Berichtszeitraum: 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024
Systemischer Rassismus und religiöse Diskriminierung bestanden fort und richteten sich u. a. gegen muslimische Frauen und Mädchen. Die Polizei nahm weiterhin diskriminierende Personenkontrollen (Racial Profiling) vor, schränkte Proteste übermäßig ein und wandte exzessive Gewalt an. Frankreich lieferte weiter Waffen an Israel. Die Schutzmechanismen zur Regelung der Videoüberwachung waren unzureichend. Diskriminierende Regelungen bezüglich Einwanderung, Staatsangehörigkeit und Asylverfahren blieben bestehen. Frankreich schrieb als erstes Land weltweit die Freiheit, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, in der Verfassung fest. Überlebende sexualisierter Gewalt aus ausgegrenzten Gruppen sahen sich systemischen Hindernissen gegenüber, wenn sie Anzeige erstatten wollten. Dies betraf insbesondere Migrantinnen, trans Frauen und Sexarbeiter*innen.
Diskriminierung
Bei den Olympischen und den Paralympischen Spielen, die 2024 in Paris stattfanden, durften französische Sportlerinnen nicht mit Kopftuch antreten. Derartige diskriminierende Verbote galten weiterhin auf allen Ebenen des französischen Sports, wodurch muslimische Frauen und Mädchen, die ein Kopftuch trugen, faktisch von der Teilnahme ausgeschlossen waren.
Im September 2024 bestätigte der Staatsrat (Conseil d’État), Frankreichs höchstes Verwaltungsgericht, das Verbot von "Abayas" und "Qamis" an staatlichen Schulen. 2004 war ein entsprechendes diskriminierendes Gesetz erlassen worden, mit dem das Tragen von "Symbolen oder Kleidungsstücken, die die Zugehörigkeit zu einer Religion zum Ausdruck bringen, an staatlichen Schulen und Hochschulen" eingeschränkt worden war.Im Dezember 2024 äußerte der UN-Menschenrechtsausschuss Bedauern darüber, dass Frankreich die Einschränkungen des Tragens religiöser Symbole und Kleidungsstücke an öffentlichen Orten nicht neu überprüft und sie stattdessen auch noch auf den Sport ausgedehnt hatte. Der UN-Ausschuss wies darauf hin, dass solche Maßnahmen aller Wahrscheinlichkeit nach zu Diskriminierung führten, insbesondere gegenüber muslimischen Frauen und Mädchen.
Im Februar 2024 verkündete der Innenminister bei einem Besuch auf der Insel Mayotte Pläne für eine Verfassungsänderung, um das Recht auf Zuerkennung der französischen Staatsangehörigkeit für Kinder von ausländischen Staatsangehörigen, die auf Mayotte geboren werden, abzuschaffen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde später wieder ausgesetzt, war bis Ende 2024 aber noch nicht aufgehoben worden.
Es gab 2024 immer mehr Berichte über antisemitische, islamfeindliche und rassistische Hassverbrechen. Bemühungen der französischen Regierung, gegen Rassismus vorzugehen, wurden weiterhin dadurch untergraben, dass die Behörden nichts gegen systemischen Rassismus unternahmen und gleichzeitig keine verlässlichen Daten erhoben. Der UN-Menschenrechtsausschuss forderte die französische Regierung erneut auf, wirksame Mechanismen zur Datenerhebung auszuarbeiten (basierend auf Selbstidentifikation und Anonymität) und darauf aufbauend politische Maßnahmen gegen rassistische Diskriminierung zu formulieren.
Diskriminierende Personenkontrollen (Racial Profiling)
Die französischen Behörden stritten weiterhin ab, dass systemischer Rassismus innerhalb der Polizei existiere, obwohl UN-Expert*innengremien 2024 mehrmals entsprechende Bedenken und Fragen anbrachten. Die Polizei nahm unvermindert diskriminierende Personenkontrollen vor. Im April 2024 reichten fünf französische und internationale NGOs Beschwerden vor dem UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung (CERD) ein, weil der Staatsrat die Existenz von Racial Profiling 2023 zwar anerkannt, die Regierung aber nicht zur Umsetzung entsprechender Reformen verpflichtet hatte.
