Amnesty Report 2024/25: Zur Lage der Menschenrechte weltweit; Kongo (Demokratische Republik)

Berichtszeitraum: 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024

Der Konflikt zwischen bewaffneten Gruppen und Regierungstruppen eskalierte 2024 und führte zu fortlaufenden Angriffen auf die Zivilbevölkerung. Regierungstruppen und bewaffnete Gruppen töteten mindestens 100 Zivilpersonen durch wahllosen Beschuss. Regierungstruppen waren für die außergerichtliche Hinrichtung von 250 Menschen verantwortlich. Die Zahl der gemeldeten Fälle sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt nahm stark zu, auch in Verbindung mit dem bewaffneten Konflikt. Es gab mehr als 7 Mio. Binnenvertriebene, die unter erbärmlichen Bedingungen lebten. 80 Prozent von ihnen waren vor Kampfhandlungen geflohen. Rechtswidrige Zwangsräumungen zugunsten von Bergbauvorhaben betrafen unzählige Menschen und verletzten deren Rechte auf Wohnraum, Gesundheit, Wasser und andere grundlegende Dienstleistungen. Die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit waren eingeschränkt, insbesondere in den Provinzen Ituri und Nord-Kivu, in denen eine Art Kriegsrecht herrschte. Aktivist*innen, Oppositionelle, Journalist*innen und andere Personen wurden willkürlich festgenommen und inhaftiert und erhielten kein faires Gerichtsverfahren. Ein Oppositionsmitglied wurde zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, nachdem er angegeben hatte, im Gewahrsam vergewaltigt worden zu sein. Im Makala-Gefängnis in der Hauptstadt Kinshasa starben mehr als 120 Häftlinge und Hunderte weibliche Inhaftierte wurden vergewaltigt, als Behördenangaben zufolge einige Gefangene einen Fluchtversuch unternahmen. Nachdem die Regierung die Wiederaufnahme von Hinrichtungen und damit das Ende eines langjährigen Moratoriums verkündet hatte, stieg die Zahl der Todesurteile sprunghaft an. Der Justizminister wies den Generalstaatsanwalt an, rechtlich gegen lesbische, schwule, bisexuelle, trans und intergeschlechtliche Menschen (LGBTI+) und Aktivist*innen, die sich für LGBTI-Rechte einsetzten, vorzugehen. Die Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) kündigte neue Ermittlungen zu Verbrechen an, die seit Januar 2022 in der Provinz Nord-Kivu verübt wurden und in die Zuständigkeit des Gerichts fielen.

Hintergrund

Im Januar 2024 wurde Präsident Félix Tshisekedi für eine zweite Amtszeit vereidigt, nachdem im Dezember 2023 Präsidentschafts- und Parlamentswahlen stattgefunden hatten. Die neue Regierung, an deren Spitze zum ersten Mal eine Frau als Premierministerin stand, nahm Ende Mai 2024 ihre Arbeit auf.

Der bewaffnete Konflikt im Osten des Landes dauerte an, und politische Lösungen waren nicht in Sicht. Im September 2024 kämpften Regierungstruppen in der Provinz Nord-Kivu gegen die bewaffnete Gruppe FDLR (Forces Démocratiques de Libération du Rwanda). In den Provinzen Nord-Kivu und Ituri gingen kongolesische und ugandische Truppen weiterhin gemeinsam gegen die ugandische bewaffnete Gruppe ADF (Allied Democratic Forces) vor und befreiten mindestens 500 Personen, die von der ADF entführt worden waren. Die Militäreinsätze führten zu weiteren Vertreibungen der Zivilbevölkerung und verschärften die humanitäre Krise noch weiter.

In Kinshasa und vielen anderen Orten im ganzen Land gab es Proteste gegen den bewaffneten Konflikt. Sie betrafen hauptsächlich die Kämpfe zwischen Regierungstruppen und ihren Verbündeten einerseits und der bewaffneten Gruppe M23 (Mouvement du 23 Mars), die mutmaßlich von Ruanda unterstützt wurde, andererseits. Die Demonstrierenden warfen westlichen Ländern wie Frankreich, Großbritannien und den USA vor, aufseiten Ruandas zu stehen.

In den Provinzen Kasai, Kwango, Kwilu, Mai-Ndombe und Tshopo mehrten sich gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen ethnischen Gruppen, die zu weiteren schweren Menschenrechtsverletzungen führten.

