Amnesty Report 2024/25: Zur Lage der Menschenrechte weltweit; Afghanistan 2024

Berichtszeitraum: 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024

Die Bevölkerung Afghanistans erlebte unter der De-facto-Regierung der Taliban 2024 immer mehr Menschenrechtsverletzungen. Frauen und Mädchen waren geschlechtsspezifischer Verfolgung ausgesetzt, die ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt, und wurden noch stärker ihrer Rechte auf Freizügigkeit und freie Meinungsäußerung beraubt. Sie hatten kaum Zugang zu Gesundheitsleistungen und durften weiterhin keine weiterführenden Schulen oder Hochschulen besuchen. Angehörige der schiitischen Hazara wurden auch 2024 gezielt angegriffen und getötet, vor allem von der bewaffneten Gruppe Islamischer Staat – Provinz Khorasan (IS-KP). Die Taliban verweigerten Frauen und Angehörigen ethnischer und religiöser Minderheiten weiterhin politische Teilhabe, öffentliche Dienstleistungen und humanitäre Hilfe.

Menschenrechtsverteidiger*innen, Regierungskritiker*innen Journalist*innen und Angestellte der vormaligen Regierung wurden unter den Taliban weiterhin willkürlich festgenommen, gefoltert und anderweitig misshandelt, außergerichtlich hingerichtet oder Opfer des Verschwindenlassens. Die Taliban griffen nach wie vor Journalist*innen an, nahmen sie fest und beschnitten die Medienfreiheit. Einem Bericht zufolge befanden sich in den Gefängnissen Hunderte Menschen, die zum Tode verurteilt waren.

Den Vereinten Nationen und der internationalen Gemeinschaft gelang es 2024 nicht, der Straflosigkeit für vergangene und gegenwärtige Gräueltaten Einhalt zu gebieten. Afghanische Flüchtlinge wurden in großer Zahl nach Afghanistan abgeschoben, obwohl die humanitäre und menschenrechtliche Lage dort immer verheerender wurde.

Hintergrund

Die Taliban, die nach dem Zusammenbruch der vorherigen Regierung und dem Abzug aller internationalen Truppen im August 2021 die Macht übernommen hatten, übten auch 2024 faktisch die Kontrolle über das Land aus. Nach ihrer Machtübernahme hatten sie die Verfassung und zuvor geltende Gesetze außer Kraft gesetzt. Aufgrund von Sanktionen des UN-Sicherheitsrats galt für viele führende Mitglieder der Taliban ein Reiseverbot.

Im Juni 2024 berichteten die Vereinten Nationen, dass in den Provinzen Baghlan, Badakhshan und Ghor etwa 350 Menschen bei Sturzfluten ums Leben gekommen und mehr als 7.800 Häuser beschädigt oder zerstört worden seien. Mehr als 5.000 Familien mussten ihre Häuser verlassen. Das UN-Kinderhilfswerk UNICEF bezeichnete die Flutkatastrophe, die 32 der insgesamt 34 Provinzen betraf, als ein Zeichen der sich verschärfenden Klimakrise.

Rechte von Frauen und Mädchen

Die Taliban schränkten die Rechte von Frauen und Mädchen 2024 noch drakonischer ein als zuvor. Im Mai kündigten sie Lohnkürzungen für jene Frauen an, die nicht mehr für den Staat arbeiten durften, aber weiterhin bezahlt wurden. Ihr Lohn wurde auf 5.000 Afghani (etwa 67 Euro) pro Monat reduziert. Mitte des Jahres verkündeten die Taliban ein "Gesetz über Laster und Tugend", das es Frauen verbot, in der Öffentlichkeit zu sprechen oder zu singen, und sie daran hinderte, ohne männlichen Begleitung (Mahram) Verkehrsmittel zu benutzen. Auf Grundlage dieses repressiven Gesetzes konnte die "Moralpolizei" Frauen, die gegen den "Moralkodex" verstießen, bedrohen, festnehmen und vor Gericht stellen.

Frauen und Mädchen waren weiterhin in allen Lebensbereichen stark eingeschränkt, obwohl der UN-Sicherheitsrat im April 2023 in einer Resolution die umgehende Aufhebung dieser Einschränkungen gefordert hatte. Mädchen durften nur bis zur sechsten Klasse in die Schule gehen. Jede Bildung darüber hinaus war Mädchen und Frauen verboten. Im Dezember wurde außerdem berichtet, dass die Taliban Frauen und Mädchen den Besuch von medizinischen Ausbildungsstätten untersagten. Sie durften weder sportlichen Aktivitäten nachgehen noch öffentliche Parks und Bäder betreten. Zudem durften sich Frauen und Mädchen nur mit männlicher Begleitung in der Öffentlichkeit aufhalten oder weiter als 72 Kilometer reisen.