Im November 2024 erklärte die französische Beauftragte für Antidiskriminierung (Défenseur des droits) in einem Interview, sie sei "entsetzt" darüber, dass die Regierung keine ausreichenden Fortschritte bei der Abschaffung des Racial Profiling gemacht haben.
Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit
Menschen, die ihre Solidarität mit den Palästinenser*innen zum Ausdruck brachten, waren 2024 unverhältnismäßigen Einschränkungen ausgesetzt. Als Reaktion auf spontane Demonstrationen gegen den Angriff Israels auf Rafah im Juni 2024 verhängten die Behörden in Paris, Lyon, Alençon und weiteren Städten im ganzen Land präventive Demonstrationsverbote. Darüber hinaus ergingen Geldstrafen gegen friedliche Protestierende und Unbeteiligte wegen "Teilnahme an einer unangemeldeten oder verbotenen Demonstration".
Gegen Hunderte Menschenrechtsverteidiger*innen, Gewerkschaftsvertreter*innen, Politiker*innen, Journalist*innen, Akademiker*innen und Ärzt*innen, die ihre Solidarität mit den Palästinenser*innen zum Ausdruck gebracht hatten, wurde wegen "Verteidigung des Terrorismus" ermittelt. Dieser weit gefasste und vage definierte Straftatbestand bedrohte das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Am 11. August 2024 wurden acht Mitglieder des Fußballerinnen-Kollektivs Les Hijabeuses, das sich dem diskriminierenden Kopftuchverbot im französischen Sport widersetzt, zum Ziel willkürlicher Personenkontrollen und Festnahmen, als sie eine Freundin anfeuerten, die bei den Olympischen Spielen in Paris am Marathonlauf teilnahm. Die Polizei warf ihnen die Teilnahme an einem rechtswidrigen Protest vor, weil sie Banner hochgehalten hatten, auf denen von "Hidschab-Trägerinnen" die Rede war. Die Frauen wurden verhört und über Nacht festgehalten. Zudem wurde ihnen willkürlich vorgeschrieben, im Gewahrsam ihre Kopftücher abzunehmen. Am nächsten Tag kamen alle acht Frauen ohne Anklage wieder frei.
Auch andere Personengruppen waren von exzessiven Einschränkungen betroffen. Im Juli 2024 verboten die Präfekt*innen der Départements Vienne und Deux-Sèvres Klimaproteste. Der von der Versammlung der Vertragsparteien der Aarhus-Konvention gewählte UN-Sonderberichterstatter für Umweltschützende äußerte sich nach einem Besuch in der Region Tarn im Februar 2024 besorgt angesichts des von ihm beobachteten Umgangs der Polizei mit Umweltschützer*innen, die im Rahmen einer Aktion des zivilen Ungehorsams auf der Baustelle der geplanten A69 protestiert hatten.
Exzessive und unnötige Gewaltanwendung
Ordnungskräfte sollen bei Unruhen im französischen Überseegebiet Neukaledonien im Mai 2024 exzessive und tödliche Gewalt angewandt haben. Grund für die Unruhen war die Verabschiedung eines Gesetzes durch das französische Parlament, mit dem das Wahlrecht in Neukaledonien abgeändert worden war. Im August 2024 äußerten sich UN-Expert*innen besorgt über diese Vorwürfe sowie über Berichte, die auf willkürliche Festnahmen, Inhaftierungen und Fälle des Verschwindenlassens schließen ließen.