Im Oktober 2024 kündigte Präsident Tshisekedi an, er wolle die Verfassung von 2006 überarbeiten. Die katholische Kirche und andere zivilgesellschaftliche Akteure warnten, dass dies das Land weiter destabilisieren würde.

Im August 2024 stufte die Weltgesundheitsorganisation den Anstieg von Mpox-Fällen in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) als "Gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite" ein.

In mehreren Provinzen traten Lehrkräfte in den Streik und forderten Gehaltserhöhungen.

Rechtswidrige Angriffe und Tötungen

Der Konflikt zwischen bewaffneten Gruppen und Regierungstruppen eskalierte 2024 und führte zu fortlaufenden Angriffen auf die Zivilbevölkerung, bei denen hunderte Menschen getötet und unzählige verletzt wurden. Die meisten von ihnen starben in Verbindung mit Zusammenstößen zwischen Regierungstruppen einerseits und bewaffneten Gruppen wie M23, CODECO (Coopérative pour le développement du Congo) und ADF andererseits.

Mindestens 100 Zivilpersonen wurden getötet und viele weitere verletzt, weil alle Konfliktparteien besiedelte Gebiete in Nord-Kivu wahllos beschossen. Sowohl Regierungstruppen als auch die bewaffnete Gruppe M23 setzten in Wohngebieten explosive Waffen ein, um Vorstöße zu erzielen oder Positionen zu verteidigen.

Am 25. Januar 2024 wurden in der Provinz Nord-Kivu 19 Menschen getötet und mindestens 25 verletzt, als eine vermutlich von Regierungstruppen abgefeuerte Rakete in der Stadt Mweso in ein Haus einschlug.

Am 4. März 2024 wurden in Nord-Kivu mindestens 17 Zivilpersonen getötet und zwölf weitere verletzt, die vor Kämpfen in der Stadt Nyanzale fliehen wollten und dabei von einer Granate getroffen wurden. Augenzeugenberichten zufolge wurde die Granate von einem Hügel aus abgefeuert, der unter Kontrolle der bewaffneten Gruppe M23 stand.

Die bewaffnete Gruppe ADF war für einige der tödlichsten Angriffe auf Zivilpersonen verantwortlich. Nach Angaben der NGO Armed Conflict Location & Event Data wurden bei Angriffen der ADF im April 2024 mindestens 28 Zivilpersonen getötet. Vorausgegangen waren Berichte, wonach zwei ADF-Anführer getötet worden waren. Im Juni tötete die ADF bei zwei Anschlägen in den Regionen Beni und Lubero in der Provinz Nord-Kivu mehr als 200 Zivilpersonen. Institutionen im In- und Ausland, darunter auch die Kommission der Afrikanischen Union, verurteilten die Angriffe und forderten, die Zivilbevölkerung wirksamer zu schützen.

Im August 2024 töteten M23-Mitglieder, die angeblich Mitglieder der FDLR verfolgten, in der Gemeinde Bwito in Nord-Kivu neun Zivilpersonen. Wie zivilgesellschaftliche Organisationen und Menschen vor Ort berichteten, töteten M23-Mitglieder im Oktober und November im Dorf Binza in der Region Rutshuru (Nord-Kivu) 15 Zivilpersonen.

Regierungstruppen töteten im August 2024 nach Angaben eines zivilgesellschaftlichen Vertreters und laut Medienberichten mindestens neun friedliche Demonstrierende in der Stadt Kilwa in der Region Pweto (Provinz Haut-Katanga). Die Opfer wurden verdächtigt, der Bakata-Katanga-Miliz anzugehören, einer politisch-religiösen Gruppe, die hin und wieder gegen die Regierungstruppen kämpfte.

Außergerichtliche Hinrichtungen

Nach Angaben des Gemeinsamen Menschenrechtsbüros der Vereinten Nationen waren die Regierungstruppen 2024 für die außergerichtliche Hinrichtung von mindestens 250 Menschen verantwortlich.

Am 19. Mai 2024 richteten Regierungstruppen zwei Männer in Gewahrsam außergerichtlich hin. Die Opfer wurden verdächtigt, an einem Putschversuch beteiligt gewesen zu sein, um die Regierung von Präsident Tshisekedi zu stürzen.

Sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt

Lokale und internationale Organisationen berichteten, dass die Zahl der gemeldeten Fälle sexualisierter Gewalt, einschließlich konfliktbezogener sexualisierter Gewalt, alarmierend hoch war. Ein Bericht der Vereinten Nationen vom April 2024 erfasste 133.000 Fälle sexualisierter Gewalt für das Jahr 2023. Die Zahl der Fälle sexualisierter Gewalt in Verbindung mit dem bewaffneten Konflikt war im ersten Quartal 2024 doppelt so hoch wie im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Im September 2024 teilte die Organisation Médecins Sans Frontières (Ärzte ohne Grenzen) mit, dass ihre Teams im Jahr 2023 mehr als 25.000 Überlebende sexualisierter Gewalt behandelt hatten. Im Jahr 2024 waren es allein im Zeitraum Januar bis Mai bereits mehr als 17.000 Menschen. Die meisten wurden in und um die Lager für Binnenvertriebene in der Stadt Goma in der Provinz Nord-Kivu behandelt. Laut UNICEF waren rund 40 Prozent der Überlebenden sexualisierter Gewalt Mädchen unter 18 Jahren.

Die Menschenrechtsorganisation Physicians for Human Rights, die mit 16 Hilfsorganisationen über die Zunahme sexualisierter Gewalt sprach, führte den Anstieg auf verschiedene Konflikte zurück, insbesondere auf das Erstarken der bewaffneten Gruppe M23 und die vermehrten Kampfhandlungen zwischen M23 und Regierungstruppen.

Rechte von Binnenvertriebenen

Laut dem UN-Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten waren 2024 in der DR Kongo etwa 7,3 Mio. Menschen innerhalb des Landes vertrieben. 80 Prozent waren vor Zusammenstößen zwischen bewaffneten Gruppen geflohen, mehr als die Hälfte waren Frauen. Die meisten Binnenvertriebenen lebten unter erbärmlichen Bedingungen und hatten keinen ausreichenden Zugang zu Bildung, medizinischer Versorgung sowie sexuellen und reproduktiven Gesundheitsleistungen. Die schlechten Lebensbedingungen waren u. a. darauf zurückzuführen, dass die internationale Gemeinschaft nicht genügend Mittel zur Bewältigung der humanitären Krise bereitstellte und dass bewaffnete Gruppen immer wieder Lager für Binnenvertriebene angriffen.

Rechtswidrige Zwangsräumungen

In der Stadt Kolwezi in der Provinz Lualaba weiteten Unternehmen den industriellen Abbau von Kobalt und Kupfer immer weiter aus. Hintergrund war die steigende Nachfrage nach diesen Bodenschätzen, die für den Übergang von fossilen Brennstoffen zu erneuerbaren Energien entscheidend sind. Wie bereits in den Vorjahren führte der Bergbau zu rechtswidrigen Zwangsräumungen und anderen Menschenrechtsverletzungen. Die betroffenen Personen und Gemeinschaften brachten ihren Unmut angesichts der ständigen Zwangsräumungen zum Ausdruck und beklagten, dass sie für ihre Verluste keine faire Entschädigung erhielten. Vertreter der örtlichen Gemeinschaften berichteten Amnesty International, dass die Vertreibungen mit weiteren Menschenrechtsverletzungen wie dem Verlust des Zugangs zu Bildung, Gesundheitsversorgung, Wasser und anderen wichtigen Dienstleistungen einhergingen.

Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit auch 2024 ein. In den Provinzen Ituri und Nord-Kivu, in denen seit Mai 2021 der "Belagerungszustand" (eine Art Kriegsrecht) herrschte, waren diese Rechte noch stärker beschnitten. Die Verhängung und kontinuierliche Verlängerung des "Belagerungszustands" verstieß sowohl gegen die Verfassung als auch gegen die menschenrechtlichen Verpflichtungen der DR Kongo gemäß internationalen Abkommen.

Demokratieaktivist*innen, Oppositionelle, Menschenrechtler*innen, Umweltschützer*innen und Journalist*innen wurden willkürlich festgenommen und inhaftiert (siehe "Willkürliche Inhaftierungen und unfaire Gerichtsverfahren"), von der Justiz schikaniert und ins Exil getrieben.