Die drakonischen Einschränkungen untergruben die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen noch weiter. Von Frauen geführte Haushalte gerieten in bittere Armut, und Frauen, die von zu Hause aus ein Geschäft betrieben, sahen sich Hindernissen gegenüber. Afghaninnen durften weiterhin nicht im öffentlichen Sektor arbeiten. Ausgenommen waren lediglich Bereiche wie Gesundheitsversorgung, Grundschulbildung und bestimmte Sicherheitseinrichtungen wie Frauengefängnisse. Die Entscheidung der Taliban, Frauen die Arbeit bei UN-Organisationen und NGOs zu verbieten, blieb bestehen.

Die NGO Afghan Witness teilte mit, dass aufgrund des eingeschränkten Rechts auf Versammlungsfreiheit für Frauen 94 Prozent ihrer Proteste in geschlossenen Räumen stattfanden.

Geschlechtsspezifische Gewalt

Im August 2024 berichtete der UN-Sonderberichterstatter über die Menschenrechtssituation in Afghanistan, dass die Taliban weibliche Inhaftierte sexuell misshandelten und nötigten. Laut Medienberichten und Angaben der Organisation Afghan Witness begannen die Taliban im Januar 2024 damit, Frauen und Mädchen festzunehmen, die sich nicht an die Kleidervorschriften hielten. Das gesamte Jahr über wurden aus diesem Grund zahlreiche Frauen und Mädchen festgenommen und inhaftiert. Viele von ihnen gaben an, in der Haft erniedrigt, gefoltert oder vergewaltigt worden zu sein.

Berichten zufolge nahmen sowohl die geschlechtsspezifische Gewalt als auch Zwangs- und Frühverheiratungen stark zu. Von Januar 2022 bis Juni 2024 dokumentierte Afghan Witness auf der Basis öffentlich zugänglicher Informationen 840 Fälle geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen, darunter mindestens 332 Tötungen. Die Taten blieben straflos, weil die Taliban alle Einrichtungen und gesetzlichen Regelungen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt abgeschafft hatten.

Im Juni 2024 schloss sich Amnesty International afghanischen Frauenrechtler*innen an, die forderten, Geschlechterapartheid als völkerrechtliches Verbrechen anzuerkennen. Ungeachtet dessen wurden afghanische Menschenrechtsverteidigerinnen von der 3. UN-Konferenz zu Afghanistan, die am 30. Juni und 1. Juli 2024 in Katar stattfand, ausgeschlossen.

Im September 2024 kündigten Deutschland, Australien, Kanada und die Niederlande eine Klage gegen Afghanistan vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) an, da die De-facto-Behörden der Taliban ihrer Ansicht nach gegen das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau verstießen.

Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung

Im August 2024 erklärten die Taliban, dass sie den UN-Sonderberichterstatter über die Menschenrechtssituation in Afghanistan nicht mehr ins Land lassen würden. Im September verlängerte der UN-Menschenrechtsrat in einer Resolution zu Afghanistan das wichtige Mandat des UN-Sonderberichterstatters. Der Menschenrechtsrat stellte außerdem gravierende Mängel fest, was die Strafverfolgung von völkerrechtlichen Verbrechen in Afghanistan anging, sowohl solche der Vergangenheit als auch gegenwärtige. Er richtete jedoch keinen unabhängigen internationalen Rechenschaftsmechanismus ein, um diese Völkerrechtsverbrechen und andere schwere Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen und entsprechende Beweise zu sammeln und zu sichern. 90 afghanische und internationale Menschenrechtsorganisationen, darunter auch Amnesty International, hatten einen solchen Mechanismus gefordert, um der Straflosigkeit im Land Einhalt zu gebieten. Im August 2024 erklärten mehrere Sonderberichterstatter*innen und andere Expert*innen der UN, in Afghanistan sei es unter den Taliban "praktisch aussichtslos", Gerechtigkeit zu erreichen.

Die Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) zur Lage in Afghanistan gingen nach wie vor nur langsam voran, und ihr Umfang war begrenzt. Angehörige des US-Militärs und anderer internationaler Streitkräfte, die an dem Konflikt vor 2021 beteiligt waren, sowie Mitglieder der früheren afghanischen Regierung, waren von den Ermittlungen ausgenommen.

