangsverheiratungen, obwohl sie diese auf dem Papier verboten hatten.

Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit

Die Verfügungen, Maßnahmen und Praktiken der Taliban diskriminierten religiöse Minderheiten. Nach Angaben von UNAMA zwangen die Taliban im Januar 2025 in der Provinz Badachschan mindestens 50 schiitische Ismailiten, zum sunnitischen Islam zu konvertieren. Diejenigen, die sich weigerten, wurden tätlich angegriffen, genötigt und mit dem Tod bedroht. Die afghanische Menschenrechtsorganisation Rawadari berichtete, dass die Taliban in der ersten Jahreshälfte 2025 in der Provinz Badachschan mindestens 203 Menschen zur Konversion zwangen. Zudem wurden Ismailit*innen genötigt, ihre Kinder in den sunnitischen Religionsunterricht zu schicken.

Laut Angaben von Rawadari und Medienberichten beschränkten die Taliban die Ausübung religiöser Rituale der schiitischen Hazara in den Provinzen Kabul, Herat, Ghazni, Nimruz, Ghor und Bamiyan, insbesondere während des Trauermonats Muharram. In den Provinzen Badghis und Ghazni mussten Schiit*innen ihr Fasten vorzeitig brechen und sich nach dem von den Taliban verkündeten sunnitischen Datum für das Fastenbrechen (Eid al-Fitr) und deren Gebetsritualen richten.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Taliban gingen weiterhin unerbittlich gegen unabhängige und kritische Medien vor, insbesondere gegen Journalist*innen, die ihre drakonische Politik kritisierten. Nach Angaben des afghanischen Berufsverbands National Union of Journalists nahmen die Taliban im Juli 2025 sieben Journalist*innen u. a. wegen "moralischer Verdorbenheit" und "Spionage" fest.

Die UNAMA berichtete im Juli, dass in mindestens der Hälfte der Provinzen des Landes das Fotografieren und Filmen von Lebewesen sowie entsprechende Abbildungen und Ausstrahlungen verboten waren. Im August 2025 nahmen die Taliban drei Mitarbeiter des Lokalsenders Radio Nasim fest. In den Provinzen Daikundi und Bamiyan stellte der Sender seinen Betrieb nach 13 Jahren ein. Ende November berichteten örtliche Medien, dass Radio Nasim in Bamiyan nach mehr als drei Monaten Sendestopp seine Übertragungen wieder aufgenommen habe.

Die Taliban schränkten die Rechte auf Meinungsfreiheit und Bildung weiter ein. Sie verboten Universitäten, von Frauen verfasste Bücher zu verwenden und Fächer zu unterrichten, die sich nicht nach ihrer Auslegung des islamischen Rechts (Scharia) richteten. Ebenfalls verboten wurden romantische Gedichte sowie Lyrik, die sich kritisch mit der Politik, den Entscheidungen und dem Vorgehen der Taliban auseinandersetzte. Wer die Taliban öffentlich kritisierte, z. B. in den Sozialen Medien, wurde willkürlich festgenommen und inhaftiert.

Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen

Die Taliban nahmen Journalist*innen, Menschenrechtler*innen und andere Personen, die ihre drakonischen Regeln kritisierten, willkürlich fest und hielten sie in Haft. Die "Moralpolizei" der Taliban inhaftierte außerdem willkürlich Menschen, die gegen das "Gesetz zur Förderung der Tugend und Verhinderung des Lasters" verstießen, weil sie z. B. die falsche Haarlänge bzw. Frisur hatten, Musik hörten, fotografierten oder nicht am Gemeinschaftsgebet teilnahmen.

Medien und die Vereinten Nationen berichteten 2025 über Fälle von Andersdenkenden, die nach ihrer Abschiebung aus anderen Ländern in Afghanistan willkürlich festgenommen und inhaftiert wurden, darunter auch Angestellte der vormaligen Regierung. Allein in den ersten drei Monaten des Jahres dokumentierte die UNAMA willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen von mindestens 23 ehemaligen Regierungsangestellten. Außerdem fielen ehemalige Regierungsbedienstete und weitere Personen, denen die Taliban "Kollaboration" vorwarfen, dem Verschwindenlassen zum Opfer.

Außergerichtliche Hinrichtungen

Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Rawadari wurden im ersten Halbjahr 2025 insgesamt 251 Personen von Mitgliedern der Taliban oder Unbekannten verletzt, außergerichtlich hingerichtet oder auf ungeklärte Weise getötet, darunter Demonstrierende, einflussreiche Persönlichkeiten und frühere Regierungsangestellte. Im Zeitraum April bis Juni 2025 wurden Berichten zufolge sieben ehemalige Regierungsbedienstete rechtswidrig getötet.