Im Februar 2024 setzten Sicherheitskräfte Tränengas ein, um friedliche Demonstrationen aufzulösen, die sich gegen westliche Länder richteten, die nach Ansicht der Protestierenden gemeinsame Sache mit dem Nachbarland Ruanda machten, das Militäreinsätze in der DR Kongo durchführte und die bewaffnete Gruppe M23 unterstützte.

Folter und andere Misshandlungen

Jacky Ndala, ein Mitglied der Oppositionspartei ENSEMBLE, sprach im September 2024 zum ersten Mal öffentlich über seine willkürliche Inhaftierung durch den Geheimdienst ANR (Agence nationale de renseignements) im Jahr 2022. Er gab an, vergewaltigt worden zu sein, und schilderte unmenschliche Haftbedingungen. Eine Influencerin, die der Regierungspartei angehörte, teilte im September 2024 in den Sozialen Medien mit, sie habe ANR-Angehörige angewiesen, den Oppositionellen zu vergewaltigen. Die Behörden leiteten zunächst eine Untersuchung der Vorwürfe von Jacky Ndala ein. Gleichzeitig erhoben auch zahlreiche weitere Aktivist*innen den Vorwurf, dass in Hafteinrichtungen des ANR Folter und andere Misshandlungen an der Tagesordnung seien. Am 18. Dezember 2024 wurde Jacky Ndala für schuldig befunden, im Zusammenhang mit seinen Vorwürfen "Gerüchte verbreitet" zu haben, und zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Willkürliche Inhaftierungen und unfaire Gerichtsverfahren

Zahlreiche jugendliche Aktivist*innen befanden sich 2024 weiterhin rechtswidrig in Haft. Unzählige Oppositionsmitglieder, Journalist*innen und andere Personen wurden willkürlich festgenommen, weil sie die Regierung kritisiert oder lediglich ihre legitime Arbeit ausgeübt hatten.

Der Oppositionsführer und Geschäftsmann Seth Kikuni wurde am 2. September 2024 festgenommen und mehrere Tage lang ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten, bevor er der Generalstaatsanwaltschaft vorgeführt wurde. Er wurde am 28. September in das Makala-Gefängnis in Kinshasa verlegt und wegen "Anstiftung zu zivilem Ungehorsam und Verbreitung von Falschinformationen" angeklagt.

Am 19. März 2024 wurde der Journalist Stanis Bujakera aus dem Gefängnis entlassen, nachdem er eine sechsmonatige Haftstrafe verbüßt hatte. Er war der "Verbreitung von Falschnachrichten" für schuldig befunden worden, nachdem man ihn wegen haltloser Vorwürfe im September 2023 festgenommen hatte.

King Mwamisyo von der zivilgesellschaftlichen Bewegung Lutte pour le Changement blieb auch 2024 in Haft, nachdem er im Juni 2023 wegen "Verleumdung der Armee" zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Die konstruierte Anklage war erhoben worden, nachdem er den "Belagerungszustand" in Nord-Kivu kritisiert hatte.

Unmenschliche Haftbedingungen

Im September 2024 kamen bei einem Vorfall im Makala-Gefängnis mindestens 129 Inhaftierte zu Tode. Die Behörden sprachen von einem Ausbruchsversuch. Der Innenminister erklärte, die Sicherheitskräfte hätten 24 Inhaftierte erschossen, die übrigen Opfer seien in dem überfüllten Gefängnis erstickt. In dem für 1.500 Häftlinge ausgelegten Gefängnis befanden sich zu diesem Zeitpunkt 14.000 bis 15.000 Menschen. Laut Informationen der Vereinten Nationen wurden bei dem Vorfall mehr als 250 weibliche Inhaftierte vergewaltigt.

Todesstrafe

Soweit bekannt, fand die letzte Hinrichtung in der DR Kongo im Jahr 2003 statt. Im März 2024 kündigte die Justizministerin jedoch an, dass die Vollstreckung von Todesurteilen wieder aufgenommen werde. Zur Begründung hieß es, angesichts der zunehmenden bewaffneten Konflikte, die vor allem auf das Wiedererstarken der bewaffneten Gruppe M23 zurückzuführen seien, wolle man auf diese Weise gegen Fälle von "Landesverrat" in der Armee vorgehen. Ziel sei es außerdem, die Gewalt in Städten wie Kinshasa einzudämmen. Organisationen im In- und Ausland verurteilten die Entscheidung als eine Verletzung des Rechts auf Leben. Zudem sei die Justiz nur bedingt in der Lage, die internationalen Standards für faire Verfahren zu gewährleisten. Vor der Ankündigung der Ministerin hatte der Präsident das Justizsystem als "krank" bezeichnet. Im Oktober äußerte sich das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte besorgt über die Entscheidung und wies darauf hin, dass die Militärgerichte seit der Ankündigung der Ministerin erheblich mehr Todesurteile verhängt hatten.