Rechtswidrige Angriffe und Tötungen

Angehörige der schiitischen Hazara wurden 2024 im ganzen Land in ihren Moscheen, Bildungseinrichtungen und an anderen Orten systematisch angegriffen und getötet. Zu den meisten dieser Anschläge bekannte sich die bewaffnete Gruppe IS-KP. Die Hilfsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) dokumentierte von Januar bis März 2024 mehrere Anschläge in einer hauptsächlich von Hazara bewohnten Gegend westlich der Hauptstadt Kabul. Im September wurden im Zentrum des Landes 14 Hazara rechtswidrig getötet.

Außerdem verübte die IS-KP Selbstmordattentate, die sich gegen Angehörige der De-facto-Behörden der Taliban richteten und zum Tod von Zivilpersonen führten. Auch durch Landminen und andere Sprengstoffreste aus dem früheren Konflikt wurden weiterhin Zivilpersonen verletzt oder getötet. Die UNAMA berichtete im März 2024 über Tote und Verletzte in der Zivilbevölkerung nach Luftangriffen der pakistanischen Armee und Bodenkämpfen zwischen den Taliban und den pakistanischen Streitkräften entlang der Grenze.

Verschwindenlassen, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen

Berichten zufolge belief sich die Zahl der unter den Taliban inhaftierten Personen im Juni 2024 auf 20.000, darunter 1.500 Frauen. Vermeintliche politische Gegner*innen liefen Gefahr, willkürlich festgenommen, verschleppt oder rechtswidrig inhaftiert zu werden. Dies betraf u. a. ehemalige Regierungsangestellte, islamische Rechtsgelehrte, die Kritik an der Politik der Taliban übten, zivilgesellschaftlich engagierte Personen sowie Menschenrechtsverteidiger*innen und zahlreiche Journalist*innen. So dokumentierte die afghanische Menschenrechtsorganisation Rawadari im ersten Halbjahr 2024 landesweit 614 willkürliche Inhaftierungen sowie 35 Fälle des Verschwindenlassens in neun der 34 Provinzen des Landes. Im August 2024 erklärte das Taliban-Ministerium zur Förderung von Tugenden und Verhinderung von Lastern (auch bekannt als Moralpolizei), man habe im vergangenen Jahr 13.000 Personen wegen Verstößen gegen die Moralvorschriften festgenommen. Ahmad Fahim Azimi, der sich für das Recht auf Bildung einsetzte, wurde im September 2024 nach elf Monaten Haft freigelassen. Er war im Oktober 2023 willkürlich festgenommen und in einem unfairen Verfahren beschuldigt worden, Proteste organisiert und "Frauen zu Protesten angestiftet" zu haben.

Außergerichtliche Hinrichtungen, Folter und andere Misshandlungen

Inhaftierte waren nach wie vor in Gefahr, Folter und andere Misshandlungen zu erleiden sowie außergerichtlich hingerichtet zu werden. Dies betraf auch ehemalige Regierungsmitglieder und Kritiker*innen der Taliban. Die UNAMA verzeichnete von Januar bis Juni 2024 mindestens 98 Fälle willkürlicher Festnahmen und Inhaftierungen ehemaliger Regierungsmitarbeiter, darunter 20 Fälle von Folter und anderer Misshandlung und neun Fälle von rechtswidriger Tötung.

Die Taliban vollstreckten weiterhin im ganzen Land Körperstrafen, die Folter und anderen Misshandlungen gleichkamen. Nach Angaben von UNAMA wurden jede Woche in mindestens einer Provinz Körperstrafen vollzogen. Von April bis Juni 2024 wurden laut UNAMA mindestens 179 Personen (147 Männer, 28 Frauen und 4 Jungen) zu Körperstrafen verurteilt. Sie wurden u. a. der Päderastie und des bewaffneten Raubs bezichtigt und vorrangig Frauen häufig des "Ehebruchs" oder des "Weglaufens von zu Hause".

Die UNAMA dokumentierte außerdem im Zeitraum August 2021 bis März 2024 mindestens 1.033 Fälle rechtswidriger Gewaltanwendung (205 gegen Frauen und Mädchen und 828 gegen Männer und Jungen) durch Angehörige der Moralpolizei.

Todesstrafe

Die Taliban richteten auch 2024 zum Tode verurteilte Personen öffentlich hin, obwohl starke Zweifel bestanden, dass die Prozesse gegen die Angeklagten den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprachen.

