Studierendem, der sich seit 2019 in willkürlicher Haft befindet, wird weiterhin ein angemessener Ersatz für seine beschädigte Beinprothese verweigert; er kann daher seit August 2022 nicht ohne Unterstützung gehen
Studierender, der sich seit 2019 in willkürlicher Haft befindet, wird trotz gerichtlicher Anordnung seiner Freilassung abwechselnd an mehreren Inhaftierungsorten festgehalten