Folter und andere Misshandlungen

Die Taliban folterten und misshandelten inhaftierte Personen. Lokale und internationale Menschenrechtsorganisationen wie HRD+, Rawadari und Weltorganisation gegen Folter dokumentierten Foltermethoden wie das Ziehen von Zähnen und Nägeln, Elektroschocks, Waterboarding (simuliertes Ertrinken) und Morddrohungen gegen Familienangehörige. Berichten zufolge setzten die Taliban sowohl weibliche als auch männliche Gefangene sexualisierter Gewalt aus. Die UNAMA dokumentierte die Fälle von fünf ehemaligen Regierungsangestellten, die zwischen Januar und März 2025 gefoltert und misshandelt wurden. Inhaftierte, die ethnischen oder religiösen Minderheiten angehörten, insbesondere Hazara und Schiit*innen, waren Berichten zufolge zusätzlichen Schikanen ausgesetzt wie verbalen Beleidigungen oder einem Verbot, ihre Religion auszuüben.

Körperstrafen, die Folter und anderen Misshandlungen gleichkamen, wurden u. a. für "Ehebruch", "Alkoholkonsum", "Homosexualität" und "Päderastie" verhängt und zusätzlich zu Gefängnisstrafen vollstreckt. Die UNAMA berichtete, dass zwischen April und Juni 2025 mindestens 231 Personen Körperstrafen erlitten.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Friedliche Versammlungen, die unabhängig oder kritisch waren, wurden von den Taliban auch 2025 unterdrückt. Bei Protesten gegen das Verbot des Schlafmohnanbaus töteten die Taliban in den Bezirken Argo, Jurm und Khash in der Provinz Badachschan nach Angaben der UNAMA im Mai und Juni 2025 mindestens zehn Menschen und verletzten mehr als 40 weitere. Die UNAMA berichtete zudem, dass im Juni im Bezirk Dawlat Abad in der Provinz Faryab mindestens 48 usbekische Männer und Kinder festgenommen wurden, die dagegen protestierten, dass Angehörige ihrer Gemeinschaft nach einer Auseinandersetzung mit örtlichen Paschtunen festgenommen worden waren.

Aus Furcht vor willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen verlagerten sich die Proteste gegen die drakonischen Maßnahmen der Taliban auf Online-Plattformen.

Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung

Weil die Taliban alle zuvor bestehenden Gesetze und das vormalige Rechtssystem abgeschafft hatten, gab es faktisch keine fairen Verfahren mehr. Anstelle der früheren Gesetzgebung wandten die Taliban ihre enge Auslegung der Scharia an, die keinerlei Rücksicht nahm auf religiöse Vielfalt, die Rechte von Frauen und Mädchen sowie internationale Verpflichtungen. Institutionen, die zuvor eine Kontrollfunktion hatten, wie z. B. die Unabhängige afghanische Menschenrechtskommission (Afghanistan Independent Human Rights Commission), das Parlament oder die Provinzräte existierten nicht mehr.

Im Oktober 2025 traf der UN-Menschenrechtsrat eine wegweisende Entscheidung, um der anhaltenden Straflosigkeit in Afghanistan entgegenzuwirken. Er richtete einen unabhängigen Untersuchungsmechanismus ein, der Beweise für vergangene und aktuelle völkerrechtliche Verbrechen sowie Menschenrechtsverletzungen und -verstöße sammeln, sichern und aufbereiten soll.

Im Juli 2025 erließ der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) Haftbefehle gegen den Obersten Führer der Taliban und den Obersten Richter Afghanistans wegen geschlechtsspezifischer Verfolgung, die ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt. Afghanische Frauen und Menschenrechtler*innen bezeichneten die anhaltenden Angriffe der Taliban auf die Rechte von Frauen und Mädchen als "Geschlechterapartheid". Amnesty International setzte sich dafür ein, Geschlechterapartheid als Verbrechen im Völkerrecht zu verankern.

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Die Wirtschaftslage war 2025 weiterhin instabil und die humanitäre Lage verheerend. Das UN-Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten teilte mit, dass 22,9 Mio. Menschen humanitäre Hilfe benötigten – und damit knapp die Hälfte der Bevölkerung. Hinzu kam, dass Millionen Menschen, die nach Iran oder Pakistan geflohen waren, 2025 nach Afghanistan abgeschoben wurden. Katastrophen wie Erdbeben und die Folgen des Klimawandels verschärften die humanitäre Krise zusätzlich. Im August starben bei einem schweren Erdbeben im Osten des Landes 1.992 Menschen, 3.631 wurden verletzt.

Die humanitäre Hilfe für Afghanistan war 2025 noch stärker unterfinanziert als in den Vorjahren. Das größte Geberland USA kürzte seine Hilfsprogramme drastisch, und viele andere Länder fuhren ihre Unterstützung ebenfalls zurück. Afghanistan blieb weitgehend von der Weltwirtschaft abgekoppelt, da das Auslandsvermögen des Landes seit der Machtergreifung der Taliban eingefroren war.