Laut Angaben von UNAMA wurden im Februar 2024 drei Männer und im November ein Mann öffentlich hingerichtet. Ein im Juli veröffentlichter UNAMA-Bericht sprach von 300 bis 600 zum Tode verurteilten Gefangenen. Im März 2024 berichteten Medien, dass die Taliban in Erwägung zögen, "Ehebruch" wieder mit Steinigung zu bestrafen.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Taliban unterdrückten das Recht auf freie Meinungsäußerung unerbittlich, indem sie die Arbeit von Medienunternehmen einschränkten oder ganz verboten. Auf der Rangliste der Pressefreiheit der NGO Reporter ohne Grenzen rangierte Afghanistan 2024 auf dem drittletzten Platz. Im April 2024 wurden mindestens zwei private Fernsehsender (Noor TV und Barya TV) wegen kritischer Äußerungen über die Taliban suspendiert. Im Mai kritisierte Reporter ohne Grenzen, dass es Journalist*innen und Analyst*innen verboten war, mit Afghanistan International, einem beliebten Nachrichtensender mit Sitz im Ausland, zusammenzuarbeiten.

Berichten zufolge verhängten die Taliban auch Einschränkungen für Live-Talkshows, die u. a. die Auswahl der Gäste und deren Äußerungen betrafen. Laut Medienberichten von Oktober verboten die Taliban in der Provinz Tachar, "Lebewesen" zu filmen und entsprechende Filme auszustrahlen, weil dies gegen das "Gesetz über Laster und Tugend" verstoße. Im November teilte die UNAMA mit, sie habe im Zeitraum August 2021 bis September 2024 insgesamt 336 Fälle von Journalist*innen und Medienschaffenden dokumentiert, die von Drohungen, Einschüchterungen, willkürlicher Inhaftierung, Folter und anderen Misshandlungen betroffen waren.

Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit

Im Bildungssystem wurde 2024 weiterhin ausschließlich der sunnitische Islam gelehrt, die schiitische Rechtslehre blieb verbannt. Die Taliban erließen Dekrete und Gesetze, die zu religiöser Diskriminierung führten und nur eine einzige religiöse Doktrin zuließen. Berichten zufolge zwangen die Taliban schiitische Muslim*innen, zur sunnitischen Ausrichtung des Islam zu konvertieren. Die von den Taliban verhängten Einschränkungen des Aschura-Fests, ein mehrheitlich von schiitischen Muslim*innen begangener Gedenktag, blieben bestehen. Außerdem bezeichneten die Taliban das Neujahrs- und Frühlingsfest Nouruz als "unislamisch".

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Die Armut, die bereits nach der Machtübernahme durch die Taliban im Jahr 2021 zugenommen hatte, verschärfte sich 2024 durch extreme Wetterereignisse, Wirtschaftskrisen und die anhaltende Vertreibung von Menschen innerhalb des Landes. Laut dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen lebten etwa 85 Prozent der Bevölkerung von weniger als einem US-Dollar pro Tag. Das UN-Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten teilte mit, dass 23,7 Mio. Menschen humanitäre Hilfe benötigten – und damit mehr als die Hälfte der Bevölkerung. 12 Mio. Menschen waren von Ernährungsunsicherheit betroffen, 2,9 Mio. litten Hunger. UNICEF schätzte, dass 2,9 Mio. Kinder akut unterernährt waren, 850.000 von ihnen auf lebensbedrohliche Weise. Das humanitäre Hilfsprogramm für Afghanistan war auch 2024 stark unterfinanziert.

Die Menschenrechtsorganisation Rawadari berichtete, dass die Taliban religiöse und ethnische Randgruppen gezielt von humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe ausschlossen und ihnen wichtige Dienstleistungen und Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst vorenthielten.

Die Internationale Organisation für Migration (IOM) wies darauf hin, dass das Gesundheitssystem in Afghanistan "kurz vor dem Zusammenbruch" stand, und die EU kritisierte, dass "nur 10 Prozent der Frauen Zugang zu grundlegenden Gesundheitsdiensten" hatten. Die UNAMA mahnte, dass die Einschränkungen beim Zugang zu Verhütungsmitteln das Recht von Frauen und Mädchen auf sexuelle und reproduktive Gesundheit verletzten.

Die sich verschärfende humanitäre Krise und die drakonischen Maßnahmen der Taliban führten dazu, dass weiterhin unzählige Menschen aus dem Land flohen. Gleichzeitig schoben der Iran, Pakistan, die Türkei und andere Länder in der Region weiterhin Hunderttausende afghanische Flüchtlinge nach Afghanistan ab. Laut IOM waren im Jahr 2023 bereits 1,1 bis 1,3 Mio. afghanische Geflüchtete zurückgeschickt worden. Auch einige europäische Länder schoben Menschen, die aus Afghanistan geflohen waren, wieder dorthin ab.

Rechte von LGBTI+

Lesbische, schwule, bisexuelle, trans und intergeschlechtliche Menschen (LGBTI+) waren auch 2024 Diskriminierung und weiteren Menschenrechtsverletzungen wie Drohungen und willkürlicher Inhaftierung ausgesetzt. Einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen blieben verboten und wurden mit der Todesstrafe geahndet.

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