Vom Parlament verabschiedetes Gesetz zu Einflussnahme aus dem Ausland sieht vor, dass NGOs mit mehr als 20 Prozent Finanzierung aus dem Ausland als "Vertreter von Interessen einer ausländischen Macht" registriert werden
Vom Parlament verabschiedetes Gesetz zu Einflussnahme aus dem Ausland sieht vor, dass NGOs mit mehr als 20 Prozent Finanzierung aus dem Ausland als "Vertreter von Interessen einer ausländischen Macht" registriert werden