Dokument #2117997
ACCORD – Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation (Autor)
4. Oktober 2024
Das vorliegende Dokument beruht auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen, sowie gegebenenfalls auf Auskünften von Expert·innen und wurde in Übereinstimmung mit den Standards von ACCORD und den Common EU Guidelines for processing Country of Origin Information (COI) erstellt.
Dieses Produkt stellt keine Meinung zum Inhalt eines Ansuchens um Asyl oder anderen internationalen Schutz dar.
Wir empfehlen, die verwendeten Materialien im Original durchzusehen. Originaldokumente, die nicht kostenfrei oder online abrufbar sind, können bei ACCORD eingesehen oder angefordert werden.
Kurzbeschreibungen zu den in dieser Anfragebeantwortung verwendeten Quellen sowie Ausschnitte mit Informationen aus diesen Quellen finden Sie im Anhang.
Möglichkeit für syrische Staatsbürger·innen mit österreichischem Konventionsreisepass ohne Visum in den Libanon einzureisen
Die libanesische Botschaft in Wien schreibt in einer E-Mail-Auskunft an ACCORD vom September 2024, dass Inhaber·innen eines Konventionspasses (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) für die Einreise in libanesisches Gebiet ein von der libanesischen Generaldirektion für allgemeine Sicherheit genehmigtes Visum benötigen würden (Libanesische Botschaft Wien, 9. September 2024).
Das Danish Immigration Service (DIS) zitiert in einem Bericht vom September 2022 über Transit durch den Libanon für Syrer·innen und Palästinenser·innen aus Syrien ein Gespräch mit einer „westlichen Botschaft“ (Western Embassy (C)) in Beirut vom Juni desselben Jahres. Laut der Botschaft werde ein für Flüchtlinge ausgestelltes Reisedokument von den libanesischen Behörden nicht akzeptiert. Personen, die mit einem solchen Dokument reisen, werde es nicht erlaubt das Flugzeug am Abflughafen zu besteigen. Es gebe zwei Ausnahmen: Wenn die Personen ihren Wohnsitz im Libanon hätten und daher kein Visum benötigen würden oder wenn ein/e libanesische/r Staatsbürger·in als Bürg·in fungiere. In letzterem Fall sei es möglich, ein Visum mit einem Reisedokument für Flüchtlinge zu beantragen. Wenn dies bewilligt werde, werde es bei der Ankunft in das Reisedokument eingetragen. Der/Die Reisende trage eine Bestätigungsnotiz der libanesischen Botschaft mit sich, die er/sie den Behörden bei der Ankunft vorlegen könne. Die Bestätigungsnotiz sei lediglich ein kleines Stück Papier mit einem Code/einer Nummer, die die Botschaft von der libanesischen Generaldirektion für allgemeine Sicherheit („General Security“) erhalten habe (DIS, September 2022, S. 28).
Die libanesische Generaldirektion für allgemeine Sicherheit (General Directorate of General Security) veröffentlicht auf ihrer Webseite eine Liste von Ländern, deren Staatsbürger·innen unter bestimmten (auf der Webseite angegebenen) Gründen zum Erhalt eines Einreisevisums an der Landesgrenze berechtigt seien. Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die zu touristischen Zwecken in den Libanon einreisen, werde ein kostenloses Einreise- und Aufenthaltsvisum für einen Monat, verlängerbar auf bis zu drei Monate, gewährt (General Directorate of General Security, ohne Datum). In dem Beitrag befinden sich keine Informationen zur Situation von Personen mit Konventionsreisepässen. Laut der Webseite würden Bürger·innen aus Ländern, die nicht spezifisch angeführt werden, um ein Visum an einer libanesischen Botschaft ansuchen oder eine vorherige Genehmigung der Generaldirektion für allgemeine Sicherheit benötigen (General Directorate of General Security, ohne Datum).