Im September 2024 verurteilte ein Militärgericht Personen zum Tode, die im Zusammenhang mit dem Putschversuch vom Mai schuldig gesprochen worden waren. In Zusammenhang mit der Tötung von Gires Mukungi Manzanza, einem Mitglied der Partei Engagement pour la Citoyenneté et le Développement (ECiDé), im September verhängte ein Militärgericht in Kinshasa im Oktober ein Todesurteil gegen einen Polizisten.

Rechte von LGBTI+

Im Juni, nur wenige Wochen nach seinem Amtsantritt Ende Mai 2024, wies der Justizminister den Generalstaatsanwalt an, rechtliche Schritte gegen lesbische, schwule, bisexuelle, trans und intergeschlechtliche Menschen (LGBTI+) sowie all jene einzuleiten, die sich für LGBTI-Rechte stark machten. Im April, als er noch Parlamentsmitglied war, hatte er einen Gesetzentwurf vorgelegt, um einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen zu kriminalisieren. Dieser wurde jedoch nicht verabschiedet, und Homosexualität war in der DR Kongo nicht strafbar.

Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung

Im April 2024 endete das Entschädigungsprogramm des beim Internationalen Strafgerichtshof angesiedelten Treuhandfonds für Opfer (TFV). Das Gericht hatte Entschädigungen für 297 Personen angeordnet, die am 24. Februar 2003 im Dorf Bogoro (Provinz Ituri) Opfer eines bewaffneten Angriffs geworden waren, für den der Warlord Germain Katanga mitverantwortlich gemacht wurde. Die von der Vorverfahrenskammer II des Gerichts 2017 angeordneten Entschädigungen wurden 2018 im Rechtsmittelverfahren bestätigt. Von 2017 bis Oktober 2023 erhielten die Opfer Entschädigungsleistungen in verschiedener Form.

Im September 2024 stellte Präsident Tshisekedi den neuen Generaldirektor des nationalen Entschädigungsfonds für Opfer sexualisierter Gewalt (FONAREV) vor. Kritiker*innen, darunter Friedensnobelpreisträger Denis Mukwege, bezweifelten die Wirksamkeit des Fonds. Er war im Jahr 2022 geschaffen und dem Büro der First Lady unterstellt worden. Im Juni 2024 kündigte FONAREV an, die Opfer sexualisierter Gewalt in Verbindung mit Konflikten in der Region Beni ausfindig machen zu wollen, um ihnen eine Entschädigung zukommen zu lassen.

Am 14. Oktober 2024 kündigte die Anklagebehörde des IStGH "neue Ermittlungsbemühungen" in der DR Kongo an. Sie reagierte damit auf ein Ersuchen der Regierung, die den IStGH im Mai 2023 um eine Untersuchung der Lage gebeten hatte. Der Chefankläger des IStGH betonte in seiner Stellungnahme, die Ermittlungen würden sich vorrangig auf Verbrechen konzentrieren, die seit Januar 2022 in der Provinz Nord-Kivu verübt wurden, und nicht nur Handlungen bestimmter bewaffneter Gruppen, sondern aller Akteure betreffen.

Im November 2024 veranstaltete das Justizministerium eine Konferenz über die Zukunft des Justizsystems. Staatliche Stellen beteiligten sich auch an fortlaufenden Gesprächen über Vorschläge zur Bekämpfung konfliktbezogener Verbrechen, wie z. B. die Schaffung eines speziellen Gerichts für Völkerrechtsverbrechen.

Im Juli 2024 wurden Mitglieder des Lenkungsausschusses für den Sonderfonds zur Entschädigung der Opfer illegaler Aktivitäten Ugandas in der Demokratischen Republik Kongo (FRIVAO) ihres Amtes enthoben und ersetzt. Man warf ihnen Veruntreuung von Geldern vor und leitete ein Gerichtsverfahren gegen sie ein.

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