Zwar berichtete die Weltbank im April 2025, es gebe Anzeichen für eine wirtschaftliche Erholung, jedoch sorgten repressive Maßnahmen der Taliban dafür, dass sich die humanitäre Lage weiter verschlechterte, insbesondere für Frauen. So hatte z. B. das Beschäftigungsverbot von Frauen bei NGOs und UN-Organisationen zur Folge, dass Frauen große Probleme hatten, Zugang zu humanitärer Hilfe zu erhalten.

Im August 2025 schätzten die Vereinten Nationen, dass mindestens 78 Prozent der Frauen in Afghanistan keine Schulbildung, Ausbildung oder Beschäftigung hatten. Im Juni 2025 berichtete das UN-Kinderhilfswerk UNICEF, dass 90 Prozent der Kinder nicht genug zu essen hatten; die Hälfte von ihnen war sogar von schwerer Ernährungsarmut betroffen. Rund 4 Mio. Kinder unter fünf Jahren sowie schwangere und stillende Frauen litten an akuter Unterernährung.

Viele Menschen hatten keinen Zugang zu medizinischer Versorgung, insbesondere in ländlichen Gebieten, da das Gesundheitssystem des Landes weiterhin schwach und von internationaler Unterstützung abhängig war. Die geschlechterdiskriminierende Politik der Taliban hatte zur Folge, dass Frauen und Mädchen, die bei Erdbeben verschüttet oder verletzt wurden, nicht sofort gerettet und versorgt wurden.

Diskriminierung

Ethnische und religiöse Minderheiten wie Ismailit*innen, Hazara, Tadschik*innen und Bayat wurden bei humanitären Hilfslieferungen benachteiligt. So bestimmten die Taliban u. a. in den Provinzen Badachschan, Ghor, Ghazni und Nimruz, dass Angehörige dieser Minderheiten keine Hilfsgüter bekamen. NGOs gaben an, dass ausgegrenzte ethnische Gruppen und religiöse Minderheiten auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert wurden. Medien berichteten über Ungleichbehandlung und Günstlingswirtschaft seitens der De-facto-Behörden der Taliban, u. a. bei der Rechtsprechung.

Im Juli 2025 vertrieben die Taliban zahlreiche Hazara-Familien aus der Ortschaft Rashak im Bezirk Panjab (Provinz Bamiyan), nachdem ein Taliban-Gericht einen Landkonflikt zugunsten von nomadischen Paschtun*innen entschieden hatte. Den Hazara wurde eine Frist von 15 Tagen gesetzt, um ihre Häuser zu verlassen. Als sie sich dem widersetzten, stürmten die Taliban das Dorf und vertrieben die Familien, ohne dass sie alternative Unterkünfte oder eine Entschädigung erhielten.

Im Bezirk Dawlatyar in der Provinz Ghor wurden im Juli mehr als hundert Haushalte Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen. Anlass war ebenfalls ein langjähriger Landkonflikt zwischen zwei Bevölkerungsgruppen. Medienberichten zufolge waren die Zwangsräumungen politisch motiviert, weil viele der Vertriebenen die ehemalige Regierung unterstützt hatten. Sie erhielten keine Alternativunterkünfte oder Entschädigungen.

Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen

Mehrere Länder schoben 2025 afghanische Flüchtlinge nach Afghanistan ab, trotz der anhaltenden Menschenrechtsverletzungen und -verstöße der Taliban und der verheerenden humanitären Lage. Sie verstießen damit gegen den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement). Auch Deutschland und Österreich begannen mit der Abschiebung von Afghan*innen trotz der gefährlichen Lage vor Ort. Iran, Pakistan, die Türkei und Tadschikistan schoben afghanische Flüchtlinge und Asylsuchende massenhaft ab. Allein aus Pakistan und Iran mussten im Laufe des Jahres 2,8 Mio. Menschen nach Afghanistan zurückkehren. Abgeschobenen Frauen und Mädchen wurden nach ihrer Rückkehr so gut wie alle Rechte vorenthalten, Andersdenkende und ehemalige Regierungsangestellte liefen Gefahr, Opfer von Repressalien und Menschenrechtsverletzungen der Taliban zu werden.

Rechtswidrige Angriffe und Tötungen

Die Vereinten Nationen und afghanische Menschenrechtsorganisationen berichteten, dass bei Selbstmordanschlägen und Explosionen Zivilpersonen verletzt oder getötet wurden. Dem Vernehmen nach standen hinter den Anschlägen sowohl Gruppen, die gegen die Taliban kämpfen als auch unbekannte Akteure. Auch Blindgänger aus früheren Konflikten verletzten und töteten Zivilpersonen. Gegenseitige Angriffe an der Grenze zu Pakistan und Luftangriffe des pakistanischen Militärs führten ebenfalls zu Opfern in der Zivilbevölkerung.

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