Die libanesische Botschaft im Vereinigten Königreich weist in einem Onlinebeitrag zu Visa darauf hin, dass die Erteilung eines Visums für den Libanon an Inhaber·innen eines britischen Reisedokuments für Flüchtlinge die vorherige Genehmigung der Generaldirektion für allgemeine Sicherheit im Libanon erfordere. Dieses Verfahren nehme einige Zeit in Anspruch und die Botschaft empfehle, den Antrag mindestens zwei Monate vor dem Abreisedatum einzureichen (Embassy of Lebanon in the United Kingdom, ohne Datum).
Ahmed Al-Dera, ein syrischer Content Creator, veröffentlicht im Juli 2023 auf YouTube ein Video über Verfahren für in Europa lebende Syrer·innen bei der Einreise in den Libanon und nach Syrien. Al-Dera nennt in seinem Video das Beispiel des „blauen Passes“ (ein in Deutschland ausgestellter Konventionsreisepass, Anmerkung ACCORD). Für Syrer·innen mit blauem Pass sei es laut Al-Dera schwieriger, in den Libanon zu reisen, als für Syrer·innen mit syrischem Pass. Erstere würden vor ihrer Einreise eine Einreiseerlaubnis benötigen (Al-Dera, Juli 2023).
Die libanesische Tageszeitung Nidaa Al-Watan berichtet im März 2020 von dem Versprechen einiger Reisebüros in Deutschland, Syrer·innen mit blauem Pass gegen eine Gebühr von circa 750 Euro pro Person die Einreise in den Libanon zu ermöglichen. Es handle sie hierbei um eine inoffizielle Einreise, die in Zusammenarbeit mit korrupten Behörden vor Ort organisiert werde. Laut einem von Nidaa Al-Watan kontaktierten Reisebüro würden Syrer·innen mit Flüchtlingsstatus in Europa für die Einreise in den Libanon die Erlaubnis der libanesische Generaldirektion für allgemeine Sicherheit benötigen (Nidaa Al-Watan, März 2020).
Möglichkeit für syrische Staatsbürger·innen mit österreichischem Konventionsreisepass ohne Visum bei Vorlage des syrischen Personalausweises in den Libanon einzureisen
Es konnten im Rahmen der Onlinerecherche keine Informationen dazu gefunden werden, ob sich die Situation anders verhält als oben beschrieben, wenn der/die Reisende bei der Einreise einen syrischen Personalausweis vorlegt. Gesucht wurde auf Arabisch, Deutsch und Englisch mittels ecoi.net, Factiva und Google nach einer Kombination aus folgenden Suchbegriffen: Libanon, Syrer·innen, Konventionsreisepass, Flüchtlingsdokumente, syrischer Personalausweis, Einreise, ohne Visum
Die libanesische Botschaft in Wien legt in ihrer E-Mail-Auskunft dar, dass syrische Flüchtlinge das libanesische Gebiet (Flug von Österreich in den Libanon) nicht mit ihrem syrischen Personalausweis betreten könnten (Libanesische Botschaft Wien, 9. September 2024).
Ein Beitrag auf der Webseite der Generaldirektion für allgemeine Sicherheit behandelt die Organisation der Einreise und des Aufenthalts von Syrer·innen im Libanon. Unter anderem werde Syrer·innen, die über ein gültiges Visum (für einen Drittstaat, Anmerkung ACCORD) oder einen Wohnsitz im Ausland verfügen und ein nicht erstattungsfähiges Reiseticket vorweisen könnten, ein 24-Stunden-Transitvisum erteil. Weiters sei es Inhaber·innen ausländischer Pässe, die für mindestens einen Monat im Ausland gelebt hätten, gestattet in den Libanon zu reisen. Personen dieser Kategorien werde ein Aufenthalt für 15 Tage gewährt (General Directorate of General Security, 21. März 2022). Es gibt auf der Webseite keine Informationen zu Konventionsreisepässen und es wird nicht beschrieben, ob die genannten Aufenthaltsbewilligungen in Form eines Visums im Pass erscheinen würden.