Im Dezember 2024 äußerte der UN-Menschenrechtsausschuss große Sorge in Bezug auf Berichte über den Einsatz exzessiver Gewalt bei Verkehrskontrollen, Festnahmen, Zwangsevakuierungen und Demonstrationen. Der Ausschuss erklärte, dass Angehörige bestimmter Minderheiten unverhältnismäßig stark von solchen Vorfällen betroffen waren, insbesondere Menschen afrikanischer Abstammung, Personen arabischer Herkunft, Angehörige indigener Gemeinschaften und Migrant*innen.
Der UN-Menschenrechtsausschuss wies zudem auf fehlende Sanktionen und offensichtliche Straflosigkeit für Polizist*innen hin und führte als Beispiel hierfür an, dass noch niemand für die Tötung von Adama Traoré zur Verantwortung gezogen worden war. Der junge Mann afrikanischer Abstammung war 2016 während einer polizeilichen Personenkontrolle erschossen worden. Im Mai 2024 bestätigte ein höherinstanzliches Gericht ein Urteil aus dem Jahr 2023, mit dem die Strafverfolgung der drei involvierten Gendarmen eingestellt worden war. Die Familienangehörigen von Adama Traoré legten daraufhin ein zweites Rechtsmittel ein.
Im November 2024 schrieb die französische Regierung einen Vertrag für mit Gummischrot gefüllte Granaten (grenade de désencerclement) im Wert von 27 Mio. Euro aus. Bei diesen Granaten handelt es sich um grundsätzlich gefährliche militärische Waffen, die von der Polizei eingesetzt werden und deren Einsatz in der Vergangenheit bekanntermaßen schwerwiegende Verletzungen bei Protestierenden zur Folge hatte.
Waffenlieferungen
Fehlende Transparenz führte auch 2024 zu einer Verschleierung von Waffenlieferungen. So legte die Regierung beispielsweise bis zum 1. Juni 2024 keinen Bericht über die Lieferungen aus dem Vorjahr vor, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben war.
Frankreich gestattete auch 2024 den Export von Waffen nach Israel, obwohl UN-Expert*innen die sofortige Einstellung von Waffenlieferungen gefordert hatten, da sie vermutlich gegen das humanitäre Völkerrecht verstießen, und trotz einer Forderung des französischen Präsidenten Emmanuel Macrons vom Oktober 2024, die Waffenlieferungen an Israel für den Einsatz in Gaza zu stoppen.
In Frankreich hergestellte Waffensysteme, die an die Vereinigten Arabischen Emirate verkauft wurden, kamen weiterhin im Sudan zum Einsatz, was aller Wahrscheinlichkeit nach gegen ein von der EU und den UN für die Konfliktregion Darfur verhängtes Waffenembargo verstieß.
Straflosigekeit
Im Juni 2024 bestätigte das Berufungsgericht in Paris die Gültigkeit eines internationalen Haftbefehls gegen den ehemaligen syrischen Präsidenten Bashar al-Assad. Der Haftbefehl war 2023 von der französischen Justiz wegen des Einsatzes von Chemiewaffen gegen Zivilpersonen in Ost-Ghouta und Duma verhängt worden. Im Juli legte der französische Generalstaatsanwalt jedoch Rechtsmittel vor dem Kassationsgericht gegen diese Entscheidung ein.
Im November 2024 erließ der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu, den damaligen israelischen Verteidigungsminister Joaw Galant und den Hamas-Anführer Mohammed Diab Ibrahim al-Masri wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Zunächst kündigte Frankreich an, seiner Verpflichtung nachkommen zu wollen, die Männer bei Einreise ins Land festnehmen zu lassen. Später erklärte das französische Außenministerium jedoch, dass für den israelischen Ministerpräsidenten und alle weiteren Minister*innen Immunität gelte, da Israel kein Mitglied des IStGH sei.
Massenüberwachung
Im Juni 2024 kam die französische Menschenrechtskommission (Commission nationale consultative des droits de l’homme) zu dem Schluss, dass es an Schutzmechanismen fehle, um die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen zur Videoüberwachung durch Strafverfolgungsbehörden sicherzustellen.
