Update IV: UNHCR Stellungnahme zu Rückkehr in den Südsudan

Wichtige Inhalte der vorliegenden Stellungnahme können wie folgt zusammengefasst werden:

  1. Die Mission der Vereinten Nationen im Südsudan (UNMISS) zeigt sich nach wie vor über die zunehmende Gewalt zwischen der Regierung, Milizgruppen und anderen bewaffneten Gruppierungen besorgt. Weiters wird von UNMISS betont, dass die innerstaatliche Gewalt in den Jahren 2022 und 2023 weiterhin hoch blieb. Dadurch verschlimmerte sich die Nahrungsmittelunsicherheit zunehmend und der Bedarf an humanitärer Hilfe ist demnach gestiegen.
  2. UNMISS stellt weiterhin laufend schwere Menschenrechtsverletzungen im Südsudan fest: Tötungen von Zivilist*innen, Verletzungen und Entführungen von Zivilist*innen, konfliktbedingte sexuelle Gewalt, willkürliche Verhaftungen und Inhaftierungen, außergerichtliche Hinrichtungen sowie Einschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte. Zudem wird festgehalten, dass vor allem Kinder massiv unter diesem andauernden Konflikt leiden. Allgemein nimmt geschlechtsspezfische Gewalt weiterhin zu. Im Jahr 2023 waren 2,8 Millionen Menschen in Gefahr, Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt zu werden.
  3. Aufgrund der volatilen Situation bleibt die humanitäre Lage weiterhin äußerst angespannt. Derzeit sind 76% der Bevölkerung auf humanitäre Hilfe angewiesen. Das Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) schätzt, dass im Jahr 2024 neun Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angwesen sein werden. Darüber hinaus ist der Südsudan stark vom Klimawandel sowie von Naturkatastrophen betroffen. Angesichts der humanitären Notlage befinden sich 2,2 Millionen Flüchtlinge in den Nachbarländern der Region. Über zwei Millionen Menschen sind Binnenvertriebene, 1,1 Millionen aufgrund des Konflikts und 900.000 wegen Naturkatastrophen und der volatilen Lage.
  4. UNHCR fordert weiterhin alle Staaten auf, Staatsangehörigen und ehemaligen Einwohner*innen, die aus dem Südsudan fliehen mussten, Zugang zu fairen und effizienten Verfahren für internationalen Schutz in Einklang mit internationalem und regionalem Flüchtlingsrecht zu gewährleisten. UNHCR hält fest, dass Personen, die aus dem Südsudan fliehen, die Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, basierend auf einer begründeten Furcht vor Verfolgung aus einem der in der Konvention genannten Gründe, erfüllen könnten. Angesichts der komplexen Sicherheits-, Menschenrechts- und humanitären Lage im Südsudan ist UNHCR außerdem der Ansicht, dass Personen, die aus dem Land fliehen, wahrscheinlich internationalen Flüchtlingsschutz im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 der OAU-Konvention von 1969 benötigen. Demnach begrüßt UNHCR das Vorgehen von Staaten, welche Menschen, die aus dem Südsudan fliehen prima facie einen Flüchtlingsstatus gemäß Artikel 1 Absatz 2 der OAU-Konvention zuerkennen.
  5. Weiters betont UNHCR, dass die Möglichkeit einer Rückkehr in den Südsudan trotz sicherheitspolitischer und menschenrechtlicher Veränderungen, die allerdings nicht im ganzen Land zu beobachten sind, unter sicheren und würdigen Bedingungen derzeit kaum vorstellbar ist. Demnach bekräftigt UNHCR den Aufruf an alle Staaten, in Hinblick auf Staatsangehörige des Südsudans oder Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Südsudan zwangsweise Rückführungen weiterhin auszusetzen. Die Einhaltung des Prinzips der Nichtzurückweisung ist weiterhin so lange sicherzustellen, wie sich die Sicherheitslage, die Rechtsstaatlichkeit sowie die Menschenrechtslage im Südsudan nicht maßgeblich verbessert haben, sodass eine Rückkehr in Sicherheit und Würde von Personen, bei denen kein internationaler Schutzbedarf festgestellt wurde, gewährleistet werden kann. Unterstützung durch UNHCR zielt ausschließlich auf Personen ab, die sich nach umfassender Information über die Lage im Herkunftsort dennoch dazu entschließen, in den Südsudan zurückzukehren. Es wird darauf hingewiesen, dass die freiwillige, informierte Rückkehr einerseits und die zwangsweise Rückkehr andererseits grundsätzlich unterschiedliche Prozesse sind, die unterschiedliche Verantwortlichkeiten für die verschiedenen beteiligten Akteure mit sich bringen.

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