Die Staatendokumentation des österreichischen Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA), die mit der Sammlung und Aufbereitung von Herkunftsländerinformationen beauftragt ist, zitiert in ihrem Themenbericht zu syrischen Grenzübergängen vom Oktober 2023 folgende Auskunft der österreichischen Botschaft in Beirut:
„Libanon Durchreise Richtung Syrien aus Drittstaaten
Nach Angaben der libanesischen General Security [auch General Security Office (GSO), u.a. für Einwanderungsfragen zuständige Behörde] erhalten Syrer:innen mit ausländischem Wohnsitz oder gültigem Visum (z.B. Schengen Visum-C), die im Libanon ankommen, um nach Syrien zu reisen, am Flughafen Beirut ein 24-Stunden-Visum, sofern in den Unterlagen bei den libanesischen Sicherheitsbehörden nichts gegen sie vorliegt. Ohne gültigen ausländischen Aufenthaltstitel oder Visum ist für syrische Staatsbürger:innen eine Durchreise nicht möglich (ÖB Beirut 4.9.2023).“ (BFA Staatendokumentation, 25. Oktober 2023, S. 75)
Quellen: (Zugriff auf alle Quellen am 4. Oktober 2024)
· Al-Dera, Ahmed: Wichtig: Neue Verfahren für Syrer in Europa bei der Einreise in den Libanon und nach Syrien [Arabisch] [Youtube-Video], Juli 2023
https://www.youtube.com/watch?v=_pX7-ybDR1U
· BFA Staatendokumentation: Themenbericht der Staatendokumentation; Syrien - Grenzübergänge; aus dem COI-CMS; Version 1, 25. Oktober 2023
https://www.ecoi.net/en/file/local/2100231/2023-10-25_COI_CMS_Themenberichte_Syrien_-_Grenzübergänge,_Version_1-00c9.pdf
· DIS - Danish Immigration Service: Lebanon - Transit for Syrians and Palestinians from Syria (PRS), September 2022
https://www.ecoi.net/en/file/local/2084809/lebanon-transit-for-syrians-and-palestinians-from-syria_tilgaengelig.pdf
· Embassy of Lebanon in the United Kingdom: Visas, ohne Datum
http://london.mfa.gov.lb/britain/english/visas
· General Directorate of General Security of Lebanon [Arabisch]: Staatsangehörige von Ländern, die zum Erhalt eines Einreisevisums berechtigt sind [Arabisch], ohne Datum
https://www.general-security.gov.lb/ar/posts/38
· General Directorate of General Security of Lebanon [Arabisch]: Organisation der Einreise und des Aufenthalts von Syrern [Arabisch], 21. März 2022
https://www.general-security.gov.lb/ar/posts/33#:~:text=%D9%8A%D9%8F%D9%85%D9%86%D8%AD%20%D8%A5%D8%B0%D9%86%20%D8%AF%D8%AE%D9%88%D9%84%20%D9%84%D9%85%D8%AF%D8%A9%20%D8%A3%D9%82%D8%B5%D8%A7%D9%87%D8%A7%20%2F15%2F%20%D9%8A%D9%88%D9%85%D8%A7%D9%8B%20%D9%84%D9%8A%D8%B1%D8%A7%D8%AC%D8%B9%20%D8%AE%D9%84%D8%A7%D9%84%D9%87%D8%A7%20%D8%A7%D9%84%D9%85%D8%B1%D9%83%D8%B2,%D8%B9%D9%84%D9%89%20%D8%A8%D8%B7%D8%A7%D9%82%D8%A9%20%D8%A7%D9%84%D8%A5%D9%82%D8%A7%D9%85%D8%A9%20%D9%88%D9%81%D9%82%D8%A7%D9%8B%20%D9%84%D9%84%D8%AA%D8%B9%D9%84%D9%8A%D9%85%D8%A7%D8%AA.&text=%D8%A7%D9%84%D8%B9%D9%85%D9%84%20%D8%A8%D9%87%D8%B0%D8%A7%20%D8%A7%D9%84%D9%82%D8%B1%D8%A7%D8%B1-,%D8%A7%D9%84%D8%A3%D9%88%D8%B1%D8%A7%D9%82%20%D8%A7%D9%84%D8%AB%D8%A8%D9%88%D8%AA%D9%8A%D8%A9%20%D8%A7%D9%84%D9%84%D8%A7%D8%B2%D9%85%D8%A9%20(%D9%87%D9%88%D9%8A%D8%A9%20%D8%B3%D9%84%D9%8A%D9%85%D8%A9%20%2B%20%D8%AC%D9%88%D8%A7%D8%B2%20%D8%B3%D9%81%D8%B1).,(%D8%A5%D8%B0%D8%A7%20%D9%83%D8%A7%D9%86%D8%AA%20%D8%B9%D8%A7%D8%A6%D9%84%D8%AA%D9%87%20%D8%A8%D8%B1%D9%81%D9%82%D8%AA%D9%87).