Im Juli 2024 erklärte das Verwaltungsgericht von Orléans, dass das von der Stadt eingerichtete KI-gestützte System zur Audioüberwachung, bei dem Überwachungskameras mit Mikrofonen verbunden waren, eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung des Rechts auf Privatsphäre darstelle und aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage rechtswidrig sei.
Im Dezember 2024 kritisierte der UN-Menschenrechtsausschuss den Einsatz KI-gestützter Technologie zur massenhaften Videoüberwachung während der Olympischen Spiele in Paris als eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung des Rechts auf Privatsphäre.
Im Oktober 2024 klagte ein Zusammenschluss von Menschenrechtsorganisationen vor dem Staatsrat gegen den Einsatz eines diskriminierenden Algorithmus durch die Nationale Familienkasse CNAF. Der Algorithmus nutzte ein Risikobewertungssystem, um potenziell betrügerische Anträge auf Unterstützungsleistungen ausfindig zu machen. Der Algorithmus diskriminierte Haushalte mit niedrigem Einkommen, Menschen aus benachteiligten Wohngegenden, Personen, die einen großen Anteil ihres Einkommens für Mietzahlungen aufwandten, und Arbeitnehmer*innen, die Erwerbsunfähigkeitszahlungen bezogen.
Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen
Im Januar 2024 hob der Verfassungsrat (Conseil constitutionnel) zahlreiche Bestimmungen des im November 2023 verabschiedeten diskriminierenden und rassistischen "Einwanderungskontrollgesetzes" (Loi pour contrôler l’immigration, améliorer l’intégration) auf. Dennoch enthielt das Gesetz weiterhin Bestimmungen, die u. a. stärkere Verwaltungsbefugnisse zur Inhaftierung und Ausweisung von ausländischen Staatsangehörigen vorsahen, wenn sie als "Bedrohung für die öffentliche Ordnung" angesehen werden. Der Aufenthaltsstatus der Betroffenen wird dabei unbeachtet gelassen. Im Dezember 2024 äußerte der UN-Menschenrechtsausschuss die Sorge, dass das Gesetz die Verfahrensgarantien für Asylsuchende untergraben könnte, u. a. den Schutz vor Abschiebung während eines laufenden Berufungsverfahrens.
Im Juli 2024 wurden zehn Dekrete in Verbindung mit dem "Einwanderungskontrollgesetz" erlassen. Eines der Dekrete machte die Ausstellung von Aufenthaltstiteln für ausländische Staatsangehörige von einem dargebotenen "Respekt für republikanische Werte" abhängig. Diese zu weit gefasste Bestimmung barg die Gefahr willkürlicher und diskriminierender Auslegung.
Bei den Debatten über dieses Gesetz kam dämonisierende und rassistische Rhetorik zum Einsatz, auch seitens vieler Politiker*innen. Im September 2024 erklärte der Innenminister, lokale und regionale Behörden sollten stärkere Befugnisse haben, Migrant*innen ohne regulären Aufenthaltsstatus abzuschieben, und sich weniger stark mit der Regelung von Aufenthaltstiteln befassen. Zudem forderte er erneut eine Einschränkung des Zugangs zu staatlicher medizinischer Versorgung für Migrant*innen ohne regulären Aufenthaltsstatus.
Französische und britische Behörden kamen ihrer menschenrechtlichen Verantwortung weiterhin nicht nach. Unterdessen war 2024 das bisher tödlichste Jahr für Migrant*innen, die ohne offizielle Erlaubnis versuchten, den Ärmelkanal von Frankreich nach Großbritannien mit dem Boot zu überqueren – mehr als 70 Menschen kamen dabei ums Leben. Im Oktober 2024 bezeichnete der französische Innenminister die Todesfälle bei der Überquerung des Ärmelkanals als "schädliche Folgen", die ein "effizienter" Gesetzesvollzug mit sich bringe.
