Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt russischen Behörden zu Entschädigungszahlungen an Sarema Musajewa, ihrem Ehemann Saidi Yangulbajew und deren Tochter Aliya Jangulbajewa wegen Folter und Verletzungen ihrer Rechte auf Leben, ein faires Verfahren sowie ihrer Freiheit und persönlichen Unverletzlichkeit