· Libanesische Botschaft Wien: E-Mail-Auskunft, 9. September 2024
· Nidaa Al-Watan: Bei einem Einreisevisum für den Libanon handelt es sich lediglich um eine Kontaktnummer [Arabisch], 10. März 2020
https://www.nidaalwatan.com/article/16481-%D9%81%D8%B6%D9%8A%D8%AD%D8%A9-%D8%A8%D8%B1%D8%B3%D9%85-%D8%A7%D9%84%D9%85%D8%B3%D8%A4%D9%88%D9%84%D9%8A%D9%86%D8%AA%D8%A3%D8%B4%D9%8A%D8%B1%D8%A9-%D8%AF%D8%AE%D9%88%D9%84-%D8%A5%D9%84%D9%89-%D9%84%D8%A8%D9%86%D8%A7%D9%86-%D8%B9%D8%A8%D8%A7%D8%B1%D8%A9-%D8%B9%D9%86-%D8%B1%D9%82%D9%85-%D8%A5%D8%AA%D8%B5%D8%A7%D9%84-%D9%81%D9%82%D8%B7
Anhang: Quellenbeschreibungen und Informationen aus ausgewählten Quellen
Das Danish Immigration Service (DIS) ist die in Dänemark für Einwanderung, Einreise und Aufenthalt von Ausländer·innen zuständige Behörde des Ministeriums für Einwanderung und Integration.
· DIS - Danish Immigration Service: Lebanon - Transit for Syrians and Palestinians from Syria (PRS), September 2022
https://www.ecoi.net/en/file/local/2084809/lebanon-transit-for-syrians-and-palestinians-from-syria_tilgaengelig.pdf
„The western embassy explained that a travel document issued for refugees (in Danish: rejsedokument for flygtninge) is not accepted by the Lebanese authorities and persons traveling on this document will not be allowed to board the airplane at the airport from which they are departing. Only in cases where 1) a person has residency in Lebanon and thus does not need to have a visa or 2) a Lebanese citizen acts as a guarantor, is it possible to apply for a visa on a travel document for refugees. If granted, this will be inserted in the travel document upon arrival. The traveler will carry a confirmation note from the Lebanese embassy which s/he can present to the authorities upon arrival. The confirmation note is merely a small piece of paper that will have a code/number that the embassy has received from General Security.“ (DIS, September 2022, S. 28)
Embassy of Lebanon in the United Kingdom ist die libanesische Botschaft im Vereinigten Königreich.
· Embassy of Lebanon in the United Kingdom: Visas, ohne Datum
http://london.mfa.gov.lb/britain/english/visas
„Remark: Granting a visa to Lebanon for holder of UK Travel Document for Refugees requires prior approval of the General Directorate of General Security in Lebanon. This procedure takes some time, so the Embassy advises the visa applicants to submit the request two months at least before the departure date.“ (Embassy of Lebanon in the United Kingdom, ohne Datum)