Auch 2024 erließ Frankreich Ausweisungsbefehle gegen Menschen aus Ländern wie Syrien, Iran, Sudan, Afghanistan und Haiti und nahm sie in Gewahrsam. Ihre Abschiebung würde gegen das völkerrechtliche Verbot der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement) verstoßen, da ihnen in diesen Ländern Menschenrechtsverletzungen drohen. Im Juli 2024 erkannte der Asylgerichtshof (Cour nationale du droit d’asile) Frauen aus Afghanistan als eine gesellschaftliche Gruppe an, die aufgrund systematischer geschlechtsspezifischer Verfolgung den Flüchtlingsstatus zuerkannt bekommt. Allerdings machte Frankreich keinerlei Fortschritte dabei, den Zugang zu französischen Visa für afghanische Frauen in Afghanistan, Pakistan oder dem Iran sicherzustellen. In der Folge gab es für die Betroffenen weiterhin so gut wie keine sicheren und geregelten Zugangswege nach Frankreich.
Sexuelle und reproduktive Rechte
Frankreich wurde 2024 das erste Land, das die Freiheit, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, in der Verfassung garantierte. Doch dieses richtungsweisende Gesetz umfasste nicht alle Menschen, die schwanger werden können, und ließ z. B. trans Männer und nicht-binäre Menschen außen vor.
Im Juli 2024 wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Klage von Sexarbeiter*innen zurück, die Entschädigungen für die Verletzung ihrer Rechte durch die Kriminalisierung ihrer Arbeit gefordert hatten. Der Gerichtshof hatte im Fall MA u.a. gegen Frankreich die menschenrechtlichen Auswirkungen des sogenannten "nordischen Modells" untersucht, das 2016 von Frankreich eingeführt wurde und bedeutet, dass der Kauf von Sex sowie gewisse organisatorische Aspekte der Sexarbeit (z. B. Bordellbetrieb) gesetzlich verboten sind.
Geschlechtsspezifische Gewalt
Migrantinnen, Sexarbeiterinnen und trans Frauen waren mit systemischen Hindernissen konfrontiert, wenn sie sexualisierte Gewalt anzeigen wollten. Einigen verweigerte man das Recht, Anzeige zu erstatten, und drohte ihnen mit Abschiebung. Anderen begegneten die Sicherheitskräfte mit Vorurteilen und Stereotypen.
Recht auf eine gesunde Umwelt
Daten für Januar bis September 2024 zeigten, dass Frankreich bei der Reduzierung von Emissionen aus fossilen Brennstoffen im Vergleich zum Vorjahr weniger Fortschritte gemacht hatte. Der Ausbau der erneuerbaren Energien blieb mit Blick auf das Erreichen langfristiger Ziele unzureichend. Dabei fehlte es sowohl an politischen Strategien als auch an Umsetzungsmaßnahmen. Dem Schutz von Klima und Umwelt wurde keine Priorität eingeräumt, und es kam zu Verzögerungen bei der Verabschiedung von energiepolitischen Maßnahmen und Strategien zur Anpassung an den Klimawandel.
Im Juni 2024 ließ das Berufungsgericht in Paris zwei separate Verfahren gegen Energieunternehmen zu. Die beiden Fälle bezogen sich auf das Gesetz über die Sorgfaltspflicht (La loi sur le devoir de vigilance), welches Unternehmen verpflichtete, darzulegen, wie sie planen, Menschenrechtsverstöße und Umweltschäden in Verbindung mit ihren Aktivitäten zu verhindern.
Veröffentlichungen von Amnesty International
- France: Asylum and immigration law: France's historic setback, 25 January (French only)
- Kanaky New Caledonia: French authorities must uphold rights of the Indigenous Kanak people amid unrest, 17 May
- Europe: Failure to recognize harm caused by criminalization of sex work is a 'missed opportunity’, 25 July
- France: Sexual violence: The ordeal of migrant, transgender and sex worker women who file complaints in France, 17 September (French only)
- Sudan: French-manufactured weapons system identified in conflict – new investigation, 14 November